LKW-Beladen / Container Transfer / Container Abstellen auf öffentlicher Straße im Mischgebiet

Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. Keine Behörde macht was trotz mehrfachen Beanstandungen der Anwohner.
Der ansässige Gewerbebetrieb hat Platz auf seinem Gelände. Aus Bequemlichkeit wird die Öffentliche Straße benutzt. Ein Wendeplatte in einer Sackgasse (auch öffentlich) wurde zum Materiallager umfunktioniert.

Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?

Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.

Danke für die fachliche Unterstützung.

Containertransfer - Tausch
LKW BE/Entlagen auf öffentlicher Straße
264 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Februar 2023 um 14:55:49 Uhr:


Hat mal jemand einen link zur Hand der nachweist, dass man Ladung (ausgenommen Gefahrgut) nicht auf öffentlichen Straßen auf- bzw. abladen darf?

Wer behauptet das? Wenn dem so wäre, müsste es für DHL, DPD, usw. regelmäßig Ladezonen geben.

Achja. Gefahrgut darf übrigens auch im öffentlichen Straßenraum entladen werden. Solange die entsprechenden Vorgaben des Gefahrguttransport eingehalten werden.😉

Ihre Frage zeigt aber auf, dass die grundsätzlich Thematik immer noch nicht verstanden haben (siehe über den Tellerrand hinausschauen).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Februar 2023 um 14:55:49 Uhr:


Hat mal jemand einen link zur Hand der nachweist, dass man Ladung (ausgenommen Gefahrgut) nicht auf öffentlichen Straßen auf- bzw. abladen darf?

Die Formulierung Deiner Frage lässt aufhorchen, es ergeben sich mehrere Antwortmöglichkeiten:

1. Entweder etwas am Thema nicht verstanden? (was ich mir bei Dir nur schwer vorstellen kann)
2. Eine gewisse Provokation (Du wirst doch nicht ins Lager der "Hauptsache dagegen" gewechselt haben?)
3. Du weißt, dass es für die von Dir beschriebene Ladungsart (übliche Bedingungen, ohne Behinderungen) keine Einschränkungen gibt

Dass das jedoch nur schwer mit dem vom Te beschriebenen Vorgang in Zusammenhang zu bringen ist, sehe ich als erwiesen an.

Ich habe das schon verstanden was den TE stört und ich weiß auch, dass das was ihn stört im Mischgebiet hinzunehmen ist. Ich verstehe nur nicht die Gegenposition, die ohne jeden gesetzlichen Ansatz Unterlassung verlangt, weil das alles nicht rechtens sei. Die müssten doch irgendwo das Licht am Ende des Tunnels sehen (falls es kein Zug ist), damit ihr Standpunkt für andere nachvollziehbar und bestenfalls überzeugend wird. Und da mir dafür nichts in den Sinn kommt, frage ich eben woran das amknüpfen soll, gerne per link damit nachlesen möglich ist. Ist ja nicht so, dass man alles weiß. Bin da für sachdienliche Hinweise durchaus dankbar.

Ich würde mal sagen the Clown is dead. 😉

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Hier

mal was für die Faulen die lieber stoisch an ihrem Standpunkt festhalten.

Am besten finde ich diesen Satz:

Zitat:

Die gewerbliche Straßenprostitution ist wie die sonstige kommerzielle Straßennutzung zu behandeln. Sie ist Sondernutzung.

Zitat:

@ktown schrieb am 16. Februar 2023 um 07:15:31 Uhr:


Hier mal was für die Faulen die lieber stoisch an ihrem Standpunkt festhalten.
Am besten finde ich diesen Satz:

Zitat:

@ktown schrieb am 16. Februar 2023 um 07:15:31 Uhr:



Zitat:

Die gewerbliche Straßenprostitution ist wie die sonstige kommerzielle Straßennutzung zu behandeln. Sie ist Sondernutzung.

Moin, ich bin stolz auf dich. Welche perfekte Auslegung einer gesetzlichen Regelung. Die hast du nicht gemacht, also bitte nicht angepisst sein, wenn ich das für doof halte. Dann darf ich mit dem Hund meiner Nachbarin für Geld auch nicht Gassi gehen? Eine Benutzung der Straße zum finanziellen Vorteil?
Mal die Kirche im Dorf lassen.
Verbiete oder schränke ich (hier im Fall Mischgebiet ) etwas ein , schaffe ich möglicherweise neue Probleme, die wieder nach gesetzeskonformer Regelung schreien. Es wird schon seinen Grund haben, warum die Gemeinde es anders regelt. Der TE weiß es auch? Und weil es für ihn keine befriedigende Lösung gibt, gibt's hier im Forum über das Thema einiges an Kreativität.

Eine Einschränkung kann nur stattfinden in den Bereichen die gesetzlich zulässig sind. Wenn ich im Sommer mir regelmäßig anmaße die Spielstraße dauerhaft für das Spielgerät meiner Kinder (Fußballtore)zu blockieren und mir die Ordnungsbehörde dies untersagt, dann werde ich nicht eingeschränkt sondern in meine Schranken verwiesen.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 16. Februar 2023 um 08:22:40 Uhr:


Moin, ich bin stolz auf dich. Welche perfekte Auslegung einer gesetzlichen Regelung. Die hast du nicht gemacht, also bitte nicht angepisst sein, wenn ich das für doof halte. Dann darf ich mit dem Hund meiner Nachbarin für Geld auch nicht Gassi gehen? Eine Benutzung der Straße zum finanziellen Vorteil?
Mal die Kirche im Dorf lassen.

1. Hier wird wieder ein Extrem mit einem anderen verglichen. Siehe meine Ausführungen zum Autohaus und dessen Anlieferungen.

2. Ich wiederhole es auch für dich gerne nochmals. Es ist und bleibt letztlich ein Ermessensspielraum den die Behörde nutzen kann. Dieser muss nur fundiert begründbar sein und final auch gegenüber einem Verwaltungsrichter Bestand haben können. Das

Zitat:

@harzmazda schrieb am 16. Februar 2023 um 08:22:40 Uhr:


Verbiete oder schränke ich (hier im Fall Mischgebiet ) etwas ein , schaffe ich möglicherweise neue Probleme, die wieder nach gesetzeskonformer Regelung schreien.

ist jedenfalls ein schwaches Argument. Genauso wie die Ausflüchte, man wolle den Betrieb nicht vertreiben.

Bleib mal lieber bei der Straßenprostitution und der verkehrlichen Nutzung des Straßenraums. Da kommst du der Sache vielleicht näher. Chantalle:rInnen und Kolleg:Innen bieten ihre Dienste auf der Straße an. Die angebotene Art von Verkehr dient allerdings nicht der Fortbewegung zwischen Startpunkt und Ziel. Mit Ein- und Ausladen hat es in dem Sinne auch nichts zu tun, weil es sich nicht um das örtliche Verbringen von Sachen von A nach B handelt. Das ist dann also etwas anderes als der Gemeingebrauch (bestimmungsgemäße Nutzung im Rahmen der Widmung).

Hingegen ist die Anlieferung und der Abtransport von Einrichtungsgegenständen und Verbrauchsmaterial einer anliegenden "Temporärpartner:Innenvermittlung" ein gewöhnlicher straßenverkehrlicher Transportvorgang, bei dem sowohl die Anfahrt, das Parken, die Be- und Entladung und die Weiterfahrt der Lieferfahrzeuge komplett im Rahmen der verkkehrlichen Widmung liegen. Selbst die An- und Ablieferung der Kundschaft wäre keine Sondernutzung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Februar 2023 um 00:26:50 Uhr:


Ich habe das schon verstanden was den TE stört und ich weiß auch, dass das was ihn stört im Mischgebiet hinzunehmen ist. Ich verstehe nur nicht die Gegenposition, die ohne jeden gesetzlichen Ansatz Unterlassung verlangt, weil das alles nicht rechtens sei. Die müssten doch irgendwo das Licht am Ende des Tunnels sehen (falls es kein Zug ist), damit ihr Standpunkt für andere nachvollziehbar und bestenfalls überzeugend wird. Und da mir dafür nichts in den Sinn kommt, frage ich eben woran das amknüpfen soll, gerne per link damit nachlesen möglich ist. Ist ja nicht so, dass man alles weiß. Bin da für sachdienliche Hinweise durchaus dankbar.

Eine erste Aufzählung der zu prüfenden Gesetze und Verordnungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) gibt es bereits auf Seite sechs. Zu beachten ist dabei ein mögliches Zusammenspiel oder aber auch eine Art Wechselwirkung, sodass nicht pauschal und möglicherweise aus dem Zusammenhang gerissene Paragraphen einfach in die Runde geworfen können. Auch sind besonders die Verhältnisse vor Ort maßgeblich, die hier kein Beteiligter kennt. Insofern wäre Deine Ansicht, die Gegenposition habe keinen gesetzlichen Ansatz, noch einmal zu überdenken.

Ohne nähere Beschreibung und Prüfung ist es auch völlig sinnlos, hier irgendwelche Links oder Gesetzestexte zu posten, den "Punkt" zu treffen ist dabei gar nicht möglich. Zudem liefe dies schon auf eine Rechtsberatung hinaus und verstieße gegen die Gebote des Forums.

Zumindest von meiner Seite aus sollte es auch keinerlei Wertung geben. Gut möglich, dass die vom TE beklagten Zustände tatsächlich zu beanstanden sind und einen behördlichen Eingriff erfordern, es ist aber genauso eine überzogene Darstellung möglich, vielleicht auch nur die Momentaufnahme einer Ausnahmesituation, die nur von ihm als störend empfunden wird. Das kann hier überhaupt nicht geklärt werden. Augenscheinlich sind auf den Fotos nur einige Verstöße zu erkennen, die aber auch für eine mögliche Ahndung nicht ausreichend beurteilt werden können.

Insgesamt gibt es ohnehin viel zu wenige Informationen, um nur ansatzweise zu einer richtigen Beurteilung zu finden. Das meiste wird sich hier leider nur zusammengereimt und daraus eine Position bezogen.

Der Frage des TE nach Unterstützung ist meiner Ansicht nach ausreichend entsprochen worden, es ging dabei lediglich um Möglichkeiten zu einer Verbesserung der Lage. Zudem gab es mehrfach Verweise auf die beratende Unterstützung eines Fachmannes. Ich denke, die entstandene Diskussion hier wird zu nichts mehr führen.

Schönes Schlusswort. Der Clown ist eh verschwunden, also zu. Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit.

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