1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. LKW auf 3. Spur

LKW auf 3. Spur

Hey Leute,
immer wieder höre ich, ein LKW hat auf der Autobahn, auf der 3. Spur nichts zu suchen.
Meine Frage an euch nun: Ist es verboten mit dem LKW, bei drei Spuren pro Richtung die linke Spur zu benutzen?
Wenn ja, wo steht es geschrieben? In der StVO finde ich es nicht.
Gruß
Bernhard

Beste Antwort im Thema

ja es ist verboten die linke von 3 Spuren zu nutzen wenn man die 3,5 Tonnen überschreitet es sei denn man will außerorts abbiegen aber das geht ja auf deutschen Autobahnen nicht
Gemäß StVO Verkehrszeichen 340
und oh schreck oh graus auch die Fahrstreifenmarkierungen gelten als Verkehrszeichen die man zu beachten hat

62 weitere Antworten
Ähnliche Themen
62 Antworten

dafur benotigst du keine Rettungskapsel.

Ich habe mal nachgemessen, der SMART twofour passt in das Bett von meinem Pickup. Mit dem Spoiler im Heck, ist das ein super Einkaufskorbchen.

Rudiger

Original geschrieben von beavisbene

wieso denn elefantenrollschuh??!!

:confused:

es ist doch eine mercedesrettungskapsel!!

:D

-- sollte jeder Actrosfahrer dabei haben

:D

Zitat:

Original geschrieben von beavisbene



Zitat:

Original geschrieben von NaNuNaNa


Hihihi diese kleinen Elefantenrollschuhe :D Süß

was ist denn ein smart twofour? Ich kenne nur den fortwo (2 sitzer) und den forfour (4 sitzer)

um die eigentliche frage zu beantworten es gibt richt und leitgeschwindigkeiten daher ergibt sich auf welcher spur du fahren darfst! du must mindestens v max 61 haben um uberhaupt auf die bab zu dürfen! so das ist geklärt! auf der rechtenspur! ist also min vmax 61 auf der linken min vmax 81 was dir sagt busse lkw und pkw mit anhänger ohne sondergenehmigung haben links nichts zu suchen!!!! ob nun 2 oder dreispurig!!!! die sogennannten lkw rennen werden nur geduldet da du laut gesetzgeber min 12 km/h schneller als der zu uberholende sein must! und somit ein uberholmanöver nicht länger wie 300m sein darf (bei den leitgeschwindigkeiten! sind die runden blauen schilder mit den wiessen zahlen drinne! meist an bergen zu sehen( gibt halt nicht sehr viele davon sind warscheinlich sehr scheue exemplare!)
zum smart 42:
jeder der so nen ding mit anhängerkupplung ausstatet gehört in meinen augen bestraft erhängt und an die stadtmauer damit!!!
ne ma spass bei seite muss jeder für sich wissen und ohne solcher fahrzeuge währe das fahren nur halb so lustig!

schon interessant wie manche so gesetze auslegen =)

in der tat ist es ein streitpunkt auch in der Fachwelt ob LKW ab 3.5t zGM den ganz linken von 3 Fahrstreifen für eine richtung nutzen dürfen zum zwecke des überholens. hier ein kleines kommentar =)

Bei dreistreifigen außerörtlichen Autobahnen wird durch § 7 Abs. 3c kein
Überholverbot auf dem dritten linken Fahrstreifen für LKW über 3,5 t oder
Züge über 7 m begründet. Hierbei ist vom Sinngehalt der Norm auszugehen,
denn auf Autobahnen darf weder „links abgebogen“ werden, noch
„halten“ dort Fahrzeuge „hin und wieder“. Außerdem bezieht sich die Regelung
nicht auf schwere KOM, Zug- oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
die auf der Überholspur schnellen Verkehr gleichermaßen wie LKW behindern
würden. Andererseits gilt die Regelung nicht für innerörtliche dreispurige
Autobahnen, wo sie infolge des starken Verkehrs sinnvoll wäre. § 7
Abs. 3c gilt somit insgesamt nicht für Autobahnen. Zur Unterbindung von
„Elefantenrennen“ auf Autobahnen reicht das Rechtsfahrgebot des § 2
Abs. 1 Satz 2 und die notwendige Geschwindigkeitsdifferenz in § 5 Abs. 2
Satz 2 völlig aus. Sofern nicht durch Z. 277 ohnehin ein Überholverbot für
den äußersten linken Fahrstreifen besteht, gilt für LKW und Zugmaschinen
über 7,5 t bei extremen Witterungslagen und Sichtbehinderung ein Benutzungsverbot
nach § 18 Abs. 11.

somit als beispiel:

Auf der Steigungsstrecke einer dreistreifigen Autobahn fahren rechts aufgelockert in größeren Abständen von 300
bis 400 m („hin und wieder“) langsame KFZ 3 und 4. Der mittlere Fahrstreifen wird von KFZ 2 „durchgängig“ befahren,
ohne nach dem Überholen jeweils wieder nach rechts einzuscheren. Der stark motorisierte LKW 1 (über 3,5 t)
ohne Ladung überholt KFZ 2 und 3 auf dem linken Fahrstreifen. Bei dreistreifigen Autobahnen wird durch § 7 Abs. 3c
kein Überholverbot („Benutzungsverbot“) auf dem dritten, linken Fahrstreifen für LKW über 3,5 t und Züge über
7 m Länge begründet, weil sich die Regelung nicht auf Autobahnen bezieht. KFZ 1 darf deshalb KFZ 2 auf dem
linken Fahrstreifen überholen. Soll das Überholen ausgeschlossen werden, müsste Z. 277 (Überholverbot für
KFZ über 3,5 t) angeordnet sein. Im Übrigen besteht für den linken Fahrstreifen Benutzungsverbot für LKW über
7,5 t nur bei Sichtweiten von 50 m und weniger sowie bei Schnee- oder Eisglätte (§ 18 Abs. 11).
KFZ 2 darf die dreistreifige Autobahn nicht auf dem mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren, wenn auf dem
rechten Fahrstreifen nur „hin und wieder ein KFZ fährt“ (KFZ 3, 4). Eine die Verkehrsdichte rechtfertigende
Abweichung vom Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 1 liegt dann nicht vor. KFZ 2 muss deshalb nach dem Überholen
wieder auf den rechten Fahrstreifen überwechseln.

wer mir jetzt noch sagen kann wo steht das eine BAB immer Ausserhalb geschlossener ortschaften ist, dem gebe ich recht das es nicht erlaubt ist..

grüsse Stephan (fahrlehrer) =)

Nun, es geht ja nicht um das rechtsfahrgebot, es gibt ja eine ganz klare Regel die besagt:
"Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen." Zu finden im §7 StvO abs. 3c.
Diese Regelung wurde vor etwa 1 Jahr so geändert, und dadurch ist zu meinem ärger auch die Regel mit den 7m Gespannen herausgenommen worden. Nun Heist es Pauschal Kraftfahrzeuge mit Anhänger.
Also LKW über 3,5t und gespanne dürfen auf der 3. spur nciht überholen.

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Zählt das eigentlich auch für Busse? Sehe immer wieder welche, die meinen einen überholenden LKW überholen zu müssen. Frust bei den PKW's ist quasi vorprogrammiert...

Busse dürfen alles. Bis es wieder 34 Tote auf einen Schlag gibt und das ganze Land betroffen ist. Aber geändert wird nichts. Manche fahren auf Teufel komm raus, dürfen alles, werden selten behelligt.

Zitat:

Original geschrieben von GibsonVienna



Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Zählt das eigentlich auch für Busse? Sehe immer wieder welche, die meinen einen überholenden LKW überholen zu müssen. Frust bei den PKW's ist quasi vorprogrammiert...

Busse dürfen alles. Bis es wieder 34 Tote auf einen Schlag gibt und das ganze Land betroffen ist. Aber geändert wird nichts. Manche fahren auf Teufel komm raus, dürfen alles, werden selten behelligt.

Das stimmt.
Ich sag nur "Sindbad Tours"
"Danzig-Dortmund-Frankfurt-Pristina-Wien-Prag-Danzig" oder ähnliche Tour-Zusammensetzungen.
Ab geht die Post! :rolleyes:

Unter den Busfahrern gibt es ganz schöne Helden. Am Besten find ich immer die, wenn man auf der Autobahn einene anderen LKW überholt und von hinten kommt ein Bus angerauscht, dem es nicht schnell genug geht und dann noch hupt!

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Nun, es geht ja nicht um das rechtsfahrgebot, es gibt ja eine ganz klare Regel die besagt:

"Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen." Zu finden im §7 StvO abs. 3c.

Diese Regelung wurde vor etwa 1 Jahr so geändert, und dadurch ist zu meinem ärger auch die Regel mit den 7m Gespannen herausgenommen worden. Nun Heist es Pauschal Kraftfahrzeuge mit Anhänger.

Also LKW über 3,5t und gespanne dürfen auf der 3. spur nciht überholen.

les bitte nochmal meinen text =) und dann brauch ich genau beschrieben wo ich die passage finde das eine BAB mit ausserorts gleichgestellt ist =) du wirst sie nicht finden, weil es sie nicht gibt.es gibt auch BAB abschnitte innerorts... leider gibt es auf der BAB keine ortstafeln, somit ist für den kraftfahrer nicht KLAR ersichtlich ob er igo oder ago ist. und wenn diverse fahrlehrerverbände aller bundesländer sich darüber streiten, wird es auch keine regelungen geben.
bzw im schadensfall kann man immernoch mit §1 abs. 1/2 richten =)... es bleibt also spannend was aus dieser geschichte wird

Für die paar strecken wo es innerorts ist... seis drum. Dann müsste man auch noch ne stelle finden wo ein starker Berg UND innerorts ist.
In der Regel ist eine Autobahn außerorts, und demnach darf man dann dort auch nicht auf die 3. Spur.
Fraglich ist es nur dann, wenn man in der Stadt auf die Autobahn fährt, und nirgends ein Schild steht, das man die Stadt verlassen hat.
Da währen wir dann beim nächsten Problem, man fährt in der Stadt auf die bahn, und nachher wieder runter, es kam aber kein Ortsausgangsschild, wie schnell darf man dann mit seinem LKW über 7,5t fahren, wenn irgendwo ein 70er oder 80er Schild steht? in der stadt dürfte man 70 oder 80 fahren, außerorts aber nur 60.....

du weisst ja nicht wo die BAB ausserorts ist weil du kein ortsausgangsschild hast =) 
also ich meine du kannst es wohl wissen aber gesetzlich wurde das ortsende nicht aufgehoben, folglich kannst du die 3. spur benutzen.
ich habe jetzt natürlich vorrausgesetzt dass du i.g.o aufgefahren bist. ein anderer punkt wäre warum ansonsten auf einer Fahrstreifen tafel (zeichen 521.30 - 521.33) zb bei drei Pfeilen der linke ein zeichen überholverbot für KFZ über 3,5t enthält, es wäre sinnlos wenn es sowieso verboten wäre.

die geschwindigkeit betreffend hat die BAB angekündigt durch zeichen 330.1  für "LKW" auf 80 km/h begrenzt wenn nicht durch VZ anderst angegeben, somit entfällt hier die frage ob die BAB igo oder ago ist :D also wenn du igo auf die BAB auffährst kannst du auch 80 fahren

beste grüsse

Stephan

Nein, ich habe ja gesagt, wenn man von der BAB abfährt, da ist es dann ja auch durchaus möglich, dass kein Ortsausgangsschild kam.
Allerdings ist das ganze eher uninteressant, denn dafür passiert das zu selten. Und ab 12t ist es für die Kollegen leider leicht nachzuvollziehen, wo du aufgefahren bist. Auch unter 12t lässt sich das etwas schwieriger über das Kontrollgerät nachvollziehen... Oder ist es nicht erlaubt, die Maut Daten für so etwas zu verwenden?
Generell würde das ganze wohl eher schlecht aussehen, da man davon ausgehen sollte, das ein LKW Fahrer weiß, dass er nach xxx gefahrenen km nicht mehr in Berlin etc. ist.

Ich kann nur sagen, dass ich wegen Überholen auf der 3. Fahrspur bereits "bußgeldpflichtig verwarnt" wurde.
Das war auf der A2 in Niedersachsen mit einem 7,5 to Womo mit 100er-Zulassung.
Es gab keine Einschränkung auf der Strecke, und auch die Differenzgeschwindigkeit zum Überholenden war mehr als ausreichend. Auch habe ich darauf geachtet den rückwärtigen Verkehr nicht zu behindern.
Selbst das Polizeifahrzeug war nach dem Überholvorgang noch nicht als solches zu erkennen.

Das dürfte dann aber zu unrecht gewesen sein, den selbst das LKW Überholverbot zählt eben nur für LKW ab 3,5t. Und wenn man nun einen PKW, oder auch ein Wohnmobil hat, zählt dieses eben nicht als LKW, und darf auch überall dort fahren, wo LKW es nicht dürfen, egal welches zgg das Fahrzeug hat. (Wohngebiete oder ähnliches) Für solche fälle gibt es ein extra Zeichen mit einem Überholverbots Schild (PKW rot neben PKW schwarz) und dem Zusatz 3,5t)
Dieses Gesetz bezieht sich ausdrücklich ausschließlich auf Lastkraftwagen. Und ein Wohnmobil welches als solches zugelassen ist, fällt definitiv nicht darunter. Egal wie viel t zgg es hat, oder wie schnell es fahren darf. Also genau wie bei Bussen.

Zeichen 277 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
;)

ich dachte Wohnmobile sind eine Unterkategorie von PKW? Nunja... Ändert aber nichts am benutzen der 3. spur ohne Überholverbot, weil da ja extra steht Lastkraftwagen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen