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LKW auf 3. Spur

Themenstarteram 29. September 2008 um 13:23

Hey Leute,

immer wieder höre ich, ein LKW hat auf der Autobahn, auf der 3. Spur nichts zu suchen.

Meine Frage an euch nun: Ist es verboten mit dem LKW, bei drei Spuren pro Richtung die linke Spur zu benutzen?

Wenn ja, wo steht es geschrieben? In der StVO finde ich es nicht.

Gruß

Bernhard

Beste Antwort im Thema

ja es ist verboten die linke von 3 Spuren zu nutzen wenn man die 3,5 Tonnen überschreitet es sei denn man will außerorts abbiegen aber das geht ja auf deutschen Autobahnen nicht

Gemäß StVO Verkehrszeichen 340

und oh schreck oh graus auch die Fahrstreifenmarkierungen gelten als Verkehrszeichen die man zu beachten hat

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ja es ist verboten die linke von 3 Spuren zu nutzen wenn man die 3,5 Tonnen überschreitet es sei denn man will außerorts abbiegen aber das geht ja auf deutschen Autobahnen nicht

Gemäß StVO Verkehrszeichen 340

und oh schreck oh graus auch die Fahrstreifenmarkierungen gelten als Verkehrszeichen die man zu beachten hat

am 29. September 2008 um 16:51

Moin,

ab 3,5t zGM gilt auch für mehrere Spuren für eine Fahrtrichtung das Rechtsfahrgebot. Das läßt sich mit dem Befahren des ganz linken Fahrstreifen auf einer dreispurigen Autobahn nicht vereinen.

Das bedeutet aber in der Umkehr nicht, daß die Rechte nur von LKW zu befahren ist. Man hört ja hin und wieder etwas von der "LKW-Spur". Diese gibt es auf deutschen Autobahnen nicht. Auch in den übrigen EU-Ländern ist mir darüber nichts bekannt.

d) sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;

am 29. September 2008 um 17:17

Ich hab's gefunden.

§42 StVO - Richtzeichen

...

1. Leitlinie

Zeichen 340

Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausgeführt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die Lücken.

....

Dann war meine Behauptung nur zum Teil richtig. Gut, das wir uns ausgetauscht haben!

AndyRe,

doch, gibt es :  A 81 Stuttgart - Singen, Ausfahrt Gärtringen, von Süden kommend.

Die Ausfahrt geht nach  l i n k s ! ! !  weg, ist eine zeitlang  dreispurig, alle die nach Gärtringen wollen, auch Lkw, müssen nach links.

Andreas

Laut Aussage von meinem Fahrlehrer ist es sogar PKW mit anhänger verboten auf einer 3-spurigen Autobahn die ganz linke Spur zu benutzen ;)

Zitat:

Original geschrieben von angoldor

AndyRe,

doch, gibt es :  A 81 Stuttgart - Singen, Ausfahrt Gärtringen, von Süden kommend.

Die Ausfahrt geht nach  l i n k s ! ! !  weg, ist eine zeitlang  dreispurig, alle die nach Gärtringen wollen, auch Lkw, müssen nach links.

Andreas

Da ist es nur zweispurig und die Ausfahrt geht nach links weg. Wenn man abbiegen will, fährt man sozusagen auf der linken (von zwei) Spur geradeaus. Die Autobahn macht eine Biegung nach rechts.

Gruß

Achim

Achim,

könntest Recht haben mit 2 Spuren. Von der linken geht die Abbiegespur weg.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Zitat:

Original geschrieben von angoldor

AndyRe,

doch, gibt es : A 81 Stuttgart - Singen, Ausfahrt Gärtringen, von Süden kommend.

Die Ausfahrt geht nach l i n k s ! ! ! weg, ist eine zeitlang dreispurig, alle die nach Gärtringen wollen, auch Lkw, müssen nach links.

Andreas

Da ist es nur zweispurig und die Ausfahrt geht nach links weg. Wenn man abbiegen will, fährt man sozusagen auf der linken (von zwei) Spur geradeaus. Die Autobahn macht eine Biegung nach rechts.

Gruß

Achim

Dagegen sagt ja keiner was. Wenn du dich zum abbiegen nunmal ganz links einordnen musst geht es ja in dem Fall nicht anders, aber im normalen Autobahnbetrieb hat man halt mitm LKW oder nem Gespann auf der linken 3. Spur nix verloren und auf ner 2-Spurigen AB kann ja jeder die linke Spur zum überholen benutzen.

Zählt das eigentlich auch für Busse? Sehe immer wieder welche, die meinen einen überholenden LKW überholen zu müssen. Frust bei den PKW's ist quasi vorprogrammiert...

Ein Bus ist weder ein Lastkraftwagen noch ein Zug über 7 m - also darf der überholen ... mit Anhänger ist es wieder ein Zug und er darf nicht mehr überholen.

am 27. Oktober 2008 um 0:37

Hi, auch wenn der thread schon ein paar tage alt ist, habe ich auch noch eine frage, darf ich mit meinem pkw mit anhänger ganz links überholen wenn das gespann kürzer als 7m ist?

Ich habe bis heute auch nichts davon gewusst das es mit einem lkw nicht erlaubt ist, die linke spur zu nutzen, habe dies aber auch schon mal gemacht, in einem berg wo ein 50km/h schneller lkw einen lkw mit 40km/h überhholt sehe ich einfach keinen grund hinterherzufahren, auch nicht wenn ich einen 40t lkw habe. schließlich war hinter mir keiner und ich war 80 km/h schnell...

Zu der wohl mehr theoretischen Frage "PKW / Anhänger < 7 m ?":

Audi A3 (ohne Hamsterhaken) : 4.238 mm

Anhänger 750 kg zGg (Beispiel Koch U2 : 3.050 mm

Gsamtlänge (ohne Abstand hintere Stoßstange PKW / Kugelkopf) demnach 7.288 mm und damit also mehr als 7m !

(Ein VW Polo hat 3.916 mm ... mit Anhänger also 6.966 mm + Abstand ... und der dürfte auch > 4 cm sein!) :)

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