Lieferzeiten neuer Leon
Also ich habe mitbekommen, dass es hinsichtlich der Lieferzeiten beim 184 PS TDI und 180 PS TSI zu argen Verzögerungen kommt, was wohl auch auf technischen Problemen basiert.
Ursprünglich hab ich mich ja für den 184 PS TDI interessiert, aber ich kann so eine lange Lieferzeit nicht abwarten, da ich das Fahrzeug brauche, wenn mein bisheriges Fahrzeug verkauft wird. Daher überlege ich, ob es dann nicht "nur" der 150 TDI Leon sein soll.
Nun meine Frage: wie sieht es denn mit der Lieferzeit für den 150 PS TDI aus? Wie lange musstet Ihr darauf warten?
Beste Antwort im Thema
Und noch mehr nervt es Forenbenutzer, wenn zwo Streithähne ihren Zoff nicht per PN abwickeln können. Kriegt euch wieder ein!
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Die Farbänderung kann der Händler jedoch nicht von fall zu fall unterscheiden, den befehl bekommt er von oben, ich denke dass die Händler sich in solchen Fällen absichern, damit nix auf sie zurück fällt. Und bei der aktuellen hohen Nachfrage können sie es wahrscheinlich sogar leicht verschmerzen, wenn deswegen nen kunde abspringt, nen anderer freut sich wenn er sein auto früher bekommt. Manche hier gehen ja anscheinend davon aus, dass sie hier nen preisnachlass von über 1000€ rausholen können. Bezweifle ich sehr stark, aber wenn man freundlich ist, schafft man es vielleicht dass der Händler einem mit einer Entschädigung entgegenkommt
Der Händler muss sich nicht absichern. Er muss an den Hersteller zahlen, wenn das Fahrzeug bei ihm angekommen ist. Und die Spekulation ist für ihn in Sachen Verkauf sein Risiko, da der neue Käufer die Konfiguration erst mal wollen muss.
Aktuell hohe Nachfrage? Bitte nicht aus einem fahrzeugbezogenen Forum allgemein darauf schließen. Optisch gesehen dürften dann nur noch Leons zu sehen sein.
Über 1000€ müssen es ja nicht sein, aber 650 € für eine Wunschfarbe zu bezahlen, und dann eine Farbe zu bekommen die man sich nicht gewünscht hat wäre schon in hartes Stück
Deswegen hast Du ja ein Rücktrittsrecht.
Du musst ihn ja nicht nehmen.
Erläuterung:
Ich finde es ausdrücklich nicht in Ordnung, dass die Farbe geändert wurde und wohl Kunden darüber nicht rechtzeitig informiert wurden. Aber diesen Umstand jetzt zu unlauterem Verhandeln zu verwenden, finde ich ebensowenig in Ordnung.
Dann lieber konsequenterweise nicht abnehmen.
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Deswegen verhandeln. Die 1000 sehe ich auch als Träumn an. Es gibt auch andere Möglichkeiten, z.B. Winterräder, ... Schlecht ist natürlich, wenn der Händler schon einen Interessenten hat.
Unlauteres Verhandeln? Es ist eine Nichterfüllung des Kaufvertrages, die der Händler vorher hätte einvernehmlich regeln können und müssen, wenn er das Fahrzeug vertragsgemäß loswerden will.
Wenn der Händler sich einer Einigung bzgl. der von der Bestellung abweichenden Farbe verweigert könnte das für ihn teuer werden. Wenn der Käufer nämlich einen finanziellen Schaden erleidet, weil das Fahrzeug aufgrund einer Pflichtverletzung des Händlers nicht übergeben werden kann, muss diesen der Händler tragen, und da könnte einiges zusammenkommen (Kosten für einen Mietwagen bis ein alternatives Fahrzeug zur Verfügung steht, ggf. sogar die Preisdifferenz, falls ein vergleichbares Fahrzeug teurer wird etc.).
Fakt ist nämlich, dass der Kaufvertrag Gültigkeit hat und ein Mangel vorliegt, wenn das Fahrzeug von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht (vgl. § 434 BGB). Absicherungsklauseln, wie sie in vielen Verträgen zu finden sind, halte ich für unwirksam, weil sie den Käufer unangemessen benachteiligen. Für die Händler sind sie ein Blankoscheck nicht das zu liefern was der Käufer bestellt hat, ohne dass der Käufer dagegen etwas tun kann. Eine maßlose Unverschämtheit, die vor Gericht schon vielfach keinen Bestand hatte. Selbst aus diesen Klauseln lässt sich in der Regel nicht ableiten, dass der Käufer eine andere Farbe akzeptieren muss.
Was das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer (sprich Händler) betrifft, hat SEAT übrigens überhaupt nichts zu bestimmen. Wenn der Händler den Käufer entschädigen muss, SEAT aber den Händler nicht entschädigt, ist das eine Angelegenheit zwischen SEAT und dem Händler, ergo das Problem des Händlers.
Lasst euch nicht herumschubsen, wehrt euch!
Die Hürden für diesen Schadenersatz sind sehr hoch gesetzt und in der Regel kaum durchsetzbar. Und im Standard-Kaufvertrag ist eine max. Höhe drin.
Aber es stellt sich die Frage, ab wann ggf. die Schadensersatzpflicht greift. Meiner Meinung nach ab dem Zeitpunkt, wo der Händler weiß, dass er den Vertrag gar nicht erfüllen kann, also mit der offiziellen Mitteilung des Herstellers über die Farbänderung. Und das ist so etwa drei Monate her.
Das Thema sollten wir aber hier als nicht passend zur Überschrift sehen.
Zitat:
@UliBN schrieb am 6. Oktober 2018 um 17:03:09 Uhr:
Meiner Meinung nach ab dem Zeitpunkt, wo der Händler weiß, dass er den Vertrag gar nicht erfüllen kann, also mit der offiziellen Mitteilung des Herstellers über die Farbänderung. Und das ist so etwa drei Monate her.
Ja, bereits hier begeht der Händler eine Plichtverletzung wenn er den Käufer nicht unverzüglich über das Problem in Kenntnis setzt.
Zitat:
@UliBN schrieb am 6. Oktober 2018 um 17:03:09 Uhr:
Die Hürden für diesen Schadenersatz sind sehr hoch gesetzt und in der Regel kaum durchsetzbar.
Aha, wo sind denn diese sehr hohen Hürden geregelt?
Ich möchte jetzt aber nicht schon wieder eine tiefgreifende Grundsatzdiskussion führen, sondern lediglich einen Denkanstoß geben. Wer gerne einfach akzeptiert was der Händler vorgibt, bitte.
Mir ist schleierhaft wo da das Problem liegen soll.
Beispiel Mietwagen: Kosten des (angemessenen, d. h. im Allgemeinen eine Fahrzeugklasse kleineren) Mietwagens pro Tag mal Anzahl der Tage bis ein vergleichbares Fahrzeug von einem anderen Verkäufer lieferbar ist. Nachweis: Rechnung des Mietwagens und Kaufvertrag des neuen Fahrzeugs.
Beispiel Preisdifferenz (z. B. 5 %): Preis des alternativen Fahrzeugs minus Preis des ursprünglich bestellten Fahrzeugs. Nachweis: Kaufverträge der beiden Fahrzeuge. Es wäre natürlich möglich, dass der Händler anzweifelt, dass ein vergleichbares Fahrzeug wirklich nur für mehr Geld zu bekommen war. Er sollte sich aber überlegen, ob er dem Käufer noch weitere Kosten für diesen Nachweis aufhalsen will, denn auch diese Kosten könnte der Käufer wieder als Schaden geltend machen.
Mir ist auch klar, dass dieses Preisdifferenz nicht beliebig hoch sein kann. Trotzdem sollte der Händler sich einer gütlichen Einigung nicht in den Weg stellen, denn er ist derjenige, der seine vertraglichen Pflichten nicht einhalten kann. Wenn er glaubt den Kunden einfach wegschicken und das Auto geschwind einem anderen zum selben Preis andrehen zu können, kann das für ihn schnell teurer werden als eine gütliche Einigung. Ganz nebenbei hat er das Verhältnis zum Kunden zerstört. Natürlich nur, wenn er an den falschen Kunden gerät, der sich zu wehren weiß.
Ich weiß nicht was immer so schwer sein soll. Ich bin bisher eigentlich immer zu meinem Recht gekommen, lasse es aber notfalls auch auf einen Konflikt ankommen, wenn ich mich im Recht sehe. Bei Autohändlern rechne ich eigentlich grundsätzlich damit, dass ich mein Recht nicht einfach bekomme. Traurig, ist aber halt so.
Lange Rede, kurzer Sinn: Eines kann der Verkäufer jedenfalls nicht machen, nämlich vom Käufer verlangen, dass dieser ihm das Fahrzeug einfach zum vollen Preis (selbstverständlich abzüglich des Aufpreises für die Farbe, den der Käufer umsonst bezahlt hat) abnimmt oder sich einfach ohne Forderungen zu stellen nach einer Alternative bei einem anderen Verkäufer umschaut.
Du musst den Nachweis bringen, dass Du überhaupt einen Leihwagen benötigst.... Ist viel komplizierter, als von Dir geschildert. Vollkommene Zustimmung aber, es sich nicht gefallen zu lassen und eine einvernehmliche Einigung anzustreben. Und auch ich sehe Händler als nicht so dumm an, ins s offene Messer zu laufen. Ohne Anwalt dürfte es kaum gehen.
So Leute komme grade aus dem Autohaus und es gibt erfreuliche Nachrichten. Mein am 20.03.18 bestellter Leon St Fr 1.5 (bestellt 1.4), fast Vollausstattung, wird diese Woche spätestens nächste gebaut und trifft dann 4-5 Wochen später beim Händler ein. Das Warten hat somit langsam ein Ende. Morgen gebe ich mein Auto in Zahlung und bekomme einen Leihwagen für den Rest der Zeit.
Hi Lenny119!
Da hast du ja bis jetzt lange Geduld bewiesen, aber es gibt Licht im Tunnel. Demnach hast du das Auto dann noch vor Weihnachten, bzw. schon irgendwann im November wie es aussieht. Ich habe mich auch im März umgeschaut und hätte für einen Golf 1 Jahr Wartezeit gehabt. Wer will schon so lange auf ein Auto warten?
Ich habe dann etwas zur gleichen Zeit wie du einen Seat Leon TGI bestellt mit 1,4 Liter und 110 PS, sowie DSG und einigen Extras. Da hatte ich Glück, denn Anfang Juni konnte ich ihn schon beim Händler abholen. Top Auto und sehr zufrieden. Der Leon ST FR mit 1,5 Liter ist bestimmt auch top. Durch das neue WLTP gab es bei vielen Hersteller Lieferengpässe und das hat sich wahrscheinlich auch mit deinem Modell überschnitten. Vorfreude ist bekanntlich die größte Freude, daher hast du es ja bald geschafft.
Mich wundert das als schon etwas, da Deutschland das Land ist, wenn es um Automobilherstellung geht. In den USA würden die Kunden keine 8 Wochen auf ihr Auto warten. Da sind die Lieferzeiten sehr kurz gehalten. Vor allem ist es doof, wenn man ein neues Auto will und das alte ist hinüber. Dann muss man sich extra nochmal ein anderes als Zwischenlösung anschaffen. Verrückt sowas. Ich konnte meinen Leon abholen und habe eine Woche später den alten verschrotten lassen. Dafür beklam ich noch 7.000 Euro Umweltprämie. Das war für mich mehr als lohnenswert. Dann drücke ich dir mal die Daumen, dass es voran geht mit dem Auto und du ihn auch wirklich bald abholen kannst. Man glaubt es ja meist erst, wenn es dann endlich soweit ist.
Viele Grüße
@IT-4U: Da hatte ich offenbar wirklich Pech. Ich habe meinen Leon ST TGI Anfang April bestellt, mit der Aussicht, diesen noch vor September zu erhalten. Tja, nun warte ich noch immer und der Händler hofft, dass es noch dieses Jahr mit der Übergabe klappt.