Lieferzeiten neuer Leon
Also ich habe mitbekommen, dass es hinsichtlich der Lieferzeiten beim 184 PS TDI und 180 PS TSI zu argen Verzögerungen kommt, was wohl auch auf technischen Problemen basiert.
Ursprünglich hab ich mich ja für den 184 PS TDI interessiert, aber ich kann so eine lange Lieferzeit nicht abwarten, da ich das Fahrzeug brauche, wenn mein bisheriges Fahrzeug verkauft wird. Daher überlege ich, ob es dann nicht "nur" der 150 TDI Leon sein soll.
Nun meine Frage: wie sieht es denn mit der Lieferzeit für den 150 PS TDI aus? Wie lange musstet Ihr darauf warten?
Beste Antwort im Thema
Und noch mehr nervt es Forenbenutzer, wenn zwo Streithähne ihren Zoff nicht per PN abwickeln können. Kriegt euch wieder ein!
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Zitat:
@Lordschiss schrieb am 3. Oktober 2018 um 17:39:06 Uhr:
Grüße liebe 5F Gemeinde!Ich habe meinen Cupra ST 4D am 26.06.18 bestellt.
Bestätigung vom Händler am 17.07.18 und Liefertermin für 01/19. Auf die Frage, warum so lange Lieferzeiten? Begründung: Durch die fast Vollausstattung, DSG und Modellüberarbeitung im Herbst.Musstet Ihr auch solche Wartezeiten aushalten?
Bestellt im Mai. ULT 12/18.
Produktion vll in KW 42
Auslieferung vll Ende November
Ja liegt an der WLPT.
Anfang April Bestellung von LEON ST TGI. ULT November 2018. Zunächst mit Aussicht auf Produktion und Lieferung vor September 2018. Bis jetzt immer noch keine PW. Nach der inoffiziellen Liste von SEAT, die auch hier im Forum kursiert, sollte mein Modell ab KW 44 wieder produziert werden. Letzte Aussage vom Autohaus war, dass sich der Produktionsbeginn inzwischen auf KW 49 verschoben habe und man auf eine Auslieferung noch in diesem Jahr rechne. Ich mache mich mal auf Januar gefasst.
Blöde Frage, aber höre heute zum ersten mal von der neuen WLPT Regelung. Soll in 2 Wochen meinen neun Seat Leon Cupra R bekommen, kann ich diesen dann überhaupt zulassen? Mein Händler hat nichts davon erwähnt.
Ähm Nö! Du benötigst eine Ausnahmegenehmigung von Seat um deinen Wagen zulassen zu können. Diese sind aber nicht unbegrenzt verfügbar.
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Zitat:
@dk_1102 schrieb am 3. Oktober 2018 um 19:45:37 Uhr:
Ähm Nö! Du benötigst eine Ausnahmegenehmigung von Seat um deinen Wagen zulassen zu können. Diese sind aber nicht unbegrenzt verfügbar.
Ah ok, danke für die Info. Wenn das Auto bereits eine tageszulassung vor dem 1.9. hatte und ich jetzt der zweitbesitzer bin, dann ist das ja eine Umgeung der bestimmung und dann kein Problem, oder?
Zitat:
@PS_Hunter schrieb am 3. Oktober 2018 um 19:57:30 Uhr:
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 3. Oktober 2018 um 19:45:37 Uhr:
Ähm Nö! Du benötigst eine Ausnahmegenehmigung von Seat um deinen Wagen zulassen zu können. Diese sind aber nicht unbegrenzt verfügbar.Ah ok, danke für die Info. Wenn das Auto bereits eine tageszulassung vor dem 1.9. hatte und ich jetzt der zweitbesitzer bin, dann ist das ja eine Umgeung der bestimmung und dann kein Problem, oder?
Ich wundere mich ehrlich gesagt, denn ich werde einfach eine Version des von mir bestellten Wagens erhalten, die an WLTP angepasst ist. In meinem Fall voraussichtlich, da diese noch nicht offiziell vorgestellt wurde: Ein Gastank mehr, stark verkleinerter Benzintank, 20 PS mehr. Ich hätte jetzt gedacht, dass dich dein Händler bei der Abholung einfach mit einem angepassten Modell überraschen wird, was ohne vorherige Information eigentlich ein Unding ist. Sollte die Erstzulassung wirklich bereits vor dem 1.9. erfolgt sein, wundere ich mich, wieso du noch immer auf dein Auto wartest.
Zitat:
@Rehemetsa schrieb am 3. Oktober 2018 um 20:10:07 Uhr:
Zitat:
@PS_Hunter schrieb am 3. Oktober 2018 um 19:57:30 Uhr:
Ah ok, danke für die Info. Wenn das Auto bereits eine tageszulassung vor dem 1.9. hatte und ich jetzt der zweitbesitzer bin, dann ist das ja eine Umgeung der bestimmung und dann kein Problem, oder?
Ich wundere mich ehrlich gesagt, denn ich werde einfach eine Version des von mir bestellten Wagens erhalten, die an WLTP angepasst ist. In meinem Fall voraussichtlich, da diese noch nicht offiziell vorgestellt wurde: Ein Gastank mehr, stark verkleinerter Benzintank, 20 PS mehr. Ich hätte jetzt gedacht, dass dich dein Händler bei der Abholung einfach mit einem angepassten Modell überraschen wird, was ohne vorherige Information eigentlich ein Unding ist. Sollte die Erstzulassung wirklich bereits vor dem 1.9. erfolgt sein, wundere ich mich, wieso du noch immer auf dein Auto wartest.
Kein plan, versteh das System eh nicht. Der 7er Golf R bekommt jetzt ja 10 PS weniger und kann danach wieder zugelassen werden. Bei Seat gibts sondergenehmigungen
Bei den zu Ihrem Fahrzeug veröffentlichten Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um Werte, die noch nach dem Messverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ermittelt wurden. Der Gesetzgeber hat schrittweise ein neues Verfahren zur Verbrauchs- und Emissionsmessung eingeführt. Der neue WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) dient der realitätsnäheren Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgasemissionen eines Fahrzeugs. Aufgrund der Einführung des WLTP-Zyklus ist für alle Neufahrzeuge eine Re-Zertifizierung notwendig. Dadurch kann es zu Abweichungen gegenüber den derzeit veröffentlichten, noch nach dem NEFZ ermittelten Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten Ihres Fahrzeuges kommen. Eine Erhöhung der Werte für Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen kann bspw. zu einem Anstieg der von Ihnen zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer führen. Falls das von Ihnen bestellte Fahrzeug bereits von einer notwendigen Neuermittlung der Kraftstoffverbrauchs- und CO2Emissionswerte nach WLTP betroffen sein und es daher zu Abweichungen von den bisher angezeigten Werten kommen sollte, werden wir Sie selbstverständlich zusätzlich zu den bisher bereits veröffentlichten Kraftstoffverbrauchs- und CO2Emissionswerten über die nach dem WLTP-Zyklus ermittelten Werte informieren.
Das steht als Kleingedrucktes im Vertrag.
Warum noch auf das Auto gewartet wird obwohl es schon angemeldet war verstehe ich irgendwie aber auch nicht.
Zitat:
@PS_Hunter schrieb am 3. Oktober 2018 um 20:54:45 Uhr:
Bei den zu Ihrem Fahrzeug veröffentlichten Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um Werte, die noch nach dem Messverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ermittelt wurden. Der Gesetzgeber hat schrittweise ein neues Verfahren zur Verbrauchs- und Emissionsmessung eingeführt. Der neue WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) dient der realitätsnäheren Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgasemissionen eines Fahrzeugs. Aufgrund der Einführung des WLTP-Zyklus ist für alle Neufahrzeuge eine Re-Zertifizierung notwendig. Dadurch kann es zu Abweichungen gegenüber den derzeit veröffentlichten, noch nach dem NEFZ ermittelten Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten Ihres Fahrzeuges kommen. Eine Erhöhung der Werte für Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen kann bspw. zu einem Anstieg der von Ihnen zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer führen. Falls das von Ihnen bestellte Fahrzeug bereits von einer notwendigen Neuermittlung der Kraftstoffverbrauchs- und CO2Emissionswerte nach WLTP betroffen sein und es daher zu Abweichungen von den bisher angezeigten Werten kommen sollte, werden wir Sie selbstverständlich zusätzlich zu den bisher bereits veröffentlichten Kraftstoffverbrauchs- und CO2Emissionswerten über die nach dem WLTP-Zyklus ermittelten Werte informieren.Das steht als Kleingedrucktes im Vertrag.
Das steht so auch bei mir. Über die Veränderungen in der Konstruktion informiert wurde ich trotzdem nicht, sondern habe mir diese telefonisch bestätigen lassen, indem ich selbst beim Händler angerufen habe. Ich würde an deiner Stelle entweder selbst bei deinem Händler nachfragen, wie es jetzt aussieht oder mich bei der Abholung überraschen lassen. Letzteres käme für mich ehrlich gesagt nicht in Frage.
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 3. Oktober 2018 um 20:57:09 Uhr:
Warum noch auf das Auto gewartet wird obwohl es schon angemeldet war verstehe ich irgendwie aber auch nicht.
Dass sein Auto bereits angemeldet ist, ist bisher reine Spekulation, soweit ich es verstanden habe.
Was heißt eigentlich Cupra R? Laut der kursierenden Liste wird der Cupra 2.0 TSI 221 kW (300 PS) 4Drive ohne Änderung an Motor, PS oder Schaltung auskommen, der Cupra ohne 4Drive hingegen soll in der Leistung auf 213 kW (d.h. 290 statt 300 PS) gesenkt werden, um WLTP-konform zu sein.
Zitat:
@Rehemetsa schrieb am 3. Oktober 2018 um 23:04:32 Uhr:
Was heißt eigentlich Cupra R? Laut der kursierenden Liste wird der Cupra 2.0 TSI 221 kW (300 PS) 4Drive ohne Änderung an Motor, PS oder Schaltung auskommen, der Cupra ohne 4Drive hingegen soll in der Leistung auf 213 kW (d.h. 290 statt 300 PS) gesenkt werden, um WLTP-konform zu sein.
So heißt die limitierte edition des seat leon cupra, mit carbon und kupfer elementen und 310 PS
Und diese Sonderserie ist Vor-WLTP. Hat mit der laufenden Produktion und allen anderen Seats nichts zu tun. Aktuell ist die Erstzulassung nur möglich, wenn es die angesprochene Ausnahmgenehmigung gibt. Und die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen ist insgesamt jeweils auf das Modell (nicht Version) bezogen, durch behördliche Vorgaben beschränkt. So zumindest sind die Bestimmungen zu verstehen. Beantragen kann die Genehmigung der Hersteller, ein Beauftragter von ihm -das wäre der Händler - oder aber auch der Käufer.