Lieferzeiten, Konfigurationen, Bestellungen etc.

VW Passat B8

Liebe Freunde toller Autos!

Ich habe am Mittwoch, 13. April mein neues Baby bestellt.
Es wird ein Passat Variant 190 PS TDI 4 Motion in der Austattung Highline.

Leider konnte mir keiner eine Lieferzeit nennen... Könnt ihr mir das?

Das wäre super!

Beste Antwort im Thema

Autos vom BER werden spätestens bei seiner Fertigstellung ausgeliefert.

5833 weitere Antworten
5833 Antworten

Es kommt auf die Erfüllung des Vertrages an... mit Bestellung hat das mal rein gar nichts zu tun... deshalb gibt es ja beim Konfigurator auch spätestens bei der Auswahl der Motoren den entsprechenden Hinweis!

So, dann kommen wir doch von der Bestellung weg, und kommen gleich zur der Rechnung, und schon ist es erledigt.

Keine Ahnung was du damit meinst... Erfüllung im Rechtssinne meint die unmittelbare Besitzverschaffung (Auslieferung) an den Kunden inkl. Zulassung. Ein Vertrag besteht nicht nur aus deiner Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises!

Im kaufmännischen Sinne kann man alles vorab bezahlen, bevor die Ware da ist. Ist eine Sache des vertrauens.
Der Rest ist deren Sache.

Ähnliche Themen

Zitat:

@crimsonred schrieb am 26. November 2020 um 20:43:49 Uhr:



Zitat:

@AlBundy83 schrieb am 26. November 2020 um 20:32:27 Uhr:


es kommt allerdings auf die Auslieferung des Fahrzeugs an. Diese muss bis zum 31.12.2020 erfolgen, da ansonsten die 19 Prozent fällig werden...

Wenn das Fahrzeug im Dezember bezahlt wird, dann greifen noch die 16 %

So erklärte es mir auch mein Händler... Das Datum der Rechnungsstellung und Bezahlung sind der wesentliche Teil der Vertragserfüllung. Wann ich den (bezahlten) Wagen letztendlich zulasse oder abhole, ist dafür nicht wichtig.

Zitat:

@crimsonred schrieb am 26. November 2020 um 21:05:14 Uhr:


Im kaufmännischen Sinne kann man alles vorab bezahlen, bevor die Ware da ist. Ist eine Sache des vertrauens.
Der Rest ist deren Sache.

Das wird hier wohl nichts. Ich bin kein Jurist oder ähnliches, aber solange noch gar keine Ware existiert (Auto nicht gebaut ist), wird dir niemand irgendetwas in Rechnung stellen, was du vorab bezahlen kannst. Zumal, wie will man den Rechnungsgegenstand denn spezifizieren? Es gibt ja z. B. noch keine Fahrgestellnummer...

Ich bin RA und weiß was ich hier schreibe... nicht immer alles glauben, was euch die Verkäufer so erzählen... die wollen nur Vertragsabschlüsse...

Zitat:

@AlBundy83 schrieb am 26. November 2020 um 21:27:01 Uhr:


Ich bin RA und weiß was ich hier schreibe... nicht immer alles glauben, was euch die Verkäufer so erzählen... die wollen nur Vertragsabschlüsse...

Okay, wie wie läuft das denn aus deiner Sicht? Ich muss doch sicherlich das Auto vor Lieferung bezahlen. Und erst danach hole ich das Auto ab (ob nun beim Händler oder in Wolfsburg). Und da liegen ja möglicherweise Umstände dazwischen, die gar nicht mehr im Verantwortungsbereich des Händlers liegen, welche die tatsächliche Zurverfügungstellung nach hinten verschieben können. Und plötzlich liegt die Abholung doch im neuen Jahr: Bekäme ich dann aus deiner Sicht eine nachträgliche Rechnung über 3% des Nettokaufpreises?

Exakt so ist es... es wird schlicht nachversteuert.

Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass eine Auslieferung aus Gründen, die VW zu vertreten hat, nicht vor dem 01.01.2021 erfolgen konnte, kommt es einzig auf die Kulanz von VW an, ob VW die Differenz auf seine Kappe nimmt.

Das wäre echt übel... Na vielleicht klappt es ja noch, das Auto ist seit heute in Produktion und soll in der 51. KW ausgeliefert werden.

Und zu der Idee von crimsonred... du weißt schon, dass die Zulassungsstelle insbesondere das Datum der Zulassung deines Autos u.a. an das Finanzamt weiterleitet u.a. zur Berechnung der KfZ-Steuer...

Zitat:

@Arne1977 schrieb am 26. November 2020 um 21:35:32 Uhr:



Zitat:

Okay, wie wie läuft das denn aus deiner Sicht? Ich muss doch sicherlich das Auto vor Lieferung bezahlen. Und erst danach hole ich das Auto ab (ob nun beim Händler oder in Wolfsburg). Und da liegen ja möglicherweise Umstände dazwischen, die gar nicht mehr im Verantwortungsbereich des Händlers liegen, welche die tatsächliche Zurverfügungstellung nach hinten verschieben können. Und plötzlich liegt die Abholung doch im neuen Jahr: Bekäme ich dann aus deiner Sicht eine nachträgliche Rechnung über 3% des Nettokaufpreises?

Steuerlich relevant zur Ermittlung der Umsatzsteuer ist einzig allein das Datum der Leistungserbringung. Das wird dann noch spannend werden, ob das FA das Datum der Erstzulassung akzeptiert oder das tatsächliche Datum der Fahrzeugübergabe festsetzt für die steuerliche Betrachtung. Das Datum der Rechnungserstellung ist definitiv irrelevant. Abgesehen davon kann der Händler das Fahrzeug nicht weiterverkaufen, bevor er es nicht selbst gekauft hat. Da kommt dann das Thema Papiere und Fahrgestellnummer ins Spiel dazu.

Zitat:

@Stephan972 schrieb am 26. November 2020 um 21:52:50 Uhr:



Zitat:

@Arne1977 schrieb am 26. November 2020 um 21:35:32 Uhr:


Okay, wie wie läuft das denn aus deiner Sicht? Ich muss doch sicherlich das Auto vor Lieferung bezahlen. Und erst danach hole ich das Auto ab (ob nun beim Händler oder in Wolfsburg). Und da liegen ja möglicherweise Umstände dazwischen, die gar nicht mehr im Verantwortungsbereich des Händlers liegen, welche die tatsächliche Zurverfügungstellung nach hinten verschieben können. Und plötzlich liegt die Abholung doch im neuen Jahr: Bekäme ich dann aus deiner Sicht eine nachträgliche Rechnung über 3% des Nettokaufpreises?

Steuerlich relevant zur Ermittlung der Umsatzsteuer ist einzig allein das Datum der Leistungserbringung. Das wird dann noch spannend werden, ob das FA das Datum der Erstzulassung akzeptiert oder das tatsächliche Datum der Fahrzeugübergabe festsetzt für die steuerliche Betrachtung. Das Datum der Rechnungserstellung ist definitiv irrelevant. Abgesehen davon kann der Händler das Fahrzeug nicht weiterverkaufen, bevor er es nicht selbst gekauft hat. Da kommt dann das Thema Papiere und Fahrgestellnummer ins Spiel dazu.

Das FA wird selbstverständlich auf die Zulassung abstellen. Immerhin ist dies das einzig greifbare, weil objektive Kriterium...

Sonst würden ja am 31.12.2020 alle Händler ihren Kunden die Autoschlüssel in die Hand drücken, wenn es so einfach wäre... wer will das beispielsweise am 03.01.2021 nachvollziehen, ob das Auto am 31.12.2020 oder erst am 02.01.2021 tatsächlich übergeben wurde?

Wir gehen mal 5 Monate zurück. 19 >16 % MwSt. Senkung. Der Eine oder Andere wird sich wohl noch sicherlich erinnern, wenn eine Rechnung kam, von welchem Lieferanten auch immer. Rechnungsdatum 30.06.2020 = 19%. Wareneingang 06.07.2020. (16%)
Und so ist es genau so am Ende des Jahres. Alles schon mit dem FA geregelt.

Ja und? Dann musst du eine neue Rechnung mit 16 Prozent Umsatzsteuer erhalten, weil du zuvor 3 Prozent zu viel gezahlt hast.

Jetzt wende dein Beispiel mal auf einen Zeitpunkt nach dem 31.12.2020 an...

16 > 19 Prozent = neue Rechnung mit 19 Prozent Umsatzsteuer.

Deine Antwort
Ähnliche Themen