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LIEFERZEIT / WIEDERAUFNAHME DER INSIGNIA-PRODUKTION / NUR NOCH MIT FACELIFT?

Opel Insignia B
Themenstarteram 21. Mai 2020 um 9:13

Hallo,

bedingt durch Corona wurde die Produktion auch in Rüsselsheim unterbrochen. Bis jetzt wurde sie aber noch nicht gestartet. Weisst jemand, wann sie wieder mit der Insigniaproduktion starten werden? In KL arbeitet Opel bereits seit dem 18.05.2020.

Mein am 31.01.2020 bestellter Insignia GS, 2,0 Diesel, Automatik, Leder, AHK, Bose... (noch ohne Facelift) sollte Mitte April ausgeliefert werden. Der Händler kann mir den neuen LT nicht nennen. Er sagte aber, dass nach der Corona-Pause alle Insignias u.a. mit Facelift, neuen LEDs und Motoren ausgeliefert werden und zwar zu dem alten Preis. Angeblich hat Opel die Ausstattungen dementsprechend angepasst. Hat jemand von Euch diese Information auch bekommen?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Oktober 2020 um 16:26

Heute ist er endlich eingetroffen, morgen oder übermorgen kommt der Brief per Post nach. Anfang nächster Woche wird mein Insignia zugelassen und bekommt Winterräder. Abholung ist vorläufig für den Mittwoch (21.10.2020) geplant. Ein Fahrbericht und weitere Bilder kommen noch.

+1
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Bei Leasing spielt die Steuersenkung nur auf den im 2020 zu zahlenden Raten eine Rolle. Bei Barzahlung sollte geprüft werden, ob eine Vorauszahlung möglich ist und wie sicb da die Umsatzsteuer zum Liefertermin verhält. Gemäss Rechnungsdatum wär es eigentlich klar dass dann die Umsatzsteuer 2020 berechnet wird

Zitat:

@Omegabesitzer schrieb am 17. Nov. 2020 um 11:32:04 Uhr:

Bei Leasing spielt die Steuersenktnur auf den im 2020 zu zahlenden Raten eine Rolle.

Für den FW-Nutzer spielt imho noch der Brutto - Listenpreis eine Rolle. Hier würden sich die 3% halt im Geldwertenvorteil bemerkbar machen.

1% von 3%.... jetzt aber nicht ernsthaft „massgebend“... da kriegste ja kaum ein Big Mac Menu:D

Für die Sparfüchse.....

Das macht bestimmt, wenn nicht mehr, je nach Steuerklasse.... :p

 

Aber sagen wir mal, es gibt ein Limit von 45k€. Dann kannst du dir vielleicht noch was nettes dazu bestellen.

Zum Mac?;) Nee den mag isch schon selbst. Und beim Insignia ist das Nette auch nicht auf der Preisliste...:p

 

Oder meintest Du was Nützliches?:cool::D

Servus an alle, ich selber habe Anfang August einen Insignia Grand Sport bestellt. Damals war von Ende November Anfang Dezember die Rede. Nun wurde der Liefertermin auf Anfang 2021 verschoben. Ohne genaue Angabe von einer KW Woche.

 

Ich verfolge seid langem eurer Forum und finde es sehr interessant. Sehr cool.

 

Auf meiner Bestellung war aber auch von Anfang an mit 16% und 19% MwSt. gerechnet worden. Bei einem Listenpreis von über 47k sind 3% schon echt ne Menge Geld. Auch nach Abzug des Rabattes ist es immer noch viel Geld. Das sollte eigentlich der neue Satz Winterreifen werden. Aber kann man halt nicht ändern.

 

Was aber noch dazu kommt ist, das es ab 01.01.2021 auch eine neue KFZ Steuer berechnung gibt. Und wenn ich das jetzt richtig gerechnet habe, sind das jedes Jahr 50€ auch noch extra.

 

Echt Schade und ärgerlich.

 

Mfg

Es ist völlig unerheblich, wann das Rechnungsdatum ist und ob eine Anzahl etc. gemacht wurde.

Maßgeblich ist das Leistungsdatum - also das Lieferdatum. Das wird wohl dann Datum der Erstzulassung sein?

Zur Leasingrate: Hier kommt es auch auf den Leasingbeginn an und den Leistungszeitraum der Leasingrate bzw. das Ende des Leistungszeitraums, ganz egal wann der dazugehörigen Zahlungszeitpunkt liegt. Wenn der Leasingvertrag am 22.12.20 beginnt, ist diese Rate schon wieder mit 19%, da das Ende des Leistungszeitraums im Januar liegt.

Was ist denn, wenn ich den Wagen spätestens am 31.12.2020 bezahle und erst am 31.01.2021 erhalte? Meinen Insignia habe ich auch schon vorher bezahlt und den Wagen meiner Frau auch. Und wenn man was in Internet bestellt, bezahlt man auch sehr oft schon vor der Lieferung!

Nochmal:

Du kannst zahlen wann du willst, der Leistungszeitpunkt (Lieferung der Ware) ist für die Steuer maßgeblich.

Wie der Händler diesen definiert, also Lieferung vom Werk oder Zulassung, ist bei mir das Fragezeichen.

Ich denke maßgebend ist die Rechnungslegung. Was spricht gegen eine Vorauszahlung ?

Für die Steuer ist die Erstzulassung maßgeblich.

Zitat:

"Der Fälligkeitstag der Kraftfahrzeugsteuer ergibt sich aus dem jeweiligen Steuerbescheid. Er ist abhängig vom Datum der verkehrsrechtlichen Zulassung (Anmeldung) des einzelnen Fahrzeugs. Zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung entsteht die Kraftfahrzeugsteuer und die Steuerpflicht beginnt, § 6 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)."

Zitat Ende, Quelle: Zoll

 

Du bezahlst ja auch noch keine Steuern, wenn du das Auto noch nicht hast.

 

EDIT:

Ach so, USt....

Gemäss Art 13 Abs 1 lit a entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraum indem das Entgelt vereinnahmt wurde. Das heisst stellt der Händler jetzt Voraus-Rechnung und die wird bezahlt, gilt der reduzierte Steuersatz. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.

.jpg

Zitat:

@Checkup2110 schrieb am 17. November 2020 um 19:14:33 Uhr:

Ich denke maßgebend ist die Rechnungslegung. Was spricht gegen eine Vorauszahlung ?

Die Rechnungslegung ist egal. Rechnungsdatum auch.

Leistungsdatum!!!

Dies wird wohl das Datum der Zulassung sein.

Du kannst vorauszahlen was du willst, es bleibt bezüglich der MwSt beim Leistungsdatum.

Wie Du dem Gesetz entnehmen kannst bist Du im Irrtum - nur wenn nicht dieses Jahr bezahlt wird, hast Du recht

Das Leistungsdatum definiert den Zeitpunkt, in dem der Rechnungssteller die Leistung gegenüber dem Kunden erbracht hat. Für Dienstleistungen wird dieser Zeitpunkt Leistungsdatum genannt, bei Waren oder Produkten handelt es sich um das Lieferdatum.

Wann die Umsatzsteuer entsteht

Die Umsatzsteuer entsteht nicht in allen Fällen zum selben Zeitpunkt. Es ist wie folgt zu unterscheiden:

Die Umsatzsteuer für sonstige Leistungen von EU-Unternehmern entsteht gemäß § 13b Abs. 1 UStG mit Ablauf des Monats, in dem die Leistung ausgeführt worden ist.

In allen anderen Fällen entsteht die Umsatzsteuer zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch nach Ablauf des Folgemonats, nachdem die Leistung ausgeführt worden ist.

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