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LIEFERZEIT / WIEDERAUFNAHME DER INSIGNIA-PRODUKTION / NUR NOCH MIT FACELIFT?

Opel Insignia B
Themenstarteram 21. Mai 2020 um 9:13

Hallo,

bedingt durch Corona wurde die Produktion auch in Rüsselsheim unterbrochen. Bis jetzt wurde sie aber noch nicht gestartet. Weisst jemand, wann sie wieder mit der Insigniaproduktion starten werden? In KL arbeitet Opel bereits seit dem 18.05.2020.

Mein am 31.01.2020 bestellter Insignia GS, 2,0 Diesel, Automatik, Leder, AHK, Bose... (noch ohne Facelift) sollte Mitte April ausgeliefert werden. Der Händler kann mir den neuen LT nicht nennen. Er sagte aber, dass nach der Corona-Pause alle Insignias u.a. mit Facelift, neuen LEDs und Motoren ausgeliefert werden und zwar zu dem alten Preis. Angeblich hat Opel die Ausstattungen dementsprechend angepasst. Hat jemand von Euch diese Information auch bekommen?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Oktober 2020 um 16:26

Heute ist er endlich eingetroffen, morgen oder übermorgen kommt der Brief per Post nach. Anfang nächster Woche wird mein Insignia zugelassen und bekommt Winterräder. Abholung ist vorläufig für den Mittwoch (21.10.2020) geplant. Ein Fahrbericht und weitere Bilder kommen noch.

+1
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Oh man...

"in dem die Leistung ausgeführt worden ist".

Du musst auch bis zum Ende zitieren.

Auch das ist falsch - der Zeitpunkt der Entstehung ist das Datum der Zahlung- siehe oben

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 17. November 2020 um 19:21:13 Uhr:

Für die Steuer ist die Erstzulassung maßgeblich.

Zitat:

"Der Fälligkeitstag der Kraftfahrzeugsteuer ergibt sich aus dem jeweiligen Steuerbescheid. Er ist abhängig vom Datum der verkehrsrechtlichen Zulassung (Anmeldung) des einzelnen Fahrzeugs. Zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung entsteht die Kraftfahrzeugsteuer und die Steuerpflicht beginnt, § 6 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)."

Zitat Ende, Quelle: Zoll

Du bezahlst ja auch noch keine Steuern, wenn du das Auto noch nicht hast.

EDIT:

Ach so, USt....

Was hat denn die Kfz Steuer jetzt damit zu tun? Wenn ich heute eine Auto kaufe und es in 2 Jahren erst auf mich anmelde, muss ich trotzdem schon die 16% (bei Kauf beim Händler) zahlen. Die Kfz Steuer wird aber natürlich erst ab Zulassung auf mich fällig.

Zitat:

@SF-FFM schrieb am 17. November 2020 um 19:25:38 Uhr:

Zitat:

@Checkup2110 schrieb am 17. November 2020 um 19:14:33 Uhr:

Ich denke maßgebend ist die Rechnungslegung. Was spricht gegen eine Vorauszahlung ?

Die Rechnungslegung ist egal. Rechnungsdatum auch.

Leistungsdatum!!!

Dies wird wohl das Datum der Zulassung sein.

Du kannst vorauszahlen was du willst, es bleibt bezüglich der MwSt beim Leistungsdatum.

Und auch hier die Frage: Ich kaufe heute und lasse es erst in 2 Jahren zu. Was zahle ich wann? Die Zulassung ist total egal.

Zitat:

@Dave1972 schrieb am 17. Nov. 2020 um 19:35:03 Uhr:

Was hat denn die Kfz Steuer jetzt damit zu tun?

Nichts, steht ja auch da....

Zitat:

@Dave1972 schrieb am 17. November 2020 um 19:39:17 Uhr:

Zitat:

@SF-FFM schrieb am 17. November 2020 um 19:25:38 Uhr:

 

Die Rechnungslegung ist egal. Rechnungsdatum auch.

Leistungsdatum!!!

Dies wird wohl das Datum der Zulassung sein.

Du kannst vorauszahlen was du willst, es bleibt bezüglich der MwSt beim Leistungsdatum.

Und auch hier die Frage: Ich kaufe heute und lasse es erst in 2 Jahren zu. Was zahle ich wann? Die Zulassung ist total egal.

Das war ja die Frage zu der ich nicht ganz sicher war.

Der Händler schreibt Dir ne Rechnung. Hier ist entscheidend, was halt als Liefer- und Leistungsdatum auf der Rechnung angegeben ist.

Meine Vermutung war, dass er dann den Tag der Zulassung nimmt. Wenn er es nicht zulässt, dann wahrscheinlich das Datum der Übergabe an Dich.

Zitat:

@SF-FFM schrieb am 17. November 2020 um 19:43:59 Uhr:

was halt als Liefer- und Leistungsdatum auf der Rechnung angegeben ist.

Nochmal Dienstleistung = Leistungsdatum

Alles andere = Lieferdatum

Zitat:

@-Pitt schrieb am 17. November 2020 um 19:52:28 Uhr:

Zitat:

@SF-FFM schrieb am 17. November 2020 um 19:43:59 Uhr:

was halt als Liefer- und Leistungsdatum auf der Rechnung angegeben ist.

Nochmal Dienstleistung = Leistungsdatum

Alles andere = Lieferdatum

Das ist doch vollkommen unerheblich, da beides das Gleiche beschreibt.

Da Lieferanten (hier der FOH) sowohl Dienstleistungen als auch "Warenlieferungen" erbringen, wird in der Regel auf der Rechnung "Liefer- und Leistungsdatum" verwendet.

Also, Frauchen (Diplom Finanzwirt beim Finanzamt) hat nachgeschaut.

Entscheidend ist das Datum der Leistungsausführung und somit die Übergabe an den Käufer.

Quelle: Paragraph 13 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a im Umsatzsteuergesetz.

Zitat:

@Dave1972 schrieb am 17. November 2020 um 20:04:36 Uhr:

Also, Frauchen (Diplom Finanzwirt beim Finanzamt) hat nachgeschaut.

Entscheidend ist das Datum der Leistungsausführung und somit die Übergabe an den Käufer.

Quelle: Paragraph 13 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a im Umsatzsteuergesetz.

Danke.

Dann machen wir es ja jeden Tag richtig...

Na da werden dann einige Käufer mit Lieferung in 2021 dumm schauen..............

Nix gegen Dein Frauchen - sie sollte lit a aber zu Ende lesen - so wie ich es oben bereits gezeigt habe

@Omegabesitzer

Warum sollte der FOH schon vorher die Rechnung stellen.

Er kann kein Lieferzeitpunkt angeben und das muss er gem. §14 UStG

In dem er die Rechnung als "Vorkasse" ausstellt. Da reicht ein voraussichtlicher Lieferzeitraum.

Allerdings hast du u. U. Pech, wenn der Händler Insolvenz melden sollte.

@Omegabesitzer: Ja, scheinbar hast du wohl doch Recht. Sie schaut morgen aber noch einmal in ihre Anweisungen.

Wer also sparen will, soll sich eine Rechnung geben lassen und diese vorher bezahlen. Am Ende läuft es ja bei z.B. Amazon auch nicht anders. Ich bestelle, bezahle und am nächsten Tag habe ich erst die Ware. Und wie bereits geschrieben, habe ich meinen Insignia auch schon vorher bezahlt gehabt. Natürlich besteht da aber auch immer eine gewisse Gefahr.

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