Lieferzeit Golf 8 GTE / BaFa Förderung / Lieferverzug etc.
Hallo,
Wir sind ebenfalls neu hier im Forum.
Wir haben einen Golf 8 GTE im Privatleasing (10.000KM / 24 Monate / 129€) beim regionalen Händler bestellt. Der Liefertermin wurde mit KW 44 angegeben. Die Auftragsbestätigung haben wir bereits vom Autohaus erhalten. Jetzt heißt es warten.
Wie bei den meisten, haben wir die 4500€ Anzahlung gewählt, da nur so die Rate so günstig geworden ist. Der Plan ist natürlich den 4500€ BaFa Umweltbonus zu beantragen und zu erhalten.
Nun zu meiner Frage:
Laut Zwischenbilanz des BaFa sind ca. 234.000 Anträge (Stand 31.07.20) gestellt worden. Laut Homepage ist im Juli ein Rekordhoch (ca. 20.000 Anträge) verzeichnet worden.
Das Gesamtkontingent des Fördertopfes soll für ca. 300.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 2 Millarden Euro sein.
Da die Beantragung des Umweltbonus erst getätigt werden kann, wenn der Wagen zugelassen ist, haben wir bedenken, dass das Kontingent ausgeschöpft ist, bis der Wagen geliefert und zugelassen ist. Sollte man dann die 4500€ Anzahlung aus eigener Tasche bezahlen müssen, wird das ganze Leasing Angebot uninteressant.
Wie sind eure Meinungen hierzu?
Danke für Antworten
Beste Antwort im Thema
Habe heute meinen GTE abgeholt.
Tolles Auto! Gerade das „GT-Gesicht“ in Verbindung mit Limonengelb finde ich rattenscharf, bin aber auch ein Mensch der auf Farbe steht. 🙂
Die viel kritisiere Bedienung ist für mich übrigens ein Kinderspiel. Natürlich erleichtern Drehregler & Co. an der einen oder anderen Stelle die Bedienung, allerdings bin ich bereits nach einem Tag der Meinung, dass es sich auch ohne gut leben (& bedienen) lässt.
Die Sitze sind ein Traum; die perfekte Symbiose aus Sportlichkeit und Bequemlichkeit. Die einzigen Häkchen die weggelassen wurden sind die für Leder, Winterpaket Premium und DCC, sonst bringt er alles mit. 🙂
Einziges „Manko“: Er kommt doch sehr hochbeinig daher, da kommt schon fast die Höhenangst bei mir durch... 🙂
5357 Antworten
Zitat:
@VW273 schrieb am 5. Januar 2021 um 15:35:40 Uhr:
Nein leider nicht, direkt Fehlermeldung nach dem Einloggen...
Die habe ich auch.
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Lounge funktioniert aktuell wieder. KW hat sich bei mir nicht verändert, API hab ich grad am iPhone nicht prüfen können...
Kurze Rückmeldung zur Abholung heute:
Mein 1. Mal in der Autostadt. Leider auf Grund der momentanen Situation echt spartanisch.
Man merkt den Mitarbeitern aber auch an, dass die momentane Situation auch für diese nicht zufriedenstellend ist.
Alle waren überaus höflich und bemüht die ganze Situation so angenehm wie möglich zu gestalten.
VW selbst versucht das ganze mit extra Gutscheinen und einem „Take Home“ Paket angenehmer zu gestalten. So darf man mit einem der Gutscheine sogar zu 4. innerhalb der nächsten 3 Jahre die Werksbesichtigung durchführen.
Für mich, als technisch sehr interessierten Menschen, ist es trotzdem bedauerlich. Hätte das ganze gerne komplett besichtigt. Nun ja, ein anderes Mal 🙂
Die Übergabe war schnell und trotzdem sehr zufriedenstellend. Ein „junger“ Mitarbeiter der gleich merkte, dass es nicht notwendig ist jeden Schnick Schnack zu erläutern, meisterte die Situation. So konnte ich trotzdem zufrieden vom Hof rollen.
Einziges Manko ( Achtung: Meckern auf hohem Niveau): Laut der Dame vom Empfang (Schilderübergabe) sollte die Batterie voll sein. Leider war der Ladestand nur bei 2%. Das ist natürlich erst beim Rausfahren aus der Halle aufgefallen - da hätte aber auch der Beste Mitarbeiter nicht dran ändern können... 4 Std warten wollte ich nun auch nicht 😁 Konnte ich für die knapp 300 km lange Heimfahrt aber verschmerzen. Learning bei Doing war i.O.
Leider ist mir aufgefallen(als sich nur der Limiter einschalten ließ) das ich Trottel den Tempomat/ACC nicht bestellt habe... nachträglich kaufen im Shop 385 Euro... ob es mir das Wert ist weiß ich noch nicht. Die Verarbeitung ist m.M.n sehr gut! Der „Boost“ macht Spaß! Eine Kaufoption (ich lease) wäre der Wagen für mich aber definitiv nicht!
Viel Erfolg allen die noch den Wagen abholen wollen und lasst Euch den Spaß an dem Wagen nicht verderben 🙂
P.S. Ich hab mich derbe erschrocken wie viele „ältere“ Herrschaften sich Neuwagen zulegen... gefühlt 2/3 der anwesenden Leute waren definitiv 68+ (Das ist keineswegs negativ gemeint nur stell ich mir vor, wie meine Oma,80, mit dem neuen Golf umgehen würde) 😁😁
Das mit den Ladestand scheint kein Versehen zu sein sondern durchaus gängige Praxis wie ich einige Beiträge hier gelesen habe...
Moin, sieht so aus als würden die Termine aktualisiert. Mal abwarten in welche Richtung das ganze geht..
Zitat:
@tim8gte schrieb am 6. Januar 2021 um 07:37:27 Uhr:
Moin, sieht so aus als würden die Termine aktualisiert. Mal abwarten in welche Richtung das ganze geht..
Schade nicht überall....
Tatsache, bei mir passiert da auch gerade was. Mal sehen wie weit ich nochmal nach hinten rutsche 🙂. beim ersten mal waren es 7 Wochen. Weiß jemand ob und wann es möglich ist, zu wandeln oder zurück zu treten? Hab aufm Vertrag q1 als Liefertermin stehen. mit dem ersten Rutscher bin ich in q2 gelandet...
Zitat:
@gogo55 schrieb am 6. Januar 2021 um 08:36:32 Uhr:
Tatsache, bei mir passiert da auch gerade was. Mal sehen wie weit ich nochmal nach hinten rutsche 🙂. beim ersten mal waren es 7 Wochen. Weiß jemand ob und wann es möglich ist, zu wandeln oder zurück zu treten? Hab aufm Vertrag q1 als Liefertermin stehen. mit dem ersten Rutscher bin ich in q2 gelandet...
Habe nach der gestrigen Info, dass es Probleme mit der Lieferung von Chips gibt, auch mal in den Leasingvertrag geschaut. Unter Punkt VI findet man ziemlich nützliche Infos hierzu.
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut schriftlich zu
vereinbaren.
2. Der Leasing-Nehmer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Leasing-Geber auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf
zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Leasing-Geber oder vermittelnden
Händler vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der LeasingGeber in Verzug. Hat der Leasing-Nehmer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Leasing-Gebers
auf höchstens 5% des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen
Preisempfehlung/des Listenpreises (einschließlich Umsatzsteuer) des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Will der Leasing-Nehmer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt Leistungen verlangen, muss er dem Leasing-Geber nach
Ablauf der in Satz 1 und Satz 2 genannten Fristen eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen. Hat der Leasing-Nehmer Anspruch auf Schadenersatz statt
der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf
höchstens 25% des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Ist der Leasing-Nehmer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
Wird dem Leasing-Geber, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall
unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
Der Leasing-Geber haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger
Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Leasing-Geber bereits mit Überschreiten des Liefertermins
oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Leasing-Nehmers bestimmen sich
dann nach Ziffer 2, Sätze 4 bis 7 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Leasing-Geber oder dessen Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, die den Leasing-Geber ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 3 dieses Abschnitts
genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten, kann der Leasing-Nehmer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Interessant ist hier Punkt 4. Auf diesen Punkt wird sich VW mit Sicherheit berufen, wobei ja selbst im Artikel des Handelsblattes deutlich wird, dass der Fehler auf eine falsche Prognose seitens VW zurückzuführen ist. Bleibt also spannend.
Zitat:
@gogo55 schrieb am 6. Januar 2021 um 08:36:32 Uhr:
Tatsache, bei mir passiert da auch gerade was. Mal sehen wie weit ich nochmal nach hinten rutsche 🙂. beim ersten mal waren es 7 Wochen. Weiß jemand ob und wann es möglich ist, zu wandeln oder zurück zu treten? Hab aufm Vertrag q1 als Liefertermin stehen. mit dem ersten Rutscher bin ich in q2 gelandet...
Warum machst du dir jetzt schon Gedanken um das zurücktreten wo nach alles im
Rahmen ist.
Vergeudete Energie...