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Lichtringe bei Motorstart?

Themenstarteram 8. August 2005 um 18:40

Hallo ihr Leutz,

habe mal bei meiner Werkstatt nachgefragt, ob es denn eine Software-Einstellung gäbe, mit der man die Lichtringe (Standlicht) permanent an hat. Also, quasi die Tagfahrlicht-Einstellung (Abblendlicht geht mit Motrorstart an), nur halt mit den Lichtringen...

Geht nicht, sagt der Meister.

Ich habe meistens die Ringe an, wenn die Sonne nich grad wie blöd scheint. Nachteil daran ist, dass dann die Lichtautomatik keine Sinn mehr macht, da ich ja auf "manuell" geschaltet habe.

Jetzt würde mich doch sehr interessieren, ob da nich jemand was gegenteiliges weiß, oder gar umgesetzt hat.

Geil wäre, wenn die Ringe sogar schon mit der Zentralverriegelung geschaltet würden, und erst bei Verschluß wieder erlöschen würden...*träum*

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42 Antworten
am 11. August 2005 um 8:38

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Klasse Aussage! ;) Daumen Hoch für einen der sich mit so einer Aussage selber ins Abseit gestellt hat und das schlechte Image von BMW nur bestärkt.

Zum Glück wurde der E36 nie gebaut und auch nie getunt ;)

Hi,

das muss ich dir leider voll und ganz zustimmen! Aber getretene Hunde bellen halt einfach...

Es fällt mir echt auf, dass es im 1er-Forum hier immer schlimmer wird. Anscheinend ist für 90% hier der 1er das beste Auto der Welt, und alles andere ist der größte Schrott.

Wie du schon geschrieben hast, wenn ich mir die ganzen peinlich aufgemotzten 3er so anschau, da würd ich nicht gerade auf irgendwelche anderen Fahrer mit dem Zeigefinger zeigen!

Also echt komisch, wenn man in anderen BMW-Foren oder im Alfa-Forum danach fragt, wie man den Gurtwarner deaktiviert (oder eben jetzt nach den Lichtringen), dann bekommt man ne normale Antwort. Hier im E87-Forum wird man sofort in der Luft zerrissen von wegen, wie kann man nur und das ist doch strengstens verboten usw...

So, das war jetzt genauso off-topic wie der ganze Thread hier, in dem sich zwei, drei Leute nur gegenseitig mit irgendwelchen Gesetzestexten übertrumpfen wollen. Sorry, aber das musste sein! ;-)

cu Laxy

Zitat:

Original geschrieben von Hendrix1000

Hallo!

Ok, isses denn so schwer mal einen Blick in die StVO zu werfen? Wieso muss dieser Thread um subjektive Meinungen derart verlängert werden?

Ein Blick in §17 der StVO, z. B. hier: StVO §17 genügt um die Sache ein für alle Mal zu klären.

Gruß

Hendrix1000

PS: In Dänemark gilt unsere deutsche StVO nicht, deshalb kann man evtl. dort auch mit Standlicht fahren so viel man will.

@hendrix1000:

Ein Gesetz ist in der Regel auslegungsbedürftig und -fähig.

 

In § 17 (1) StVO heißt es "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen ..."

In § 17 (2) weiter "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden ..."

Ich bin nach (1) erst dann zur Beleuchtung verpflichtet, wenn die Bedingungen, z. B. schlechte Sicht, eintreten. Dann darf ich nicht allein mit Standlicht rumkurven (mindestens Abblendlicht, Fernlicht unter Auflagen optional).

Was, wenn die Sichtverhältnisse völlig okay sind? Nebelscheinwerfer sind dann tabu (siehe (3). Ich erlese jedoch nirgends, dass dies auch fürs Standlicht gilt. Nicht erlaubt ist lediglich, diese als "Ersatz" fürs Abblendlicht einzusetzen.

BMW funktioniert sogar das Abblendlicht zum Tagfahrlicht um (Einstellung im I-Drive-Menü).

Und überhaupt: Es ist erwiesen, dass beleuchtete Fahrzeuge deutlich früher im Straßenverkehr wahrgenommen werden. Will das Gesetz etwa zum "Dunkelfahren" verdonnern ...

Meine 87-jährige Oma pflegt hier immer zu sagen: Jedem Tierchen sein Plesierchen. Wer's gern prollig will, der soll es ruhig, mit Standlicht rumfahren.

am 11. August 2005 um 16:51

Gude!

Wenn das Fahren mit Abblendlicht bei Tageslicht zum Teil, auf gefärhlichen Strecken, sogar erwünscht ist, warum sollte dann das Fahren mit Standlicht verboten sein?

Wie hazelnuss sagte, sind Gesetzestexte auslegungsbedürftig und -fähig!

Abgesehen davon bedeutet ein Punkt hinter mehreren Wörtern zwar, dass ein Satz beendet ist, aber nicht, dass dessen Sinnhaftigkeit im vorangegangenen oder folgenden Satz aufgenommen oder weiterverfolgt wird. Dafür gibt es schließlich noch Absätze, auch in Paragraphen.

Also, einen einzelnen Satz (StVo §17, Abs. 2, Satz 1) herauszufischen und als Dogma zu erklären halte ich für übertrieben. Ein bisschen Hirn darf selbst bei Gesetzen eingesetzt werden. (Waum gäbe es sonst das Studienfach Jura??)

Warum gibt es überhaupt das Standlicht? - Ich fahre immer nur mit Fernlicht und werde immer freundlich von den anderen Autofahrern gegrüsst!

Immer schön locker bleiben...

Hallo,

ich will Euch ja nicht ärgern... aber wenn da steht

§17

Absatz (1) blablba

und Absatz (2) balblablba

im Absatz (2a)

dann definieren 1 bis 2a blabla den §17,....

aber Absatz (2) definiert nicht Absatz (1), also aus 1 abzuleiten das wenn 1 nicht gilt (weil Tag und gute Sicht), dann gilt auch 2 nicht... ist schwachsinn und wiederspricht hier sogar Absatz (2a) der in diesem Fall wirklich Absatz 2 genauer erläutert...

mfg

iviz

Themenstarteram 11. August 2005 um 18:54

Also, ich empfinde es ja als sehr positiv, dass es hier Leute gibt die meiner Argmentation nachempfinden und mir sogar in vielen Punkten recht geben.

Dennoch sollte der Thread geschlossen werden, da kein Mensch zum Thema postet (und das nicht nur hier).

Ich weiß auch nich was diese Sticheleien schon wieder sollen, dass Standlicht prollig sei!?

Da ich dieses Thema iniziierte, fühle ich mich daher auch angesprochen.

Als erstes wäre zu sagen, dass ich ein absolut dezenter Mensch bin, der auch auf eine solches Auftreten Wert legt. Understatement und Zurückhaltung sind bei mir Programm.

Ich behauptete auch nie, dass ich unbedingt mit Standlicht rumfahren müsse, das war nur eure Mutmaßung, da die Lichtringe zufällig diese Funktion beim 1er einnehmen.

Wem die Lichtringe zu auffällig sind, der kann sie ja auslassen, spätesten beim Aktivieren der Xenon Scheinwerfer, muss man sich jedoch mit Ihnen arrangieren.

Und um noch einmal mit Logik an die Standlicht Debatte zu gehen, von der ich eigentlich annahm, dass ich mit ausreichenden Überlegungen und Beweisen diente:

Würde BMW ausdrücklich mit den Lichtringen werben, diese gezielt als Markenzeichen platzieren, wenn die Benutzung dieses Gimmicks illegal wäre!?

Gruß

und schönen Abend

Hallo,

ich bekomme meinen 1er Ende September.

Ich hab bei der Konfiguration angegeben ob es möglich ist die Ringe als Tagesfahrlicht zu schalten.

Mein Verkäufer wusste auch nicht ob das geht, hat mir aber zugesagt, dass wenn diese Konfiguration möglich ist, das von der Werkstatt freigeschaltet wird.

Mal schaun was dann im September kommt.

Gruß

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von 120d-Schnitzer

...

Dennoch sollte der Thread geschlossen werden, da kein Mensch zum Thema postet (und das nicht nur hier).

...

Dann muss Du hier einfach mal anfangen über Fußball zu diskutieren.... dann geht das ganz schnell ;)

Also ich würde das auch gerne haben!

mir wäre recht wenn dieser Thread nicht geschlossen wird, ich will wissen ob das möglich ist, da ich es dann auch machen lasse!

also reißt euch zusammen!

schöne grüße suzu

am 15. August 2005 um 19:42

Also ich muss sagen ich finds auch geil! Wenn das gehen würde , würde ich es auch machen lassen.

Übrigens: Ich fahre auch noch VW Käfer!!!:D:D:D

DAs eine schließt also das andere nicht aus!

Grüsse aus Mannheim

Sven

Hallo allerseits!

Sorry, wenn ich hier nochmal die Standlichtdiskussion aufgreife :-/

Aber im JuraWiki steht in der Rubrik VOLKSTÜMLICHE VERKEHRSIRRTÜMER folgendes:

IRRTUM 20: Man darf nicht (nur) mit Standlicht fahren.

Diese Vorschrift des § 17 [WWW] StVO greift nur, wenn Beleuchtungspflicht herrscht, d.h. wenn mit Licht gefahren werden muss. Am hellichten Tag darf man auch - sinnloserweise - mit Standlicht herumfahren.

 

Guckst Du hier...

Damit dürften alle Klarheiten beseitigt sein ;-)

Grüße,

asocos (ein Forumsneuling und hoffentlich bald 1er-Fahrer)

Nix für ungut :-)

Danke für diesen Paragraphen, das werde ich jedem Polizisten unter die Nase halten, der mich deswegen anhält.

Ich finde einfach, dass es wunderbar aussieht mit den Ringen rumzufahren. Natürlich ist das nicht "rechtschaffend"... aber grad darum ist es ja so schön.

Zitat:

Original geschrieben von totetz

Danke für diesen Paragraphen, das werde ich jedem Polizisten unter die Nase halten, der mich deswegen anhält.

Ich finde einfach, dass es wunderbar aussieht mit den Ringen rumzufahren. Natürlich ist das nicht "rechtschaffend"... aber grad darum ist es ja so schön.

Aber Vorsicht! Dies ist nur eine Interpretation des Paragraphen vom JuraWiki! ;)

...aber glauben will ich's gerne ...auch, wenn ich das eh nicht mach...

Gruß,

Oli

Zitat:

Original geschrieben von totetz

Ich finde einfach, dass es wunderbar aussieht mit den Ringen rumzufahren. Natürlich ist das nicht "rechtschaffend"... aber grad darum ist es ja so schön.

sicher sieht es gut aus... es wird ja auch erst richtig "schlimm" wenn die Leute Ihre Nebelleuchten dazu anmachen. Gestern auf der Autobahn, 5er, am helligsten Tag, Standlicht und Nebellichter :-/ einfach nur traurig

mfg

iviz

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