Lichtringe bei Motorstart?
Hallo ihr Leutz,
habe mal bei meiner Werkstatt nachgefragt, ob es denn eine Software-Einstellung gäbe, mit der man die Lichtringe (Standlicht) permanent an hat. Also, quasi die Tagfahrlicht-Einstellung (Abblendlicht geht mit Motrorstart an), nur halt mit den Lichtringen...
Geht nicht, sagt der Meister.
Ich habe meistens die Ringe an, wenn die Sonne nich grad wie blöd scheint. Nachteil daran ist, dass dann die Lichtautomatik keine Sinn mehr macht, da ich ja auf "manuell" geschaltet habe.
Jetzt würde mich doch sehr interessieren, ob da nich jemand was gegenteiliges weiß, oder gar umgesetzt hat.
Geil wäre, wenn die Ringe sogar schon mit der Zentralverriegelung geschaltet würden, und erst bei Verschluß wieder erlöschen würden...*träum*
42 Antworten
@hendrix
Okay, ganz ruhig mach ich das jetzt:
Also, Juristen sagen, man darf! Der zu Rat gezogene verkehrsexperte sagt, man darf! (was wohl ausschlaggebend ist, denn er würde das Vergehen ahnden)
Wir machen das jetzt wie in der Grundschule und Du liest mal nich nur den einen Satz, sondern auch das was das an Buchstaben drumrum steht.
Der erste und zweite Punkt bezieht sich ausschließlich auf Dunkelheit. Da steht nicht, man darf das Standlicht nicht bei ausreichenden Lichtverhältnissen anschalten, es wird geschrieben, dass man es nicht als alleinige Lichtquelle bei Dunkelheit verwenden darf.
Wenn man mit Logik an die Sache geht, kann es auch gar nich anders sein, es wäre absurd. Zugegeben ist Absurdität kein Argument.
Wie dem auch sei, trotz weiterer Bestätigungen, dass ich richtig liege, bleibst Du nicht nur bei Deiner Auslegung, sondern vergleichst die Thematik (die ich wohl wirklich nicht provoziert habe!) mit einem völlig anderen Thema :
Was hat Anschnallen mit Standlicht zu tun? Was haben Lichtringe mit Nebelscheinwerfern zu tun? Wer sagt Dir wie meine Position in solchen Angelegenheit ist. Wer sagt, dass ich mich nicht an STVO halte.
Deine Anmaßungen sind peinlich und deplatziert. Damit zeigst Du nur, dass Du (und einige Andere auch) keine Sekunde daran dachten, was konstruktives beizutragen, sondern lediglich sich mit Wonne als Hilfssheriff aufspielen wollen.
Wenn einem ein Thema als schwachsinnig, unmoralisch, illegal oder einfach nur uninteressant vorkommt, dann muß man das nicht kommentieren. Dann bekommt man halt gar keine Antwort.
Fakt ist, wenn man ein konkretes techn. Anliegen hat, bekommt man meist keine Information.
Fragt man jedoch wie ein Burnout funktioniert....Wahnsinn, da fragt man sich wer dämlicher ist, die Leute die sowas fragen oder die Leute die darauf reagieren...
Hallo!
Also machen wir es ganz ruhig und wie in der Grundschule. Ich gebe mir Mühe. Außerdem ist es eine gute Leseübung für dich.
1.) Eines vorneweg. Hätte ich gewusst, wie dieser Thread ausartet, hätte ich gerne auf meinen Beitrag verzichtet. Von mir aus fahr mit Standlicht durch die Gegend. Falls du mal auf bayerischen Straßen fährst, schalt es aus. Hier kostet das (damals waren es noch DM) 15 DM (eigene Erfahrung - ja ich war auch mal in der Grundschule und hab das damals noch nicht gewusst).
2.) Um endlich auch auf deine Frage einzugehen: Wenn der Meister sagt es geht nicht, dann frag mal in einer anderen Werkstatt nach. Ich persönlich vermute stark, dass es nicht geht und habe auch noch nichts gegenteiliges gehört.
3.) Der Hauptgrund, warum ich mich überhaupt nochmal zu einer Antwort hinreisen lasse ist neben meiner Fingerfertigkeit im 10-Finger-System-Tippen auch deine Fragen, die du mir gestellt hast und auf die ich auch gerne eingehen möchte.
a) Was hat Anschnallen mit Standlicht zu tun?
- gar nichts. Die Frage wäre: "Was hat der Thread über die Abschaltung der nicht-angeschnallt Warnleuchte mit dem Thread über das permanente bzw. automatische Einschalten des Standlichts zu tun?" Aber auch dieser Zusammenhang ist erst auf den zweiten Blick ersichtlich. Es handelt sich hierbei um die Frage an eine Community, wie man vom Hersteller absichtlich verbaute Funktionalitäten umgehen kann, um sich gesetzeswidrig zu verhalten und damit einen endlosen Thread produziert. Das nervt und das wollte ich damit sagen.
b) "Was haben Lichtringe mit Nebelscheinwerfern zu tun?"
- auch wiederum gar nichts. Wie kommst du auf diesen Zusammenhang? Hast du zuviele Buchstaben um Absatz 2 gelesen (Nebelscheinwerfer werden erst in Absatz 3 eingegangen)?
c) "Wer sagt Dir wie meine Position in solchen Angelegenheit ist?" und "Wer sagt, dass ich mich nicht an STVO halte?"
- das habe ich leider ohne deine direkte Aussage aus deinem ersten Beitrag in diesem Thread interpretiert, in welchem du nur davon sprichst und wie dies zu bewerkstelligen wäre. Auch einige andere Leser haben dies so interpretiert. Evtl. solltest du an deiner Ausdrucksweise noch etwas arbeiten, um nicht ständig missverstanden zu werden.
d) "Deine Anmaßungen sind peinlich und deplatziert."
- Welche Anmaßungen? Ich habe nicht mehr getan als der Verkehrsexperte den du befragt hast - mit der Erweiterung, dass ich auf die Rechtsquelle verwiesen habe. Sorry. Ich weiss leider auch nicht, warum du lediglich mich angreifst. Es waren ja auch noch mehr Forenteilnehmer der gleichen Meinung. Außerdem haben wir es ja nur gut gemeint. Könnte ja auch sein, dass dir dieser Umstand noch nicht geläufig war. Dass dies sehr Lehrmeisterhaft rüber kam ist zwar bedauerlich, zeigt aber, dass die Schreiber dich gerne davor bewahren möchten Strafe zu zahlen.
e) "Wenn einem ein Thema als schwachsinnig, unmoralisch, illegal oder einfach nur uninteressant vorkommt, dann muß man das nicht kommentieren. Dann bekommt man halt gar keine Antwort." - keine Sorge. Ich habe meine Lehren gezogen und werde keinesfalls mehr eine Antwort in diesen Thread reinstellen, sondern das ganze dann unkommentiert stehen lassen. Es soll sich jeder eine eigene Meinung bilden.
f) "Fakt ist, wenn man ein konkretes techn. Anliegen hat, bekommt man meist keine Information." - Bei deiner Frage handelte es sich doch um ein konkret techn. Anliegen oder?
4.) Du sprachst von Juristen. Nicht alle Juristen haben deine Meinung bestätigt, sondern nur eine(r). Dass Juristen auch mal unterschiedlicher Meinung sind dürfte dir auch schon in der Grundschule bekannt sein. Deshalb haben wir Gerichte und Richter, die dann das Regeln wenn mehr als eine Meinung vertreten ist.
5.) Der Verkehrsexperte der hessischen Polizei hat dir sicher nicht absichtlich etwas falsches gesagt. Vielleicht ist aber die exekutive Gewalt auch nicht gerade die Instanz, die über Recht oder Unrecht zu entscheiden hat, das macht nämlich die Judikative (das lernt man erst in der Hauptschule ca. 8 Klasse). Sicher sieht in der Praxis das auf den ersten Blick anders aus, aber das ist nun halt mal so bei der Gewaltenteilung. Die exekutive Gewalt ist auch nur dazu befugt offensichtliche Übertretungen direkt zu ahnden. Alles andere wird vor Gericht entschieden.
6.) Ist Recht nicht immer logisch. Rechtssprechung noch weniger.
7.) (Sorry, das wird leider ein langer Punkt - wen nur der Disput zwischen mir und 120d-Schnitzer interessiert kann hier aufhören zu lesen.)
Du beziehst dich in deinem vorigen Beitrag auf die StVO und sprichst davon, dass der erste und zweite Absatz (das ist Juristendeutsch und entspricht deinem "Punkt"😉 lediglich die Behandlung der Beleuchtung bei Dunkelheit regelt. Das ist leider eine subjektive Auslegung deinerseits (Sorry - Recht ist nunmal Auslegungssache. Deshalb gibt es für die meisten Gesetze auch Kommentare, z. B. "Palandt" usw. Da hilft dir dein juristischer Beistand gerne weiter), wie das wörtliche Zitat deutlich zeigt. Es sei jedem selbst überlassen darüber zu urteilen, ob Absatz 2 wirklich nur die Beleuchtung bei Dunkelheit regelt:
Zitat:
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
= Wenns dunkel wird, Licht einschalten
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
= Es darf NICHT lediglich mit Begrenzungsleuchten (STANDLICHT) gefahren werden. (Der Punkt dient der klaren Abgrenzung von den restlichen Sätzen des Absatzes 2) Es wird hier mit keinem Wort "Dunkelheit", "Dämmerung", "schlechte Lichtverhältnisse" allerdings auch nicht "bei guter Sicht", "Helligkeit" usw. erwähnt. Es wird auf die Sichtverhältnisse nicht näher eingegangen, sondern es ist absichtlich allgemein formuliert - auch nicht im Nachfolgenden Satz.
Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
= Regelt den Einsatz des Fernlichtes (sind wir uns da einig?)
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
= Krafträder müssen auch am Tage mit "Abblendlicht" fahren - nicht nur mit Standlicht.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
= Bei schlechter Sicht mit Abblendlicht fahren. Hier hast du recht, es wird von schlechter Sicht gesprochen, aber auch hier steht mit "Abblendlicht".
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
= Regelt die Nutzung der Nebelscheinwerfer.
Den Rest spar ich mir, da der nicht mehr relevant ist für die Fragestellung.
Ich hoffe das dieser Thread nun ein Ende hat. Ich habe alles gesagt, machen kann eh jeder was er will. Es sei nochmal erwähnt, dass in Deutschland Meinungsfreiheit besteht. Auch wenn ich nicht direkt auf deine Frage geantwortet habe, so habe ich dennoch versucht zu dem Thema etwas beizutragen. Wem dies nicht gefällt, kann mich auf seine Ignore-List setzen und vom Rest der Welt beglückt werden. Für diejenigen, die bis zum Schluß durchgehalten haben - danke fürs Interesse.
Gruß
Hendrix1000
...ach so fast vergessen. Ein Auszug aus dem Bussgeldkatalog der Bayerischen Polizei (mit freundlichem Gruß an den Verkehrsexperten und die Juristin):
Ohne Gefärdung - 10 Euro
mit Gefährdung - 15 Euro
mit Unfallfolge - 35 Euro
bzw. der Bussgeldkatalog des Bundes (S. 16 - Punkt 74 - analog mit/ohne Gefährdung, mit Unfallfolge).
So Schluß jetzt und bitte keine weitere sinnlose Diskussion.
Gruß
Hendrix1000
lieber hendrix,
ist, ja nett, dass Du mich mit so einer Engelsgeduld aufklären möchtest, aber was soll der Bußgeldkatalog beweisen?
Beweise Du mir doch erstmal, dass eine Ordungswidrigkeit vorliegt. Wer am meisten schreibt hat nicht automatisch recht.
Ich mußte im Gegensatz zu Dir noch nie ein Bußgeld bezahlen, keine Punkte, nicht geblitzt worden, noch nicht mal einen Strafzettel fürs Falschparken. Daher kann ich aus diesen Erfahrungswerten leider nicht schöpfen. Wenn ich jemanden von der Polizei frage ob er das "Standlicht-Fahren" ahndet oder nicht, ist das wohl maßgeblich oder? Oder hast Du schon mal die Judikative im Streifenwagen gesehen?
Das mit der Grundschule tut mir leid, war natürlich der perfekte Aufhänger für Dich, Deinen verbalen Durchfall, den ganzen abend und die halbe Nacht, mit 10 Fingern durchzustylen.
Hol doch einfach mal mehrere Meinungen ein und schreib mir eine pn, wenn Du neue Erkenntnisse hast, ansonsten hab ich keine Lust mehr mich auf diesem Niveau, was ich selber vorlegte, ich weiß, auszutauschen.
Schönen Tag
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Ich weiß ich breche gerade mein Wort und schreibe dennoch einen Beitrag.
Zumindest möchte ich dir auch einen schönen Tag wünschen.
Ich denke alles weitere wurde schon gesagt. Falls dir die
"Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)"
die ja sogar die Höhe des Bußgelds regelt noch nicht ausreichet, solltest du evtl. mal mehrere Meinungen dazu einholen.
Ob die Polizei nun das Fahren mit Standlicht ahndet oder nicht, liegt eigentlich nicht in Ihrem ermessen, wird aber wahrscheinlich in der Praxis aufgrund der Verwaltungsarbeit nicht verfolgt.
Also fahr mit Standlicht.
Und ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht, dass muss ich dir nicht beweisen.
Können wir so verbleiben?
Gruß
Hendrix1000
PS: Ich wurde auch noch nie geblitzt, keine Punkte und außer dem Bußgeld für den Standlichtverstoss hab ich auch noch nix gehabt.
PPS: Das mit dem verbalen Durchfall war schon hart an der Grenze. Weder Ironie noch lustig, sondern eigentlich schon fast beleidigend. Falls dir verbal nichts mehr argumentatives einfällt ist das eigentlich noch kein Grund auf dieses Niveau zu gehen. Habe mich ja eigentlich auch immer - zwar sehr ironisch - aber nicht beleidigend geäußert.
Zitat:
Original geschrieben von Hendrix1000
...ach so fast vergessen. Ein Auszug aus dem Bussgeldkatalog der Bayerischen Polizei (mit freundlichem Gruß an den Verkehrsexperten und die Juristin):
Ohne Gefärdung - 10 Euro
mit Gefährdung - 15 Euro
mit Unfallfolge - 35 Euro
bzw. der Bussgeldkatalog des Bundes (S. 16 - Punkt 74 - analog mit/ohne Gefährdung, mit Unfallfolge).
Also auch wenn ich deine Argumentation teile und trotzdem gerade auf der Autobahn bei guten Sichtverhältnissen immer mit Standlicht fahre (ist meiner Meinung besser, als ganz ohne Licht) mal noch ne kleine Anmerkung zu deinem Bussgeldkatalogauszügen.
Erst erklärst du alles so schön, und dann kommst du mit Aussagen, die deinen Durchblick anzweifeln lassen, den du zuvor so schön angedeutet hat.
Zitat:
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die
vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen
mussten.
Hier geht es weniger um Standlicht bei besten Sichtverhältnissen, sondern vielmehr um die Verwendung von Standlicht bei schlechten Sichtverhältnissen, wo die Verwendung des Abblendlichtes vorgeschrieben ist.
Du hast also nicht zuwieder des Abschnittes 2 sondern des Abschnittes 3 gehandelt.
Stein des Anstosses bei dieser Diskussion ist aber die Deutung des Abschnittes 2.
Insofern, hast du hier selber etwas daneben gegriffen 😉
Hallo HM120D!
S. Bussgeldkatalog, Nr. 74, 74.1 und 74.2 (S. 16) unter Angabe der Gesetzesgrundlage:
§17, Abs. 2, Satz 1,2
Abs. 2a
Da steht nichts von Abs. 3.
Auch in den angegebenen Links wird diese Gesetzesgrundlage angegeben. Also bitte....
Wer es jetzt gerne noch genauer haben möchte, der möge bitte ein gut sortierte Bibliothek aufsuchen und sich dort in den juristischen Kommentaren näher informieren.
Außerdem bin ich ein Anhänger von (Abblend-)Licht an auf AB. Und ja, ich stimme dem zu: Standlicht ist allemal besser als Licht aus.
Gruß
Hendrix1000
Zitat:
Original geschrieben von Hendrix1000
Hallo HM120D!
S. Bussgeldkatalog, Nr. 74, 74.1 und 74.2 (S. 16) unter Angabe der Gesetzesgrundlage:
Ich habe bewusst den Text zitiert 😉
Und der Text stimmt mit der Aussage des Absatzes 3, nicht des Absatzes 2 überein - wie du zuvor wunderbar selber aufgezeigt und erklärt hast.
Sollte mich hier in Bayern jedenfalls wer mit sowas zu 10 EURO nötigen, kannst du sicher sein, dass das beim Verkehrsrechtsanwalt landet - weil die Beschuldigung schlicht und einfach nicht zur Tat passt 😉
Wobei ich schon seit ich in Bayern wohne und selber Autos fahre grundsätzlich bei längeren Fahrten bei schönem Wetter das Standlicht anmache. (subjektives Sicherheitsgefühl). Bisher hat mich noch nichtmal einer der Polizisten darauf angesprochen, geschweigedenn deswegen angehalten. (selbst auf nem "Beweisfoto" war sowas schon zu sehen und es wurde nichts dazu gesagt sondern nur 15 EURO für die Geschwindigkeitsübertretung kassiert)
Standlicht ist zwar nicht so gut, wie abblendlicht, aber gerade in schattigen Ecken bist du auch mit Standlicht noch deutlich früher zu erkennen, als komplett ohne Licht. Zumal ich ein dunkles Auto fahre.
Is aber ne rein subjektive Einschätzung die auf meinen persönlichen Erfahrungen beruht und braucht hier nicht weiter diskutiert werden (schafft eh keiner, mich vom Gegenteil zu überzeugen ;o)
Hi!
Will dich ja auch nicht vom Gegenteil überzeugen. Finde ich ja persönlich auch gut mit den Standlichtern und wenns nach mir ginge wärs auch S*****egal wie das gesetzlich geregelt is.
Das Problem is nur, dass speziell bei dem Betrag bzw. Verstoß die Grundlage genannt wird und dementsprechend is da nix mehr mit Interpretation. 75, 75.1 und 76 beziehen sich auf §17, Abs. 3 der StVO, da dort auch die Angabe dieser Passage dabei steht (§17, Abs. 3 bei 75, 75.1 und 76).
Grundsätzlich musst du das Bußgeld auch nicht bezahlen, sondern kannst Widerspruch einlegen und es auf eine Klage ankommen lassen 😁
Gruß
Hendrix1000
HAHAHA - bitte hört auf. ich lach mich noch tod....
es ging doch eigentlich nur darum ob man es technisch hinbekommt die standlichtringe automatisch zu aktivieren oder nicht, oder?
iPoe
ich find das auch immer total schlimm. er wollte nur wissen, ob das möglich ist und wie.
aber ihr tragt immer gleich solche eine schiene auf
MAN DARF!!!!
hallo also ich hab zwar nicht alles gelesen aber ich denke auch das das benutzen des standlichts bei tag nicht verboten wird. Die von hendrix vorgeführten Beispiele ("Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die
vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen
mussten und gefährdeten +) dadurch andere."😉 beziehen sich auf das fahren mit standicht bei dunkelheit. "Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die
vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (ABBLENDLICHT) benutzen
MUSSTEN"....wann muss man bitteschön bei tag mit abblendlicht somit ist es klar das es bei dunkelheit zählt genau so wie in den anderen zwei beispielen. Man darf Tagsüber mit standlicht fahren da es keine gefährdung darstellt wie z.b. die sache mit dem Gurt.
Re: MAN DARF!!!! NICHT !!!
Zitat:
Original geschrieben von BMW2k5
Man darf Tagsüber mit standlicht fahren da es keine gefährdung darstellt wie z.b. die sache mit dem Gurt.
*heul*... nein man darf nicht.... es wird aber gerne gemacht...
ich dachte das hätten wir jetzt ausführlich breitgetreten.
Ob nun beim 1er BMW mit automatischer Fahrlichtschaltung eine Beimischung des Standlichtes möglich ist, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln.
mfg
iviz
Ich würde nach meiner Interpretation auch sagen, dass man es darf! Und ich mache es selber nicht. Ab jetzt: Nur noch melden, wer was zum ursprünglichen Thema zu sagen hat!!!
MACHTWORT 😉
René
Zitat:
Original geschrieben von romandoering
Hallo,
Überlass das dumme Auffallen lieber denen, Um nicht zu vergessen, die Reiskocher-Fraktion.
gruß
rd
Klasse Aussage! 😉 Daumen Hoch für einen der sich mit so einer Aussage selber ins Abseit gestellt hat und das schlechte Image von BMW nur bestärkt.
Zum Glück wurde der E36 nie gebaut und auch nie getunt 😉