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Lichtringe bei Motorstart?

Themenstarteram 8. August 2005 um 18:40

Hallo ihr Leutz,

habe mal bei meiner Werkstatt nachgefragt, ob es denn eine Software-Einstellung gäbe, mit der man die Lichtringe (Standlicht) permanent an hat. Also, quasi die Tagfahrlicht-Einstellung (Abblendlicht geht mit Motrorstart an), nur halt mit den Lichtringen...

Geht nicht, sagt der Meister.

Ich habe meistens die Ringe an, wenn die Sonne nich grad wie blöd scheint. Nachteil daran ist, dass dann die Lichtautomatik keine Sinn mehr macht, da ich ja auf "manuell" geschaltet habe.

Jetzt würde mich doch sehr interessieren, ob da nich jemand was gegenteiliges weiß, oder gar umgesetzt hat.

Geil wäre, wenn die Ringe sogar schon mit der Zentralverriegelung geschaltet würden, und erst bei Verschluß wieder erlöschen würden...*träum*

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42 Antworten

Nun ja, einige Grundlagen:

STANDlicht heißt Standlicht, weil es nur im Stand benutzt werden darf (z.B, um dein Auto beim Parken "sichtbar" zu machen.

Ein Fahren mit Standlicht, was diese Ringe ja darstellen, ist nicht nur peinlich, sondern verboten!

Es ist auch nicht erlaubt, wenn man dazu dann die Nebelscheinwerfer einschaltet (außer bei schlechter Sicht)

Desegen wird dir das keiner Programmieren wollen/dürfen

Gruß

Markus

am 8. August 2005 um 18:49

Würd geil ausschauen, keine Frage.

Soweit ich mich erinnern kann (bitte korrigieren falls falsch) ist es garnicht erlaubt nur mit Standlicht zu fahren. Auch am Tag. Entweder ganz oder garnicht. Daß es viele trotzdem machen ist eine andere Sache (soll ja Leute geben, die glauben, daß das die Batterie schont *gggg*)

Bei den Angle Eyes hat das andere Gründe, aber ich denke man kanns aus gesetzlichen Gründen nicht so programmieren.

MFG

am 8. August 2005 um 18:49

Jetzt ist mir einer zuvorgekommen *ggg*

Hallo,

ich verstehe deinen Wunsch mitr den Angel Eyes. Da hat sich BMW was tolles einfallen lassen. Jedoch ist dies wie meine Vorredner schon sagten verboten. Außerdem gibt es wieder Wasser auf die Mühlen, all derer, die wieder sagen "typisches BMW-Proll-Verhalten".

Überlass das dumme Auffallen lieber denen, die dem Image eher entsprechen. Opel- oder VW-Fahrer. Um nicht zu vergessen, die Reiskocher-Fraktion.

gruß

rd

Themenstarteram 9. August 2005 um 4:54

Wie jetzt?

Standlicht am Tag ist verboten? Peinlich, wenn ichs nicht wußte, doch müßte mir das mal jemand erklären.

Abblendlicht am Tag ist auch nicht verboten!?

Zusatzbeleuchtungen am Fahrzeug, die nicht blenden oder ablenken, können doch nur sinnvoll sein...

Was ist z.B. mit Audi's Tagfahrlicht? Das ist doch auch kein Abblendlicht...

Ich geh da mal recherchieren...

Schade, dass sich auch nur die Leute zu Wort melden, die meinen hier ihren persönlichen Geschmack propagieren zu müssen. Ich find die "Ringe" toll und würde es das Gesetz zulassen, führe ich sie den ganzen Tag...

Zitat:

Original geschrieben von 120d-Schnitzer

Wie jetzt?

Standlicht am Tag ist verboten? Peinlich, wenn ichs nicht wußte, doch müßte mir das mal jemand erklären.

Abblendlicht am Tag ist auch nicht verboten!?

Zusatzbeleuchtungen am Fahrzeug, die nicht blenden oder ablenken, können doch nur sinnvoll sein...

muß Dich leider auch enttäuschen. Standlicht ist Standlicht und darf nicht zum Fahren verwendet werden... siehe StVO ...

 

Man kann sich darüber streiten, ich finde die Fraktion Standlicht + Nebelscheinwerfer meist einfach nur peinlich... aber jedem das Seine.

Audi betreibt das Tagfahrlicht über das Abblendlicht und ist auch als solches Homologiert... soweit ich weiß sind beim BMW die Ringe als Standlicht ausgelegt und angesetzt.

Deine Werkstadt wird nicht nur nicht wollen, sondern schlichtweg nicht können,... eigentlich ist es schon eine Schande. dass Nebenlicht mit Standlicht funktioniert... man sollte lieber immer mit Abblendlicht fahren... wenn es einem um die Sicherheit geht, die richtigere Wahl.

mfg

iviz

...nun ich muß gesteh´n, das ich die Standlichtringe bei leichter Dämmerung allein ohne NS auch schon desöftern an hatte - bin sogar damit an ner Streife ohne Prob´s vorbeigfahr´n! :D

Hallo,

jetz muss ich mal meinen senf dazu geben. Meine Eltern haben sich einen Mondeo aus Dänemark importieren lassen. Da leuchten auch immer die Standlichter, weil das angeblich das Tagfahrlicht ist. Wenn ich den Gesetzestext lese, hört sich das für mich nur so an, als wenn man in der Nacht, also bei schlechter Sicht nicht damit rumfahren dürfte. Meine Eltern hätten ja sonst gar keinen TÜV bekommen in Deutschland. Das Licht kann man nämlich nicht ausschalten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es verboten ist am Tag mit Standlicht rumzufahren, wenn es erlaubt ist mit Abblendlicht herum zufahren.

Schelsi

am 9. August 2005 um 7:10

Hallo!

Ok, isses denn so schwer mal einen Blick in die StVO zu werfen? Wieso muss dieser Thread um subjektive Meinungen derart verlängert werden?

Ein Blick in §17 der StVO, z. B. hier: StVO §17 genügt um die Sache ein für alle Mal zu klären.

Gruß

Hendrix1000

PS: In Dänemark gilt unsere deutsche StVO nicht, deshalb kann man evtl. dort auch mit Standlicht fahren so viel man will.

am 9. August 2005 um 7:29

Zitat:

Original geschrieben von 120d-Schnitzer

Wie jetzt?

Standlicht am Tag ist verboten? Peinlich, wenn ichs nicht wußte, doch müßte mir das mal jemand erklären.

Abblendlicht am Tag ist auch nicht verboten!?

Zusatzbeleuchtungen am Fahrzeug, die nicht blenden oder ablenken, können doch nur sinnvoll sein...

Was ist z.B. mit Audi's Tagfahrlicht? Das ist doch auch kein Abblendlicht...

Ich geh da mal recherchieren...

Schade, dass sich auch nur die Leute zu Wort melden, die meinen hier ihren persönlichen Geschmack propagieren zu müssen. Ich find die "Ringe" toll und würde es das Gesetz zulassen, führe ich sie den ganzen Tag...

Hi,

da geb ich dir vollkommen recht! Das ist mal wieder typisch, der gleiche Thread wie der "Gurtwarner-Thread". Da fragt man, wie man den nervenden Gurtwarner beim Einparken deaktivieren kann, und alle stürzen sich auf einen mit erhobenem Zeigefinger und versuchen einen zu belehren, von wegen wie kann man nur ohne Gurt fahren blablabla.

Mensch Leute, der Junge hat nicht nach der StVO gefragt und hat auch nicht gesagt, dass er die Nebellampen dazu einschaltet. Also lasst ihn am Leben!! ;-)

Ob's technisch funkt, weiß ich leider auch nicht. Nur so viel: Ich habe im Bekanntenkreis einige Verkehrspolizisten, und die haben alle nichts gegen Standlicht. Nur wenn die Nebenlampen dazu an sind, dann kostet's (verdientermaßen) ...

cu Laxy

Hallo,

grundsätzlich bin ich ein entschiedener Gegner dieser Standlichtfahrerfraktion.

Gesetzlich ist es aber sehr wohl erlaubt mit Standlicht unter bestimmten Bedingungen zu fahren.

Zitat aus §17 Absatz 3 "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. "

Gruß Oliver

Themenstarteram 9. August 2005 um 14:33

Zitat:

Original geschrieben von Hendrix1000

Hallo!

Ok, isses denn so schwer mal einen Blick in die StVO zu werfen? Wieso muss dieser Thread um subjektive Meinungen derart verlängert werden?

Ein Blick in §17 der StVO, z. B. hier: StVO §17 genügt um die Sache ein für alle Mal zu klären.

Gruß

Hendrix1000

PS: In Dänemark gilt unsere deutsche StVO nicht, deshalb kann man evtl. dort auch mit Standlicht fahren so viel man will.

In die StVO zu schaun fiel jetzt so schwer nicht. Das darin geschriebene zu interpretieren schon eher.

Na ja, zum Glück kamst Du ja dann und hast die Sache ein für alle Mal geklärt!

Das tatest Du sicherlich auch nicht aus einer klitzekleinen Profilneurose heraus, sondern weil Du dem "Standlicht-Proleten" gerne helfen wolltest.

Tut mir leid, dass Du meinen Ärger über die vorhergegangen Kommentarer gleich noch mit abbekommst....

Meine Schwester ist Juristin und hat mich erstmal aufgeklärt wie man sowas liest. Dann wußte ich schon mehr.

Um ganz sicher zu gehen, bevor ich jetzt irgendwas "subjektives" behaupte, habe ich bei einem Verkehrsexperten von der hessischen Polizei angerufen und der sagte ganz klar:

"Standlicht bei ausreichendem Tageslicht ist erlaubt! Ich bräuchte mir da gar kein Gedanken machen!"

 

Was mich nur wundert, ich habe in diesem Thread eigentlich nach was ganz anderem gefragt....*kopfschüttel*!!!

am 9. August 2005 um 15:05

Hallo!

Zitat:

In die StVO zu schaun fiel jetzt so schwer nicht. Das darin geschriebene zu interpretieren schon eher.

Auszug aus der StVO §17, Abs. 2:

"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."

Wie kann man das falsch interpretieren?

Das ist vielen Forenteilnehmern nun halt mal seit langem bekannt, also erwarte nicht, dass dir hier jemand eine Anleitung zu deinem Vorhaben gibt.

Lies des Thread zu der "nicht-angeschnallt Warnung abschalten"-Thematik mal und lerne daraus.

Gruß

Hendrix1000

 

PS: Meine Freundin ist auch Juristin.

Audi verwendet als Tagfahrlicht eine seperate Birne, die ist , ähnlich wie das ganze Hella-Gedöns zu gelassen (eben als Tagfahrlich)

Die genauen Spezifikationen, was als Tagfahrlich gilt, weiß ich nicht

Markus

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