Lichthupe auf AB - Du darfst fahren oder bitte bleib rechts?
Hallo!
War heute auf der Autobahn unterwegs, bin so geschätzt 130 auf der mittleren Spur gefahren und einem LKW aufgelaufen, der gerade überholt hat. Ungefähr 500 Meter hinter mir war ein weiteres Auto, welches kurz Lichthupte. Ich hab gesehen dass er schneller war, allerdings auch nicht unglaublich schnell. Also geschätzt maximal 170 km/h. Ich war mir kurz unsicher, wie ich die Lichthupe jetzt zu deuten habe, bin dann aber rübergezogen und hab (mit 130) überholt. Als ich mit dem Überholen fast fertig war, hab ich kurz den Warnblinker angemacht um mich zu bedanken, dass er mir mit Lichthupe signalisiert hat dass ich rausziehen kann. Als er nach dem Überholvorgang neben mir war hab ich rübergeschaut und nur gesehen wie er grimmig seinen Kopf geschüttelt hat. Anscheinend hatte er mit der Lichthupe doch signalisieren wollen, dass ich nicht rüberziehen soll weil er schneller ist als ich. So was ist mir auch schon mal mit einem Cayenne passiert, das ist aber 'ne andere Geschichte.
2 Fragen dazu:
Angenommen er ist wirklich um die 500 Meter entfernt, muss ich dann quasi von 130 auf ~90 bremsen und hinter dem LKW bleiben, damit er ohne Bremsen durchkommt, oder darf ich überholen und er muss halt kurz seine Geschwindigkeit verringern?
Und zweitens, wenn jemand von hinten (mit einer nicht allzu hohen Differenzgeschwindigkeit) angefahren kommt und kurz Lichthupe macht, deutet ihr das als "Überhol, ich lasse dich vor", oder "Überhol jetzt nicht, ich komme"?
Viele Grüße,
Vincent
Beste Antwort im Thema
Die einzig legale Anwendung der Lichthupe hier ist die Ankündigung einer Überholabsicht:
§ 5 (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
Wenn Du dann also rausziehst, ist das nicht gerade nett.
Bei Deinem Beispiel kann aber die Distanz und/oder die Geschwindigkeit nicht stimmen. Bei 500m und 40km/h Differenz braucht der Hintermann 40s, um aufzuschließen. In dem Zeitraum bist Du locker am LKW vorbei.
117 Antworten
@marcu90 ... wenn Du das so praktizierst, ist alles i.O.. Und mein Ruhepuls ist nicht so leicht zu erhöhen 🙂
@Himeno ... dass ein Mädchen diese Defizite zeigt, tut mir besonders leid. Ich hab übrigens einen 91'ger GolfII im rostfreien Originalzustand auf dem Hof. Unverwüstlich der Gute. Der Opel ist aber schon um Längen bequemer, schneller und grööößer. 🙂
Zitat:
@Himeno schrieb am 18. September 2016 um 15:31:51 Uhr:
GEH LIEBER WÄHLEN!
deine rechten freunde brauchen deine stimme!lulululululululullulululluulululullululululullulululullu
Zumindest haben die, die du hier so lieb mit deinen Ausdrücken betitelst, etwas mehr an Erziehung genossen. Viele schaffen es sogar, ihre Beiträge in einwandfreiem Deutsch zu formulieren und fehlerfrei zu "Bildschirm" zu bringen. Und ob du nun ein Mädchen oder Junge bist, ist aus deinen Beiträgen nicht erkennbar. Was hingegen erkennbar ist, muss ich (Stichwort "Erziehung und gutes Benehmen"😉 für mich behalten.
Und nein, es wird niemand gezwungen, mit Tempo 200 über die Autobahn zu "rasen". Schau doch mal in die StVO (das ist die Straßenverkehrsordnung), diese Geschwindigkeit ist legal (also rechtmäßig), wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. In der StVO steht auch etwas darüber, wann man einen Spurwechsel machen darf. Überleg einfach mal, wie deine Überlebenschancen sind, wenn dir ein SUV mit Tempo 200 in deinen Golf fährt. Das kann nämlich das Ergebnis deiner merkwürdigen Einstellung sein. Vielleicht trifft dich mal jemand mit der Einstellung "der braucht ja vor mir nicht die Spur wechseln, wenn ich mit 200 angerast komme" und bremst nicht.
P.S.: Bevor du anderen empfiehlst, lesen zu lernen, schau dir meinen kritisierten Beitrag doch noch einmal an und überleg, wofür das "?" (nennt sich Fragezeichen) stehen könnte.
Ich bedank mich mal fuer die Seite 4. Ich hab erst fast gelegen vor lachen. Aber in wirklichkeit ist es sehr ernst. Ich vermute das benehmen wird im Verkehr auch so wie im Forum sein.
Leider. Und daher der Hinweis, dass persönliche Angriffe BLEIBEN zu lassen sind.
Übrigens ne Quizfrage für alle Oberlehrer: Ein Fahrzeug fährt echte 200, das andere 89 und letztes zieht auf der AB hinter einem LKW raus. Verzögerung des "Rasers" 0.75g. Reaktionszeit 1s. Wie hoch muss der Abstand sein, damit das gerade noch mal gut geht?
(a) 50 m
(b) 100 m
(c) 200 m
Antwort b ist richtig ....
(rhetorische) Frage: Wie weit ist die Sicht auf der typischen Autobahn und wie hoch ist die Annäherungsgeschwindigkeit? Könnte "man" das als Ausscherender überblicken?
Dritte Frage: Statt eines mit 91 km/h den LKW überholenden Oberlehrers haben wir einen "voll" beschleunigenden M3, der mit 89 km/h hinter dem LKW rauszieht. Zum Beispiel, weil der gerade erst auf die Autobahn gekommen ist und sein angestammtes Revier noch nicht erreicht hat. Wieviel Meter braucht der Dank seiner massiven Beschleunigung WENIGER Mindestabstand als der Opa?
(a) 10
(b) 25
(c) blöde Frage, weil mit 400++ PS reißt der den Asphalt weg, 100m sinds sicher.
Antwort B ist korrekt. Keine 4 PKW Längen... Ein "normal" motorisierter Wagen hätte voll beschleunigend gerade 10m gewonnen. Kann man so genau schätzen? Nein? Also lasst es.
Physik ist doch was tolles. Über den Adrenalinspiegel nach so einer Nummer reden wir besser nicht.
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@GaryK
Genau das ist der Punkt.
Sebst Autofahrer für die hohe AB Geschwindikeiten gewöhnt sind und auch damit "umgehen" können werden Probleme haben bei einem auf der Überholspur sehr schnell sich näherndes Auto so einschätzen zu können, dass ein gefahrloses überholen möglich ist.
Der Schnelle auf der linken Spur hat IMMER damit zu rechnen, dass seine Geschwindikeit falsch eingeschätzt wird.
Daher ist sehr oft auf Grund der Verkehrslage auf der AB eine hohe Geschwindikeit meist ein hohes Risiko.
Ich habe damals auf der A 95 GAP -> M bei nahezu leerer AB Vmax ausprobiert (210 nach Navi).
Sobald aber auf der rechten Spur mehrere Fahrzeuge auftauchten nahm ich die Geschwindikeit raus.
Ob's nun 215 geworden währen ist für mich nicht von Interesse.
Ich habe kein Problem kurz die Lichthupe betätigt (noch bevor ich auf der linken Spur bin) betätigt.
Bei mir gibt es dann kurz den Blinker rechts.
Wer eine Geschwindigkeit nicht einschätzen kann, der soll schlichtweg nicht die Spur wechseln. Das ist Harakiri und zwar für BEIDE. Eine leichte Berührung, Karre bricht aus, Abflug in die Botanik und das wars. Kommt noch ein Baum dazu dann wars das recht sicher. Und selbst wenns gut geht, rammelt eine Schnarchnase in die Unfallstelle wars das auch.
Wer ausscherend sicher 200m überblicken kann, der hat "Reserve" bis Tempo 270 km/h des Heranfliegenden. Wer den nicht wahrnehmen will Typ "dem Raser zeige ich es" und bei nur 100m Abstand "voll beschleunigend" diesem vor die Nase zieht, der hat ca 119 km/h Delta-V bei 113 km/h eigener Geschwindigkeit. Scheissidee, da ists gesünder noch mal zu gucken. Mir kann keiner erzählen, dass der den Unterschied zwischen 200 und 270 km/h (tod)sicher unterscheiden kann.
Wer glaubt, dass die Lichthupe durchaus die Bremse ersetzen kann (und damit seine "Reaktionszeit" wissentlich verlängert), der verschenkt rund 50 wertvolle Meter. Die der nie wieder "reinholen" kann.
Zitat:
@GaryK schrieb am 18. September 2016 um 20:20:43 Uhr:
Wer eine Geschwindigkeit nicht einschätzen kann, der soll schlichtweg nicht die Spur wechseln.
Problematisch ist allerdings, dass vielen VT - und nicht nur Anfängern und anderen Leuten die die deutsche Autobahn nicht gewohnt ist, gar nicht bewusst ist, dass das ein Problem ist und dass es so einen Riesenunterschied macht, ob der Heranfliegende jetzt 160 oder 220 oder noch schneller fährt.
Diese Tatsache muss der schnellfahrende VT immer im Hinterkopf behalten - er muss für den Langsameren, Unerfahrenen mitdenken und ggf eben langsamer fahren, sodass er bei Spurwechsel aufgrund falscher Einschätzung jederzeit noch reagieren kann.
Dass eine "Dir zeig ich's"-Mentalität im Straßenverkehr nix verloren hat, ist natürlich grundsätzlich immer richtig.
Zum Thema Lichthupe und dem Aberglaube das das immer Nötigung ist empfehle ich den Blick in die STVO §16 Abs. 1
Wer es dann noch als freundliche Aufforderung zum abbiegen, Spur wechseln etc. deutet ist bis es knallt unverbesserlicher OPTIMIST.
Auf der Seite ist das gut beschrieben. http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/16-stvo/ Interessant sind dort auch die Punkte ,,Lichthupe in der Stadt`` und ,,Warnblinklicht in der Stadt``. Duerften sicher schon die meisten von uns Falsch gemacht haben
Zum Thema Lichthupe auf der Autobahn, dort wird sie meiner Meinung in 90% der Faelle falsch eingesetzt. Am haeufigsten sieht man wie Leute dicht hinter einem anderen haengen und Lichthupe geben. Die wenigsten nutzen sie wie es sein sollte.
Zitat:
@mattalf schrieb am 19. September 2016 um 05:30:54 Uhr:
Auf der Seite ist das gut beschrieben.
Ne, irgendwie zum Ende hin nicht. Die Seite widerspricht sich nämlich selber.
Zitat:
Außerorts auf Landstraße und Autobahn ist der Einsatz der Hupe oder der Lichthupe als Hinweis auf das Überholen gestattet
Und ein paar Sätze später
Zitat:
Deshalb ist die Benutzung der Lichthupe auf der Autobahn bzw. insgesamt außerorts nur als Signal im Notfall einzusetzen.
Was denn nun? Zum ankündigen des Überholvorgangs oder nur im Notfall?
Moin Zille,
lies es nochmal 😉 Stimm so wie es dort steht.
Nein, Am Anfang des letzten Abschnitts steht "sollte" als Empfehlung und im letzten Satz ist es als Vorschrift beschrieben.
Der Text widerspricht sich.
Hier mal das Zitat: Außerorts auf Landstraße und Autobahn ist der Einsatz der Hupe oder der Lichthupe als Hinweis auf das Überholen gestattet. In diesem Fall sind diese Warnzeichen gewissermaßen wieder eine Art Gefahrenzeichen
Und der letzte Satz: Deshalb ist die Benutzung der Lichthupe auf der Autobahn bzw. insgesamt außerorts nur als Signal im Notfall einzusetzen.
Notfall gleich Gefahr und daraus folgend Gefahrenzeichen 😉 Aber wenns nicht auf der Strasse verstanden wird, warum soll es hier viel anders sein? Es kommt immer auf den richtigen Einsatz an.
Zitat:
@mattalf schrieb am 19. September 2016 um 08:31:48 Uhr:
Notfall gleich Gefahr und daraus folgend Gefahrenzeichen 😉 Aber wenns nicht auf der Strasse verstanden wird, warum soll es hier viel anders sein? Es kommt immer auf den richtigen Einsatz an.
Woraus folgt, dass der schnellere Wagen samt seinem Fahrer eine Gefahr darstellt. Der Fahrer behauptet nun, dass er ja ,,fahren könne,, und somit keine Gefrahr darstellt.
Was denn nun ?
ABER VORSICH!!Zitat:
@GaryK schrieb am 18. September 2016 um 19:45:31 Uhr:
Leider. Und daher der Hinweis, dass persönliche Angriffe BLEIBEN zu lassen sind.Übrigens ne Quizfrage für alle Oberlehrer: Ein Fahrzeug fährt echte 200, das andere 89 und letztes zieht auf der AB hinter einem LKW raus. Verzögerung des "Rasers" 0.75g. Reaktionszeit 1s. Wie hoch muss der Abstand sein, damit das gerade noch mal gut geht?
(a) 50 m
(b) 100 m
(c) 200 mAntwort b ist richtig ....
Antwort b stimmt nur unter günstigen Bedingungen. Da diese nicht immer herrschen, sind die 100 m deutlich zu gering. Dies nur als Hinweis, weil manche hier solche Rechnungen für bar Münze nehmen und dann denken, ach in solch einer Situation reichen ja 100 m Abstand aus, damit ich noch vor dem rausziehen kann.
Tatsächlich verlangt die StVO, dass jegliche Gefährdung auszuschließen ist, also muss man nicht von den günstigsten sondern den ungünstigsten Bedingungen ausgehen:
- Der mit 200 hat eine Schlafmützenreaktion (2 Sekunden weil z.B. kurz abgelenkt)
- Die Bremsen des Fahrzeugs mit 200 hat eine maximale Verzögerung, die gerade mal den gesetzlichen Forderungen entspricht.
- Nach dem Abbremsen muss noch ein adäquater Sicherheitsabstand zum Rüberzieher bestehen
Berücksichtigt man dies, kommt man auf wesentlich mehr als 100 m.
Dabei sind dann noch nicht die Anforderungen von §1 der StVO berücksichtigt und auch nicht, dass man berücksichtigen muss, dass man sich bei der Geschwindigkeits- und Entfernungsabschätzung auch irren kann (zur Erinnerung, es muss jede Gefährdung ausgeschlossen werden).
Gruß
Uwe