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Lichthupe auf AB - Du darfst fahren oder bitte bleib rechts?

Themenstarteram 13. September 2016 um 21:44

Hallo!

War heute auf der Autobahn unterwegs, bin so geschätzt 130 auf der mittleren Spur gefahren und einem LKW aufgelaufen, der gerade überholt hat. Ungefähr 500 Meter hinter mir war ein weiteres Auto, welches kurz Lichthupte. Ich hab gesehen dass er schneller war, allerdings auch nicht unglaublich schnell. Also geschätzt maximal 170 km/h. Ich war mir kurz unsicher, wie ich die Lichthupe jetzt zu deuten habe, bin dann aber rübergezogen und hab (mit 130) überholt. Als ich mit dem Überholen fast fertig war, hab ich kurz den Warnblinker angemacht um mich zu bedanken, dass er mir mit Lichthupe signalisiert hat dass ich rausziehen kann. Als er nach dem Überholvorgang neben mir war hab ich rübergeschaut und nur gesehen wie er grimmig seinen Kopf geschüttelt hat. Anscheinend hatte er mit der Lichthupe doch signalisieren wollen, dass ich nicht rüberziehen soll weil er schneller ist als ich. So was ist mir auch schon mal mit einem Cayenne passiert, das ist aber 'ne andere Geschichte.

2 Fragen dazu:

Angenommen er ist wirklich um die 500 Meter entfernt, muss ich dann quasi von 130 auf ~90 bremsen und hinter dem LKW bleiben, damit er ohne Bremsen durchkommt, oder darf ich überholen und er muss halt kurz seine Geschwindigkeit verringern?

Und zweitens, wenn jemand von hinten (mit einer nicht allzu hohen Differenzgeschwindigkeit) angefahren kommt und kurz Lichthupe macht, deutet ihr das als "Überhol, ich lasse dich vor", oder "Überhol jetzt nicht, ich komme"?

Viele Grüße,

Vincent

Beste Antwort im Thema

Die einzig legale Anwendung der Lichthupe hier ist die Ankündigung einer Überholabsicht:

§ 5 (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

Wenn Du dann also rausziehst, ist das nicht gerade nett.

Bei Deinem Beispiel kann aber die Distanz und/oder die Geschwindigkeit nicht stimmen. Bei 500m und 40km/h Differenz braucht der Hintermann 40s, um aufzuschließen. In dem Zeitraum bist Du locker am LKW vorbei.

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Bei 40km/h Differenz braucht er bei 500 Metern 45 Sekunden bis er in deinem Kofferraum sitzt. Also immer noch über eine halbe Minute bis er in den Bereich des Sicherheitsabstands kommt.

Da sollte es eigentlich möglich sein einen LKW zu überholen, sofern du es nicht mit 90km/h versuchst

Das Schwierigste an Kommunikation ist die Phase, wenn man glaubt, sie habe stattgefunden. :D Ein wohlwollendes Lichthupen ist bei mir sehr kurz, kann auch ein Doppelblitz sein. Wenn ich sehe, dass da einer zu verhungern droht und vor mir noch genügend Platz ist oder ich extra den Abstand zu meinem Vordermann vergrößere, um dem Einscherenden Platz zu machen, gibt es einen Doppelblitz. Das verstehen die meisten.

Andersherum gibt es eine lange Lichthupe, wenn mir einer vor die Karre fährt oder beabsichtigt, das zu tun. Das verstehen die meisten ebenfalls. ;)

Themenstarteram 13. September 2016 um 21:53

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. September 2016 um 23:49:35 Uhr:

Bei 40km/h Differenz braucht er bei 500 Metern 45 Sekunden bis er in deinem Kofferraum sitzt. Also immer noch über eine halbe Minute bis er in den Bereich des Sicherheitsabstands kommt.

Da sollte es eigentlich möglich sein einen LKW zu überholen, sofern du es nicht mit 90km/h versuchst

Gut, dann war er entweder schneller oder die Entfernung war geringer. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass er nicht angeschossen kam und ich ihm auch nicht direkt vor's Auto gezogen bin :) Er ist mir ungefähr "aufgelaufen" als ich neben dem Fahrerhaus des LKW war.

Die einzig legale Anwendung der Lichthupe hier ist die Ankündigung einer Überholabsicht:

§ 5 (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

Wenn Du dann also rausziehst, ist das nicht gerade nett.

Bei Deinem Beispiel kann aber die Distanz und/oder die Geschwindigkeit nicht stimmen. Bei 500m und 40km/h Differenz braucht der Hintermann 40s, um aufzuschließen. In dem Zeitraum bist Du locker am LKW vorbei.

Zitat:

@Raser6000 schrieb am 13. September 2016 um 23:44:55 Uhr:

 

Angenommen er ist wirklich um die 500 Meter entfernt, muss ich dann quasi von 130 auf ~90 bremsen und hinter dem LKW bleiben, damit er ohne Bremsen durchkommt, oder darf ich überholen und er muss halt kurz seine Geschwindigkeit verringern?

Natürlich musst Du Dich nicht ausbremsen lassen. Allerdings frage ich mich, ob Deine Mühle wirklich nicht mehr als 130 hergibt - da kann man man doch wenigstens mal auf 150, 160 gehen beim Überholen ...

Zitat:

Und zweitens, wenn jemand von hinten (mit einer nicht allzu hohen Differenzgeschwindigkeit) angefahren kommt und kurz Lichthupe macht, deutet ihr das als "Überhol, ich lasse dich vor", oder "Überhol jetzt nicht, ich komme"?

Natürlich Letzteres. Wenn der Dauerlinksfahrer mal kurz auf die Mittelspur gegangen wäre, dann hättest Du das eher als "Erlaubnis" zum Überholen deuten dürfen.

Im übrigen hat er den Pannenblinker natürlich keineswegs als Dank aufgefasst, sondern als Protest Deinerseits wegen zu knappen Auffahrens - er sah in Dir den Oberlehrer.

Gruß vom bösen Dieter

PS: Nein ich war's nicht ...

Na ja, dass ist dann irgendwie blöd.

Ist aber Auslegungssache. Der eine sagt so der andere so.

Bei den ganzen Heiligenscheinen (oder Scheinheiligen?) Neuentdeckern der Langsamkeit im Nachbarthread halte ich mich hier mit einer Bewertung zurück.

Sollen die anderen sich doch wieder selber abfeiern hier.

Am Ende kommen eh immer dieselben verbohrten Standpunkte mit den ewig selben Argumenten und Paragrafen.

Themenstarteram 13. September 2016 um 22:02

Zitat:

@Dieter47 schrieb am 13. September 2016 um 23:56:41 Uhr:

Zitat:

@Raser6000 schrieb am 13. September 2016 um 23:44:55 Uhr:

 

Angenommen er ist wirklich um die 500 Meter entfernt, muss ich dann quasi von 130 auf ~90 bremsen und hinter dem LKW bleiben, damit er ohne Bremsen durchkommt, oder darf ich überholen und er muss halt kurz seine Geschwindigkeit verringern?

Natürlich musst Du Dich nicht ausbremsen lassen. Allerdings frage ich mich, ob Deine Mühle wirklich nicht mehr als 130 hergibt - da kann man man doch wenigstens mal auf 150, 160 gehen beim Überholen ...

Ich habe beruflich mit Rollstuhlfahrern zu tun, deswegen versuche ich starkes Bremsen sowie Beschleunigen soweit es geht zu vermeiden ^^

Zitat:

@Dieter47 schrieb am 13. September 2016 um 23:56:41 Uhr:

Zitat:

Und zweitens, wenn jemand von hinten (mit einer nicht allzu hohen Differenzgeschwindigkeit) angefahren kommt und kurz Lichthupe macht, deutet ihr das als "Überhol, ich lasse dich vor", oder "Überhol jetzt nicht, ich komme"?

Natürlich Letzteres. Wenn der Dauerlinksfahrer mal kurz auf die Mittelspur gegangen wäre, dann hättest Du das eher als "Erlaubnis" zum Überholen deuten dürfen.

Im übrigen hat er den Pannenblinker natürlich keineswegs als Dank aufgefasst, sondern als Protest Deinerseits wegen zu knappen Auffahrens - er sah in Dir den Oberlehrer.

Gruß vom bösen Dieter

PS: Nein ich war's nicht ...

Ich glaub er war zum Zeitpunkt der Lichthupe sogar hinter mir, also auch auf der mittleren Spur. Und dicht aufgefahren ist er sogar gar nicht, kann aber natürlich trotzdem so aufgefasst worden sein!

Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. September 2016 um 00:00:38 Uhr:

Ist aber Auslegungssache. Der eine sagt so der andere so.

Die StVO ist da eigentlich relativ eindeutig.

Zitat:

@Blue346L schrieb am 14. September 2016 um 00:02:38 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. September 2016 um 00:00:38 Uhr:

Ist aber Auslegungssache. Der eine sagt so der andere so.

Die StVO ist da eigentlich relativ eindeutig.

Echt? Da bin ich gespannt.

§ 16

Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder

2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Ich meinte eher die Frage ab/bis wann man zum überholen rausziehen darf und wer wen ab welchem Zeitpunkt vorrang zu gewähren hat bzw. wer wen ab wann ausbremst/behindert

Das ist wieder was ganz anderes. Ich dachte, Du beziehst Dich auf die Frage, wie die Lichtsignale zu interpretieren sind.

Nene...das mit der Lichthupe war klar.

Die andere Frage ist die, die den meisten Spaß verspricht.

Zitat:

@Raser6000 schrieb am 13. September 2016 um 23:44:55 Uhr:

 

Angenommen er ist wirklich um die 500 Meter entfernt, muss ich dann quasi von 130 auf ~90 bremsen und hinter dem LKW bleiben, damit er ohne Bremsen durchkommt, oder darf ich überholen und er muss halt kurz seine Geschwindigkeit verringern?

Meine Meinung: Nein, musst Du nicht.

Das gehört zum normalen Verkehrsgeschehen dazu und jedes Auto hat Bremsen.

Wenn ich sehe, dass jemand auf einen LKW aufläuft, rechne ich sogar noch mit einem plötzlichen rüber ziehen, wenn ich beinahe schon neben ihm bin.

Besonders Kleintransporter machen das seeeeeeeeeehr gerne. Hin und wieder beschleicht mich das Gefühl, die warten absichtlich so lange, bis man nahe genug gekommen ist.

Machen wir uns nichts vor: Ein LKW, der einen Überholvorgang startet, ist für viele der absolute Freibrief, sofort und ohne Rücksicht auf Verluste, die Spur zu wechseln.

Zitat:

@Raser6000 schrieb am 13. September 2016 um 23:44:55 Uhr:

 

Und zweitens, wenn jemand von hinten (mit einer nicht allzu hohen Differenzgeschwindigkeit) angefahren kommt und kurz Lichthupe macht, deutet ihr das als "Überhol, ich lasse dich vor", oder " Überhol jetzt nicht, ich komme" ?

Meine Meinung: Er will dich vor lassen. Anscheinend hatte er es allerdings anders gemeint.

Zum Spur freihalten ist in einem solchen Fall der linke Blinker deutlich unmissverständlicher als eine kurze Lichthupe.

Und bevor jetzt wieder die Moralapostel die StVO zitieren: Ja, ich weiß ebenfalls, dass das nicht gestattet ist - aber das war hier nicht die Frage.

Nebenbei bemerkt: Ein kurzer Warnblinker kann auch als "Du blödes Arschloch!!" gedeutet werden - ein kurzes Winken mit der Hand ist hier ebenfalls unmissverständlicher. ;)

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