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Licht geht nicht aus, Abblendlicht statt Tagfahrlicht

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo liebe User,
Bin neu hier und habe direkt eine Frage, die ich so in der Suche nicht gefunden habe. Habe heute einen neuen Polo bekommen, zwar habe ich da ab heute noch ein Jahr Garantie drauf aber will dss trotzdem mal eventuell wissen.

Folgendes Problem

Der Polo ist mit Tagfahrlicht ausgestattet, allerdings ist, wenn der Schalter auf "0" steht, nicht das Tagfahrlicht, sondern das Abblendlicht eingeschaltet. Das heißt auch, dass mein Licht gar nicht ausgeschaltet werden kann. In der "0" Stellung und Abblendlichtstellung ist beides Male das Abblendlicht eingeschaltet, obwohl in "0" das Tagfahrlicht eingeschaltet sein sollte.

Habt ihr da eine Idee ?

Danke für jede Antwort

21 Antworten

Zitat:

@cooperle81 schrieb am 11. Oktober 2014 um 01:24:48 Uhr:


Bei kurzstrecken in der Stadt und normalen, guten Lichtverhältnissen lass ich einfach das Standlicht an. Bei längeren und oder schlechten Lichtverhältnissen dann das volle Licht. Man gewöhnt sich schnell dran 😉

Kostet aber soweit ich weiß 10€.

Hallo Zusammen,

man könnte das Dauerfahrlicht im Bordnetzsteuergerät rauscodieren lassen. Da es sich um einen "Team" handelt, muss der ca. 2010 die Erstzulassung haben, demnach war da noch kein Tagfahrlicht gesetzlich vorgeschrieben, als seitens VW die Betriebserlaubnis beantragt wurde. Das ist sicher kein Garantiefall für den jetzt ausliefernden Händler, es sei denn, er hat wirklich im Vertrag Tagfahrlicht erwähnt und dann ein Auto mit Dauerfahrlicht verkauft. Bei werksmäßigen Tagfahrlicht in Verbindung mit Halogenscheinwerfern muss unten in den Neblern (außer beim Cross) eine 2. Birne mit P21W Leichtmittel eingebaut sein, ist die äußere der 2 Leuchtmittel.
Das Codieren kann jede VAG-Werkstatt machen, oder wie ich, ein VCDS-User.

MfG. Nieli

Zitat:

Kostet aber soweit ich weiß 10€.

Hab EZ 2010, also kein Tag-/Dauerfahrlicht pflicht. Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) fahren soll wohl kein Problem sein, wie ich hier lernen durfte.

Zitat:

@cooperle81 schrieb am 11. Oktober 2014 um 12:21:51 Uhr:



Zitat:

Kostet aber soweit ich weiß 10€.

Hab EZ 2010, also kein Tag-/Dauerfahrlicht pflicht. Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) fahren soll wohl kein Problem sein, wie ich hier lernen durfte.

Die Tag-/Dauerfahrlichtpflicht bezieht sich nicht auf die EZ des Fahrzeugs, sondern auf das Datum der Typgenehmigung. Der 6R ist davon demnach nicht betroffen.

Das Fahren nur mit Standlicht ist verboten, sobald eine Beleuchtungspflicht besteht. (Dunkelheit, Regen, Nebel etc.) Ansonsten ist es nicht verboten.

Hallo,
hier ein Link zu einer Anleitung zum Deaktivieren des Dauerfahrlichtes:

http://www.stemei.de/.../dauerfahrlicht-deaktivieren.php

MfG. Nieli

Zitat:

@Diesel_inside schrieb am 11. Oktober 2014 um 13:11:44 Uhr:



Zitat:

@cooperle81 schrieb am 11. Oktober 2014 um 12:21:51 Uhr:


Hab EZ 2010, also kein Tag-/Dauerfahrlicht pflicht. Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) fahren soll wohl kein Problem sein, wie ich hier lernen durfte.

Die Tag-/Dauerfahrlichtpflicht bezieht sich nicht auf die EZ des Fahrzeugs, sondern auf das Datum der Typgenehmigung. Der 6R ist davon demnach nicht betroffen.
Das Fahren nur mit Standlicht ist verboten, sobald eine Beleuchtungspflicht besteht. (Dunkelheit, Regen, Nebel etc.) Ansonsten ist es nicht verboten.

Dann mach ich ja alles richtig. Gut.

Aha. Typgenehmigung ist ausschlaggebend. Macht auch mehr Sinn. Man lernt nie aus.

Wenn erforderlich sollte das Licht an sein, keine Frage. Darunter zähle ich auch Sonnenschein mit evtl. Blendung bzw. Viel hell/dunkel bei bewaldeten Straßen.
Es gibt immernoch zu viele Dunkeltapse, denen ich ein Permalicht gönnen würde. Einfach weil der Lichtsensor irgendwie negativen Einfluss auf den gesunden Menschenverstand zu haben scheint.

Silberne/ graue Fahrzeuge sind im Nebel einfach nur zu erahnen.

Der Vorteil beim rumgurken mit Standlicht ist auch noch, dass die hinteren Begrenzungsleuchten ihren Dienst verrichten. Durchaus nützlich.

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