Licht beim 453er
Eigentlich ist es ein Trauerspiel, was Smart uns zumutet - Xenon gibts seit Anfang der 90iger Jahre, LED auch schon länger. Dieses H4 Glühobst ist einfach nur ein schlechter Witz!
Alle 451er, die ich vorher hatte (3 Fzg), hatten mit H7 ein besseres Licht als der aktuelle 453. Jetzt habe ich die trüben Serienfunzeln gegen Osram Nightbreaker getauscht und hoffe, entlaufende Kühe auf der Strasse früher zu sehen 😁
Gibts (legale) Möglichkeiten, über diese Osram hinaus etwas zu verbessern?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@cohabit schrieb am 27. Januar 2019 um 13:07:57 Uhr:
Zitat:
@BuzzLightyear schrieb am 27. Januar 2019 um 12:20:41 Uhr:
Hat jemand die Philips mal im Vergleich zu den Osram getestetJa, aber der Unterschied zwischen Philips Xtreme und Osram Laser ist eher emotional und geschmacklich und nicht wirklich messbar. Angeblich halten die Philips länger, hatte aber bei beiden bisher keine Ausfälle. Nutzng liegt z.Zt. bei 12 Monaten. In 14 Tagen gebe ich den 453 mit den Philips-Lampen zurück, sollte sich bis dahin noch etwas ergeben berichte ich hier.
Ach ja, mit Leuchtmitteln ohne Zulassen erlischt die Betriebserlaubnis! Im Falle eines Falles entschädigt auch die Haftpflichtversicherung den Unfallgegner. Den eigenen Schaden zahlt die Kasko nicht und holt sich auch die Lestungen der Haftpflicht vom Verursacher zurück, soweit möglich. Ist das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, bzw, dessen Fahrer nicht der Verursacher, dann wird ihm eine Teilschuld zugesprochen, wenn das Fehlen der Betriebserlaubnis nachgewiesen wird. Zur Untersuchung genügt ein Anfangsverdacht. Kann man aber alles selbst nachlesen, wenn man möchte. Auf Aussagen, die einem ein "gutes Gewissen" suggerieren würde ich mich hier nicht verlassen. Hat auch mit Panikmache nichts zu tun, die Brieftasche muss halt nur dick genug sein um die Vorgaben zu ignorieren. Immer vorausgesetzt: es ist kein Personenschaden entstanden. Denn dann übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Muss halt jeder selbst entscheiden, aber der moralische Verpflichtung zur Warnung bzw. zum Hinweis möchte ich hiermit nachlommen. Eine Diskussion ist es mir aber nicht wert!
aha, wenn du dann am helllichten Tag einen Menschen überfährst, sind die Leuchtmittel daran Schuld. Das Beweisverfahren will ich dann mal sehen. Bitte mal nicht soviel Käse verbreiten, selbst wenn du etwas „illegales“ am Fahrzeug hast, muss schon der Zusammenhang mit dem Schaden nachgewiesen werden.
55 Antworten
Zitat:
@Tacob schrieb am 5. Dezember 2018 um 22:54:08 Uhr:
Ich habe mir die Osram night breaker laser gekauft. Hat zwar hat eine Lampe 15 Euro gekostet, es hat sich aber gelohnt. Im Gegensatz zu vorher geht jetzt die Sonne auf. Tacob
Habe die auch, haben aber nur 15 Euro fürs paar gekostet!!
https://www.amazon.de/.../B01LLKFWHI😁
Zitat:
@Thommy12 schrieb am 6. Dezember 2018 um 07:25:08 Uhr:
Zitat:
@Tacob schrieb am 5. Dezember 2018 um 22:54:08 Uhr:
Ich habe mir die Osram night breaker laser gekauft. Hat zwar hat eine Lampe 15 Euro gekostet, es hat sich aber gelohnt. Im Gegensatz zu vorher geht jetzt die Sonne auf. Tacob
Habe die auch, haben aber nur 15 Euro fürs paar gekostet!!
https://www.amazon.de/.../B01LLKFWHI 😁
Es gibt inzwischen neuere mit etwas mehr Helligkeit, die auch nur 20 € fürs Paar kosten: https://www.amazon.de/.../ref=oh_aui_search_detailpage?...
Zitat:
@Durandula schrieb am 30. November 2018 um 14:36:35 Uhr:
ja die Phillips LED sind Top!
Erstaunlich finde auf dem Foto vor allem die für einen Reflektorscheinwerfer scharfe hell-dunkel-Grenze. Das dürfte die Chancen im laufenden Zulassungsverfahren deutlich erhöhen. Im Falle eines Umfalls ohne Zulassung ist das Bild sicher auch hilfreich, die absehbar erwartete Behauptung der Blendung zu entkräften. Ohne kausalen Zusammenhang zahlt die Versicherung auch mit erloschener BE.
Zitat:
@smarty79 schrieb am 25. Dezember 2018 um 08:27:17 Uhr:
Ohne kausalen Zusammenhang zahlt die Versicherung auch mit erloschener BE.
Nur das Du das nachweisen musst.
Viel Spass mit den Gutachten...
Ähnliche Themen
Zitat:
@Tacob schrieb am 29. November 2018 um 12:08:12 Uhr:
Zitat:
@Leberkäsbaron schrieb am 28. November 2018 um 19:17:35 Uhr:
Eigentlich ist es ein Trauerspiel, was Smart uns zumutet - Xenon gibts seit Anfang der 90iger Jahre, LED auch schon länger. Dieses H4 Glühobst ist einfach nur ein schlechter Witz!
Alle 451er, die ich vorher hatte (3 Fzg), hatten mit H7 ein besseres Licht als der aktuelle 453. Jetzt habe ich die trüben Serienfunzeln gegen Osram Nightbreaker getauscht und hoffe, entlaufende Kühe auf der Strasse früher zu sehen 😁Gibts (legale) Möglichkeiten, über diese Osram hinaus etwas zu verbessern?
Ne, aber auch die H4 und H7 werden immer heller und preiswerter.
Zitat:
@picknicker197! schrieb am 25. Dezember 2018 um 17:08:54 Uhr:
Zitat:
@smarty79 schrieb am 25. Dezember 2018 um 08:27:17 Uhr:
Ohne kausalen Zusammenhang zahlt die Versicherung auch mit erloschener BE.Nur das Du das nachweisen musst.
Viel Spass mit den Gutachten...
Genau anders herum ist es. Die Versicherung muss es nachweisen.
Außerdem ist die Betrieserlaubniss nicht erloschen wenn du nicht zugelassene Leuchtmittel eingesetzt hast.
Immer diese Panikmache
Panikmache hin oder her. Ich wäre mir mit dem NICHT erlöschen der ABE nicht so sicher.
Hat jemand die Philips mal im Vergleich zu den Osram getestet
Zitat:
@BuzzLightyear schrieb am 27. Januar 2019 um 12:20:41 Uhr:
Hat jemand die Philips mal im Vergleich zu den Osram getestet
Ja, aber der Unterschied zwischen Philips Xtreme und Osram Laser ist eher emotional und geschmacklich und nicht wirklich messbar. Angeblich halten die Philips länger, hatte aber bei beiden bisher keine Ausfälle. Nutzng liegt z.Zt. bei 12 Monaten. In 14 Tagen gebe ich den 453 mit den Philips-Lampen zurück, sollte sich bis dahin noch etwas ergeben berichte ich hier.
Ach ja, mit Leuchtmitteln ohne Zulassen erlischt die Betriebserlaubnis! Im Falle eines Falles entschädigt auch die Haftpflichtversicherung den Unfallgegner. Den eigenen Schaden zahlt die Kasko nicht und holt sich auch die Lestungen der Haftpflicht vom Verursacher zurück, soweit möglich. Ist das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, bzw, dessen Fahrer nicht der Verursacher, dann wird ihm eine Teilschuld zugesprochen, wenn das Fehlen der Betriebserlaubnis nachgewiesen wird. Zur Untersuchung genügt ein Anfangsverdacht. Kann man aber alles selbst nachlesen, wenn man möchte. Auf Aussagen, die einem ein "gutes Gewissen" suggerieren würde ich mich hier nicht verlassen. Hat auch mit Panikmache nichts zu tun, die Brieftasche muss halt nur dick genug sein um die Vorgaben zu ignorieren. Immer vorausgesetzt: es ist kein Personenschaden entstanden. Denn dann übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Muss halt jeder selbst entscheiden, aber der moralische Verpflichtung zur Warnung bzw. zum Hinweis möchte ich hiermit nachlommen. Eine Diskussion ist es mir aber nicht wert!
Zitat:
@cohabit schrieb am 27. Januar 2019 um 13:07:57 Uhr:
Zitat:
@BuzzLightyear schrieb am 27. Januar 2019 um 12:20:41 Uhr:
Hat jemand die Philips mal im Vergleich zu den Osram getestetJa, aber der Unterschied zwischen Philips Xtreme und Osram Laser ist eher emotional und geschmacklich und nicht wirklich messbar. Angeblich halten die Philips länger, hatte aber bei beiden bisher keine Ausfälle. Nutzng liegt z.Zt. bei 12 Monaten. In 14 Tagen gebe ich den 453 mit den Philips-Lampen zurück, sollte sich bis dahin noch etwas ergeben berichte ich hier.
Ach ja, mit Leuchtmitteln ohne Zulassen erlischt die Betriebserlaubnis! Im Falle eines Falles entschädigt auch die Haftpflichtversicherung den Unfallgegner. Den eigenen Schaden zahlt die Kasko nicht und holt sich auch die Lestungen der Haftpflicht vom Verursacher zurück, soweit möglich. Ist das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, bzw, dessen Fahrer nicht der Verursacher, dann wird ihm eine Teilschuld zugesprochen, wenn das Fehlen der Betriebserlaubnis nachgewiesen wird. Zur Untersuchung genügt ein Anfangsverdacht. Kann man aber alles selbst nachlesen, wenn man möchte. Auf Aussagen, die einem ein "gutes Gewissen" suggerieren würde ich mich hier nicht verlassen. Hat auch mit Panikmache nichts zu tun, die Brieftasche muss halt nur dick genug sein um die Vorgaben zu ignorieren. Immer vorausgesetzt: es ist kein Personenschaden entstanden. Denn dann übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Muss halt jeder selbst entscheiden, aber der moralische Verpflichtung zur Warnung bzw. zum Hinweis möchte ich hiermit nachlommen. Eine Diskussion ist es mir aber nicht wert!
aha, wenn du dann am helllichten Tag einen Menschen überfährst, sind die Leuchtmittel daran Schuld. Das Beweisverfahren will ich dann mal sehen. Bitte mal nicht soviel Käse verbreiten, selbst wenn du etwas „illegales“ am Fahrzeug hast, muss schon der Zusammenhang mit dem Schaden nachgewiesen werden.
Zum 1.
Zitat:
@cohabit schrieb am 27. Januar 2019 um 13:07:57 Uhr:
...
Eine Diskussion ist es mir aber nicht wert!
Zum 2.
Es ist egal aus welchem Grund die Betriebserlaubnis erlischt, wenn der Nachweis erst einmal erbracht ist!
Die Folgerungen überlasse ich Deiner Phantasie! Weiterhin gilt 1. für mich.
BTW: Schade, zur Frage des TE kannst Du wohl nichts beitragen?
Zitat:
@cohabit schrieb am 27. Januar 2019 um 13:48:20 Uhr:
Zum 1.
Zitat:
@cohabit schrieb am 27. Januar 2019 um 13:48:20 Uhr:
Zitat:
@cohabit schrieb am 27. Januar 2019 um 13:07:57 Uhr:
...
Eine Diskussion ist es mir aber nicht wert!Zum 2.
Es ist egal aus welchem Grund die Betriebserlaubnis erlischt, wenn der Nachweis erst einmal erbracht ist!Die Folgerungen überlasse ich Deiner Phantasie! Weiterhin gilt 1. für mich.
BTW: Schade, zur Frage des TE kannst Du wohl nichts beitragen?
Zum 2.: stimmt nicht
Ich habe sehr wohl zu Frage beigetragen, wenn du etwas weiter hoch scrollst siehst du das auch, also nicht nur das lesen was du lesen willst.
Aber ist schon normal das bei solchen Themen Moralaposteln angekrochen kommen, habe da vollstes Verständnis für dich....
Hört doch mal auf mit diesem Mist. Warum bleibt zu fast jedem Thema die Sachlichkeit auf der Strecke. VG und einen schönen Sonntag
...noch etwas zu Tausch der Leuchtmittel. Nach der Umrüstung auf Philips und auf Osram, bin ich beim Boschdienst gewesen um die Scheinwerfereinstellungen prüfen zu lassen. In beiden Fällen waren bei den Neuwagen die Scheinwerfer zu niedrig eingestellt. Eine Korrektur duch den Fachmann hat noch einmal ein paar Meter bei der Leuchtweite und der Lichtstreueng gebracht.
Zitat:
@cohabit schrieb am 27. Januar 2019 um 18:51:02 Uhr:
...noch etwas zu Tausch der Leuchtmittel. Nach der Umrüstung auf Philips und auf Osram, bin ich beim Boschdienst gewesen um die Scheinwerfereinstellungen prüfen zu lassen. In beiden Fällen waren bei den Neuwagen die Scheinwerfer zu niedrig eingestellt. Eine Korrektur duch den Fachmann hat noch einmal ein paar Meter bei der Leuchtweite und der Lichtstreueng gebracht.
ja genau, meine waren auch viel zu tief eingestellt, scheint wohl Standart bei denen zu sein. Richtig gut war die Ausleuchtung nur beim Gas geben, wenn der Vorderwagen hoch gewippt ist. :-)