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Licht beim 453er

Smart Fortwo 453
Themenstarteram 28. November 2018 um 18:17

Eigentlich ist es ein Trauerspiel, was Smart uns zumutet - Xenon gibts seit Anfang der 90iger Jahre, LED auch schon länger. Dieses H4 Glühobst ist einfach nur ein schlechter Witz!

Alle 451er, die ich vorher hatte (3 Fzg), hatten mit H7 ein besseres Licht als der aktuelle 453. Jetzt habe ich die trüben Serienfunzeln gegen Osram Nightbreaker getauscht und hoffe, entlaufende Kühe auf der Strasse früher zu sehen :D

Gibts (legale) Möglichkeiten, über diese Osram hinaus etwas zu verbessern?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@cohabit schrieb am 27. Januar 2019 um 13:07:57 Uhr:

Zitat:

@BuzzLightyear schrieb am 27. Januar 2019 um 12:20:41 Uhr:

Hat jemand die Philips mal im Vergleich zu den Osram getestet

Ja, aber der Unterschied zwischen Philips Xtreme und Osram Laser ist eher emotional und geschmacklich und nicht wirklich messbar. Angeblich halten die Philips länger, hatte aber bei beiden bisher keine Ausfälle. Nutzng liegt z.Zt. bei 12 Monaten. In 14 Tagen gebe ich den 453 mit den Philips-Lampen zurück, sollte sich bis dahin noch etwas ergeben berichte ich hier.

 

Ach ja, mit Leuchtmitteln ohne Zulassen erlischt die Betriebserlaubnis! Im Falle eines Falles entschädigt auch die Haftpflichtversicherung den Unfallgegner. Den eigenen Schaden zahlt die Kasko nicht und holt sich auch die Lestungen der Haftpflicht vom Verursacher zurück, soweit möglich. Ist das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, bzw, dessen Fahrer nicht der Verursacher, dann wird ihm eine Teilschuld zugesprochen, wenn das Fehlen der Betriebserlaubnis nachgewiesen wird. Zur Untersuchung genügt ein Anfangsverdacht. Kann man aber alles selbst nachlesen, wenn man möchte. Auf Aussagen, die einem ein "gutes Gewissen" suggerieren würde ich mich hier nicht verlassen. Hat auch mit Panikmache nichts zu tun, die Brieftasche muss halt nur dick genug sein um die Vorgaben zu ignorieren. Immer vorausgesetzt: es ist kein Personenschaden entstanden. Denn dann übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Muss halt jeder selbst entscheiden, aber der moralische Verpflichtung zur Warnung bzw. zum Hinweis möchte ich hiermit nachlommen. Eine Diskussion ist es mir aber nicht wert!

aha, wenn du dann am helllichten Tag einen Menschen überfährst, sind die Leuchtmittel daran Schuld. Das Beweisverfahren will ich dann mal sehen. Bitte mal nicht soviel Käse verbreiten, selbst wenn du etwas „illegales“ am Fahrzeug hast, muss schon der Zusammenhang mit dem Schaden nachgewiesen werden.

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Zitat:

 

Ach ja, mit Leuchtmitteln ohne Zulassen erlischt die Betriebserlaubnis! Im Falle eines Falles entschädigt auch die Haftpflichtversicherung den Unfallgegner. Den eigenen Schaden zahlt die Kasko nicht und holt sich auch die Lestungen der Haftpflicht vom Verursacher zurück, soweit möglich. Ist das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, bzw, dessen Fahrer nicht der Verursacher, dann wird ihm eine Teilschuld zugesprochen, wenn das Fehlen der Betriebserlaubnis nachgewiesen wird. Zur Untersuchung genügt ein Anfangsverdacht. Kann man aber alles selbst nachlesen, wenn man möchte.

Ist wenn überhaupt eine Ordnungswiedrigkeit !!!

Zeig mir ein Grundsatzurteil was Deine Fantasie beweist.

Ich sag da jetzt aber nichts mehr zu, ist jede Diskusion verschenkte Zeit.

am 7. November 2019 um 12:57

Ich fahre seit einem Jahr mit Osram Nightbreaker und habe heute festgestellt, dass die Reflektoren verfärbt/angelaufen sind.

am 7. November 2019 um 12:57

Fotos:

Bei meinen Philips Xtreme Vision H4 sind die Refkektoren nicht angelaufen (dürfen sie auch gar nicht).

Philips Xtreme Vision H4

Eigentlich ist es unsäglich, dass bei einem Fahrzeug des Herstellers Mercedes Benz solche Scheinwerfer überhaupt verbaut werden und man deshalb fast gezwungen wird, illegale Lichtquellen einzubauen! Das ist Stand von 1960!!

Diese Talglichter sind unsäglich und auch Nightbreaker etc. sind immer noch Funzeln und man kann alle 6 Wochen die Lampen tauschen.

Angefangen vom Hoppeln bis zur Beleuchtung: Dieser Smart 453 ist ganz grosser MIST!

Haupteinsatzbereich des Smarts ist die City. Da reicht Halogen völlig. Überland sieht es dann natürlich schon schlechter aus.

j.

Themenstarteram 1. November 2020 um 18:42

Zitat:

Haupteinsatzbereich des Smarts ist die City. Da reicht Halogen völlig. Überland sieht es dann natürlich schon schlechter aus.

Ja und garantiert nicht wenige fahren eben nicht nur in der City. Meine Kleinstadt hat schlappe 8000 Einwohner - nach spätestens 3 min ist man im stockfinsteren Nirgendwo. Ich finde es eine Frechheit, welche Vorschriften und Regelungen in der EU zu diesem Thema existieren. In anderen Ländern gibts lange nicht so eine Regelungswut und die sind auch noch nicht abgebrannt. Aber manche Bürokraten brauchen ja eine Rechtfertigung für ihr nutzloses Dasein :mad:

Klar, irgendwo hätte man dann schon gerne mehr Licht. Ich hatte von Originallampen auf Philips Racing Vision +150% umgestellt und finde das jetzt akzeptabel. Anbei der Vergleich mit dem LED-Licht vom BMW 225xe, welches schon grenzwertig hoch eingestellt war.

j.

PS: Kamera war komplett manuell eingestellt (Sony A9 mit 35/1,4, Iso 1600, Blende 1,4, 1/40 s., WB 3700 K) . Ich habe dennoch im RAW-Programm ein wenig den Weiß-Abgleich justiert (4233 k), natürlich bei beiden Bildern genau gleich. So ist auch die Lichtfarbe vergleichbar.

225xe-led
Smart-philips

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

 

gibt jetzt auch legale LED Birnen.

Hierbei muß aber die fahrzeugspezifische Freigabe beachtet werden! ;)

Themenstarteram 1. November 2020 um 19:04

Zitat:

gibt jetzt auch legale LED Birnen.

Für ein paar wenige Fahrzeuge und auch nur die H7 Variante, unser Smartie hat leider H4. Und einfach einbauen und losfahren darf man auch nicht, Zitat:

Nach dem Einbau muss per Scan eines QR-Codes oder Produkt-Code-Eingabe im Osram Trust-Programm der Downloadlink für die allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) des Kraftfahrt Bundesamts freigeschaltet werden. Diese ausgedruckte ABG muss dann nach dem Umbau im Fahrzeug mitgeführt werden.

Einfach wäre ja auch zu schön.

Zitat:

@Leberkäsbaron schrieb am 1. November 2020 um 20:04:09 Uhr:

 

Für ein paar wenige Fahrzeuge und auch nur die H7 Variante, unser Smartie hat leider H4.

Genau so isses! Und auch für die älteren Smarts mit H7 Glühbirnen gibt es derzeit noch keine Freigabe!

Themenstarteram 1. November 2020 um 19:09

Zitat:

Genau so isses! Und auch für die älteren Smarts mit H7 Glühbirnen gibt es derzeit noch keine Freigabe!

Ich hatte drei 451er und ich meine, das Licht der H7 Teelichter war trotzdem besser als des aktuellen Smart - vor allem, wenn man Philips oder Osram verbaut hatte.

Zitat:

@Leberkäsbaron schrieb am 1. November 2020 um 20:04:09 Uhr:

Zitat:

gibt jetzt auch legale LED Birnen.

Für ein paar wenige Fahrzeuge und auch nur die H7 Variante, unser Smartie hat leider H4. Und einfach einbauen und losfahren darf man auch nicht, Zitat:

Nach dem Einbau muss per Scan eines QR-Codes oder Produkt-Code-Eingabe im Osram Trust-Programm der Downloadlink für die allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) des Kraftfahrt Bundesamts freigeschaltet werden. Diese ausgedruckte ABG muss dann nach dem Umbau im Fahrzeug mitgeführt werden.

Einfach wäre ja auch zu schön.

stimmt sind ja nur H7 :-(

Zitat:

@Leberkäsbaron schrieb am 1. November 2020 um 20:09:46 Uhr:

Ich hatte drei 451er und ich meine, das Licht der H7 Teelichter war trotzdem besser als des aktuellen Smart - vor allem, wenn man Philips oder Osram verbaut hatte.

Ob H7 oder H4 heller ist, kann man nicht pauschal sagen. Die Reflektorgröße macht viel aus. Bei H7 sind Abblendlicht und Fernlicht getrennt, bei H4 zusammen in einem Reflektor. Bei H7 ist daher Fernlicht besser, soweit ich weiß. Abblendlicht ist aber nicht unbedingt besser, also manchmal auch schlechter. Ein e-Up hat z.B. H4, ein Skoda Mii hat H7. Ich denke, es hat seinen Grund bei der Reflektorgröße, dass Smart im 453 H4 gewählt hat. Im City-Auto ist Abblendlicht wichtiger.

j.

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