Leuchtweitenregulierung
Hey,
habe meinen golf ja in der werkstatt.Der tüv hat jetzt alles abgenommen und alles eingetragen,aber tüv will er den Wagen noch nicht geben weil die Rallyefrontscheinwerfer keine Leuchtweitenregulierung haben.Der chef wollte ja noch mal mit dem Prüfer reden,hat aber leider nichts gebracht.Jetzt muß ich morgen wieder zu der Werkstatt fahren und die Front umbauen.Das ist doch echt traurig.Aber wie gesagt sonst gibt es kein Tüv.
mfg christian
22 Antworten
Oder dem Prüfer einfach mal die StvZO unter die Nase halten. Laut deinem Fahrzeugprofil ist dein Auto EZ 10/89, die LWR ist aber erst Vorschrift ab EZ 01.01.1990.
Zitat:
Original geschrieben von Patrick84
Oder dem Prüfer einfach mal die StvZO unter die Nase halten. Laut deinem Fahrzeugprofil ist dein Auto EZ 10/89, die LWR ist aber erst Vorschrift ab EZ 01.01.1990.
das auch noch und die Rallyefront ist ja auch alles originalteile 😉
Im Ernstfall würde ich den Drehregler, falls noch vorhanden, durch ne normale Abdeckung ersetzen. Was nich da ist muss nicht funktionieren. Und da deiner auch EZ vor 1990 ist, sollte keiner meckern. Hab ich bei mir auch so gemacht. Jetta Front kann ich mit LWR fahren, die Golf Front fahr ich ohne.😉
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Ich frage mich ehrlich gesagt ob es Rechtens ist, was der Prüfer verlangt. Denn es ist erst ab Baujahr 1990 Pflicht wie ich hier lese. Mein kürzlich gekaufter Jetta 2 hat die auch nicht. Gibt es eigentlich eine Möglichkeit gegen so etwas gegen an zu gehen? Kann doch nicht sein, das ein Prüfer etwas von einem verlangt was das Gesetz erlaubt.
Da müsste man in der original "Fahrzeug ABE" nachsehen. Die ABE-Nummer sollte unter Punkt 'K' im Schein stehen. Ich hab nur keine Ahnung wo man diese "Fahrzeug ABE" herbekommt und ob da überhaupt etwas zur LWR drin steht.
Wenn da auch nichts von LWR drin steht sollte wirklich alles 100% sicher und legal sein.😉 Es könnte ja durchaus sein das VW das schon vor 1990 in der "Fahrzeug ABE" drin stehen hatte, egal ob es vom Gesetzgeber schon verlangt wurde oder nicht.
Hey,
habe heute erat mal ein jetta front mit lwr eingebaut.Ein stellmotor funktioniert super und der andere hat irgendwie ne Macke.Der chef von der Werkstatt sagte laß man so das kriegen wir wohl hin.Sagen dem Prüfer dann wo es eingebaut worden ist hat es noch funktioniert.Werde auf jeden Fall nachher die rallyefront wieder einbauen.So wie es jetzt ist kann ich es auch nich lassen.Ist extra alles für die Rallyefront umgearbeitet worden.Motorhaubenverlängerung die Kanten um die Scheinwerfer gelegt.Jetzt bei der Jetta Front passte auch der Kühlergrill nicht rein.Habe schon fast den schloßträger von der Rallyefront nicht rausbekommen.Mußte schon die Kotflügel lösen.Mein Golf hat leider die ez von 12.12. 1990.Habe ich mich in meinem Profil wohl versehen.Also hat der Tüv prüfer wohl recht.Und er hätte auch wohl drüber weg sehen wollen nur sagte er dann stehen nächste woche noch fünf golf 2 hier und wollen das auch so haben.Naja kann man nichts machen.Hoffentlich bekommt er jetzt Tüv,sonst ist der Sommer ja bald schon wieder vorbei.🙂
mfg christian
Ich glaub, das mit der LWR is ermessenssache. Hab 2 Golfs, den einen letztes Jahr aus der Schweiz geholt und auf deutsche Papiere umstellen lassen. TÜV wurde in dem Zug auch gleich gemacht und da gabs kein Gemecker weile keine LWR drin war! und der is BJ 5.90
Aber man soll schlafende hunde bekantlich ja nich wecken, vieleicht hat der TÜV Onkel ja was anderes im Kopp gehabt🙂
richtig.
theoretisch ist eine fehlende oder nicht funktionierende elwr seit einigen jahren ein großber mangel, weswegen die plakette dann auch verweigert werden muss.
aber nach der lwr schaut ja nun nicht wirklich jeder prüfer.
Zitat:
Original geschrieben von wuestenratte
Ich glaub, das mit der LWR is ermessenssache. Hab 2 Golfs, den einen letztes Jahr aus der Schweiz geholt und auf deutsche Papiere umstellen lassen. TÜV wurde in dem Zug auch gleich gemacht und da gabs kein Gemecker weile keine LWR drin war! und der is BJ 5.90
Aber man soll schlafende hunde bekantlich ja nich wecken, vieleicht hat der TÜV Onkel ja was anderes im Kopp gehabt🙂
Genau da liegt ja auch dein Vorteil, das der Wagen aus der Schweiz kommt. Gilt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1990 in Deutschland. Da im Ausland viel ohne LWR verkauft wurde (und teilweise noch wird) sind die Reimporte ausgenommen.
Habe heute selber mit dem Prüfer telefoniert.Er will unbedingt die lwr sehen.Bei der jetta front die ich eingebaut hatte funktionierte es ja nicht richtig.Er meinte auch es müßte vernünftig aussehen da er noch ein Foto davon machen muß.Habe schon irgendwo gelesen das man die rallyescheinwerfer auch auf lwr umbauen kann.Dann werde ich das wohl machen.Er wollte mir dann auch die rallyefront eintragen wenn alles vernünftig ist.Also müßte ich sie auch nicht alle 2 Jahre wechseln.Besorge mir jetzt noch ein paar vernünftig stellmotoren und werd sie dann an die rallyscheinwerfer verbauen.
mfg christian
Zitat:
Original geschrieben von chrisvw81
Habe heute selber mit dem Prüfer telefoniert.Er will unbedingt die lwr sehen.Bei der jetta front die ich eingebaut hatte funktionierte es ja nicht richtig.Er meinte auch es müßte vernünftig aussehen da er noch ein Foto davon machen muß.Habe schon irgendwo gelesen das man die rallyescheinwerfer auch auf lwr umbauen kann.Dann werde ich das wohl machen.Er wollte mir dann auch die rallyefront eintragen wenn alles vernünftig ist.Also müßte ich sie auch nicht alle 2 Jahre wechseln.Besorge mir jetzt noch ein paar vernünftig stellmotoren und werd sie dann an die rallyscheinwerfer verbauen.mfg christian
Die Front eintragen? LoL