Leon gekauft, dann Maderbiss - Kostenübernahme?!
Hallo Zusammen,
habe gestern Nachmittag meinen neuen Leon 2.0 Tdi abgeholt. 1 Jahr alt und als Mitarbeiterfahrzeug 23.000km gelaufen und hat demnach noch Werksgarantie.
Gestern Abend bin ich dann noch ca 40 km gefahren. Als ich heute morgen wieder los wollte blinkten sämtliche Kontrolleuchten auf.
Ich dann direkt zum Seat Händler bei dem ich das Auto gekauft habe. Relativ schnell kam heraus, dass ein Mader ein paar Kabel angebissen hat. Ein Elektriker schaut sich das Auto
Montag an um den genauen Schaden festzustellen. Der Meister dort fing direkt an mit dem Thema kosten und eigentlich müsste ich ja selber zahlen aber man könnte sich auf Hälfte hälfte einigen.
Meine Frage:
Muss ich den Schaden nach nichtmal 24 Stunden wirklich zahlen? Seit 4 Jahren hatte ich zuhause nie Probleme mit Madern und kaum habe ich das neue Auto soll der kommen?
Finde das ganze sehr merkwürdig und im Rahmen der Sachmangelhaftung muss der Händler doch beweisen, dass das Auto bei Übergabe Mängelfrei war?
Ich vermute eher, dass der Maderschaden bereits bei Übergabe vorhanden war und erst später durxh das fahren schlimmer wurde.
Hat da jemand Erfahrung und kann mit helfen?
Beste Grüße
Chris
Beste Antwort im Thema
So ein Marderbiss passiert tagtäglich. Ist ärgerlich, aber meistens Kleinkram. Der Händler scheint ja sogar das Problem freundlich zu beheben. .... und du redest über Regress auf der Idee der Sachmängelhaftung durch das Versicherungsunternehmen. Die haben sicher was besseres zu tun. Die zahlen den TK-Schaden (soweit versichert auch Folgeschäden) nach Abzug der Eigenbeteiligung und fertig. Ein Anwalt nimmt sich des Themas womöglich auch an, da er damit Geld verdient. Aber damit schiesst du m.E. mit Kanonen auf Spatzen und vermutlich dir selbst eher ins Knie.
36 Antworten
Ein Sachverständiger kann es im Nachgang überhaupt nicht mehr beweisen.
Hier geht es auch nicht in erster Linie ums technische sondern um die rechtliche Seite.
Und im Rahmen der Sachmangelhaftung haben Händler die ersten 6 Monate nunmal immer schlechte Karten, da sich solche Sachen eben schlecht beweisen lassen..... inwiefern das gerechtfertigt ist ist wiederum eine andere Sache..
Und zum Thema Versicherung : Wenn du eine Woche versichert bist und nichtmal 60 EUR Beitrag gezahlt hast, aber im Gegenzug ZB 1000EUR Leistung beantragt schmeißt dixh jede Gesellschaft raus.... aber egal
Die Werkstatt wird dir bescheinigen, dass es ein Maderschaden ist. Das ist genauso, wie wenn einem am ersten Tag der Neuwagen geklaut wird. Was will man da machen? Es ist ein Versicherungsschaden!
Die Sachmängelhaftung wird das Autohaus bei höheren Kosten garantiert ablehnen und was machst du dann?
Aber ich sehe schon...wir sind uns einig, dass wir uns uneinig sind.
Es sei dir deine Meinung gegönnt, aber ich für meinen Fall würde den Schaden der Versicherung zur Regulierung geben, was völlig legitim und rechtens ist.
Und? Kann mir die Werkstatt doch bescheinigen. Sagt trotzdem nicjt aus dass das Kabel nicht vorbeschädigt war.
Und was ich machen könnte wenn das Autohaus das ganze ablehnt? Logischerweise einen Rechtsanwalt einschalten. Ubd dieser wird auxh auf diese Haftung gehen.
Ich werde abwarten und das im Zweifel mal mit der Versicherung klären. Die sollen dann halt Regress beim Händler nehmen...
Zitat:
@r4ptor01 schrieb am 22. Februar 2015 um 18:12:20 Uhr:
Und? Kann mir die Werkstatt doch bescheinigen. Sagt trotzdem nicjt aus dass das Kabel nicht vorbeschädigt war.Und was ich machen könnte wenn das Autohaus das ganze ablehnt? Logischerweise einen Rechtsanwalt einschalten. Ubd dieser wird auxh auf diese Haftung gehen.
Ich werde abwarten und das im Zweifel mal mit der Versicherung klären. Die sollen dann halt Regress beim Händler nehmen...
Also Gericht rate ich dir ab, "im Zweifel für den Angeklagten (Autohaus)"...sehr viel Kunden verlieren solche Prozess aufgrund eben diesen Grundsatzes, obwohl mit deutlich besseren Argumenten als du. Glaub mir das habe ich schon oft gesehen und die Leute haben weit mehr Geld als den reinen Sachschaden verloren.
Um das dann doch noch zu erläutern, wenn ein Kabel halb angefressen ist und dann selbst durchbricht bzw. scheuert ist dies selten. Das mehrere Kabel angeknabert sind und alle gleichzeitig über Nacht sich lösen ist unmöglich.
Das wird dir auch kein Richter abnehmen, zudem der Vorfall ja dokumentiert ist und es Zeugen gibt, dass ein Marder im Motorraum an den Kabeln war. Der Fehler trat erst am nächsten Morgen auf.
(Ich nehme Türdurchführungen und Heckklappenscharniere natürlich aus meiner Argumentation raus.)
Aber wie du nun verfährst kannst natürlich du selbst entscheiden, meine abschließende Antwort auf deine Frage bzw. Vorgehensweise ist: Das wird warscheinlich so nicht funktionieren mit der Sachmängelhaftung.
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Kennst du den Paragraphen der Sachmangelhaftung? Dort muss kein Kunde argumentieren oder ähnliches sondern allein das Autohaus beweisen können, ein einwandfreies Auto übergeben zu haben.
Und da gibt es eben oft Probleme bzw Schwierigkeiten. Denn es lässt sich eben nicjt beweisen, dass nixjt vll doch (ich übertreibe) 5min vor Übergabe ein Mader am Auto war oder sonstwas.
Das Gericht macht sich einen Eindruck und hört sich Gutachten und Zeugen an, dann entscheidet es aufgrund der Sachlage. Die Paragraphen hören sich immer gut an sind aber Auslegungssache, da sie nie zu 100% auf die verschiedenen Situationen angewendet werden können. Nicht jeder der Recht hat bekommt es auch.
Du mußt selbst zugeben, dass der Gedanke eines Marderschadens bei dir zu Hause ja nun auch nicht so absurt ist. Das Autohaus wird angeben, dass alle Lampen aus waren und der Fehlerspeicher leer war (Auslieferungsprotokoll) darüber hinaus das Fahrzeug ordentlich lief, also mängelfrei war. Das Gericht kann dies dann als Beweis, nach Abwägung der Beweise und Aussagen, anerkennen.
Wie bereits oben gesagt: Mehrere "angenagte" noch leitende Kabel lösen sich gleichzeitig in einer Nacht komplett?
Aber gut...
So ein Marderbiss passiert tagtäglich. Ist ärgerlich, aber meistens Kleinkram. Der Händler scheint ja sogar das Problem freundlich zu beheben. .... und du redest über Regress auf der Idee der Sachmängelhaftung durch das Versicherungsunternehmen. Die haben sicher was besseres zu tun. Die zahlen den TK-Schaden (soweit versichert auch Folgeschäden) nach Abzug der Eigenbeteiligung und fertig. Ein Anwalt nimmt sich des Themas womöglich auch an, da er damit Geld verdient. Aber damit schiesst du m.E. mit Kanonen auf Spatzen und vermutlich dir selbst eher ins Knie.
Junge, vergess es. Ich hatte meinen exeo nicht einmal 14 Stunden und schon war so ein kabelbeißer drin. Habe meine Versicherung dazu angerufen und gefragt ob man es dem Händler in die Schuhe schieben kann wegen dieser Haftung. Jetzt rate mal was ich als Antwort bekomme habe? Vergessen sie es, das geht nicht durch weil das überall passiert sein könnte.
Kosten wurden ohne Probleme von meiner vollkasko übernommen und ich bin dort immer noch versichert.
Also Zahl deine SB und freu dich über dein neues auto wenn es wieder läuft.
Zitat:
@r4ptor01 schrieb am 22. Februar 2015 um 17:38:50 Uhr:
Ein Sachverständiger kann es im Nachgang überhaupt nicht mehr beweisen.Hier geht es auch nicht in erster Linie ums technische sondern um die rechtliche Seite.
Und im Rahmen der Sachmangelhaftung haben Händler die ersten 6 Monate nunmal immer schlechte Karten, da sich solche Sachen eben schlecht beweisen lassen..... inwiefern das gerechtfertigt ist ist wiederum eine andere Sache..
Und zum Thema Versicherung : Wenn du eine Woche versichert bist und nichtmal 60 EUR Beitrag gezahlt hast, aber im Gegenzug ZB 1000EUR Leistung beantragt schmeißt dixh jede Gesellschaft raus.... aber egal
Das mit der Kündigung der Versicherung ist ja Schwachsinn. Das passiert ja höchstens bei unseriösen Versicherungen. Ich kenne genügend Fälle in denen der Versicherungsschutz sehr früh in Anspruch genommen wurde und auf keinen Fall gekündigt wurde. Die Versicherungen holen sich das doch später wieder rein. Du arbeitest in der Branche?! Nenne mir doch bitte den Namen deiner Versicherungsgesellschaft, damit ich darum nen Bogen machen kann.
Bei der TK gibt es keine SFR-Klasse. Insofern holt sich eine Versicherung dort auch später nichts wieder. Aber natürlich ist die Kündigung durch eine Versicherung eher die Ausnahme. Wenn dir 3 x pro Jahr dein nagelneues Auto gestohlen wird, können die schon die Lust verlieren. Dann steht du aber auch schon auf der Watch-List der Kripo. Aber bei so einem Marderbiss, sicher nicht. Ich vermute eh, dass sich die Geschichte zügig in Luft auflöst. Die Werkstatt repariert noch irgendein Kabel, was übersehen wurde (aber nicht vom kleinen Marder) und der Themenstarter schmeisst nochmal 20,- Euro in die Kaffeekasse oder so ähnlich.
Ich würde mir eher Sorgen machen, was der Marder jetzt so treibt.
Wie gesagt, die sind anhänglich. 😁
(Marder schreibt man übrigens mit "r". Kommt nicht von Made)
Zitat:
@rave86 schrieb am 22. Februar 2015 um 20:19:50 Uhr:
Junge, vergess es. Ich hatte meinen exeo nicht einmal 14 Stunden und schon war so ein kabelbeißer drin. Habe meine Versicherung dazu angerufen und gefragt ob man es dem Händler in die Schuhe schieben kann wegen dieser Haftung. Jetzt rate mal was ich als Antwort bekomme habe? Vergessen sie es, das geht nicht durch weil das überall passiert sein könnte.Kosten wurden ohne Probleme von meiner vollkasko übernommen und ich bin dort immer noch versichert.
Also Zahl deine SB und freu dich über dein neues auto wenn es wieder läuft.
Marder oder Tierschaden immer Teilkasko!!Hast ja auch imn der VK mehr SB als in der TK.
Ich hab zb. VK mit E 500SB, Teilkasko ohne, somit Tier/Marderverbiss mit Folgeschäden bis Euro 3000-.
ohne SB.
Guck mal so . Du malst irgendwie den Teufel an dir Wand ich denke du willst noch Spaß an deinem Auto haben und mit der Werkstatt was sehr kulant ist ! Man kann natürlich sehen wann welcher Fehler bei welchem Kilometer stand aufgetreten ist. Somit kann schonmal bewiesen werden ob der Fehler vorher war oder nachher .
Dann hast du doch das Auto abgeholt . Wieso hast du dann die vermutlich "angebissenen "
Kabel nicht gesehen bzw eine Probefahrt gemacht ?
Du hast bestimmt die Übergabe des Fhzg unterschrieben und ab dem Zeitpunkt kannst du bei so etwas wie ein maderschaden dem Händler nicht unterjubeln . Zb wenn eine Delle in der Karosse ist und du das übersiehst bei der Übergabe . Dann 1 Tag siehst du das und sagst es dem Händler denkst du wirklich das irgendein Händler einem Kunden das zu 100% bezahlt ?
Wenn bei der Übergabe alles i.o war ?
Was ich sehe das du zurecht sauer bist auf den Mader aber deine Wut auf den Händler übergreift . Der nix dafür kann das der Mader dein Auto aufwühlt.
Für die Zukunft lass dir gleich einen maderschreck bitte einbauen .
Aus Erfahrung die neuen Seat Leon Modelle sind sehr beliebt bei Madern Vorallem die TurbomagnetVentil Schläuche und die Ölwannendämmung
Hast ja recht, ist ja schon von der tk übernommen. Aber lieber 150€ wie 980€.
War ein kuhlerschlauch, ladeluftschlauch und ein paar kabel plus die dämmmatte die wieder abgefressen ist. Hat sich also gelohnt.
Der Händler wo das auto her ist, ist von uns aus keine 1,5km, aber dem beißer war das egal.
Das mit dem Maderschreck meinte der Händler zu mir auch.
Entweder nur Akustik Signal für 99Euro. Oder mit Stromschlag für 250 Euro. Er meinte zu mir das rein dad Akustik Signal nicht viel bringen würde, finde aber die 250 EUR für die andere Variante ziemliCh teuer, oder? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
Zitat:
@oelofen schrieb am 22. Februar 2015 um 22:22:17 Uhr:
Marder oder Tierschaden immer Teilkasko!!Hast ja auch imn der VK mehr SB als in der TK.
Ich hab zb. VK mit E 500SB, Teilkasko ohne, somit Tier/Marderverbiss mit Folgeschäden bis Euro 3000-.
ohne SB.
Nein, Tier ist nicht gleich Tier. In der Regel ist nur Haarwild laut Liste oder Jagdgesetz abgedeckt. Manchmal ist aber sogar Marderbiss explizit ausgeschlossen bzw. optional zusätzlich vereinbar. Tiere aller Art im Regelfall aber sicher nicht. Also Hund, Katze, Kuh, Schwein, etc. im Regelfall eher nicht. Allerdings fressen dir diese auch nicht die Kabel auf. Springen aber manchmal auf die Motorhaube oder testen die Nachhaltigkeit der Stosstange ... Dann heisst es aber eher "Schwein gehabt", wenn dies in der Police auch noch durch TK abgedeckt ist.