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Leistungsangabe Zulassungsbescheinigung 545e wg. Gutachten Felgen

BMW 5er G30
Themenstarteram 4. Februar 2021 um 9:29

Hallo allerseits!

 

Ich versuche gerade herauszufinden, ob meine Zubehör-Winterräder vom 540xi Touring auf einen 545e dürfen (passen sollte ja nicht das Thema sein). Das Gutachten stammt aus 2026 und "kennt" daher den 545e noch nicht. Es gibt die Felgen aber grundsätzlich für alle 5er mit der ABE e1*2007/46*1688*... frei, worunter meines Wissens auch der 545e fällt. Allerdings nennt das Gutachten nur Fahrzeuge von 120-265 kW Leistung (und den 550i/d separat). Daher meine Frage, welche Leistung "zählt" hier beim 545e? Bei der Versicherung wird mit 210 kW, also nur der Leistung des Verbrenners, geführt. Was steht dem bspw. in der Zulassungsbescheinigung?

 

Danke!

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15 Antworten

290kW.

Außerdem würde ich mal die Traglast der Felge prüfen.

Die Hybriden sind schwere Brocken.

Themenstarteram 5. Februar 2021 um 15:24

Danke für die Antwort!

 

Es gibt im Gutachten die reifenbezogene Auflage, dass man bei Achslast bis 1500kg Reifen mit LI 98 aufziehen muss. Ich habe das so verstanden, dass die Felgen das dann auch können...

 

Ergänzung: Bei "Radlast" steht 795 kg. Macht also kopfgerechnet eine Achslast von 1590 kg. Der 545e hat max. 1455 kg, oder?

 

Aber wenn die Leistungsangabe nicht passt, werde ich die Felgen wohl sowieso eintragen lassen müssen, oder? Wenn es nur an der Leistung liegt (aber nicht aus technischer Sicht, die haben ja eine Freigabe für die M550er), sollte das ja kein allzu großes Problem sein, oder?

Da das Gutachten älter ist als das Fahrzeug, kannst du beim Gutachtenersteller nachfragen, ob es eventuell einen Nachtrag (neuere Version des Gutachtens) gibt. Ansonsten Einzelabnahme.

Zitat:

@cdyna schrieb am 5. Februar 2021 um 16:24:14 Uhr:

Ergänzung: Bei "Radlast" steht 795 kg. Macht also kopfgerechnet eine Achslast von 1590 kg. Der 545e hat max. 1455 kg, oder?

Aber wenn die Leistungsangabe nicht passt, werde ich die Felgen wohl sowieso eintragen lassen müssen, oder?

Wenn es nur an der Leistung liegt (aber nicht aus technischer Sicht, die haben ja eine Freigabe für die M550er), sollte das ja kein allzu großes Problem sein, oder?

Ja, hinten 1455kg.

Mit AHK ggf. zusätzlich Stützlast.

Ja, derzeit scheint das ein rein zulassungsrechtliches Problem, dass die Felge so nicht per ABE für das Auto freigegeben ist, kein technisches (Achslast, Größe etc. passt).

Es bleibt als Option:

1. Den Hersteller um ein evtl. vorhandenes Nachtrags-/Ergänzungsgutachten anfragen.

Oder

2. Einzelabnahme und Eintragung

Poste bitte mal ein Bild Deiner Zulassung (nur mittlere und rechte Seite) und die KBA-Nummer der Felge. Ich gucke dann mal, ob man es via §21 StVZO eintragen kann. Und natürlich die Größe des Reifens, der drauf soll.

Themenstarteram 6. Februar 2021 um 7:32

Zitat:

@leon_raser schrieb am 5. Februar 2021 um 20:18:29 Uhr:

Poste bitte mal ein Bild Deiner Zulassung (nur mittlere und rechte Seite) und die KBA-Nummer der Felge. Ich gucke dann mal, ob man es via §21 StVZO eintragen kann. Und natürlich die Größe des Reifens, der drauf soll.

Ich habe das Auto noch nicht und daher leider auch noch keine Papiere. Aber danke für das Angebot. Falls es hilft: Konfiguration hier: https://configure.bmw.de/de_DE/configid/v9y5q5i4

 

Die KBA Nummer der Felge müsste die 51137 sein. MAK Fahr.

Ich brauch die Schlüsselnummern vom Auto.

Themenstarteram 6. Februar 2021 um 8:38

Zitat:

@leon_raser schrieb am 6. Februar 2021 um 09:05:28 Uhr:

Ich brauch die Schlüsselnummern vom Auto.

0005

DEP

Gucke nachher. Die restlichen 5 Schlüsselnummern (VVS, Feld 2.2) hast Du nicht auch noch? Dann habe genau das Auto. Ansonsten kann ich nur allgemein gucken.

Das Auto ist irgendwie eigenartig. :rolleyes: Mit VVS=00001 darf er nur 19“+20“ fahren, mit 00002 darf er 18“ bis 20“ fahren und mit 00003 darf er sogar noch zusätzlich 17“ fahren. Naja egal.

 

Sofern die Freigängigkeit zu Radhausverkleidung, Komponenten der Bremse und Fahrerksteilen ausreichend sind, steht einer Eintragung gem. §21 StVZO nichts im Wege. Reifen müssen dann wie im Gutachten gewählt werden und die entsprechenden Auflagen für einen „G5L“ geachtet werden.

 

Die Felge muss dann Diese wie auf dem Bild sein.

 

Bild 1.jpg
Themenstarteram 7. Februar 2021 um 12:35

Zitat:

@leon_raser schrieb am 6. Februar 2021 um 20:16:17 Uhr:

Das Auto ist irgendwie eigenartig. :rolleyes: Mit VVS=00001 darf er nur 19“+20“ fahren, mit 00002 darf er 18“ bis 20“ fahren und mit 00003 darf er sogar noch zusätzlich 17“ fahren. Naja egal.

Sofern die Freigängigkeit zu Radhausverkleidung, Komponenten der Bremse und Fahrerksteilen ausreichend sind, steht einer Eintragung gem. §21 StVZO nichts im Wege. Reifen müssen dann wie im Gutachten gewählt werden und die entsprechenden Auflagen für einen „G5L“ geachtet werden.

Die Felge muss dann Diese wie auf dem Bild sein.

Vielen Dank! Ich denke nicht, dass es Platzproblem gibt. Die Räder sind ja jetzt auf einem 540xi drauf, im Bereich der Radhäuser hat sich meines Wissens beim Facelift und auch beim Hybriden nichts geändert. Reifen sind auch schon passende drauf. Da auf den 545e serienmäßig laut Konfigurator auch 18" drauf dürfen, gehe ich auch mal davon aus, dass die Bremsscheiben nicht größer geworden sind (der 540xi hat auch schon schöne Pizzateller).

Was kostet so eine Eintragung nach § 21 StVZO ungefähr?

 

Kommt auf‘s Bundesland und den Sachverständigen an. Von wo kommst Du?

Themenstarteram 8. Februar 2021 um 8:51

Zitat:

@leon_raser schrieb am 7. Februar 2021 um 15:18:37 Uhr:

Kommt auf‘s Bundesland und den Sachverständigen an. Von wo kommst Du?

BaWü. Rhein-Neckar.

Dann musst Du beim TÜV vorstellig werden. In Sachsen-Anhalt hätte ich es machen können.

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