Leergewicht Wohnwagenbetrieb
Moin, war erschrocken, mein Passat B8 Variant Highline 150 PS DSG wiegt leer nur 1542 kg. Das heißt mit einem 1700er WoWa 80 fahren oder den WoWa ablasten, was dann aber auf einen Passatverkauf hinauslaufen würde wegen der dann geringen Zuladung.
Wie habt Ihr das Problem gelöst? Passat auflasten geht sicher nicht?
Shit.... 🙁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 12. Oktober 2018 um 19:50:49 Uhr:
Auf 1700kg wirst du den nicht bekommen. Der B8 ist halt ziemlich leicht. Ich liege bei meiner TSI HS Limo z.b. bei weit unter 1500kg. Wollte nämlich eigentlich auch einen anderen schwereren Wohnwagen kaufen. Die Autos sind aber heute alle relativ leicht, sodass ein immer größeres Problem wird. Zum Glück werden die Wohnwagen aber auch immer leichter. Das hebt sich dann relativ wieder auf.
Leider nicht. Die Wohnwagen werden immer fetter. Müssen ja auch massive Möbel rein, Glasplatten, Mover, weil man sonst die Möbel und Glasplatten nicht bewegen kann, und zuletzt noch die Gelbatterie für den Mover. Mein alter WW wiegt bei einer Gesamtlänge von 7,38 m im fahrbereiten Zustand 1060 kg. Zulässiges Gesamtgewicht war ursprünglich 1200 kg und wurde um 100 kg aufgelastet. Habe zwar keinen Mover, brauche ich aber auch nicht.
Nun könnte man dem Threadstarter ja raten, das tatsächliche Leergewicht eintragen zu lassen. Je nach PKW-Ausstattung schwankt das ja und ist deshalb in den COC-Papieren auch als Bandbreite angegeben.
Bei einer notwendigen Erhöhung um über 100 kg macht das aber kaum Sinn.
Auto verkaufen oder WW-verkaufen. Letzteres würde ich vorziehen.
Nachdenkenswerte Alternative: Wie oft seid ihr mit eurem WW schon auf der Waage gewesen? Und wie oft, nach einer Tempomessung von über 80 km? Wie oft mit über 80 gemessen bei anschließender Kontrolle der Fahrzeugdaten auf Tempo 100-Freigabe?
In den letzten 30 Jahren mit ca 2800 WW-km pro Jahr bin ich nie angehalten worden, nie wurden die Reifen auf ihr Alter kontrolliert, weder der WW gewogen, noch der PKW, selbst die Fahrzeugdaten im KFZ-Schein wurden nie kontrolliert.
Was muss passieren: Man muss mit seinem Gespann in eine Tempokontrolle kommen und mit über 80 km gemessen werden. Es muss darauf eine Nachfrage geben, ob der WW die 100 km-Zulassung hat. (das kommt schon recht selten vor) und letztlich muss ein übergenauer Kontrolleur dann auch noch das Gesetz genau kennen und das Gewicht von WW und PKW in Relation setzen. Da wird lieber das ZGG kontrolliert. Geht einfacher und schneller. Und wenn das trotzdem alles bei einer Wahrscheinlichkeit von geschätzt >1 % eintritt, dann bekommst man ein Ticket. Solange der Tacho nicht deutlich über 100 anzeigte, lässt sich dass, denke ich, verschmerzen - jedenfalls bis PKW oder WW ausgetauscht werden.
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Gut, ich habe kein WoWa, daher hat er mir vermutlich die anderen Faktoren gezeigt/genannt.
Woher hast du die 1542kg, Schein oder gewogen?
Eine auflastung des Leergewicht ginge eventuell schon, aber maximal Gewicht und im Kombination bleibt gleich.
ja, im fahrzeugschein, muss nur irgendwie zumindest auf 1600 kg kommen, dann laste ich den wowa auf 1600 ab, was mir erstmal reichen würde.
habe noch nachträglich eine AHK verbaut, die 10 -15 kg kann ich bestimmt hinzurechnen lassen.
auf der wage hatte ich 1575 kg (tank ca. 15 Liter drin gewesen).
Warst du auf der waage mit im Auto?
Leergewicht wird mit meine 90% vollen Tank und 75kg für Fahrer und Handtasche gerechnet.
Alleine durchs tanken, solltest du somit über 1600kg kommen.
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Also jetzt im Fahrzeugschein steht das Gewicht ohne 90% Tank und ohne Fahrer mit Handtasche (75 kg) und dies könnte auch also erfüllen um auf über 1600 zu kommen und dies eintragen zu lassen?
Guck in die coc Papiere, da steht das Tatsächliche Leergewicht.
Im Schein steht meist das von der Basis Ausstattung, hast du eine AHK, ein Panorama Dach und sonstige Extras, wird der Wagen entsprechend schwerer.
Auszug aus meinem Fahrzeugschein. Ich hoffe, das es einige Fragen beantwortet.
Gruss :-)
Das differiert mit meinem Passat:
Zitat:
@crimsonred schrieb am 13. Oktober 2018 um 19:10:00 Uhr:
Auszug aus meinem Fahrzeugschein. Ich hoffe, das es einige Fragen beantwortet.
Gruss :-)
Ne was bezieht sich denn da auf das leergewicht?
Das Frage ich mich auch.
Zitat:
@crimsonred schrieb am 12. Oktober 2018 um 21:20:07 Uhr:
Unter der Ziffer 22 im Fahrzeugschein, kann man ablesen was geht, was geht nicht.
Elevator1 ; du hast es schon selbst beantwortet mit der PDF Datei, die Du reingestellt hast. Das mehr an Gewicht geht, als das Zugfahrzeug.
Vorausgesetzt, man hat die Fahrdynamik vom Werk aus, unter Ziffer 22 Fahrzeugschein.
Lest bei Euch was im Fahrzeugschein unter Q1 steht. Das ist entscheidend. D.h: zulässiges Gesamtgewicht Zugmaschine + Q1
Ich dachte, es geht um Sachliches und nicht um Persönliches. Nur als Erinnerung : es ist ein Diskussionsforum und Meinungsaustausch auf Sachebene.