LED-Tagfahrlicht

Ford C-Max 1 (DM2)

Gibt es jemanden, der beim C-MAX (mit serienmäßigen Nebelscheinwerfern) schon mal zusätzlich LED-Tagfahrlicht nachgerüstet hat? Wenn ja, würde mich ein Bild oder der Hersteller der Tagfahrleuchten und die Kosten interessieren. Ich empfinde die Sicherheit mit Tagfahrlicht einfach höher.

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Gibt es jemanden, der beim C-MAX (mit serienmäßigen Nebelscheinwerfern) schon mal zusätzlich LED-Tagfahrlicht nachgerüstet hat? Wenn ja, würde mich ein Bild oder der Hersteller der Tagfahrleuchten und die Kosten interessieren. Ich empfinde die Sicherheit mit Tagfahrlicht einfach höher.

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Zitat:

Original geschrieben von Color10


Ich fahr seit 9 Monaten meinen C Max mit den runden normalen TFL von Hella.
Sobald die Zündung an ist leuchten Sie und beim einschalten des Standlichtes gehen sie wieder aus und haben eine Nachleuchtfunkion ungefähr 20 Sekunden.

Beim Einbau muss man nur auf die vorgeschriebenen Abstände achten.

Die haben eine E Nummer und auch bei einer Kontrolle hat die Polizei nichts zu bemängeln gehabt.
Die haben nur neugierig geprüft.

Ich wurde bis jetzt noch nicht kontrolliert aber das es die Polizei interessiert weil sie erst denken ich fahr mit Neblern war mir fast klar. ;o)

Hatte sogar mal eine Verkehrsteilnehmer vor mir der meinte die Nebelschlußleuchte einzuschalten weil er dachte ich fahre mit Nebelscheinwerfern. Manche Leute haben echt keine Ahnung und wollen sich selbst zu Ordnungshütern der Straße ernennen. *gg*

Zitat:

Original geschrieben von forrester


Genau, was soll der Quatsch wie bei Audi, blendet wie Sau und ist nur optischer Schnick-Schnack, macht halt einfach euer Standlicht an.

Neidisch?Also ich fänds auch besser.Ausserdem bietet dieser Schnick-Schnack auch andre Vorteile ausser der Optik.Kann dir dazu aber leider nix sagen.

Standlicht ist komplett sinnlos, schlecht sichtbar und zudem illegal. Wie man darüber noch diskutieren kann, versteh ich nicht.

Entweder Abblendlicht oder Tagfahrlicht. Meinetwegen auch Nebler, sind auf jedenfall besser sichtbar als Standlicht oder gar kein Licht

Wobei ich mich bisher noch nie von einem Tagfahrlicht geblendet gefühlt habe, Abblendlicht sowieso nicht. Wer damit Probleme hat ist in der Nacht wohl aufgeschmissen!?

Ontopic: LED Tagfahrlicht gibts von Hella, kostet 190€ und ist selber einbaubar. Die anderen LED Lichter, die im Netz herumschwirren, sind zwar viel billiger, aber nicht zugelassen.

Wegen der Benzinersparnis zahlt sich ein Wechsel nicht aus, wenn die Versicherung zusätzlich Rabatt gibt, vielleicht schon.

Zitat:

Original geschrieben von aemkei77


Standlicht ist komplett sinnlos, schlecht sichtbar und zudem illegal. Wie man darüber noch diskutieren kann, versteh ich nicht.

Aha - und wer sich anschnallt und nicht telefoniert, bekommt ein Knöllchen?

Natürlich darfst Du tagsüber auch mit "Stand"licht fahren.

Zitat:

Entweder Abblendlicht oder Tagfahrlicht. Meinetwegen auch Nebler, sind auf jedenfall besser sichtbar als Standlicht oder gar kein Licht

Das

hingegen ist hierzulande - zum Glück - illegal. Nebelscheinwerfer dürfen nur eingeschaltet werden, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Nebler bei Tag sind zudem prollig und BMW-Fahrern vorbehalten.

Zitat:

Wobei ich mich bisher noch nie von einem Tagfahrlicht geblendet gefühlt habe, Abblendlicht sowieso nicht. Wer damit Probleme hat ist in der Nacht wohl aufgeschmissen!?

Das sind dann auch diejenigen, die meckern, wenn ihnen einer mit Xenons entgegenkommt, weil die "soooo blenden". Dabei würden die doch einfach nur unbedingt genausoviel sehen, wie die anderen. 😁

Stefan

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Zitat:

Original geschrieben von Stefan_FR



Zitat:

Original geschrieben von aemkei77


Standlicht ist komplett sinnlos, schlecht sichtbar und zudem illegal. Wie man darüber noch diskutieren kann, versteh ich nicht.
Aha - und wer sich anschnallt und nicht telefoniert, bekommt ein Knöllchen?
Natürlich darfst Du tagsüber auch mit "Stand"licht fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan_FR



Zitat:

Entweder Abblendlicht oder Tagfahrlicht. Meinetwegen auch Nebler, sind auf jedenfall besser sichtbar als Standlicht oder gar kein Licht

Das hingegen ist hierzulande - zum Glück - illegal. Nebelscheinwerfer dürfen nur eingeschaltet werden, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Nebler bei Tag sind zudem prollig und BMW-Fahrern vorbehalten.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan_FR



Zitat:

Wobei ich mich bisher noch nie von einem Tagfahrlicht geblendet gefühlt habe, Abblendlicht sowieso nicht. Wer damit Probleme hat ist in der Nacht wohl aufgeschmissen!?

Das sind dann auch diejenigen, die meckern, wenn ihnen einer mit Xenons entgegenkommt, weil die "soooo blenden". Dabei würden die doch einfach nur unbedingt genausoviel sehen, wie die anderen. 😁

Stefan

zu 1. Standlicht am Tag: wünsche Dir viel Glück und eine gute Ausrede bei der nächsten Verkehrskontrolle - Verwarngeld inclusive. Lies mal weiter vorn, es gibt schon Betroffene.

zu 2. Nebler und illegal: nicht unbedingt, ist abhängig vom Leuchtmittel. Nicht der Name des Lichtes oder die Norm der Lampenfassung ist ausschlaggebend, sondern der eigentliche Verwendungszweck des Lichtes bzw. dessen Nutzen oder Gefahr für den restlichen Verkehr. HELLA's DynaView Evo Kurvenlichter sind Nebler mit abgeblendeten H7-Leuchtmittel, werden auch als mögliches Tagfahrlicht ausgewiesen. Ebenso nicht entblendete H3-Birnen mit geringerer Leistung. Von OSRAM gibt's hier zugelassene 35Watt-Birnen. Kann zwar alles Ärger machen in der Verkehrskontrolle, da hast Du recht, Problem ist aber eigentlich die derzeitige Rechtsunsicherheit im Lande. Aber stimmt schon irgendwo, erklär einem Beamten mal Deine gestatteten H7-Nebelleuchten, ohne den Schraubendreher zücken zu müssen.

zu 3. Xenon-Neid: Sorry, aber das ist unlauteres Geschwätz und wenig hilfreich in der Debatte.

Gruß

@Santananas

im Bussgeldkatalog steht doch eindeutig das es nicht erlaubt ist, bei guter Sicht mit Nebelscheinwerfer zu fahren, ebenfalls bei schlechter Sicht oder in Tunnel ohne Abblendlicht zu fahren.

Vom fahren mit Standlicht am Tag steht da überhaupt nix, habe auch noch nie gehört das man deswegen von der Polizei angehalten wird. Diejenigen welchen das passiert ist haben bestimmt die so coole Variante Nebelscheinwerfer/Standlicht benutzt - das ist nicht erlaubt.

Und was nicht im Bussgeldkatalog aufgeführt ist kann auch kein Tatbestand sein oder ??????????

@ forrester
Ja was denn nun. Erst leugnest Du die §§ der STVZO beim Standlicht und ignorierst jene, die deswegen schon gelöhnt haben (da mußt Du auch keinen Unsinn hinzudichten a la ... bestimmt hatten die die coole Variante mit Nebler ... bla, bla), jetzt reitest ausgerechnet Du auf dem Bußgeldkatalog rum. Wirklich albern. Wie ich aber bereits schon schrieb, kommt's auf die "Verwendung" des Lichtes an, nicht alleine auf die bloße Bezeichnung.

Noch eins: das sinnfreie, unkontrollierte Verwenden von Satzzeichen disqualifiziert Dich bereits im Ansatz.

Lest einfach mal das hier:www.autobild.de/artikel/auto-bild-ratgeber_441019.html
Dann wißt ihr für was Standlicht gut ist,und wie man es einsetzen darf.

Das ist ja mal wieder erstklassiges Halbwissen, was hier verbreitet wird.

Bei guter Sicht kann ich auch am Tage lediglich mit Standlicht fahren. In derselben Situation ist das Fahren mit Nebelscheinwerfern (in der Bauart als Nebler ausgelegt) untersagt. Auch die "coole/Prolo"-Variante mit Standlicht + Neblern ist bei guter Sicht untersagt.

Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern (Nebel/Schnee/Regen), dürfen die Nebler zugeschaltet oder sogar nur mit Neblern + Standlicht gefahren werden.

Ebenso jederzeit erlaubt ist das Fahren mit Abblendlicht am Tag, nur nicht in Verbindung mit Nebelscheinwerfern, wenn es die Sichtverhältnisse nicht erfordern.

Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel/Schnee/Regen mit Sicht unter 50m eingeschaltet werden, die Höchstgeschwindigkeit ist dann allerdings auf 50km/h beschränkt.

Dass man, erfordern es die Sichtverhältnisse, immer das Abblendlicht einschaltet ist ja wohl selbstverständlich.

Dazu braucht man dann nicht auf der STVO herumreiten (hast Du diese überhaupt schonmal gelesen, Santanananananas?), das weiss man i.d.R. noch aus der Fahrschule.

Stefan
(Der illegaler Weise im Sommer die in den Hauptscheinwerfer integrierten Nebler als TFL benutzt, aber um die Strafbarkeit dieser Anwendung weiss und das Risiko billigend und vorsätzlich in Kauf nimmt)

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