LED Tagfahrlicht neben Blinker

VW Passat B6/3C

Hallo Fan Gemeinde,

anbei mein Einbau der LED Tagfahrleuchten im Passat 3c Variant neben den Blinker.
Einige Antworten vorweg :

Leuchten sind zulässig ( E Kennung )
Leuchten dimmen bei Standlichteinschaltung bzw. Ablendlicht.
Bei Standlicht bzw. Ablendlicht aus volle Leistung.

Hier einige Bilder:

Gruß an alle

Obi76

Beste Antwort im Thema

Hi @all,

sorry für die Verspätung bin gerade am Häuslebauen.

TFL sind "RDX DAYLed´s V3" Tagfahrleuchten mit Dimm-Funktion.

Bilder vom Einbau habe ich nicht gemacht. Aber jeder der Handwerkliches Geschick hat wird dies hinbekommen.

Blenden neben den Blinker ( Aufsätze müssen demontiert werden ). Danach müssen diese und die Stoßstange der jeweiligen Größe der TFL zurechtgeschnitten werden. Ich habe dies mit einem Dremel und später mit der Feile bearbeitet. Hinter der Blende ist nur auf die Verkabelung zu achten. Diese muß nur zur Seite geschoben werden. Die eigentlichen TFL habe ich dann mit Teroson Spezialkleber fixiert. Diesen Kleber benutzen wir schon Jahrelang mit Erfolg.

Da man bei dieser Variante nur 3 Kabel hat muß das gelbe Kabel vom TFL an grau/schwarz, das schwarze vom TFL an Masse und weiß an rot/schwarz an das Kabelbündel vom Xenon. Funktioniert ganz easy.

Ich wollte eben die Funktion mit dem Dimmen.

Gruß an alle

Obi76

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Hallo zusammen

Hier ist mein Version mit Tagfahrlich und Nebelscheinwerfern

Hallo, schaut alles schon nicht schlecht aus.
Was haltet Ihr denn hiervon : http://www.soundschmiede-sacka.de/index.php?...

Ist nen Kumpel von mir und ich finde diese Variante echt top. Direkt in die Leiste vor den Blinkern!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ThunderJP


Hallo, schaut alles schon nicht schlecht aus.
Was haltet Ihr denn hiervon : http://www.soundschmiede-sacka.de/index.php?...

Ist nen Kumpel von mir und ich finde diese Variante echt top. Direkt in die Leiste vor den Blinkern!

Gruß

Sieht nach sauberer Arbeit aus.

Welche Lampen wurden verbaut? Was wurde weggeschnitten hinter der Stossstange?

Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Stimmt das nicht mehr?

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Zitat:

Original geschrieben von RR1948


Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Stimmt das nicht mehr?

Nein nicht ganz, die TFL müssen mit Abblendlicht zumindest gedimmt sein.

Ich habe auch die TFL neben dem Blinker, die RDX V4 mit ECE-RL87/DRL-Zulassung.

http://www.rdx-racedesign.de/.../product_info.php?...

und die werden mit Abblendlicht gedimmt.
Wobei ich sagen muss das nachts das gedimmte schon noch ziemlich hell ist, so dass ich schon ab und zumal die Nebelrückleuchte gezeigt bekommen habe.
Aber zugelassen ist das alles.

Viele Grüße
Ralph

Zitat:

Original geschrieben von alfi64



Zitat:

Original geschrieben von RR1948


Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Stimmt das nicht mehr?

Nein nicht ganz, die TFL müssen mit Abblendlicht zumindest gedimmt sein.
Ich habe auch die TFL neben dem Blinker, die RDX V4 mit ECE-RL87/DRL-Zulassung.
http://www.rdx-racedesign.de/.../product_info.php?...

und die werden mit Abblendlicht gedimmt.
Wobei ich sagen muss das nachts das gedimmte schon noch ziemlich hell ist, so dass ich schon ab und zumal die Nebelrückleuchte gezeigt bekommen habe.
Aber zugelassen ist das alles.

Viele Grüße
Ralph

Die TFL dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten.

Die Funktion "gedimmte TFL" gibt es nicht. Diese Leuchten haben dann in diesem Zustand eine Zulassung als Begrenzungsleuchte mit einem zusätzlichen Prüfzeichen. Nur deshalb dürfen diese mitleuchten.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__



Die TFL dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten.

Die Funktion "gedimmte TFL" gibt es nicht. Diese Leuchten haben dann in diesem Zustand eine Zulassung als Begrenzungsleuchte mit einem zusätzlichen Prüfzeichen. Nur deshalb dürfen diese mitleuchten.

Wenn Du das so genau weisst. 🙄

Tja ich vertraue da aber darauf das die Werkstatt, die das eingebaut hat, das richtig gemacht hat.

Und übrigens dürften dann zum Beispiel alle aktuellen Audi von A3-A8 mit nicht zugelassenen TFL herumfahren.
Wie peinlich für Audi.🙂🙂😉

Gruß Ralph

Zitat:

Original geschrieben von alfi64



Zitat:

Original geschrieben von __NEO__



Die TFL dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten.

Die Funktion "gedimmte TFL" gibt es nicht. Diese Leuchten haben dann in diesem Zustand eine Zulassung als Begrenzungsleuchte mit einem zusätzlichen Prüfzeichen. Nur deshalb dürfen diese mitleuchten.

Wenn Du das so genau weisst. 🙄

Tja ich vertraue da aber darauf das die Werkstatt, die das eingebaut hat, das richtig gemacht hat.

Und übrigens dürften dann zum Beispiel alle aktuellen Audi von A3-A8 mit nicht zugelassenen TFL herumfahren.
Wie peinlich für Audi.🙂🙂😉

Gruß Ralph

Lies einfach was ich geschrieben habe und versuche es zu verstehen.

TFL mit Prüfzeichen "RL" dürfen nicht mit dem Abblendlicht mitbrennen.
Begrenzungsleuchten mit entsprechender Kennzeichnung "A" können bzw. müssen parallel zum Abblendlicht mitbrennen.

Die TFL von Audi (und z.B. einige Nachrüst-TFL z.B. von Hella) besitzen BEIDE Prüfzeichen, also "A" und "RL".
In der hellen Stufe sind es TFL nach Kennzeichnung "RL" in der gedimmten Stufe sind es Begrenzungsleuchten nach Kennzeichnung "A".

Daraus zu schliessen, einfach irgendwelche TFL die NUR das Prüfzeichen "RL" als TFL haben irgendwie zu dimmen und mit dem Abblendlicht leuchten lassen zu dürfen ist FALSCH und nicht legal, da diese Leuchten eben KEINE Zulassung als solche Begrenzungsleuchten wegen fehlendem Prüfzeichen "A" haben!

Also ist da auch nix peinlich für Audi, bloss weil manche die Zusammenhänge nicht begreifen (¿wollen?) 🙄

Die Aussage, dass die Audi TFL mit dem Abblendlicht mitleuchten ist also schlichtweg falsch. Es leuchten in dem Moment die "Begrenzungsleuchten" nach Kennzeichnung "A" - auch wenn beide Funktionen in einer Leuchte integriert sind und von den selben (unterschiedlich angesteuerten) Leuchtmitteln gespeist werden...

Zitat:

Original geschrieben von alfi64


Tja ich vertraue da aber darauf das die Werkstatt, die das eingebaut hat, das richtig gemacht hat.

ohhhhhh.... böse Falle.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sollten die nicht zugelassen sein, kanns dennoch teuer werden. Und, der RDX-Link von oben sagte nichts über die "A" Zulassung.

Im Zweifel: TÜV oder Dekra befragen. Oder mal ein Foto der Zulassung auf den TFL einstellen, also da wo das DL steht und das E-Zeichen wohnt-dann könnenn wir dir schnell sagen obs richtig ist oder nicht

Zitat:

Die TFL dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten.

Die Funktion "gedimmte TFL" gibt es nicht. Diese Leuchten haben dann in diesem Zustand eine Zulassung als Begrenzungsleuchte mit einem zusätzlichen Prüfzeichen. Nur deshalb dürfen diese mitleuchten.

Hallo,

ich befasse mich beruflich mit dem Thema.

Unter bestimmten Vorraussetzungen darf das Tagfahrlicht auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten:
-TFL hat einen ECE-Genehmigung RL (=Runningdaylight) und A (=Standlicht)
-Sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird dimmt das TFL auf Standlicht herunter
-Das "eigentliche" Standlicht muss hierbei aber abgeklemmt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Oliver Feld


Hallo,

ich befasse mich beruflich mit dem Thema.

Unter bestimmten Vorraussetzungen darf das Tagfahrlicht auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten:
-TFL hat einen ECE-Genehmigung RL (=Runningdaylight) und A (=Standlicht)
-Sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird dimmt das TFL auf Standlicht herunter
-Das "eigentliche" Standlicht muss hierbei aber abgeklemmt werden.

Das stimmt nicht! Wenn die originalen Positionslichter ("Standlicht"😉 in den Scheinwerfern verbaut sind, sind 2 weitere Positionslichter vorn zulässig. Diese müssen aber z.B. höher angebaut sein 8mind 35 cm) als die Mindesthöhe für TFL ( mind. 25 cm).

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von diebelsalt2002



Zitat:

Original geschrieben von Oliver Feld


Hallo,

ich befasse mich beruflich mit dem Thema.

Unter bestimmten Vorraussetzungen darf das Tagfahrlicht auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten:
-TFL hat einen ECE-Genehmigung RL (=Runningdaylight) und A (=Standlicht)
-Sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird dimmt das TFL auf Standlicht herunter
-Das "eigentliche" Standlicht muss hierbei aber abgeklemmt werden.

Das stimmt nicht! Wenn die originalen Positionslichter ("Standlicht"😉 in den Scheinwerfern verbaut sind, sind 2 weitere Positionslichter vorn zulässig. Diese müssen aber z.B. höher angebaut sein 8mind 35 cm) als die Mindesthöhe für TFL ( mind. 25 cm).

Grüße

Nach Stvzo ist das (noch) korrekt.

Nach Europäischem Recht wird das wohl irgendwann nicht mehr zulässig sein, wenn dies in die Stvzo überführt wird 🙁

Aber das "deaktivieren" der Begrenzungsleuchten im Hauptscheinwerfer ist eigentlich auch nicht zulässig, da alle am Fahrzeug verbauten Leuchten auch funktionsfähig sein müssen.

Zitat:

Original geschrieben von diebelsalt2002



Zitat:

Original geschrieben von Oliver Feld


Hallo,

ich befasse mich beruflich mit dem Thema.

Unter bestimmten Vorraussetzungen darf das Tagfahrlicht auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten:
-TFL hat einen ECE-Genehmigung RL (=Runningdaylight) und A (=Standlicht)
-Sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird dimmt das TFL auf Standlicht herunter
-Das "eigentliche" Standlicht muss hierbei aber abgeklemmt werden.

Das stimmt nicht! Wenn die originalen Positionslichter ("Standlicht"😉 in den Scheinwerfern verbaut sind, sind 2 weitere Positionslichter vorn zulässig. Diese müssen aber z.B. höher angebaut sein 8mind 35 cm) als die Mindesthöhe für TFL ( mind. 25 cm).

Grüße

Falsch :-)

Schau mal in die ECE Regelung Nr. 48. Seite 69

http://www.bmvbs.de/.../...leuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf

Dort ist klar vorgeschrieben wieviel Leuchten jeder Art verbau sein Dürfen: 2!!!

Sollten im einem geschlossenen System (Scheinwerfer) 2 Leuchten vorhanden sein ist das ok. Aber nicht an 2 unterschiedliche Bauteile wie hier.

Schau mal in eine ABE von abdimmenden Tagfahrlichter. Darin steh,t dass das "normale" Begrenzungslicht abgeklemmt werden muss.

Und wie immer: EU-Recht geht vor deutschem Recht

Zitat:

Original geschrieben von Oliver Feld



Und wie immer: EU-Recht geht vor deutschem Recht

Bitte was? Richtlinie, bedeutet Empfehlung, bedeutet, wird von der Bundesregierunge ratifiziert - tritt dann in der BRD in Kraft.

Gibt auch EU-Gesetze, aber die R48, ist ne Richtlinie. - Ansonsten müssten alle unsere Lampen schon ne Prüfung nach der 48er drauf haben, soweit ich weiß (kannmich natürlich irren) ist das nicht der fall.

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