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LED Tagfahrlicht neben Blinker

VW Passat B6/3C

Hallo Fan Gemeinde,

anbei mein Einbau der LED Tagfahrleuchten im Passat 3c Variant neben den Blinker.
Einige Antworten vorweg :

Leuchten sind zulässig ( E Kennung )
Leuchten dimmen bei Standlichteinschaltung bzw. Ablendlicht.
Bei Standlicht bzw. Ablendlicht aus volle Leistung.

Hier einige Bilder:

Gruß an alle

Obi76

Beste Antwort im Thema

Hi @all,

sorry für die Verspätung bin gerade am Häuslebauen.

TFL sind "RDX DAYLed´s V3" Tagfahrleuchten mit Dimm-Funktion.

Bilder vom Einbau habe ich nicht gemacht. Aber jeder der Handwerkliches Geschick hat wird dies hinbekommen.

Blenden neben den Blinker ( Aufsätze müssen demontiert werden ). Danach müssen diese und die Stoßstange der jeweiligen Größe der TFL zurechtgeschnitten werden. Ich habe dies mit einem Dremel und später mit der Feile bearbeitet. Hinter der Blende ist nur auf die Verkabelung zu achten. Diese muß nur zur Seite geschoben werden. Die eigentlichen TFL habe ich dann mit Teroson Spezialkleber fixiert. Diesen Kleber benutzen wir schon Jahrelang mit Erfolg.

Da man bei dieser Variante nur 3 Kabel hat muß das gelbe Kabel vom TFL an grau/schwarz, das schwarze vom TFL an Masse und weiß an rot/schwarz an das Kabelbündel vom Xenon. Funktioniert ganz easy.

Ich wollte eben die Funktion mit dem Dimmen.

Gruß an alle

Obi76

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Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k



Zitat:

Original geschrieben von Oliver Feld



Und wie immer: EU-Recht geht vor deutschem Recht
Bitte was? Richtlinie, bedeutet Empfehlung, bedeutet, wird von der Bundesregierunge ratifiziert - tritt dann in der BRD in Kraft.

Gibt auch EU-Gesetze, aber die R48, ist ne Richtlinie. - Ansonsten müssten alle unsere Lampen schon ne Prüfung nach der 48er drauf haben, soweit ich weiß (kannmich natürlich irren) ist das nicht der fall.

Bau mal irgndeine Birne aus dem Auto aus und schau mal drauf: Da ist ein E-Prüfzeichen sowie eine Genehmigungsnummer drauf.

Jede Birne am Auto muss nach einer ECE-Regelung geprüft sein (ich meine nicht die im Handschuhfach!).

Und da Deutschland diese Richtlinien angenommen hat ist sie hier auch gültig!

Zitat:

Original geschrieben von Oliver Feld



Falsch :-)
Schau mal in die ECE Regelung Nr. 48. Seite 69
http://www.bmvbs.de/.../...leuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf
Dort ist klar vorgeschrieben wieviel Leuchten jeder Art verbau sein Dürfen: 2!!!
Sollten im einem geschlossenen System (Scheinwerfer) 2 Leuchten vorhanden sein ist das ok. Aber nicht an 2 unterschiedliche Bauteile wie hier.

Schau mal in eine ABE von abdimmenden Tagfahrlichter. Darin steh,t dass das "normale" Begrenzungslicht abgeklemmt werden muss.

Und wie immer: EU-Recht geht vor deutschem Recht

Richtig, dies ist eine Richtlinie. Bis das nicht in unserer StVZO verankert ist, gelten die deutschen Regelungen. Ich kann dir dazu

DIESES

Dokument der DEKRA empfehlen. Ich zitiere mal aus dem Abschnitt Mehrspurige KfZ, Unterabschnitt "Begrenzungsleuchten:

(Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 51)

Vorhandensein: vorgeschrieben
Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)
in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm
Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige
Funktion
Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges
Schalten zur Instrumentenbeleuchtung
Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen
haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger
Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe
als Begrenzungsleuchten. Diese zwei
Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte
angesehen.

Zitat:

Original geschrieben von diebelsalt2002



Zitat:

Original geschrieben von Oliver Feld



Falsch :-)
Schau mal in die ECE Regelung Nr. 48. Seite 69
http://www.bmvbs.de/.../...leuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf
Dort ist klar vorgeschrieben wieviel Leuchten jeder Art verbau sein Dürfen: 2!!!
Sollten im einem geschlossenen System (Scheinwerfer) 2 Leuchten vorhanden sein ist das ok. Aber nicht an 2 unterschiedliche Bauteile wie hier.

Schau mal in eine ABE von abdimmenden Tagfahrlichter. Darin steh,t dass das "normale" Begrenzungslicht abgeklemmt werden muss.

Und wie immer: EU-Recht geht vor deutschem Recht

Richtig, dies ist eine Richtlinie. Bis das nicht in unserer StVZO verankert ist, gelten die deutschen Regelungen. Ich kann dir dazu DIESES Dokument der DEKRA empfehlen. Ich zitiere mal aus dem Abschnitt Mehrspurige KfZ, Unterabschnitt "Begrenzungsleuchten:

(Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 51)

Vorhandensein: vorgeschrieben
Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)
in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm
Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige
Funktion
Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges
Schalten zur Instrumentenbeleuchtung
Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen
haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger
Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe
als Begrenzungsleuchten. Diese zwei
Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte
angesehen.

Ja das selbe habe ich oben geschrieben.

BMW hat pro Scheinwerfer 2 Angeleyes. Da es ein geschlossenes System ist wird dies als "ein" Begrenzungslicht gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Oliver Feld



Zitat:

Original geschrieben von diebelsalt2002


Richtig, dies ist eine Richtlinie. Bis das nicht in unserer StVZO verankert ist, gelten die deutschen Regelungen. Ich kann dir dazu DIESES Dokument der DEKRA empfehlen. Ich zitiere mal aus dem Abschnitt Mehrspurige KfZ, Unterabschnitt "Begrenzungsleuchten:

(Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 51)

Vorhandensein: vorgeschrieben
Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)
in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm
Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige
Funktion
Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges
Schalten zur Instrumentenbeleuchtung
Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen
haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger
Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe
als Begrenzungsleuchten. Diese zwei
Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte
angesehen.

Ja das selbe habe ich oben geschrieben.
BMW hat pro Scheinwerfer 2 Angeleyes. Da es ein geschlossenes System ist wird dies als "ein" Begrenzungslicht gesehen.

[...]

Anzahl: zwei

max. vier

(jedoch davon zwei in Scheinwerfern)

[...]

einige BMW-Typen

haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger

Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe

als Begrenzungsleuchten. Diese zwei

Leuchtmittel

werden als eine Begrenzungsleuchte
angesehen.

Was Du schreibst stimmt deshalb nur bedint. Der BMW hat 2 Begrenzungsleuchten vorne, da die beiden Ringe je als eine Begrenzungsleuchte angesehen werden. Es sind nach Stvzo aber 4 zulässig, unter der Bedingung dass 2 davon Bestandteil der (Haupt-)Scheinwerfer sind.

Ob nun die ECE Richtlinie R48 mehr gilt als unsere offizielle und noch gültige Stvzo kann ICH nicht beurteilen...
Zudem fahren etlich E-Klasse Daimler rum, die in den Fernscheinwerfern eine Begrenzungsleuchte haben (nehme ich an, was soll die Funzel sonst sein, sehr viele Möglichkeiten für Zusatzlämpchen lässt ja weder die Stvzo noch die R48) und zusätzlich gedimmte TFL als Begrenzungsleuchten haben.
Zudem sind diese TFL (die mit der liegenden L-Form) von der Einbauhöhe mit Unterkante ~30cm über Strasse (Aussage aus dem Polo-Forum) als Begrenzungsleuchte zu tief. Diese müssten mindestens 35cm über der Straße eingebaut sein (Unterkante leuchtende Fläche).
Nach welchen Regelungen Daimler dies bewerkstelligt hat ist mir unklar.

(P.S.: Es können bei Daimler auch keine Umrissleuchten sein, denn diese müssten oberhalb der Windschutzscheibe verbaut sein.)

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Ich grab den Fred hier mal aus für eine klitzekleine Frage. Hat evtl. jemand schon mal Ebay Artikelnummer 181475821339 verbaut? Würde mich mal interessieren, wie die in Live aussehen. 😁

Die Dinger werden als foglights verkauft nicht als tfl. Ich bezweifle dass die Einsätze jemals irgendwelche Abnahmen durchlaufen haben und somit ist die Verwendung der Abschlussscheiben mit den diversen Prüfzeichen zumindest grenzwertig zur Urkundenfälschung.

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