LED-Tagfahrleuchten
Hallo
Hella bringt im März LED-Tagfahrleuchten auf den Markt die so aussehen als wären sie statt der Nebelscheinwerfer eingebaut unjd haben nur 5 Watt Verbrauch pro Lampe.
Habe ich gerade bei Auto.Motor-Sport gelesen.
Wäre schön wenn VW das lesen würde !!!!!!!!!!!!!!!!
Dann könnten sie statt der nutzlosen Nebelscheinwerfer dieses Tagfahrlicht einbauen, ich danke da mehr an die Xenon bestückten Fahrzeuge.
Gruß
Klaus
119 Antworten
abt hat sich definitiv erledigt.🙁 antwort vom tüv:
Sehr geehrter Herr *ppiiieeeepp,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Generell gilt, dass lichttechnische Einrichtungen nur in amtlich genehmigter Ausführung ("Bauartgenehmigung"😉 verwendet werden dürfen. Gemäß den Bestimmungen der ECE-R 48 dürfen Tagfahrleuchten (TFL) wie folgt angebaut werden:
- 400 mm vom äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeugs (Spiegel und Leuchten werden nicht berücksichtigt);
- Abstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen der TFL mindestens 600 mm;
- mindestens 250 mm und höchstens 1500 mm über der Fahrbahn;
- die TFL müssen erlöschen, wenn die Scheinwerfer für Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet werden, jedoch nicht wenn mit den Scheinwerfern kurze Blinksignale gegeben werden ("Lichthupe"😉.
TFL müssen den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. 87 entsprechen. Darin ist die Mindestlichtstärke ( 400 cd) und die maximale Lichtstärke (800 cd) festgelegt. Diese Leuchten tragen neben der Genehmigungsnummer die Kennung "RL". In den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 48, über den Anbau der lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern ist festgelegt, dass TFL auch ohne die hinteren Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden dürfen. Die TFL müssen jedoch erlöschen, wenn die Scheinwerfer für Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet werden.
Wenn Sie Veränderungen an der TFL vornehmen, dann erlischt die Bauartgenehmigung dieser Leuchte. Bei der Hauptuntersuchung müssten wir Ihnen die Plakette verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
antwort von der dekra auch erhalten.
besagt in etwa dasselbe. die kosten für eine genehmigung (hab mit dem gedanken gespielt selbst tfl anzufertigen) betragen einige hundert euro so dekra.
also hat sich das auch erledigt.
schlussfolgerung für mich. brabus-style...oder es gibt bald noch andere.
gruß rick
Zitat:
Original geschrieben von passerati_rick
antwort von der dekra auch erhalten.
besagt in etwa dasselbe. die kosten für eine genehmigung (hab mit dem gedanken gespielt selbst tfl anzufertigen) betragen einige hundert euro so dekra.
also hat sich das auch erledigt.
schlussfolgerung für mich. brabus-style...oder es gibt bald noch andere.
gruß rick
Da sieht man, dass die Leute keine Ahnung haben: Wenn das nur einige hundert Euro kosten würde, dann gäbe es solche Leuchten wie Sand am Meer, denn diese geringen Kosten wären ruckzuck wieder drin.
Nach Angaben in einem anderen Forum, wo wir wegen LED-Rückleuchten am Beiwagen sprachen, da waren die Kosten für eine Zulassung in einem Bereich, der selbst bei Stückzahlen von einigen hundert nicht lohnt. Wären das nur einpaar Euro, wir hätten uns sofort welche machen lassen. Und die Kosten für die Fertigung sind ja auch noch da, denn selber machen, das geht eigentlich fast nicht.
ich hatte mit dem gedanken gespielt die dinger schlicht und ergreifend in harz zu gießen oder andere kunststoffe. aber ist ja nun auch egal.
die aussage von der dekra war sehr allgemein aber nicht falsch 😁 😉
hast du mal ne genaue summe gehört trike?...nur noch interessehalber diese frage...
gruß rick
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Zitat:
Original geschrieben von passerati_rick
abt hat sich definitiv erledigt.🙁 antwort vom tüv:
Sehr geehrter Herr *ppiiieeeepp,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Generell gilt, dass lichttechnische Einrichtungen nur in amtlich genehmigter Ausführung ("Bauartgenehmigung"😉 verwendet werden dürfen. Gemäß den Bestimmungen der ECE-R 48 dürfen Tagfahrleuchten (TFL) wie folgt angebaut werden:
- 400 mm vom äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeugs (Spiegel und Leuchten werden nicht berücksichtigt);
- Abstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen der TFL mindestens 600 mm;
- mindestens 250 mm und höchstens 1500 mm über der Fahrbahn;
- die TFL müssen erlöschen, wenn die Scheinwerfer für Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet werden, jedoch nicht wenn mit den Scheinwerfern kurze Blinksignale gegeben werden ("Lichthupe"😉.
TFL müssen den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. 87 entsprechen. Darin ist die Mindestlichtstärke ( 400 cd) und die maximale Lichtstärke (800 cd) festgelegt. Diese Leuchten tragen neben der Genehmigungsnummer die Kennung "RL". In den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 48, über den Anbau der lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern ist festgelegt, dass TFL auch ohne die hinteren Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden dürfen. Die TFL müssen jedoch erlöschen, wenn die Scheinwerfer für Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet werden.
Wenn Sie Veränderungen an der TFL vornehmen, dann erlischt die Bauartgenehmigung dieser Leuchte. Bei der Hauptuntersuchung müssten wir Ihnen die Plakette verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Rick
wie muß ich das verstehn?
Passen sie eh im Passat nicht rein? wegen der 400 mm
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von passerati_rick
ich hatte mit dem gedanken gespielt die dinger schlicht und ergreifend in harz zu gießen oder andere kunststoffe. aber ist ja nun auch egal.
die aussage von der dekra war sehr allgemein aber nicht falsch 😁 😉hast du mal ne genaue summe gehört trike?...nur noch interessehalber diese frage...
gruß rick
Allgemein ist gut, bringt Dir ja aber nichts, denn Du woltest ja die Info zur TFL. ;(
Muss mal schauen, ob ich den Beitrag noch finde, dann geb ich Dir Bescheid.
Gruß
Axel
bei welchen Auto haben denn die TFL 40cm Abstand? Habe ich ja noch nie gesehen...
Zitat:
Original geschrieben von meToo
bei welchen Auto haben denn die TFL 40cm Abstand? Habe ich ja noch nie gesehen...
Bitte richtig lesen: Der Abstand von der Außenkante des Autos darf nicht mehr als 40cm sein!
auf dem einen bild hab ich ja mal die s6 tfl in die abt-schürze gebastelt.
allerdings bekommst du diese kombination nicht zugelassen da die tfl einen mindestabstand von 250mm zur fahrbahn haben müssen. allerdings sind die bei der abt-variante garantiert deutlich tiefer.
leider 🙁
das meinte ich
gruß rick
Hallo
Wißt ihr wie es ist wenn ich die NSW als TFL progamieren laße gehn sie dann bei Abblendlicht und Fernlicht aus?
ich weiß nicht woher du kommst aber in dtl ist diese kombination verboten da die nsw nur ein b(?) genehmigung haben für nsw und keine rl für tfl.
bin mir gerade auch nicht sicher wie sich das mit der abe des fahrzeugs verhält wenn du es aktivieren lässt...
tfl müsste beim einschalten des abblendlichts ausgehen.
wenn es an bleibt fährst du mit nsw und mit licht. und das kann dich dann schon jedesmal nen paar euronen kosten wenn man dich anhält 😉
gruß rick
sorry hatte mich falsch ausgedrückt ,die NSW sollen raus, dafür die tfl vom a6 rein will sie nur an den Anschluß von den NSW legen
aso.
also von der funktionsweise dürfen die nur brennen solang abblendlicht nicht eingeschaltet ist. das beinhaltet auch das fernlicht. so die gesetzlichen regelungungen auf die du beim anschluss achten musst.
theretisch musst du auch drauf achten dass du die nsw (wären ja dann die tfl da du den anschluss benutzen willst) nicht über den lichtschalter aktivieren kannst.
wie genau das im endeffekt geschaltet und erreicht wird kann ich dir nicht verraten. das wird dann auch bei mir die werkstatt machen müssen. nicht mein metier 😉
gruß rick...wollte es nur nochmal erwähnen auch wenns schon überall steht.
Zitat:
Original geschrieben von passerati_rick
aso.
also von der funktionsweise dürfen die nur brennen solang abblendlicht nicht eingeschaltet ist. das beinhaltet auch das fernlicht. so die gesetzlichen regelungungen auf die du beim anschluss achten musst.Also ich war heute in der Werkstatt dort wurde nun ein Relais verbaut das dies genau macht.
Ich habe die Nebelscheinwerfer im Steuergerät deaktiviert und über ein Relais wir dies nun gesteuert.Schalter auf Tunnelfahrlicht - Licht geht an - Nebelscheinwerfer gehen aus !
Schalter auf Stellung für normales Licht - Licht ist an - Nebelscheinwerfer gehen aus !
Nun muß ich nur noch die richtigen Tfl finden zum wechsel der Nebelleuchten.
Gruß
saubere sache 😉
warste in ner vw werkstatt?
wie du wahrscheinlich weißt hast du just in diesem moment 3möglichkeiten wobei aber nur die eine mit led's ist (s6 und 2xhella).
die runde led variante von hella ist ja immernoch nicht aufm markt. bleibt zur zeit also nur die eine klarglas hella variante wenn du nur die nsw ersetzen willst.
gruß rick