LED Standlichter

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

hat jemad diese teile verbaut, bzw. wie ist eure Meinung zu den LEDs ``???

http://cgi.ebay.de/.../280485761334?...

MfG 😉

Euer r0b

Beste Antwort im Thema

Wenn es zugelassene LEDs geben würde hätte ich sie schon eingebaut,oder ich hab ein Ledtyp übersehen,den der Herr Scherf nicht hier posten will... 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Scherf


ich such die rechnung vom händler mal raus.

led*s sind nie erlaubt!

wäre mir neu!

natürlich sind se erlaubt. r8 fährt zb serienmäßig damit rum

ich hab die led dem tüv vorgeführt ohne abe und eintragung und der sachte die wären in ordnung. polizei hat bis jetzt auch noch nie was gesagt.

soviel ich weiß werden die erst ab nem bestimmtem blau ton untersagt

Zitat:

Original geschrieben von Scherf


natürlich sind se erlaubt. r8 fährt zb serienmäßig damit rum

ich hab die led dem tüv vorgeführt ohne abe und eintragung und der sachte die wären in ordnung. polizei hat bis jetzt auch noch nie was gesagt.

soviel ich weiß werden die erst ab nem bestimmtem blau ton untersagt

welche haste denn nun genommen?

Gruß Gerd

Zitat:

Original geschrieben von Scherf


ich hab die led dem tüv vorgeführt ohne abe und eintragung und der sachte die wären in ordnung.

Du hast die Leuchten einzeln beim TÜV begutachten lassen?

Oder hast du das Fahrzeug mit den montierten Leuchten im Rahmen einer HU einem Prüfer des TÜVs vorgeführt?

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Zitat:

Original geschrieben von Scherf


natürlich sind se erlaubt.

dann wird es ja kein problem sein für dich, und mal ein foto der led's nebst prüfnummern und verwendungskürzel online zu stellen!

Zitat:

r8 fährt zb serienmäßig damit rum

der r8 verfügt im gegensatz zu deiner kiste allerdinsg auch typgeprüfte led-standlichter!

Zitat:

ich hab die led dem tüv vorgeführt ohne abe und eintragung und der sachte die wären in ordnung.

ohne abe = ohne e-zeichen = NICHT zulässig....und das wird auch nicht zulässig, wenn der tüvler dir das schriftlich gibt, das seiner meinung nach alles i.o. wäre.....

Zitat:

soviel ich weiß werden die erst ab nem bestimmtem blau ton untersagt

auch falsch!

led's zum nachrüsten sind deswegen verboten weil die im gegensatz zu herkömmlichen halogenlampen nur einen sehr geringen abstrahlwinkel haben....die farbe ist da eher nebensächlich!

Zitat:

Original geschrieben von Scherf


natürlich sind se erlaubt. r8 fährt zb serienmäßig damit rum

das is mir neu das der R8 led standlichter hat...

Wenn es zugelassene LEDs geben würde hätte ich sie schon eingebaut,oder ich hab ein Ledtyp übersehen,den der Herr Scherf nicht hier posten will... 😉

die Frage ist ja, ob es überhaupt jemanden auffällt. Wenn man z.B. weisse LEDs statt die leicht bläuslichen einetzen würde, käme doch niemand darauf, das zu prüfen. Selbst dem Tüv würde das, denk ich, nicht auffallen. Auch bei einer Polizeikontrolle fällt das nicht auf.

Die Frage ist nun, ob es ein helles weisses LED Tagfahrlicht gibt, das nicht bläulich schimmert ?

@ Scherf: Bitte Typkennung posten.

ne ich habe keine typenkennung oder abe oder sonstiges für die LEDs

hab die nur vorm einbau unserm tüv prüfer gezeigt und danach im eingebauten zustand, da die keinen blenden und standlicht ja eh nur ne markierungsleuchte ist spricht da nix gegen, so seine worte

dazu wurd ich jetzt schon 3x angehalten von den netten leuten in neuerdings blau. zweilmal war es dabei dunkel und das standlicht war halt während der kontrolle ganze zeit an. wurde kein wörtchen drüber verloren.

und wenn irgendwann mal einer von denen was sagen sollte kann ich die immer noch vor ort innerhalb paar sekunden austauschen weil ich die alten glassockel birnen im auto habe.

die rechnung bzw hersteller kann ich euch montag abend erst sagen weil mein azubi die für mich bestellt hatte

wenn die polizei gnädig ist..lässt sie dich die dinger noch ausbauen...wenn nicht legen sie deine karre an ort und stelle still!!!(du darfst dann das auto nicht mehrbewegen)!!!

in dem moment besitzt du keine zulassung...selbst wenn das eingetragen wäre!

jo du hast aber das recht an ort und stelle so kleinigkeiten zu beheben ohne das sie dir was können

Zitat:

Original geschrieben von Scherf


jo du hast aber das recht an ort und stelle so kleinigkeiten zu beheben ohne das sie dir was können

tatsächlich?! dies steht so wo?! 😕

die polizisten können dir an ort und stelle die weiterfahrt untersagen und das fz per abschlepper zum sicherstellungsgelände verbringen alssen um es durch einen gutachter auf weitere unzulässige umbauten prüfen zu lassen........das einzigste recht was du dann hast, ist dir ein taxi zu rufen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Scherf


jo du hast aber das recht an ort und stelle so kleinigkeiten zu beheben ohne das sie dir was können
tatsächlich?! dies steht so wo?! 😕

die polizisten können dir an ort und stelle die weiterfahrt untersagen und das fz per abschlepper zum sicherstellungsgelände verbringen alssen um es durch einen gutachter auf weitere unzulässige umbauten prüfen zu lassen........das einzigste recht was du dann hast, ist dir ein taxi zu rufen!

jenau so ist es...

wenn die auch nur nen verdacht haben..legen sie dir deine karre ist unddann heißt es laufen 😁

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Scherf


jo du hast aber das recht an ort und stelle so kleinigkeiten zu beheben ohne das sie dir was können
tatsächlich?! dies steht so wo?! 😕

die polizisten können dir an ort und stelle die weiterfahrt untersagen und das fz per abschlepper zum sicherstellungsgelände verbringen alssen um es durch einen gutachter auf weitere unzulässige umbauten prüfen zu lassen........das einzigste recht was du dann hast, ist dir ein taxi zu rufen!

Zeig mir mal bitte, wo das so steht. 😉 Worauf die sich beziehen, ist willkürliche Auslegung. Das müssen die erstmal beweisen, dass meine Weiterfahrt Gefahr für Leib und Leben bei anderen hervorrufen kann.

Zitat:

Original geschrieben von call0174


Das müssen die erstmal beweisen...

....die müssen garnichts beweisen....können sie auch mangels fachlicher ausbildung nicht.....eben deswegen der gutachter!

die müssen die ihrem dienstherren nur glaubhaft rüberbringen, das ihrer meinung nach weitere, verkehrsgefährdente umbauten, am fz bestehen könnten, was den einsatz des gutachters rechtfertigt....

im übrigen stellen mängel an den lichttechnischen einrichtungen "erhebliche mängel" dar, die zum durchfallen bei der hu führen.......

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