LED Scheinwerfer
Hallo Leute,
war heute beim Händler um den neuen Mondeo zu konfigurieren. Habe mir dort auch ein Mondeo mit den LED Scheinwerfern angeschaut.
Kann das sein, dass lediglich das Standlicht und das Abbiegelicht, sowie die Blinker und das Tagfahrlicht in LED Technik ausgeführt sind und das Abblendlicht und das Fernlicht weiterhin als normale Xenon Brenner ausgeführt wird ???
Mein Händler konnte mir die Frage nicht beantworten.
Aus der Preisliste lese ich heraus, dass der komplette Frontscheinwerfer in LED Technik arbeitet. Da steht nix von Xenon drin !!
Kann mir jemand helfen ???
Gruß
SASCHA
Beste Antwort im Thema
Das mit nem extra Threat für diese f*** Diskussion war durchaus als ernste Anregung gemeint!
215 Antworten
Zitat:
@XLTRanger schrieb am 09. Feb. 2016 um 16:48:24 Uhr:
*@gfjm schrieb am 9. Februar 2016 um 15:19:24 Uhr:*
Mal was Praktisches: Bin mit meinen LEDs zufällig vor eine grosse Glasfront einer Waschstraße gefahren (mit dunklem Hintergrund = Spiegel). Aus 20m Entfernung sind das 40m Lichtweg im Spiegelbild. Der Untergrund war eben, und ich habe mich selbst nicht geblendet. Auch nicht mit den Augen auf Höhe der Rückspiegel. Indiz dafür, dass die Einstellung iO ist.Dran denken, dass Du ein adaptives Licht hast. Sollte die Glasfront nach Deinem Versuch noch stehen, so hast Du die 0 km/h Position ausprobiert ??
Lichttest in Sachen Blendung vor einer Wand macht doch nur Sinn mit ausgeschalteter Scheinwerferautomatik. Denn nur dann sind sie auf maximale Leuchtweite eingestellt.
??
Hallo
Hier noch ein Video wo die LED getestet werden. ab 6'59.
Zitat:
@zigenhans schrieb am 9. Februar 2016 um 13:29:11 Uhr:
nein, der/die Händler sind bei Garantieleistungen verantwortlich, nicht der Hersteller,
aber der Händler von dem du mit dem Neuwagen vom Hof fährst, ist für den Betriebssicheren zustand in diesem Augenblick verantwortlich, er muss dir ein Betriebssicheres Fahrzeug übergeben
Nein...die Händler (egal welcher) sind für die Bearbeitung und Durchführung von Garantieleistungen zuständig - dafür haben sie mit dem Hersteller einen Vertrag und werden von diesem dafür bezahlt. Verantwortlich (und zahlungspflichtig) ist immer der Hersteller. Nach Deiner Logik würdest Du ein Fahrzeug bei Händler A kaufen, wenn irgendwas dran ist, bringst Du's bei Dir vor Ort zu Händler B, und der schickt seine Rechnung zu Händler A, weil dieser bei der "Endabnahme" gepennt hat? Ist das so? Ich glaube nicht...
Zitat:
@zigenhans schrieb am 9. Februar 2016 um 13:29:11 Uhr:
was du nämlich meinst, ist, wenn man in den Kofferraum eine Ladung gibt, muss vorne der Scheinwerfer etwas abgesenkt werden"
Nein, von ALWR war nie die Rede, die bringst Du gerade ins Spiel. Aus welchem Grund auch immer.
Zitat:
@zigenhans schrieb am 9. Februar 2016 um 13:29:11 Uhr:
und wegen Linksverkehr, die Halogenscheinwerfer werden nach wie vor entsprechend mechanisch eingestellt, genauso die Xenons, bei den LEDs wirds vermutlich über den Laptop eingestellt werden, aber trotzdem müssen sie anschließend beim Händler mechanisch 100 % eingestellt werden,
Und schon wieder Nein. Wenn Du mal einen Mk5 hast, wirst Du feststellen, dass Du die LED'S sogar selbst auf Linksverkehr im BC umstellen kannst. Aber die Grundeinstellung (über die Stellmotore) für ein Rechts- oder Linkslenkerfahrzeug wird ja irgendwer mal machen müssen.
Genauso wie so banale Dinge wie Spracheinstellung Deines Radios oder BC - das spricht von Anfang an Deutsch mit Dir, Anzeige des Verbrauchs in l/100km und nicht mpg, Anzeige der Temperatur in Celsius und nicht Fahrenheit, etc.. Diese ganzen Grundeinstellungen für Dein Fahrzeug werden im Werk gemacht, in einer End-of-Line Konfiguration. Und da zählen auch die Scheinwerfer - sämtliche Einflüsse wie Rechts-/Linkslenker, Fahrwerk, Reifengröße, etc. werden dort programmiert.
Also glaub's einfach irgendwann mal, es ist
nichtAufgabe des Händlers, eine Endabnahme für den Hersteller zu übernehmen (und am Ende dafür verantwortlich im Sinne von haftbar zu sein), er muss auch nicht bei jedem Auto erstmal die Scheinwerfer einstellen, oder den Bordcomputer programmieren, oder die Fensterheber anlernen, oder die Schlüssel programmieren, oder die Bremsen kontrollieren, oder Emissionen überprüfen, oder ...oder...oder...
Es gibt einen gewissen Auslieferungsumfang, den der Händler leisten muß, der sich schlichtweg aus dem Transport ergibt, d.h. er muß Transportsicherungen am Fahrwerk entfernen, Schutzfolien oder Schaumblöcke entfernen, ein paar Steuergeräte aus dem Transportmodus in den Betriebsmodus versetzen, das ist aber schon alles. Er ist nicht für den Endabnahme im Namen des Herstellers verantwortlich.
Vielleicht solltest Du Dich nicht immer weiter in Sachen hineinsteigern, die Du nicht weißt, sondern nur zu erraten versuchst.
Zitat:
@FORD-Pflaume schrieb am 9. Februar 2016 um 16:57:30 Uhr:
Lichttest in Sachen Blendung vor einer Wand macht doch nur Sinn mit ausgeschalteter Scheinwerferautomatik. Denn nur dann sind sie auf maximale Leuchtweite eingestellt.Zitat:
@XLTRanger schrieb am 09. Feb. 2016 um 16:48:24 Uhr:
*@gfjm schrieb am 9. Februar 2016 um 15:19:24 Uhr:*
Mal was Praktisches: Bin mit meinen LEDs zufällig vor eine grosse Glasfront einer Waschstraße gefahren (mit dunklem Hintergrund = Spiegel). Aus 20m Entfernung sind das 40m Lichtweg im Spiegelbild. Der Untergrund war eben, und ich habe mich selbst nicht geblendet. Auch nicht mit den Augen auf Höhe der Rückspiegel. Indiz dafür, dass die Einstellung iO ist.Dran denken, dass Du ein adaptives Licht hast. Sollte die Glasfront nach Deinem Versuch noch stehen, so hast Du die 0 km/h Position ausprobiert ??
??
Korrekt. Und wenn jemand
zufälligan einer grossen Glasfront einer Waschstraße vorbeikommt, schaltet sich die Automatik automatisch aus?
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Das ist neben ner Tankstelle bei uns. Gegenprobe wäre mit abgeschalteter Automatik. Aber wie gesagt, es ist ein Indiz. Nicht überinterpretieren!
Anekdote: Heute habe ich durch Zufall rausgefunden, dass die beiden Händler die meine Scheinwerfer als i.O. attestiert haben gar nicht über die dafür benötigte Technik verfügen.
Nachdem ich 10 Filialen in Berlin durchtelefoniert habe, habe ich einen Händler gefunden der über das neue "digitale Gerät für LED" verfügt. Termin ist Freitag, mal gucken...
Zitat:
@XLTRanger schrieb am 9. Februar 2016 um 20:32:19 Uhr:
Nein...die Händler (egal welcher) sind für die Bearbeitung und Durchführung von Garantieleistungen zuständig - dafür haben sie mit dem Hersteller einen Vertrag und werden von diesem dafür bezahlt. Verantwortlich (und zahlungspflichtig) ist immer der Hersteller. Nach Deiner Logik würdest Du ein Fahrzeug bei Händler A kaufen, wenn irgendwas dran ist, bringst Du's bei Dir vor Ort zu Händler B, und der schickt seine Rechnung zu Händler A, weil dieser bei der "Endabnahme" gepennt hat? Ist das so? Ich glaube nicht...Zitat:
@zigenhans schrieb am 9. Februar 2016 um 13:29:11 Uhr:
nein, der/die Händler sind bei Garantieleistungen verantwortlich, nicht der Hersteller,
aber der Händler von dem du mit dem Neuwagen vom Hof fährst, ist für den Betriebssicheren zustand in diesem Augenblick verantwortlich, er muss dir ein Betriebssicheres Fahrzeug übergeben
und nochmals für dich,
nur der Händler ist verantwortlich gegenüber dem Kunden, nicht der Hersteller,verstehst du das nicht ??!
was und wie der Händler das mit dem Hersteller abrechnet, kann dem Kunden am A.... vorbei gehen,
Garantieleistungen und Endabnahme vor Übergabe des Autos an den Kunden sind zwei unterschiedliche dinge, die sind so unterschiedlich wie tag und Nacht,!
auch die Endabnahme wird dem Händler durch den Hersteller bezahlt, sollten dort Probleme/defekte auftreten, werden diese auch vom Hersteller bezahlt, aber der Händler ist hier Ansprechpartner und verantwortlicher gegenüber des Kunden,
Zitat:
@XLTRanger schrieb am 9. Februar 2016 um 20:32:19 Uhr:
Nein, von ALWR war nie die Rede, die bringst Du gerade ins Spiel. Aus welchem Grund auch immer.Zitat:
@zigenhans schrieb am 9. Februar 2016 um 13:29:11 Uhr:
was du nämlich meinst, ist, wenn man in den Kofferraum eine Ladung gibt, muss vorne der Scheinwerfer etwas abgesenkt werden"
weil dieses System auch nur richitg funktioniert wenn die Scheinwerfer richtig beim Händler eingestellt wurden,
Zitat:
@XLTRanger schrieb am 9. Februar 2016 um 20:32:19 Uhr:
Und schon wieder Nein. Wenn Du mal einen Mk5 hast, wirst Du feststellen, dass Du die LED'S sogar selbst auf Linksverkehr im BC umstellen kannst. Aber die Grundeinstellung (über die Stellmotore) für ein Rechts- oder Linkslenkerfahrzeug wird ja irgendwer mal machen müssen.Zitat:
@zigenhans schrieb am 9. Februar 2016 um 13:29:11 Uhr:
und wegen Linksverkehr, die Halogenscheinwerfer werden nach wie vor entsprechend mechanisch eingestellt, genauso die Xenons, bei den LEDs wirds vermutlich über den Laptop eingestellt werden, aber trotzdem müssen sie anschließend beim Händler mechanisch 100 % eingestellt werden,
Genauso wie so banale Dinge wie Spracheinstellung Deines Radios oder BC - das spricht von Anfang an Deutsch mit Dir, Anzeige des Verbrauchs in l/100km und nicht mpg, Anzeige der Temperatur in Celsius und nicht Fahrenheit, etc.. Diese ganzen Grundeinstellungen für Dein Fahrzeug werden im Werk gemacht, in einer End-of-Line Konfiguration. Und da zählen auch die Scheinwerfer - sämtliche Einflüsse wie Rechts-/Linkslenker, Fahrwerk, Reifengröße, etc. werden dort programmiert.
Also glaub's einfach irgendwann mal, es ist nicht Aufgabe des Händlers, eine Endabnahme für den Hersteller zu übernehmen (und am Ende dafür verantwortlich im Sinne von haftbar zu sein), er muss auch nicht bei jedem Auto erstmal die Scheinwerfer einstellen, oder den Bordcomputer programmieren, oder die Fensterheber anlernen, oder die Schlüssel programmieren, oder die Bremsen kontrollieren, oder Emissionen überprüfen, oder ...oder...oder...
Es gibt einen gewissen Auslieferungsumfang, den der Händler leisten muß, der sich schlichtweg aus dem Transport ergibt, d.h. er muß Transportsicherungen am Fahrwerk entfernen, Schutzfolien oder Schaumblöcke entfernen, ein paar Steuergeräte aus dem Transportmodus in den Betriebsmodus versetzen, das ist aber schon alles. Er ist nicht für den Endabnahme im Namen des Herstellers verantwortlich.
Vielleicht solltest Du Dich nicht immer weiter in Sachen hineinsteigern, die Du nicht weißt, sondern nur zu erraten versuchst.
und nochmals für dich, nur der Händler ist verantwortlich gegenüber dem Kunden, der Kunde kann den Hersteller in Deutschland überhaupt nicht zur Haftung bringen, siehe nur das Beispiel VW mit dem Abgasskandal, hier braucht der Kunde in Deutschland nichts erwarten, wenn sich der Konzern nicht bewegt, eine Klage ist Zeitverschwendung in Deutschland,
und frage mal deinen Händler wenn du das nächste Auto bei ihm kaufst, er muss eine Endkontrolle durchführen und einen Betriebssicheren zustand garantieren, macht er das nicht, ist es das Risiko des Händlers wenn das Fahrzeug nicht Betriebssicher wenn du vom Hof fährst ist und dabei einen Unfall hast, da kannst du nur den Händler zur Rechenschaft ziehen, nicht den Hersteller, du hast dem Hersteller gegenüber überhaupt keine Handhabe, er ist, wenn du mit defekten Bremsen vom Hof des Händlers fährst nicht in der Verantwortung, das ist alleine der Händler, !!!
Zitat:
@zigenhans schrieb am 11. Februar 2016 um 01:47:40 Uhr:
und nochmals für dich, nur der Händler ist verantwortlich gegenüber dem Kunden, nicht der Hersteller, verstehst du das nicht ??!
Nein. Weil es schlichtweg nicht stimmt. Und jetzt kannst Du‘s von mir aus noch rot markieren oder die Schriftgröße ändern, es wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger.
Vielleicht nochmal zur Erklärung: Die Scheinwerfereinstellung gehört genau wie die Bremsanlage, ABS/ESP, Gurte, Airbags, Lenkung, Abgasanlage. etc. zu den kritischen Elementen für die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs (man unterscheidet zwischen Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit). Alle Bauteile für die Verkehrssicherheit (auch z.B. die Scheinwerfereinstellung) unterliegen der Pflichtprüfungen bei der HU (gemäß STVZO) – und auch die führt nicht der Händler durch (darf der gar nicht!) sondern ein amtlich anerkannter Sachverständiger bei einem staatlich authorisierten, unabhängigen Prüfinstitut (z.B. TÜV, Dekra, etc). Und der (nicht der Händler) bescheinigt Dir den verkehrssicheren Zustand mit einer Plakette am Nummernschild.
Jetzt ist es aber bei Neufahrzeugen bis zum Alter von 3 Jahren so, dass nicht bei jedem Fahrzeug bei der Auslieferung eine HU durchgeführt wird. Die Zulassungsstelle darf Dir die „TÜV Plakette“ einfach so geben. Der Grund dafür ist, dass der Fahrzeugtyp vor der Markteinführung eine Typhomologierung bekommen hat, und damit eine allgemeine Betriebserlaubnis. Diese wird ebenfalls von einem unabhängigen Prüfinstitut (also z.B. dem TÜV) im Auftrag des KBA durchgeführt.
Im Rahmen dieser Typhomologierung muss ein Hersteller nachweisen, dass sein Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen der STVZO erfüllt – da gehört die Scheinwerfereinstellung dazu. Und dies geschieht im Zustand, wie das Fahrzeug künftig das Werk verlassen wird – die Homologierung erfolgt lange bevor der erste Händler je ein Fahrzeug gesehen hat. Und ein wesentlicher Teil der Typhomologierung ist eine Conformity of Production Erklärung, in dieser muss der Hersteller nachweisen, dass jedes Fahrzeug, das er produziert mit dem Zustand der Typhomologierung übereinstimmt, und also die gesetzlichen Anforderungen der STVZO erfüllt. Und zwar genau so wie es bei der Typhomologierung vorgeführt wurde, also so wie es das Werk verläßt. Und einzig und allein aufgrund der Typhomologierung (mit der der Hersteller dem KBA nachgewiesen hat, dass sein Fahrzeugtyp ansich die STVZO erfüllt) und dem Conformity-of-Production Nachweis (mit der der Hersteller dem KBA nachgewiesen hat, dass in der laufenden Serie jedes Fahrzeug dieses Typs, das sein Werk verläßt dem Homologierungszustand entspricht und damit die STVZO erfüllt), darf Dir die Zulassungsstelle bis zum dritten Jahr eine Plakette ans Auto kleben ohne dass sie für das individuelle Fahrzeug einen Prüfbericht braucht. Ob der Händler an dem Auto noch irgendetwas macht, ist dafür komplett irrelevant – ein Fahrzeug muss im STVZO konformen Zustand sein,
wenn es das Werk verläßt, und da gehört die Scheinwerfereinstellung dazu. Nur dann entspricht es der Konformitätserklärung des Herstellers.
Das ist ein Gesetz.
Zitat:
@zigenhans schrieb am 11. Februar 2016 um 01:47:40 Uhr:
er ist, wenn du mit defekten Bremsen vom Hof des Händlers fährst nicht in der Verantwortung, das ist alleine der Händler, !!!
Wie stellst Du Dir zum Beispiel vor, dass Dein Auto zu so einem Händler hinkommt? Wie kommt das auf so'n Schiff drauf und wieder runter, wie kommt das auf einen Autotransporter drauf und wieder runter, wie wird das auf diversen Umschlagplätzen bewegt, wie legt es die ersten 20...30km zurück, die Du auf dem Tacho hast, wenn der Händler der erste ist, der die Bremsen kontrollieren muss? Denk mal drüber nach...
Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Siehe auch hier http://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/
Ich habe den Eindruck, das wird hier teilweise durcheinander geworfen.
Leute, ihr habt euch längst verrannt. Verschont uns einfach und lasst das Thema.
Dafür wollen wir natürlich keine Garantie. Aber vielleicht könnt ihr das ja gewährleisten.
??
Und nun wieder on topic: Thema war doch LEDs, oder ;-)
Ich habe vergangene Woche u.a. ein Update des Lichtsensor (ohne Sensortausch) bekommen da plötzlich im Autobahntunnel das Licht zu Discoblitzern mutierte!
Dabei wurden auch die Scheinwerfer neu eingestellt, und....
Gestern mal Nachtfahrt auch auf leeren Nebenstraßen gemacht und dabei festgestellt:
Sensor funzt einwandfrei, auch automatisches Fernlicht, und vor allem nun da neu und offenbar richtig eingestellt kann ich noch besser das Adaptivverhalten bei Abblendlicht (verschiedene Leuchtkegel und Leuchtweiten bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten) erkennen und habe eine Ausleuchtung die einfach nur phänomenal ist!
Ich kann nur jedem raten: Scheinwerfereinstellung prüfen lassen!!!
Denn wenn korrekt eingestellt ist das wohl das beste was ich je hatte!
Kann jemanden einen Ford Händler im Umkreis von Osnabrück benennen der das passende Gerät zum Einstellen der LED Scheinwerfer hat? Bin auch gerne bereit 50- 100 KM zu fahren.
Leider gibt es hier nur "Deppen" die nicht einmal wissen das Ford nun LED Scheinwerfer haben.
Zitat:
@FORD-Pflaume schrieb am 11. Februar 2016 um 15:20:46 Uhr:
Verschont uns einfach und lasst das Thema.
Vielleicht ist Dir nicht so geläufig, wofür so ein Forum im Allgemeinen da ist. Aber wenn in so einem öffentlichen Raum Behauptungen aufgestellt werden, die inhaltlich nachweislich schlicht falsch sind, wirst Du mitunter damit leben müssen, dass sowas nicht unkommentiert bleibt. Es steht vermutlich in den Forenregeln nicht geschrieben, dass Du verpflichtet bist, jeden Beitrag zu lesen. Wenn's Dich nicht interessiert - lies halt einfach nicht.
Was die speziellen Geräte angeht, die zur Einstellung benötigt werden, so sei noch erwähnt, dass diese schon lange für Xenon-Scheinwerfer notwendig sind, und die gibt es auch bei Ford schon länger. Auch hier sind die Blausäume ein Problem. Kann also kein neues Problem für die Werkstätten sein, nur weil Ford jetzt erst LED anbietet.