LED Rückleuchten 3BG?????!!!!
Hallo.ich habe mal ne frage.gibt es led rückleuchten fürn passat 3bg????ich habe bei ebay mal geguckt aber nix gescheites gefunden alles blos standart.also mein passi ist halt schwarz und mit den rückleuchten von ebay sieht es nicht schön aus laut meiner meingung.gibt es überhaupt led rücklechten oder standart rückleuchten mit schwarzen hintergrund?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von neolec2005
Aber wenn es der TÜV bzw. Polizei nett beanstandet dann ist es egal.
eigentlich nicht!
nur weil dein tüv schlampig arbeitet
(vllt. hat er andere sicherheitsrelevante bauteile wie bremsen, fahrwerksaufhängung etc. genauso nachlässig und schlampig untersucht!!! da würde ich mir an deiner stelle mal gedanken machen!)und die polizei mangels fachausbildung das nicht merkt, heißt das NICHT gleichsam, das es egal bzw. legal ist!
spätestens bei nem unfall wenn der gutachter kommt nutzt dir dann dein "aber der tüv...." garnixmehr!
Zitat:
und leuchten genau so hell wie die originalen.
wie hast du dies festgestellt?!
das messmittel "menschliches auge" ist hierbei aus gutem grund nicht zulässig!
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von passat2.0_20V
Habt ihr die nicht gesehen oder waren die nichts für euch?
naja fürn Kombi gibts ne ganze Menge. Für die Limo leider nicht und u die gehts hier glaube.
Zitat:
Original geschrieben von neolec2005
Aber wenn es der TÜV bzw. Polizei nett beanstandet dann ist es egal.
eigentlich nicht!
nur weil dein tüv schlampig arbeitet
(vllt. hat er andere sicherheitsrelevante bauteile wie bremsen, fahrwerksaufhängung etc. genauso nachlässig und schlampig untersucht!!! da würde ich mir an deiner stelle mal gedanken machen!)und die polizei mangels fachausbildung das nicht merkt, heißt das NICHT gleichsam, das es egal bzw. legal ist!
spätestens bei nem unfall wenn der gutachter kommt nutzt dir dann dein "aber der tüv...." garnixmehr!
Zitat:
und leuchten genau so hell wie die originalen.
wie hast du dies festgestellt?!
das messmittel "menschliches auge" ist hierbei aus gutem grund nicht zulässig!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
eigentlich nicht!Zitat:
Original geschrieben von neolec2005
Aber wenn es der TÜV bzw. Polizei nett beanstandet dann ist es egal.
nur weil dein tüv schlampig arbeitet (vllt. hat er andere sicherheitsrelevante bauteile wie bremsen, fahrwerksaufhängung etc. genauso nachlässig und schlampig untersucht!!! da würde ich mir an deiner stelle mal gedanken machen!) und die polizei mangels fachausbildung das nicht merkt, heißt das NICHT gleichsam, das es egal bzw. legal ist!spätestens bei nem unfall wenn der gutachter kommt nutzt dir dann dein "aber der tüv...." garnixmehr!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie hast du dies festgestellt?!Zitat:
und leuchten genau so hell wie die originalen.
das messmittel "menschliches auge" ist hierbei aus gutem grund nicht zulässig!
Natürlich, wenn mir jetzt jemand die Vorfahrt nimmt und frontal in mich reinfährt wird der Gutachter danach sagen " Ja er hat ja Lasierte Rückleuchten die sind zu 50% Mitschuld an dem Unfall"! 🙂
Klar ist das menschliche Auge nett zulässig aber wenn mein Nachbar mit seinem 3BG neben mir steht leuchten seine genauso hell wie meine, sowol am Tag als auch bei Nacht. Dafür brauch ich kein gerät um das zu sehen. Hab doch vorhin schon geschrieben will nett streiten. Also danke für die ganzen Rechtsbelehrungen! 🙂 Selbst wenn jetzt der nächste wider schreibt " ist verboten " werd ich die trotzdem nett ausbauen.
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Ist verboten und bleibt verboten.....und egal von welcher Seite dir jemand in die Karre fährt, das interessiert hinterher niemanden mehr außer dem Richter vor dem du dann stehst. Denn eins ist Fakt: DEIN AUTO HAT OHNE BE NICHTS IM STRAßENVERKEHR ZU SUCHEN !!!!! Und die hast du nicht mehr mit deinen RüLi's.
Ich möchte dir auch nicht zu nahe treten, da die Diskussion sowie so überflüssig ist, ABER: wie kann Licht, dass durch nachträglich ABGEDUNKELTES Glas leuchtet, genauso hell sein, wie duch normales Glas. Das widerspricht jeglicher Logik. Egal was dir deine Augen sagen.....Bitte mal den Verstand einschalten.....in jeglicher Hinsicht. Der Straßenverkehr ist kein Spielplatz.......
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Ist verboten und bleibt verboten.....und egal von welcher Seite dir jemand in die Karre fährt, das interessiert hinterher niemanden mehr außer dem Richter vor dem du dann stehst. Denn eins ist Fakt: DEIN AUTO HAT OHNE BE NICHTS IM STRAßENVERKEHR ZU SUCHEN !!!!! Und die hast du nicht mehr mit deinen RüLi's.Ich möchte dir auch nicht zu nahe treten, da die Diskussion sowie so überflüssig ist, ABER: wie kann Licht, dass durch nachträglich ABGEDUNKELTES Glas leuchtet, genauso hell sein, wie duch normales Glas. Das widerspricht jeglicher Logik. Egal was dir deine Augen sagen.....Bitte mal den Verstand einschalten.....in jeglicher Hinsicht. Der Straßenverkehr ist kein Spielplatz.......
Ist immer wieder lustig. 🙂 Ja klar der Richter wird dann mich zu 100% schuldig sprächen wenn der andere mich angefahren hat und das alles nur wegen meinen Rückleuchten. Schalt doch mal deinen Verstand ein. Naja..... Wenn du mir nicht zu nahe treten willst, wieso schreibst du dann hier rein? Hab doch geschrieben "danke für die ganzen Rechtsbelehrungen". Kannst nett lesen? Und das mit dem gleich hell leuchten kommt davon das ich von Philips Lampen verwende die mehr Watt haben. Steht ganz am Anfang im beitrag. Wenn man die Originalen Lampen von VW nimmt sind die zu schwach und leuchten dementsprechend. Manche können es halt nett lassen und müssen immer wieder einen belehren. Also nochmal ich hab es verstanden! 🙂
Sehr geil... Immer wieder die gleiche Diskussion. Kann es sein, dass Ihr das Thema vom TE ein wenig verfehlt?
Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Gibt genug andere Sachen am Auto und bei der Fahrweie einiger Verkehrsteilnehmer die die Sicherheit genauso oder noch mehr gefährden und für die man hier nicht gleich gesteinigt wird.
P.S. Hab auch lasierte Rückleuchten. 😁
Zitat:
Original geschrieben von neolec2005
Hab doch vorhin schon geschrieben will nett streiten.Selbst wenn jetzt der nächste wider schreibt " ist verboten " werd ich die trotzdem nett ausbauen.
Ich denke mal, wir streben hier alle eine nette Diskussion an, zu einem netten Streit muß es ja nicht kommen.
Und wenn man im Rahmen einer Polizeikontrolle die Möglichkeit, bekommt, die unzulässigen Leuchten an Ort und Stelle gegen die Originalleuchten auszutauschen, versteht es sich eigentlich von selbst, daß man dabei den Beamten gegenüber nett verhält, wenn sie einem schon so weit entgegenkommen. Wer dabei noch aufmuckt, der kann sich schnell mehr Ärger einhandeln, als ihm lieb ist.
Zitat:
Original geschrieben von neolec2005
Und das mit dem gleich hell leuchten kommt davon das ich von Philips Lampen verwende die mehr Watt haben.
Das ist in dieser Form ebenfalls nicht zulässig. Die Wattzahl ist vorgeschrieben und darf nicht verändert werden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist in dieser Form ebenfalls nicht zulässig. Die Wattzahl ist vorgeschrieben und darf nicht verändert werden.Zitat:
Original geschrieben von neolec2005
Und das mit dem gleich hell leuchten kommt davon das ich von Philips Lampen verwende die mehr Watt haben.
Um es klar zu stellen. Also die Watt Zahl der Lampen die original in den Rückleuchten wahren sind 21/4 Watt. Philips verkauft die gleichen Lampen nur mit 21/5 Watt! Die sind auch original. Nur leuchten die halt im stand heller und durch das Lasieren gleicht sich das wider aus. Die sind zulässig oder soll man nur noch lampen bei VW holen anstatt z.b. bei ATU oder Real ??
Das sind die Lampen:
Zitat:
Original geschrieben von neolec2005
Natürlich, wenn mir jetzt jemand die Vorfahrt nimmt und frontal in mich reinfährt wird der Gutachter danach sagen " Ja er hat ja Lasierte Rückleuchten die sind zu 50% Mitschuld an dem Unfall"! 🙂
da dein fahrzeug rein rechtlich garnicht am straßenverkehr teilnehmen darf, kann die gegn. vers. sich sehrwohl auf die allg. betriebsgefahr berufen die du mit der teilnahme am straßenverkehr eingehst....und dann hast du je nach auslegung des richters deine 25-50% "mitschuld" beisammen.....
von daher hättest du dir den "🙂" sparen können!
Um es klar zu stellen. Also die Watt Zahl der Lampen die original in den Rückleuchten waren sind 21/4 Watt. Philips verkauft die gleichen Lampen nur mit 21/5 Watt! Die sind auch original.
Zitat:
Das sind die Lampen:
Na Also Phillips traut sich was, die schreiben was von Energie Saver 😁 obwohl ihre Birnen immerhin 1 ganzen Watt mehr Leistung aufnehmen als die Standard Leuchtmittel! 😉
MFG CP