LED oder Xenon SW?
Hallo hat der Tiguan r line von 2019 xenon oder led Scheinwerfer ??
19 Antworten
Der Tiguan 2 hat keine Xenons mehr, die waren nur beim Tiguan 1
Den Tiguan 2 gibt es nicht mit Xenon. SRA gibt es bei LED, du hast die einfache Variante.
Einfache Variante ? Gibt es da verschiedene led s??bei meinem Kollegen sieht Mann eine Birne oder kann es sein das er normal h7 oder h 9 hat ? Ist aber auch bj 2019 . Bei mir sieht Mann nichts nur diesen kunstoff Kegel wie auf meinem Bild zu sehen .
https://www.motor-talk.de/.../...ic-led-scheinwerfer-t6584164.html?...
Und jetzt suchst du bitte mal selbst weiter.
Hier mal eine Auswahl an Stichworten mit denen du dann weitersuchen kannst
Die Scheinwerfer vorne
Es stehen drei verschiedene Varianten der Scheinwerfer basierend auf dem MQB zur Auswahl:
• Halogenscheinwerfer
• LED-Scheinwerfer „Basis” (LED mit Reflektoren)
• LED-Scheinwerfer „MID” (LED mit Linsensystem) mit Dynamischem Lichtassistent (DLA)
Für die Schlussleuchten gibt es zwei Varianten
Schlussleuchten „Basis” (Teil-LED da Blinker als Glühlampenausführung)
Schlussleuchten „High“ (Voll-LED)
Hier noch ein weiter Link zu einem anderen Forums-Thread zum Thema
https://www.motor-talk.de/.../...uan-vgl-mitbewerber-t5603917.html?...
Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist vorgeschrieben für:
Zitat Wikipedia (gefunden nach 0,8 Sekunden🙂 )
in Deutschland für seit dem 1. April 2000 zugelassene Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen (etwa Xenonlicht) ausgestattet sind (gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 50 Abs. 10) sowie
für Kraftfahrzeuge, die typbedingt ein Abblendlicht mit einem Lichtstrom von über 2000 lm verwenden (gemäß ECE-Regelung Nr. 48, Paragraph 6.2.9).
Also XENON benötigt IMMER eine SRA wobei es den Tiguan 2 nicht mit XENON gibt, bei Halogen und LED Licht ist eine SRA bei einem Lichtstrom >2000 Lumen notwendig
Um die SRA einsparen zu können installieren immer mehr Hersteller LED Scheinwerfer die knapp unter der 2000 lm Grenze liegen. Damit hat man dann immer noch ein gutes LED Licht, viel besser als konventionelles Halogen Licht, spart aber die SRA ein.
Das Thema Scheinwerfer ist im Forum wirklich ausführlichst behandelt worden und auch im Netz / YT findest du haufenweise Stoff dazu.
Zitat:
@kasemattenede
Also XENON benötigt IMMER eine SRA,......,installieren immer mehr Hersteller LED Scheinwerfer die knapp unter der 2000 lm Grenze liegen
25W Xenon Leuchtmittel weisen 2000 lm auf, wodurch die Pflicht der SRA Entfällt, - Pauschal kann man nicht Sagen "Xenon = SRA Verbaut"
Bei LED SW wird ein anderes Messverfahren Angewendet;
https://img.motor-talk.de/KtiJsqKzzHMEdw06.10.jpg
____
Wenn ich z.b. vom Q2 mit LED SW in den A4 B8 mit den Osram Cool Blue Intense (3200 lm) steige, denke ich Anfangs manchmal es sei nur Standlicht an....
Der Q hat auch eine SRW, aber nicht Serie, war gegen Aufpreis.
Ich Denke hier sollte wohl jetzt alles Geklärt sein !?
Zitat:
25W Xenon Leuchtmittel weisen 2000 lm auf, wodurch die Pflicht der SRA Entfällt, - Pauschal kann man nicht Sagen "Xenon = SRA Verbaut"
Zu den Gasentladungslampen, zu denen „XENON“ wohl unstrittig gehören dürfte, sagt die STVO als Text folgendes
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 50 Abs.10 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
..
..
10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind müssen mit
1.
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Da lese ich, für Gasentladungslampen nix von Leistungs oder Lichtstromangaben.
Wenn du eine andere Quelle hast, dann bitte her damit damit’s dann hier richtig steht.
Sollte wohl Ausreichend sein;
https://img.motor-talk.de/Ktifu44M3yGVB940.59.jpg
https://www.mein-autolexikon.de/.../scheinwerferreinigungsanlage.html
https://www.tuningblog.eu/.../
https://www.motor-talk.de/.../...ustauschen-geht-das-t6572981.html?...
https://www.motor-talk.de/.../xenon-ohne-swra-t5193879.html?...
https://www.a4-freunde.com/showthread.php?...
Osram LEDriving XENARC Nachrüstlösung;
https://www.motor-talk.de/.../...en-ohne-alr-und-sra-t5836464.html?...
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 24. März 2024 um 22:00:03 Uhr:
Da lese ich, für Gasentladungslampen nix von Leistungs oder Lichtstromangaben.
Das mit der angegebenen Lumen-Stärke ist definitiv der Fall. Doch da hat opaaudi im Beitrag darüber ein wenig zu sehr zusammengefasst:
Die Helligkeit wird beide Male (LED und Xenon) in Lumen gemessen, d.h. es wird beides Mal die komplette emittierte Lichtleistung erfasst, unabhängig von der Fläche des Leuchtmittels. (siehe den Unterschied Lumen vs. Lux).
Doch bei den LEDs greift die Besonderheit, dass durch die große Lichtfläche an den LEDs auch die Lichtfläche am Scheinwerferglas entsprechend größer ist, als bei Xenons (Linsenprinzips der Ellipsoid-Linsen). Daher ist bei einer verschmutzten Scheibe dieser verschmutze Punkt durch weniger Licht betroffen, als bei Xenon. Der Dreckpunkt selbst kann also weniger dieses auftreffenden Lichts streuen und damit auch weniger blenden. Es ist nicht die "filternde Linse" sondern durch die (beide Male hochtransparente) Linse wird der Lichtstrahl weiter aufgefächert.
Das Messverfahren ist gleich, das Resultat durch den geänderten Aufbau der LED-Scheinwerfer ist trotz gleicher Helligkeit anders (kleiner).
tl;dr: Da die Lichtaustrittsfläche am Scheinwerferglas bei LED-Leuchtmitteln größer und auf einen Punkt bezogen weniger "hell" ist, ist eine Scheinwerferreinigungsanlage bei den verbauten LED-Scheinwerfern auch nicht vorgeschrieben.
Moin Leute,
@opaaudi , die Sammlung deiner Links beinhaltet Angaben von Tunern, Forenbeiträge u.a. …..eine Änderung oder Öffnung der Formulierung des § 50 Abs. 10 STVZO finde ich darin nicht.
Versteht mich nicht falsch…ich will ja glauben das die 2000 lm Grenze auch für Gasentladungslampen in Bezug auf SRA Verpflichtung gelten soll, nur habe ich bisher dafür keine Abänderung des §50/10 finden können. WO bitte steht es? Oder erklärt es mir wie man den Text des zuständigen §50/10 anders interpretieren kann.
Alles was ich fand waren eben Forenbeiträge, Tunerkommentare usw. die aber trotz anscheinend weiter Verbreitung doch keinerlei Lenkungswirkung haben dürften.
Mir fehlt einfach eine Grundlage für die inhaltliche „Anpassung des §50/10“ das eine SRA für XENON eben nicht grundsätzlich notwendig ist
Diese Links, und Ausführungen ( die jüngste Aktualisierung wohl aus 2024) zum §50/10 bilden das gleiche ab.
https://www.bussgeldrechner.org/.../...heinwerfer-nachruesten.html?...
https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeld-xenon/
https://www.lexsoft.de/.../justizportal_nrw.cgi?xid=4922291%2C110
@Beichtvater …..das „Xenon‘s durch die kleinere Lichtaustrittsfläche, im Vergleich zu LED’s, eine höhere Blendwirkung haben können, da bin ich dabei, genau deshalb wird/wurde ja pauschal eine SRA gefordert.
Das ist bei LED’s eben wegen der größeren Flächen anders. Das daraus dann eine andere Meßtechnik für die Lichtstrommessung von LED‘s resultiert, macht ja irgendwo Sinn da sich die LED Technik ja fast schon als Standard etabliert hat. Man geht eben für LED erst bei >2000lm von einer vergleichbaren Blendwirkung wie bei XENON aus und schreibt bis dahin keine SRA für LED vor. Soweit verstehe ich das.
Nur verändert oder „öffnet“ das die Formulierung in §50/10 eben nicht. Dort wird keine Lichtstromgrenze oder Leistungsbegrenzung (35W/25W) bei Gasentladungslampen für die Notwendigkeit einer SRA angegeben. Da wird für Gasentladungslampen pauschal eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine SRA gefordert.
Einen anderslautenden Text konnte ich nicht finden.
Aber …ich will hier keine Erbsenzählerei o. Rechthaberei veranstalten zumal das in diesem Thread ja auch gar nicht Thema ist. Mag sich jeder, den es interessiert, eine eigene Meinung dazu bilden.
"ECE R98"
https://www.lasiportal.de/.../...setzliche_Vorschriften_Master_out.pdf
https://matsch-und-piste.de/.../#Abblend
Steht ja soweit auch mehr oder weniger in einigen der bereits genannten Links mit dem Hinweis auf "ECE"
Beispiel der Hinweis bei Osram;
Das Upgrade auf den ECE-zugelassenen LEDriving XENARC-Scheinwerfer entspricht allen gesetzlichen Anforderungen - es ist weder eine automatische Nivellierung noch ein Scheinwerferreinigungssystem erforderlich.
Jetzt Geklärt !?
🙂