ForumA4 B8
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B8
  7. LED-oder Xenon Nebelscheinwerfer zum Nachrüsten ?

LED-oder Xenon Nebelscheinwerfer zum Nachrüsten ?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 5. September 2008 um 10:13

Hallo zusammen

Gibt es für den Audi A4 8K LED- oder Xenon-Nebelscheinwerfer zum Nachrüsten?

Danke für eure Hinweise.

Beste Antwort im Thema

Ihr macht das falsch,

keine Blenden und NSW Ausbau ist nötig.

Einfach die Räder volleinschlagen (einmal links, einmal rechts) 2 mal die 25Torx Schraube pro Seite der Radhausverkleidung ausschrauben und die Verkleidung zurückklappen. Dann die Lampe samt dem Stecker, gegen Uhrzeigersinn drehen und aus der Fassung nehmen. Dannach kann man den Stecker auch leicht entriegeln und auf die neue Lampe draufstecken und wieder einbauen.

Mann hat max. 10min Arbeit und kann wirklich nichts beschädigen. Siehe Foto.

283 weitere Antworten
Ähnliche Themen
283 Antworten

Zitat:

@knollox schrieb am 24. Dezember 2014 um 13:01:30 Uhr:

...zu schnell fahren, falsch parken, alles auch verboten...

richtig....und darum mache ich so etwas auch nicht :)

schöne Weihnachten an alle

wenn man andere blendet und nervt dann ist das schon ein bischen.... Vor allem weil das im täglichen Betrieb bei guter Sicht überhaupt nichts bringt und der Fahrer der das anschaltet das nur macht damit es "cool" aussieht. Wenn es wirklich etwas bringen würde wäre es ja noch in Ordnung, aber du willst mir wohl jetzt nicht erklären dass die Dinger nur bei Nebel angemacht werden oder... ?

BTW. ich parke tatsächlich nicht falsch und bewege mich Geschwindigkeitstechnisch im Rahmen der Tachoabweichung und Toleranz.... ich brauche meinen Deckel ;-).

p.s. Nachtrag: Von Osram gibt es tatsächlich Leuchtmittel die eine bessere Ausleuchtung bieten und zugelassen sind (Nightbreaker+)

können die ganzen gutmenschen am feiertag bitte jemand anderem auf den zeiger gehen? danke

Zitat:

. Wenn es wirklich etwas bringen würde wäre es ja noch in Ordnung, aber du willst mir wohl jetzt nicht erklären dass die Dinger nur bei Nebel angemacht werden oder... ?

...ich mache sie nicht mal bei Nebel an, geschweige denn bei normaler Sicht. Ich konnte bisher keinen echten Sichtgewinn mit den normalen nsw feststellen und habe diese auch nie genutzt.mir reichen die xenons vollkommen aus.

Die LEDs in den nsw dienen mir wirklich nur für ch/lh und da fand ich, sieht das gelbe nsw Licht in Verbindung mit den darüber leuchtenden led tagfahrlichtern einfach nur furchtbar aus.

P.S. Das du nie zu schnell fährst, oder falsch parkst ist ja wirklich lobenswert. Ich gebe zu, dass mir das nicht immer gelingt, auch da bin ich ehrlich. In der Stadt versuche ich es, aber auf der Autobahn...??

@sPeterle

Zitat:

eigentlich dürften die dann ja nur noch 50km/h fahren.....

Dann lass mal hören, vielleicht lerne ich heute was dazu.

aber gerne doch, laut STVO darfst du Nebelscheinwerfer nur bei einer Sichtweite unter 50m einschalten und da du immer in der Lage sein mußt innerhalb der halben Sichtweite zum stehen zu kommen (ergo 25m) darfst du bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern maximal 50 km/h fahren (gilt auch für die Nebelrückleuchte).

§17 StVO Absatz 3

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

lg

Peter

...hör doch bitte mit dieser korintenkackerei auf. Ich kenne Niemanden, der sich nicht irgendwann mal neben den Regeln bewegt hat. Außer dich natürlich.

Zitat:

@sPeterle schrieb am 25. Dezember 2014 um 12:20:16 Uhr:

aber gerne doch, laut STVO darfst du Nebelscheinwerfer nur bei einer Sichtweite unter 50m einschalten und da du immer in der Lage sein mußt innerhalb der halben Sichtweite zum stehen zu kommen (ergo 25m) darfst du bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern maximal 50 km/h fahren (gilt auch für die Nebelrückleuchte).

§17 StVO Absatz 3

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

lg

Peter

Die 50 m gelten aber nur für die Schlussleuchte, oder wo wird da der Zusammenhang zwischen Scheinwerfern und den 50m hergestellt ? Ich seh da nix. da steht nur was von Schlechter Sicht ...

nur bei den schlussleuchten. und der oberlehrer soll sich endlich ins sicherheitsforum verziehen, da ist er unter seinesgleichen...

Tja Peter... Ein Satz mit X, das wohl nix.

Was haben wir heute gelernt? Riiiiischtisch Nebelscheinwerfer sind nicht gleich Nebelschlussleuchten.

In diesem Sinne... Auf zum Besinnen ;)

Zitat:

@knollox schrieb am 25. Dezember 2014 um 12:25:22 Uhr:

...hör doch bitte mit dieser korintenkackerei auf. Ich kenne Niemanden, der sich nicht irgendwann mal neben den Regeln bewegt hat. Außer dich natürlich.

dagegen hat doch keiner etwas, es dreht sich nur darum dass man damit niemand anderen belästigen oder gar nerven sollte. Die Freiheit des einzelnen hört bei der des nächsten auf....

Und sorry wenn ich einmal wieder so einen Vollhonk im stau hinter mir habe der bei klarer Sicht meint seine 100Watt "Turbobauleuchten" an haben zu müssen wenn er total dynamisch versetzt (damit ich die Dinger auch ganz sicher direkt im Rückspiegel habe) hinter mit steht bekomme ich einen dicken Hals.

Eine Definition für die "erhebliche sichtbehinderung gibt es natürlich auch:

Rechtstipp: Benutzung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten

In den Herbst- und Wintermonaten ist die richtige Benutzung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten bei entsprechenden Witterungsbedingungen ein bedeutender Sicherheitsgewinn. Eine unsinnige Benutzung stellt aber eine Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer dar, die gegebenenfalls sogar verkehrsrechtlich geahndet werden kann. Daher sollte jeder Autofahrer, dessen Fahrzeug über Nebelscheinwerfer und/oder Nebelschlussleuchte verfügt, auch die verkehrsrechtlichen Regeln zur Benutzung kennen.

§ 17 Absatz III StVO beschäftigt sich mit der Benutzung von Nebelscheinwerfern.

 

Der Gesetzgeber hat dort Folgendes geregelt: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten“.

 

Das Wort „erheblich“ ist gesetzlich nicht weiter definiert. Bei der Auslegung ist man daher an die Entscheidungen der Rechtsprechung zu diesem Begriff gebunden.

 

Die Gerichte sagen hierzu zumeist, dass eine erhebliche Sichtbehinderung dann vorliegt, wenn:

 

- die Sicht auf Autobahnen unter 150 Metern liegt

 

- die Sicht auf außerörtlichen Straßen unter 100 bis 120 Metern liegt

 

- die Sicht auf innerörtlichen Straßen unter 70 Metern liegt.

 

Bei Nebelbänken dürfen Nebelscheinwerfer brennen, bis mit Sicherheit kein Nebel mehr auftreten wird. Dabei ist dem Autofahrer einige Prüfzeit zuzubilligen.

Die Nebelschlussleuchte darf gemäß § 17 Absatz III StVO nur dann eingeschaltet werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Dies gilt inner- und außerorts. Sollten solche Witterungsverhältnisse herrschen, darf gemäß § 3 Absatz I StVO aber auch nur maximal mit 50 km/h gefahren werden.

 

 

ADAC Juristische Zentrale, 16.12.2004

Das sind dann auf der Autobahn 1,5 Begrenzungsmarkierungen und auf der Bundesstraße 2.... wie schnell man da fahren sollte überlasse ich jetzt eurer Interpretation.

...ich bin raus...

am 14. Januar 2015 um 2:40

Weiß einer von euch ob es machbar wäre dieses Xenonlicht in die Nsw einzubauen .

http://www.amazon.com/dp/B00EHIOWBE?psc=1

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'NSW Xenonlicht Umbau' überführt.]

am 14. Januar 2015 um 14:53

Man diese Geheule mit , der blenden mich . Hier in den USA interessiert das kein Schwein da bauen die leuchten an ihr Auto das du denkst du bist im Fußballstadion. Ich bin jetzt übrigens 8 Monate hier und ich habe mein schlechtes xenon Licht höher gestellt um überhaupt hier in den Rockys was zu sehen und ich würde noch nie mit der Lichthupe angefunkt,in Deutschland wäre ich wahrscheinlich 200 m weit gekommen bis der erste Besserwisser " oh der hat sein Licht falsch eingestellt " mir es gezeigt hätte . Auch habe ich hier noch nie und ich war inzwischen in L.A , San Francisco Denver usw unterwegs noch nie meine hupe eingesetzt geschweige denn das andere das hier machen .

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B8
  7. LED-oder Xenon Nebelscheinwerfer zum Nachrüsten ?