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LED-Kennzeichenbeleuchtung

Audi A5

Gerade eben bei Kufatec entdeckt, hat die schon jemand verbaut bzw. was haltet ihr davon?

Beste Antwort im Thema

Für die Unentschlossenen hier mal ein direkter Vergleich hypercolor 5.000 zu 10.000 ...

Gruß DVE

5000-vs-10000
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Zitat:

Original geschrieben von spuerer


Zudem die helleren KZL sicherlich auch eher die Aufmerksamkeit der Rennleitung auf sich zieht😁

.. definitiv nicht 😉 und bei uns in der Ecke sind die freundlichen Gesetzeshüter schon etwas pingeliger was solche Umbauten angeht.

So hell wie sie auf den meisten Fotos wirken, sind die Leuchten nicht - deutlich heller als die originalen, aber sicher kein "Flutlicht" 😉 Fahre diese LEDs seit gut 2 Jahren auch an meinem A6 und kein einziges Problem mit den Ordnungshütern oder dem TÜV gehabt.

Ist aber auch egal - jeder soll da Schalten und Walten wie er will, und solange die Dinger ein ~E~ Prüfzeichen tragen ist alles in Butter ( Preislich gibt es da keinen Unterschied zwischen Original und 21-Led Leuchte - nur in der Helligkeit )

ausserdem kann man sie im Komfortstg in einem Ap auch dimmen 😉
hab ich bei mir auch gemacht - ab werk sind sie auf dem gleichen wert "gedimmt"

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko


Ist aber auch egal - jeder soll da Schalten und Walten wie er will, und solange die Dinger ein ~E~ Prüfzeichen tragen ist alles in Butter ( Preislich gibt es da keinen Unterschied zwischen Original und 21-Led Leuchte - nur in der Helligkeit )

Manche Dinge muß man auch gar nicht verstehen. 🙂

P.S.
gib mal bei Google den Begriff "gefälschtes E-Prüfzeichen" ein

Da hast Du allerdings recht 😉

Zitat:

Original geschrieben von CAHA_B8



Manche Dinge muß man auch gar nicht verstehen. 🙂

Weshalb sollte ich das als Endverbraucher machen ? stellst Du jetzt jeden Hersteller von KFZ Zubehörleuchten unter den Generalverdacht das ~E~ Prüfzeichen oder Prüfbescheinigungen zu fälschen ?

Zitat:

Original geschrieben von CAHA_B8



gib mal bei Google den Begriff "gefälschtes E-Prüfzeichen" ein

lass gut sein, im Ernstfall brauchst Du für die Audi LEDs auch eine Freigabe von Audi für den VFL da die BE erst für das BJ 12 besteht.

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko


lass gut sein, im Ernstfall brauchst Du für die Audi LEDs auch eine Freigabe von Audi für den VFL da die BE erst für das BJ 12 besteht.

Nein das braucht man nicht, wurde hier auch schon bis ins letzte Detail erörtert. 🙂

Also ganz ehrlich, solange man die E-Zeichen nicht selber dran fuscht, kann auch nix passieren.. Im schlimmsten fall dann demontieren, aber dafür muss man erst mal nachweisen das das prüfzeichen gefälscht wurde... Zum andern, die Beleuchtung die ich nun dran habe, ist perfekt. Ist kein Flutlicht, das Bild täuscht bisschen, aber deutlich stärker als original.. Ich finde es perfekt. Habe bewusst grad meinen Schwiegervater ne Runde mit meinem audi drehen lassen....😁 habe heute auch die NSW Lampen geliefert bekommen, siehe Anhang mal sehen ob die was Wert sind, werde sie morgen anschließen und im dazugehörigen thread beschreiben. Was mir direkt auffällt ist das Gewicht der Lampen. Bild im Anhang. Lg

Image

Zitat:

Original geschrieben von Deffjam


Was mir direkt auffällt ist das Gewicht der Lampen. Bild im Anhang. Lg

Das nenne ich Leichtbau. Sie sind so leicht, dass sie bis zur Decke fliegen? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von CAHA_B8



Zitat:

Original geschrieben von Deffjam


Was mir direkt auffällt ist das Gewicht der Lampen. Bild im Anhang. Lg
Das nenne ich Leichtbau. Sie sind so leicht, dass sie bis zur Decke fliegen? 🙂

Nein eben nicht; deutlich schwerer als die die ich bisher in der Hand hatte... Sind ja diesmal cree LEDs, sollen gut sein.. Naja werde ich ja morgen sehen😉

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18


ausserdem kann man sie im Komfortstg in einem Ap auch dimmen 😉
hab ich bei mir auch gemacht - ab werk sind sie auf dem gleichen wert "gedimmt"

...Scotty18, könntest Du mir bitte die Codierung für das Dimmen der originalen LED's nennen. Hätte sehr gerne die Helligkeit des aktuellen Modell's. Finde die originalen LED's in meinem "Bj 02/2011" zu hell...! (Habe die Originalen nur gegen LED's getauscht) Vielen dank. ;-)

stg 46 login
AP 211
wert auf 34830

Vielen dank, schaue ich mir bei Gelegenheit an. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18


stg 46 login
AP 211
wert auf 34830

Zitat:

Original geschrieben von CAHA_B8



Nein das braucht man nicht, wurde hier auch schon bis ins letzte Detail erörtert. 🙂

Ich habe keine Ahnung wer das hier wo erörtert hat, aber ich kann Dir ein Gegenbeispiel nennen das Teile von einem FL-Modell nicht automatisch auch eine BE für das VFL haben. Beim 4B gibt es für das VFL einen AeroTwin Umrüstsatz vom FL von Audi - und genau für diesen liegt eine Bescheinigung bei, das eben diese Scheibenwischer auch für die Modelle vor dem FL eine BE besitzen - diese Konformitätsbescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Das kann Dir jeder 🙂 bestätigen.

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



Zitat:

Original geschrieben von CAHA_B8



Nein das braucht man nicht, wurde hier auch schon bis ins letzte Detail erörtert. 🙂
Ich habe keine Ahnung wer das hier wo erörtert hat, aber ich kann Dir ein Gegenbeispiel nennen das Teile von einem FL-Modell nicht automatisch auch eine BE für das VFL haben. Beim 4B gibt es für das VFL einen AeroTwin Umrüstsatz vom FL von Audi - und genau für diesen liegt eine Bescheinigung bei, das eben diese Scheibenwischer auch für die Modelle vor dem FL eine BE besitzen - diese Konformitätsbescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Das kann Dir jeder 🙂 bestätigen.

Es geht hier um Leuchten mit dem "E-Prüfzeichen".

Für diejenigen, die die Bestimmung dann noch nicht kennen:

Grundlage für das ECE-Prüfzeichen (auch als E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet):

Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

geht das schon wieder los 😁

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18


geht das schon wieder los 😁

Es fängt doch immer wieder jemand damit an 🙂

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