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LED für Standlicht

Tach Gemeinde,

noch ein Thread wegen Umrüstung der Außenbeleuchtung auf LED? Ja und Nein. Ich habe mich durch diverse Threads gequält, bin aber weiterhin unsicher, daher dieser Anlauf.

Hintergrund: Ich bewege den im familiären Fuhrpark gehaltenen MB Vito (W639) >50.000 km pro Jahr, immer mit voll eingeschaltetem Fahrlicht. Etwa alle 25.000 km stellen die Standlichtlampen ihren Dienst ein, so dass ich mehrfach im Jahr die Lampen wechseln muss. Ist zwar jedes Mal nur ein Materialaufwand von wenigen Cent, aber fummelig, da schlecht beizukommen, und einfach nervig.

Die Kennzeichenbeleuchtung habe ich bereits umgerüstet, da ich die dortigen Lampen auch mehrfach im Jahr wechseln musste, weil die Lampen das Zufallen der schweren Heckklappe wohl nicht mochten. Dort habe ich aber die kompletten Leuchten gewechselt, somit legal und koscher. Funktioniert seit einem Jahr bzw. >50.000 km problemlos. Details gibt's für Interessierte hier http://www.motor-talk.de/.../...eichenleuchte-anbieter-i208205403.html .

Nun möchte ich mich auch vom regelmäßigen Glühobstwechsel bei den Standlichtern erlösen. Es geht mir nicht um Show, blaues Licht oder sonstige wenig Sinn stiftende Überlegungen. Ich möchte nur

  • Ersatz der Standlicht-Glassockellampen W5W gegen normal weiße LEDs,
  • ohne anschließende "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard,
  • möglichst legal, also konform mit StVO.

Gibt es solche Produkte? Hat jemand Erfahrung mit Umrüstung?
fragt der HHH1961

Beste Antwort im Thema

kommt endlich von dem schmalen brett, dass LEDsierte standlichtfunzeln zwangsläufig zum erlöschen der BE führen; diese korinthenkackerei wurde schon vor jahrzehnten gekippt und inzwischen mehrfach bestätigt😁

Zitat:

- Erlöschen der BE ab 01.01.1994

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Amtliche Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):

Zitat
Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …
Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.

und

Zitat:

Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.
Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I

sprich, wenn du keinen laser einbaust, der mit standlichtern den anderen verkehrsteilnehmern die netzhaut wegbrennt oder solche funzeln, die deutlich schwächer sind als das 4w-glühobst (eher unwahrscheinlich bei led) sollte die BE regelmäßig nicht erlöschen.
dafür werden in der praxis max. 25€ kassiert und gut. wenn man an einen ganz übellaunigen dorfsheriff gerät, muß man die dinger vor ort ausbauen, sonst untersagung der weiterfahrt. das wars aber auch😉

nenn mir ein urteil, wo aufgrund von led-standfunzeln einer von der versicherung in dem von euch propagierten umfang zu regress verurteilt wurde.
da bin ich aber mal gespannt🙂

und du, johnes, bist eh ein pharisäer
lötest an rücklichtern rum, obwohl du genau weißt, dass die BE dafür für das teil als ganzes gilt. sobald du eine led umlötest, ist diese erloschen!😛
ece r 128

btw.: ich würds auch machen (den ganzen satz tauschen wg. farbunterschieden), aber die rechtslage untersagt eindeutig das herumfummeln an beleuchtungseinheiten

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Tja wer schön sein will, muß leiden, war schon immer so. Das blau gefärbte Glas erhitzt sich wesentlich stärker und durch fehlende Kugelform werden Materialspannungen schlechter verteilt. Vielleicht war das auch das ursprüngliche Problem des TE. Lösung: Billigere Birnen nehmen.

Ist wohl was dran. Da ich mich aber nicht zu den Lichtdesigern zähle, habe ich jetzt halt, wie gesagt, wieder auf normale Lampen umgestellt und habe meinen Frieden. Bei 5W-Standlichtlampen mit klassischer Bajonett-Fassung ist die H6W eine gute Alternative. Deutlich heller und weniger gelblich, man muss nur am Sockel eine der beiden Nasen abfeilen, da diese bei H6W asymmetrisch angeordnet sind. Hilft dem TE mit seinen W5W-Lampen aber auch nicht.

Halos platzen gerne mal! Egal, ob blau oder klar! Das hat nichts mit der Färbung zu tun. Ich darf ab und an mal Halogenleuchtmittel der >500W-Klasse bei uns in der Firma tauschen. Wie oft fege ich diese zusammen...

Bei mir Zuhause habe ich zwei Halogenleuchten mit G9 Leuchtmittel im Bad. Alle 3 Monate war das Leuchtmittel defekt. Jedes 2. Mal, ist das Leuchtmittel regelrecht im Gehäuse explodiert. Nachdem ich dann einen NTC mit 10 Ohm vorgeschaltet habe, ist das Problem weg. Seit Jahren habe ich da kein Leuchtmittel getauscht.

Lampen werden in der Regel durch den Einschaltimpuls gekillt. Im Fahrzeug können bei geeigneter Zuleitung >100A anfallen. Wenn man dies mit einem Widerstand, eine Elektronik oder langer Zuleitung abmildert, halten die Leuchtmittel deutlich länger! Ich hatte z.B. im Focus ein Softstartrelais drin. (Mech. Relais raus, FET rein!) Die Leuchten sind danach viel viel weniger defekt gewesen.

MfG

Ich habe auch Osram LED Standlicht Birnen drin. Warum ist das denn nicht erlaubt? Sind die zu hell oder verbrauchen die zu wenig strom?

Ich habe übrigens vorgestern eine lichttest plakette bekommen. Wenn man die bekommt, hat man doch eigentlich die amtliche Bestätigung das ALLES mit der Beleuchtung in ordnung ist, oder nicht?

Nö nur das das licht richtig eingestellt ist. Mehr nicht
Die bauen ja nicht die leuchten aus und gucken was für sachen verbaut wurden

Das macht der tüv doch auch nicht.

Und genau deshalb ist für die Bewertung der Zulässigkeit von LED-Birnen die HU oder der Lichttest völlig irrelevant. Eine bestandene HU sagt darüber nichts aus.

Einzig eine e-Nummer auf der Lampe würde die Zulässigkeit andeuten. Aber meines Wissens nach, gibt es keinen Ersatz für herkömmliche Glühlampen-Leuchtmittel (z.B. in LED-Form), die in der EU für den Ausseneinsatz am Fahrzeug zugelassen sind. Die erhältlichen LED-W5W und Konsorten sind hier einzig für den Innenraum des Fahrzeugs legal einsetzbar, da die Leuchteneinheit am Fahrzeug (Scheinwerfer) mit normalen Glühlampen zugelassen wurde.

Steht alles gefühlte Tausendmal hier im Forum...

Auf der ganzen Welt wird zur LED aufgerüstet und beim Auto brauch man so lange bis das zugelassen ist? Ergibt das einen sinn? Bei Den Scheinwerferbirnen kann ich das ja noch verstehen dass die auf auf die Reflektoren abgestimmt sind, aber bei Standlichtbirnen?

Ich lasse meine drin, und wenn der tüv nix sagt, dann störts mich auch nicht. Ich störe damit auf der Straße mit sicherheit niemanden.

Die Frage wäre eher, wer hätte ein Interesse daran, für so ziemlich jeden "alten" Scheinwerfertyp die Leuchtbildanalyse zu machen, damit man eine solche Umrüstung des Standlichts nach Anpassung der Normen legal machen dürfte. Mir fällt da leider niemand ein.

Und da die Fahrzeuge mit Glühlampen dann nach ca. 10 Jahren so ziemlich vom Markt verschwunden sind, erledigt sich das Thema von selbst.

für so kleine leuchtschwache 5w5 könnte man das auch einfach mal so zulassen, geht ja bei straßenlaternen auch.

Ne da wird ein Modul verbaut und nicht einfach das Leuchtmittel gewechselt. Das ist am PKW auch zulässig.

Zitat:

@reaction187 schrieb am 16. Oktober 2016 um 15:43:12 Uhr:


für so kleine leuchtschwache 5w5 könnte man das auch einfach mal so zulassen, geht ja bei straßenlaternen auch.

Wer ist nach deiner Meinung "man"? Kannst du das ein wenig näher ausführen?

Und was haben Straßenlaternen mit der Kfz Beleuchtung und deren Zulassung zutun?
Ist doch etwas völlig anderes.

Zitat:

@Nomen_est_Omen schrieb am 16. Oktober 2016 um 15:59:53 Uhr:



Zitat:

@reaction187 schrieb am 16. Oktober 2016 um 15:43:12 Uhr:


für so kleine leuchtschwache 5w5 könnte man das auch einfach mal so zulassen, geht ja bei straßenlaternen auch.
Wer ist nach deiner Meinung "man"? Kannst du das ein wenig näher ausführen?

Die Behörde oder Institution die dafür zuständig ist.
Wieso wird das nicht gemacht? LED's sind heller, brauchen weniger Strom und werden nicht so heiß, gehen seltener kaputt. Es spricht nichts mehr für die herkömmlichen Birnchen. Ist doch wohl kein ding wenn man sich die öden w5w birnchen rausmacht und vernüpnftige led's reinsetzt. Da hat keiner einen Nachteil von.

Und was bedeutet Modul am pkw? Die Lampenfassung? Der Reflektor? Gibts doch kaum was fahrzeugspezifisches zum nachrüsten.

Ich hab mir jetzt erstmal Osram w5w ice blue 6800k led's bestellt.

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