LED für Standlicht

Tach Gemeinde,

noch ein Thread wegen Umrüstung der Außenbeleuchtung auf LED? Ja und Nein. Ich habe mich durch diverse Threads gequält, bin aber weiterhin unsicher, daher dieser Anlauf.

Hintergrund: Ich bewege den im familiären Fuhrpark gehaltenen MB Vito (W639) >50.000 km pro Jahr, immer mit voll eingeschaltetem Fahrlicht. Etwa alle 25.000 km stellen die Standlichtlampen ihren Dienst ein, so dass ich mehrfach im Jahr die Lampen wechseln muss. Ist zwar jedes Mal nur ein Materialaufwand von wenigen Cent, aber fummelig, da schlecht beizukommen, und einfach nervig.

Die Kennzeichenbeleuchtung habe ich bereits umgerüstet, da ich die dortigen Lampen auch mehrfach im Jahr wechseln musste, weil die Lampen das Zufallen der schweren Heckklappe wohl nicht mochten. Dort habe ich aber die kompletten Leuchten gewechselt, somit legal und koscher. Funktioniert seit einem Jahr bzw. >50.000 km problemlos. Details gibt's für Interessierte hier http://www.motor-talk.de/.../...eichenleuchte-anbieter-i208205403.html .

Nun möchte ich mich auch vom regelmäßigen Glühobstwechsel bei den Standlichtern erlösen. Es geht mir nicht um Show, blaues Licht oder sonstige wenig Sinn stiftende Überlegungen. Ich möchte nur

  • Ersatz der Standlicht-Glassockellampen W5W gegen normal weiße LEDs,
  • ohne anschließende "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard,
  • möglichst legal, also konform mit StVO.

Gibt es solche Produkte? Hat jemand Erfahrung mit Umrüstung?
fragt der HHH1961

Beste Antwort im Thema

kommt endlich von dem schmalen brett, dass LEDsierte standlichtfunzeln zwangsläufig zum erlöschen der BE führen; diese korinthenkackerei wurde schon vor jahrzehnten gekippt und inzwischen mehrfach bestätigt😁

Zitat:

- Erlöschen der BE ab 01.01.1994

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Amtliche Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):

Zitat
Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …
Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.

und

Zitat:

Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.
Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I

sprich, wenn du keinen laser einbaust, der mit standlichtern den anderen verkehrsteilnehmern die netzhaut wegbrennt oder solche funzeln, die deutlich schwächer sind als das 4w-glühobst (eher unwahrscheinlich bei led) sollte die BE regelmäßig nicht erlöschen.
dafür werden in der praxis max. 25€ kassiert und gut. wenn man an einen ganz übellaunigen dorfsheriff gerät, muß man die dinger vor ort ausbauen, sonst untersagung der weiterfahrt. das wars aber auch😉

nenn mir ein urteil, wo aufgrund von led-standfunzeln einer von der versicherung in dem von euch propagierten umfang zu regress verurteilt wurde.
da bin ich aber mal gespannt🙂

und du, johnes, bist eh ein pharisäer
lötest an rücklichtern rum, obwohl du genau weißt, dass die BE dafür für das teil als ganzes gilt. sobald du eine led umlötest, ist diese erloschen!😛
ece r 128

btw.: ich würds auch machen (den ganzen satz tauschen wg. farbunterschieden), aber die rechtslage untersagt eindeutig das herumfummeln an beleuchtungseinheiten

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wenn die lampen ein e-prüfzeichen haben, brauchen die nicht eingetragen werden. die sind rechtlich einem ersatzteil gleichgeordnet.
oder läßt du dir jede neue birne, jeden neuen bremsbelag 'eintragen'?😁

Ne , mach Ich Net , 😛
Ich meine natürlich diese Klarglasscheinwefer mit Linsenoptik und LED Tagfahrlicht für den B3 .
Die ich nicht so schön finde ,
Da eher die Angel Eyes vom B4 ,
Aber leider passen die nicht und die gibs auch nicht für den B3 , 🙁

Besten Dank für alle problemorientierten Beiträge, aber meinethalben können wir hier nun beenden. Ich werde beim Glühobst bleiben und mich halt alle paar Monate über's Wechseln ärgern.

Warum probierst du es nicht mit Longlife Glühbirnen ?

Die leuchten etwas schwächer, halten dafür aber wirklich länger. Das ist der Kompromiss bei diesen Glühbirnen.

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Probiere ich eventuell mal, wenn ich das vorrätige Glühobst aufgebraucht habe.

Zitat:

@sukkubus schrieb am 8. Oktober 2016 um 14:23:32 Uhr:


wenn die lampen ein e-prüfzeichen haben, brauchen die nicht eingetragen werden. die sind rechtlich einem ersatzteil gleichgeordnet.

Auch da gibt es aber Fakes. Die dürfen zwar auch garnicht verkauft werden, sowas taucht aber immer wieder mal auf...

Ja, die Longlife hab ich doch gleich vorgeschalgen 😉 Man sollte sich nur genauer nach der Quelle umschauen. Die sind sonst echt schweineteuer.
Und die Leuchten nicht schwächer, sondern leicht gelblicher als Standard. Das kommt einem subjektiv bisschen dunkler vor.
Nicht-Lichtdesingern 😉 sollte das aber egal sein.

ob es fakes gibt oder nicht, ändert aber nichts an der generellen eintragungsfreiheit von teilen mit e-prüfzeichen.

aber nach treu und glauben kann der gewöhnliche autofahrer erstmal davon ausgehen, dass er zulässige teile eingebaut hat. und ist damit rechtlich auf der sicheren seiten. schlimmstenfalls muß er das teil wieder ausbauen, kann dann aber den händler haftbar machen.

fakes gibt es bei allem.
bei tüv-prüfgutachten für eintragungen, bremsbelägen, leuchten, schalldämpfern und sogar forenusern
😁

Apropos. Markenware, Haltbarkeit, E-Prüfzeichen usw. usw. Kumpel meinte mal:
Besorg dir in einem der Groschenladen ein Microfasertuch der härteren sorte (nicht die flauschigen). Und Isopropylalk.
Zieh dir puderfreie Gummihandschuhe an und putz dann damit bisschen am Glaskolben rum. Seh nur zu, daß nichts tropft und zwischen das Glas und Metallteile der Birne kommt.
Bei W5W u.ä. ebenfalls aufpassen, daß kein Alk auf die Drähte oder die stelle wo sie ins Glas gehen kommt.

Mit der trockenen Seite des Tuches leicht abreiben und dann fuselfrei einbauen.

Das funktioniert wirklich. Gemäß meiner subjektiv geführten Statistik 🙂 verlängert sich so die Lebenszeit einer Glühbirne um mind. 1/4. Teilweise um 1/3! Das mach ich schon seit 2006 so.

Pferdefuß: Man wischt so meist alle Beschriftungen auf dem Glaskolben weg 😛

Kurz: Lampe vor dem Einbau reinigen!

Oder anders: Beschichtung entfernen und UV-Licht auf die Kunststoffgläser los lassen... 😁
Der Trick ist nicht für alle Lampen geeignet. Man sollte es bei H7/H1 lassen. Man kann sich die Kunststoffklarglasscheinwerfer ruinieren.

Oftmals reicht schon ein Widerstand von nur 0.37-1.0 Ohm mit max. 0.5W Leistung um die Lebensdauer der Standlichtlampen mindestens zu verdoppeln.

MfG

Womit wir wieder bei der gesetzmäßigen Zulässigkeit technischer Änderungen wären. 🙂

Die Glaskolben der Glühbirnen. Nicht die das Glas der Scheinwerfer. Leute... 😁

johnes wird damit meinen, das durch den uv-anteil, der jetzt (nach der 'reinigung'😉 ungehindert das birnchen verläßt, der kunststoff der scheinwerfer gekillt wird.
man 😁

ist mir noch gar nicht aufgefallen, dass auf den birnen so eine beschichtung sitzt? auf allen?
und sorgt diese tatsächlich dafür, dass sich die birne so viel mehr erwärmt?

würde da ein kleiner lüfter im scheinwerfergehäuse nicht mehr bringen?
bessere luftzirkulation, bessere kühlung.

pure glaskolben mit alohol zu rubbeln ist meiner meinung nach voodo...😉

Pfff UV-Strahlung. Die 5W-Glimmlämpchen zieh ich mit der Hand raus ohne auszuschalten. Braun bin ich dabei noch nicht geworden. Die sterben eher an Unterkühlung, weil viel Wolfram am lauwarmem Glas kleben bleibt.

ja, bei den birnchen kann ich mir das auch nicht vorstellen.😁
bei h4/h7-brennern allerdings schon.

UV-Filter besitzen alle besseren Lampen, damit die Kunststoffe der Klarglasscheinwerfer nicht vergilben. Oft kann man bei älteren Fahrzeugen sehen, was gemeint ist.

--- --- --- ---

Zitat:

Johnes schrieb:


Oftmals reicht schon ein Widerstand von nur 0.37-1.0 Ohm mit max. 0.5W Leistung um die Lebensdauer der Standlichtlampen mindestens zu verdoppeln.

Zitat:

Kung Fu schrieb:


Womit wir wieder bei der gesetzmäßigen Zulässigkeit technischer Änderungen wären. 🙂

Dann verlängere die Zuleitung entsprechend! 😁
Einige Fahrzeughersteller bieten dafür sogar Umrüstsätze mit Widerstandskabel an. Gerade bei Lampenfressern ist dies oft eine Abhilfsmaßnahme der Hersteller.

MfG

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