LED Blinker vorne als Lauflicht
Weiß einer von euch, ob es das vordere Blinklicht, welches ja in allen Versionen aus einzelnen LEDs besteht, als Lauflicht gibt oder es sich so codieren läßt?
Wäre ein nettes Extra.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@klein_A3 schrieb am 10. Februar 2015 um 13:52:17 Uhr:
Finde es sogar aus Sicherheitsgründen sehr gut, man sieht auch noch anhand der Laufrichtung wohin abgebogen werden soll...
Das kann man auch erahnen wenn man sieht auf welcher Seite das Auto blinkt 😉
162 Antworten
Zitat:
@Timmota schrieb am 6. Dezember 2019 um 15:50:33 Uhr:
Also ich habe die beiden Produkte so gelesen, dass das billigere mit LED ist und das teurere mit halogen
ging von dem im video aus. was ja das teurere ist. mit den beiden "U" TFL
optisch sieht es ja nach was aus. Nur die Funktionalität ;o/
ist halt H7 und obs ein E-Zeichen hat wird das nächste Problem werden
Stimmt, eine Variante ist LED. Ich bezweifle aber das die ein E Prüfzeichen habe. Somit darf man die Teile nicht ohne weiteres verbauen.
Und ein CE bestimmt auch nicht. Somit dürfen die nicht einmal in die EU importiert werden 🙂
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Hätte dürfte könnte würde... 😛
Bemerkt keine sau. Außer es Rumst vorne aber ich bezweifle das sowas einen Unfall ändern/beeinflussen würde.
Beim Brand wirds eng.
Zitat:
@Timmota schrieb am 7. Dezember 2019 um 00:52:01 Uhr:
Hätte dürfte könnte würde... 😛
Bemerkt keine sau. Außer es Rumst vorne aber ich bezweifle das sowas einen Unfall ändern/beeinflussen würde.
Beim Brand wirds eng.
Es erlischt aber die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz. Das wäre/ist mir zu riskant.
Ich hab jetzt welche mit E Nummer für 60€ geholt allerdings bezweifle ich dass das was offizielles ist für den Preis. Kamen aus Deutschland. Osram hat welche im Programm wohl offiziell zugelassen mit E Nummer aber die Kosten auch 150-180€
Immer diese gefährlichen Halbwahrheiten. Der Haftpflichtschutz kann per Gesetz nicht erlöschen. Das einzige, was der VR machen kann ist im Haftpflichtfall einen Eigenbeitrag iHv bis zu 5.000€ als Regresss geltend zu machen. Der Haftpflichtschaden wird im jeden Fall reguliert. Es wäre im einzelnen zu prüfen in wie weit die "LED Standlichtlampe" maßgeblich Einfluss auf den Unfallhergang hatte.
Wenn ein LED Lichtband als Blinkerersatz verwendet wird, wird es da schon heikler. Wenn bei einem Abbiegevorgang jmd zu Schaden kommt, kann es durch aus zu berechtigten Regressansprüchen kommen. Da der Unfallgegner behaupten kann, er hätte den Zubehörblinker nicht wahrgenommen aufgrund fehlender Zulassung.
TK sagte mein Vorredner schon was dazu, aber gänzlich kann auch hier nicht komplett verloren gehen. Der VN hat bei einem Brand diesen ja nicht vorsätzlich in Kauf genommen. Günstigenfalls wird alles erstattet bis auf den Zubehörblinker. Wo hier grobe Fahrlässigkeit beginnt, um den Versicherungsschutz seitens des VR zu kürzen, bzw. zu entsagen vermag ich nicht zu sagen.
Zitat:
@E50-FreaK schrieb am 10. Februar 2015 um 13:06:58 Uhr:
Sorry fürs Offtopic aber ich finde das sollte verboten werden! Finde ich bei Audi extrem grausam.
Im Rheinland sagt man:
Jeder Jeck ist anders
Zitat:
@Meikel schrieb am 4. Februar 2022 um 15:35:36 Uhr:
Zitat:
@E50-FreaK schrieb am 10. Februar 2015 um 13:06:58 Uhr:
Sorry fürs Offtopic aber ich finde das sollte verboten werden! Finde ich bei Audi extrem grausam.Im Rheinland sagt man:
Jeder Jeck ist anders
Interessiert den User nach 7 Jahren bestimmt noch brennend.
Zitat:
@Schnubbi1702 schrieb am 4. Februar 2022 um 17:53:31 Uhr:
Zitat:
@Meikel schrieb am 4. Februar 2022 um 15:35:36 Uhr:
Im Rheinland sagt man:
Jeder Jeck ist andersInteressiert den User nach 7 Jahren bestimmt noch brennend.
Noch einer
Anscheinend hast du dich angemeldet um sinnlos auf alte Beiträge zu antworten.
Auch interessant das du aus meiner ersten Antwort anscheinend herauslesen kannst, wie ich zum Lauflicht stehe. Hat was von Hellseher.