LED Blinker Birnen mit Zulassung?
Hallo,
gibt es inzwischen solche Birnen (21 Watt) mit TÜV Siegel und E-Prüfzeichen?
Beste Antwort im Thema
Falsch!Zitat:
Original geschrieben von OPC
Aber es gibt ja auch LED-Leuchtmittel mit Check Wiederstand. Also mit Prüfung. Ist einzusetzen in jeden erdenklichen Fahrzeug...
Der Widerstand trickst das Blinkerrelais aus! Selbst, wenn die LEDs defekt sind, würde das Wagen das nicht merken und du somit keine Meldung erhalten! Diese Widerstände prüfen gar nichts, sondern überlisten eine Sicherheitseinrichtung des Fahrzeuges!
Daher:Niemals mit Zulassung!
MfG
63 Antworten
@Kung Fu: Entweder du bleibst sachlich, oder hältst dich zurück! Provokationen und Beleidigungen werden nicht mehr geduldet!
Bitte kehrt zum Thema zurück und lasst euch nicht provozieren! (Einige Beiträge habe ich entfernt!)
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Ich finde das Thema auch recht interessant, weil ich selber Elektroniker bin und selber viel mit µC's arbeite! (Ich kaufe kleine 8-beiner AVR's im 50er Pack für 40ct/Stk.!)
Für eine LED-Ersatzlampe, nur eine LED zu nutzen, ist auch nicht ideal, weil der Abstrahlwinkel mit 120° noch recht klein und die Ausfallsicherheit bei den Hochleistungs-LEDs noch recht gering ist. Man benötigt also mehrere Module in der Lampe...
Zur Realisierung: Bedingt durch die Baugröße, müsste die LEDs und der µC auf einem Chip sitzen. Durch die Baugröße, sind die 21W Stromaufnahme um das originale Relais (bzw. ECU) zu täuschen kaum möglich! Daher: Ein Austausch ist notwendig. Ein Rückspeisen über 2-Ader wäre möglich! (Ähnliche Schaltungen habe ich entwickelt und in Betrieb!) Dies ist aber nicht in der Baugröße möglich, selbst wenn man es in den kleinsten auf den Markt verfügbaren SMD-Chips ausführt. Diese Energiemenge, benötigt nunmal Platz. Daher: 3-Ader ist nötig! Zusätzlich, muss das Relais/ECU ebenfalls auf eine Rückspeisung ausgelegt sein. (Genau wie alle anderen am Kreis angeschlossenen Verbraucher!)
Wie hier schon erwähnt, wird eine Zulassung von LEDs als 1:1-Ersatz lllaaaaannnnggggeee auf sich warten lassen. Hier müsste sicher eher aus der Richtung des Gesetzgebers gehandelt werden, um das Verfahren zu vereinfachen.
Für mich ist der Einbau neuer kompletter Blinker, der einfachere Weg, wenn diese nicht in der Leuchte/Scheinwerfer integriert ist. (Sonst muss der ganze Scheinwerfer oder Lampenträger eben neu!) Für einige Fahrzeugmodelle (Golf & Co.!) gibt es solche Austauschleuchten/Scheinwerfer. Nur, kosten diese eben mehr als eine Glühlampe!
PS: Glühobst/Leuchtobst, ist unter Epileptikern... ähh... Elektrikern & Elektronikern (und anderen Mitgliedern der strömenden Zunft) ein gängiger Begriff... 😁
Nun bitte zum Thema weiter!!
MfG
Zitat:
@OPC schrieb am 9. Mai 2012 um 13:04:26 Uhr:
Warum? Vorne habe ich Bi-Xenon Brenner drin, der einzigen Glühbirnen sind die Blinker. Warum wird es auch in Zukunft so etwas nicht geben?Zitat:
Original geschrieben von Provaider
Die wird es wohl auch nie geben. Nur komplette Blinker mit LED drin! Ein Austausch von LED Modulen ist nicht vorgesehen, weil die Lebensdauer so lange ist.
Die Enwicklung kann ja nicht so schwer sein?Weil ohne E-Prüfzeichen und TÜV lasse ich lieber die Finger von diesen Ebay Dingern.
Hallo,
also es ist folgender Maßen, warum das mit der Ausstattung bei Deinem Fahrzeug der Fall ist.
Es gibt derzeit viele verschieden Arten von Fahrzeugen auf dieser Welt. Und auch mal bestimmt genauso viele Automarken bzw Hersteller.
Jeder Hersteller baut Teile von verschiedenen Teilelieferanten ein.
Heißt:
Scheinwerfer von "Hella"; Geschwindigkeitsregelanlagen von "Delphi"... usw.
Bei den Scheinwerfern ist es wichtig, als Hersteller eben spezifische Angaben zu beachten, die von Vaterstaat vorgeschrieben werden. Z.B. bei Gasentladungsscheinwerferanlagen (kurz=Xenon) ist es vorgeschrieben, ab dem Baujahr 2000 dürfen Fahrzeuge mit Xenon-Anlagen nur noch mit einer Scheinwerferreinigungsanlage und nicht mehr als 8000K (8000 Kelvin) Lichttemperatur ausgeliefert werden.
Zudem gibt es noch die Vorschrift (diese sogar als EU-Richtlinie verfasst wurde) dass Scheinwerfer nicht mehr als eine bestimmte "Lumen"-Zahl aufweisen dürfen.
Jetzt ist klar, dass wenn man LED-Blinkerlampen in einen Scheinwerfer einbaut, welcher mit einer Bi-Xenon-Anlage ausgestattet ist, dass man deutlich über den Grenzwert von (so ist es vorgeschrieben bei Bi-Xenon-Scheinwerfern) 20,000 Lumen hinausschießt. Außer man findet LED-Blinkerlampen mit nicht mehr als 330 Lumen...! =)
Allerdings gibt es verschiedene Fahrzeuge, die eine intiligente Lichtsteuerung bieten. Z.B. der Audi Q3 aus dem Baujahr 2013. Geschickter Weise sorgt ein kleines Steuergerät an dieser Stelle für ein leichtes "Abblenden" des Scheinwerfers, worin der Blinker aktiviert wird. Grund hierfür war, dass man eben unbedingt LED-Blinkeranlagen verbauen wollte.
Ich hoffe, damit konnte ich Dir/Euch ein wenig klare Sicht verschaffen. ;-)
LG vwfan1307
Ob das nach 30 Monaten noch interessiert 😉
Zitat:
@easyline001 schrieb am 18. Dezember 2014 um 23:55:56 Uhr:
Ob das nach 30 Monaten noch interessiert 😉
Gude easyline001,
Ich wollte lediglich meine Mitmenschen auf den derzeitigen Stand der Technik bringen. Eventuell gibt es ja Leute, die so etwas auch noch nach 30Monaten interessiert.
LG
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Zitat:
Ich wollte lediglich meine Mitmenschen auf den derzeitigen Stand der Technik bringen. Eventuell gibt es ja Leute, die so etwas auch noch nach 30Monaten interessiert.
Wenn es denn stimmen würde ... 🙄
Sind die 30 Monate schon vorüber? ;-)
Folgende Frage habe ich: Ich bin Besitzer eines Motorrades (Chopper) und habe bereits die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger auf LED (jeweils der komplette Blinker) gewechselt. Dazu war es natürlich notwendig, jeweils einen Widerstand parallel zu schalten. Funktioniert bestens und scheint soweit auch legal zu sein. Alle Einzelteile kamen dazu aus dem Motorrad-Fachhandel.
Nun erwäge ich auch die vorderen Blinker auf LED umzustellen, kann mich aber nicht so recht von den "Ochsenaugen" trennen, in denen jeweils eine 21W12V-Birne verbaut ist. Diverse LED-Blinker gibts in Hülle und Fülle, nur passen diese rein optisch nicht zu meinem Motorrad. Deshalb könnte, so mein Plan, eine in Helligkeit und Farbe vergleichbare 12V-LED die alte Halogenbirne ersetzen. Die Bastelarbeit dazu soll hier mal nicht das Thema sein.
Ein Tausch hätte u.a. den Vorteil, dass die Widerstände der hinteren Blinker raus könnten. Gleichzeitig müsste das Blinker-Relais gegen ein LED-taugliches getauscht werden. Ist aber ebenfalls im Handel verfügbar.
Nun kam hier in der Diskussion irgendwann klar zur Sprache, dass der Blinker nur mit dem damit geprüften Leuchtmittel zugelassen ist. Ist dem noch immer so? Oder kann hier der TÜV eine Zulassung für dieses Teil nach einer Prüfung erteilen. Es handelt sich dabei ja nicht um eine Prüfung für in Serie gehende Einzelteile, sondern um eine Einzelfallprüfung, wie sie an diversen Basteleien durchaus üblich ist.
LG
Ja, ist so. Und dass es für deine Maschine keine gescheiten / geprüften LEDs gibt kann ich kaum glauben. Polo, Hein-Gericke nebst Louis haben doch ein sehr umfangreiches Angebot legaler Blinker mit E-Prüfzeichen. Hab an meinem Bock vier LED Blinker, dazu halt ein LED Blinkrelais. Den thermischen Blödsinn mit Lastwiderständen hab ich mir nie angetan.
Bei mir guckt der TÜV übrigens mit als erstes drauf, das am Rand. Sieht der ein E-Prüfzeichen, ist der happy.
Und tausche das Blinkrelais gegen ein LED-tagliches (Beispiel), dann braucht man keine Heizwidertände