LED Birnen beim Volvo XC 60 umrüsten.

Volvo XC60 D

Hallo,
Ich habe gesehen dass es Scheinwerfer Birnen für mein Fahrzeug auch in LED gibt. Da diese Birnen hinten dran Kühlrippen haben, habe ich mich gefragt ob die Hitze Entwicklung ein Problem für den Scheinwerfer sein könnte. Passen sie überhaupt in den Scheinwerfer? Ich bedanke mich im Voraus für Eure Expertise.
LG Matthias

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Zitat:

@volvocarl schrieb am 19. Februar 2023 um 13:01:40 Uhr:


Wenn die Parameter mit den jeweils alten "Birnen" gleich sind, sollte eine Zulassung für eine Retrofit eigentlich für mehrere Fahrzeuge reichen. Es sei denn, das auf Grund von Platzproblemen z.B. der Aufbau geändert werden muss.

Stichwort "lichttechnisches Gutachten".
Das Fahrzeug hat seine Zulassung mit eben dem verbauten Scheinwerfer,welcher eben das für ihn zugelassene H7/H4/Xenon/LED-Leuchtmittel enthält.
Wird da etwas verändert,erlischt eben die Betriebserlaubnis.

Betrifft nicht Deutschland,sondern Europa hat nichts mit deutschem Regulierungswahn zu tun.

Zitat:

@T5-Power schrieb am 19. Februar 2023 um 16:41:17 Uhr:



Zitat:

@volvocarl schrieb am 19. Februar 2023 um 13:01:40 Uhr:


Wenn die Parameter mit den jeweils alten "Birnen" gleich sind, sollte eine Zulassung für eine Retrofit eigentlich für mehrere Fahrzeuge reichen. Es sei denn, das auf Grund von Platzproblemen z.B. der Aufbau geändert werden muss.

Stichwort "lichttechnisches Gutachten".
Das Fahrzeug hat seine Zulassung mit eben dem verbauten Scheinwerfer,welcher eben das für ihn zugelassene H7/H4/Xenon/LED-Leuchtmittel enthält.
Wird da etwas verändert,erlischt eben die Betriebserlaubnis.

Betrifft nicht Deutschland,sondern Europa hat nichts mit deutschem Regulierungswahn zu tun.

Ich habe das schon verstanden. 😉
Und kann das auch nachvollziehen.
Ich kann nur nicht verstehen, warum bei den ganzen Retrofit LEDs für jedes Fahrzeug ein eigenes Gutachten erforderlich ist.
Die Teile sind bis auf ein paar Adapter, die aber auch wieder nur fahrzeugspezifisch sind, alle gleich.
Also warum werden die nicht für alle entsprechenden Fahrzeuge freigegeben?
Meinetwegen ohne Adapter alle X-Fahrzeuge, die mit Adapter alle Y-Fahrzeuge.

Und genau diese "Nachrüstbirnen" scheinen in einigen europäischen Ländern nicht mit so straffen Regularien belegt zu sein.
Und wenn Du jetzt bspw. Dein Auto in PL zulassen kannst (weil Du meinetwegen ein Sommerhaus dort hast und das dort als Zweitwohnung gemeldet ist), sparst Du nicht nur Steuern und Versicherung, sondern kannst unbegrenzt mit den Regularien von PL in D rumfahren. Alles, was dort erlaubt ist, kannst Du dann hier auch benutzen.

Und was das GS Zeichen auf irgendwelchen China - Teilen betrifft: es gibt wirklich Buden, die das offiziell beantragen und dafür auch bezahlen. Und es gibt die anderen, die das GS - Zeichen einfach drauf kopieren... Die gibt's aber auch innerhalb von Europa. 😉

Bzgl. der Auto war ja nur der Hinweis relevant, daß die Jungs dort nicht mehr nur noch kopieren und/oder pfuschen, sondern mittlerweile richtig gutes Zeugs produzieren. Sehr zum Ärger der europäischen Konkurrenz.
Es gilt halt immer, die guten Produkte herauszufiltern. 😁

Zitat:

@volvocarl schrieb am 19. Februar 2023 um 18:44:57 Uhr:



Zitat:

@T5-Power schrieb am 19. Februar 2023 um 16:41:17 Uhr:


Stichwort "lichttechnisches Gutachten".
Das Fahrzeug hat seine Zulassung mit eben dem verbauten Scheinwerfer,welcher eben das für ihn zugelassene H7/H4/Xenon/LED-Leuchtmittel enthält.
Wird da etwas verändert,erlischt eben die Betriebserlaubnis.

Betrifft nicht Deutschland,sondern Europa hat nichts mit deutschem Regulierungswahn zu tun.

Und wenn Du jetzt bspw. Dein Auto in PL zulassen kannst (weil Du meinetwegen ein Sommerhaus dort hast und das dort als Zweitwohnung gemeldet ist), sparst Du nicht nur Steuern und Versicherung, sondern kannst unbegrenzt mit den Regularien von PL in D rumfahren. Alles, was dort erlaubt ist, kannst Du dann hier auch benutzen.

Es hängt von Deinem Lebensmittelpunkt ab.
Mal eben ein polnisches Fahrzeug hier dauerhaft in Deutschland fahren is nich.

Da sind schon einige "Kollegen" böse mit reingefallen.
Wenn Du den Hauptsitz in Deutschland hast und Dich mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhältst,muss der Wagen auch hier angemeldet sein.

Und auch polnische Mitbürger können hier in D Bußgelder bekommen, wenn das Fahrzeug nicht geltendem Recht entspricht.

https://daubner-verkehrsrecht.info/.../...ulassung-auslaendisch-steuer

Einem Bekannten kam das sehr teuer zu stehen,da er mehrere Jahre mit seinem E34 Diesel hier in D unterwegs war und er bei einer Kontrolle ausfflog.

Aber wir weichen vom Thema ab:

Keine Freigabe-keine legale Nachrüstung möglich!

Und Basteln mit ungeprüfter Chinaware ist und bleibt scheisse.

Naja, ein Kollege aus dem Norden hat sich zusätzlich einen Bauernhof im polnischen Grenzgebiet gekauft, wohnt noch mit Familie während der Arbeit in Bayern und hat trotzdem seit Jahren ne polnische Nummer. 😉

Es geht aber nur darum, daß bei ausländischen Fahrzeugen das dort geltende Recht hier anerkannt wird. Zumindest so lange, bis man den ummeldet.

Aber Du hast Recht, wir schweifen ab.

Trotz allem: wenn mir mein Xenon nicht reichen würde, wäre ein Test sicherlich interessant. Einbauen, in die Werkstatt zum testen (am Gerät sieht man schön, ob der Streulichtanteil zu hoch ist) und dann mal schauen.
Mir wäre es aber einfach zu viel Arbeit, alle 2 Jahre zum TÜV den Kram wieder umzubauen.

Ansonsten dürften eigentlich allen hier das Für und Wider solcher Aktionen bekannt sein.
Von daher Ruhe reinlassen. 😁

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Aber letztlich:

Wer sagt denn,daß LED heller/besser ist?
Mit LED hat man mehr Möglichkeiten,wenn die Elektronik und der Scheinwerfer darauf ausgelegt sind,Stichwort "Matrix LED".

Nur auf LED umbauen verschenkt viel an Potential.

Mein Bi-Xenon im AMG deutlich besser von der Ausleuchtung als das LED im 2023er Tucson.

Die LED Leuchtmittel mit einer Fahrzeugspezifischen ABE zu versehen, wird sich weder für Osram noch für Phillips lohnen.

Da bei unseren Fahrzeugen grundlegend der Xenonanteil zu hoch ist.

Da kommen wohl V50 und die altere Generation von V70, eher zum Zuge.

Desweiteren muss beachtet werden, ob durch den Kühlkörper mit Lüfter, überhaupt der Deckel hinten noch drauf geht.

Das ist jetzt bei einen V70III, kein Thema.

Jedoch bei unserem D-Corsa geht's nicht mehr.

Hatte ich mir auch schon so gedacht,denn der Kühlkörper braucht ganz schön Platz.

Da sie im Corsa nicht passen wollten, durften sie im V70 im Fernlichtgehäuse platznehmen.

Die Nebler sind auch mit Osram LED bestückt.
Leider müssen die noch ausbleiben, da die Kunststoff Einstellspirale gebrochen ist.

Zitat:

@volvocarl schrieb am 19. Februar 2023 um 18:44:57 Uhr:



Ich kann nur nicht verstehen, warum bei den ganzen Retrofit LEDs für jedes Fahrzeug ein eigenes Gutachten erforderlich ist.
Die Teile sind bis auf ein paar Adapter, die aber auch wieder nur fahrzeugspezifisch sind, alle gleich.
Also warum werden die nicht für alle entsprechenden Fahrzeuge freigegeben?
Meinetwegen ohne Adapter alle X-Fahrzeuge, die mit Adapter alle Y-Fahrzeuge.

Warum das so gehandhabt wird und LED Leuchtmittel nicht für jedes Fahrzeug direkt so zugelassen sind ?

Fangen wir mal damit an was Licht überhaupt ist, es ist ein Gemenge aus verschiedenen Lichtwellenlängen die gemischt miteinander weißes Licht ergeben.
Ein Glühfaden gibt ein Natürliches Lichtspektrum wieder, also so wie Sonnenlicht ein gemenege aus vielen verschiedenen Lichtspektren die gemischt wieder weiß ergeben. Es sind Hunderte Spektren mit entsprechend unterschiedlichen Energiewellen, also Stärke.

LED (Light Emitig Diode) kann nur ein Lichtspektrum. Je nach Frequenz und Spannung erzeugt eine LED entweder Rot, oder Grün etc... Eine Weiß LED leuchtet eigentlich nicht weiß, sie hat drei Lichtfarben die miteinander gemischt Kaltweißes Licht ergeben. Diese drei Farben werden alle mit der gleichen energie abgestrahlt. Es entspricht nicht dem Lichtspektrum eines Glühfaden oder dem Tageslicht.
Je nach dem ob ein Scheinwerferreflektor mit Chrom Silber oder sonstwas bedampft ist kann die Reflektionsschicht das Lichtspektrum beeinflussen. Man weis da also nicht welche der drei Farben da eventuell stärker reflektiert wird als die anderen. das macht es Schwirig zu entscheiden ob eine LED für den jeweiligen Reflektor geeignet ist und nicht ein Lichtspektrum erzeugt wird das Schädlich für die Augen sein kann.

Es ist also eine Physikalische Frage des Lichtspektrum welches abgestrahlt wird. Und daher muss das mit der jeweiliegen LED Lampe die verwendet wird auch zuerst mal geprüft werden was da für ein Spektrum abgestrahlt wird.

Ist nun ein verständniss für das ganze vorhanden ?

Zitat:

@camelffm-2 schrieb am 20. Februar 2023 um 08:00:48 Uhr:



Zitat:

Warum das so gehandhabt wird und LED Leuchtmittel nicht für jedes Fahrzeug direkt so zugelassen sind ?

Fangen wir mal damit an was Licht überhaupt ist, es ist ein Gemenge aus verschiedenen Lichtwellenlängen die gemischt miteinander weißes Licht ergeben.
Ein Glühfaden gibt ein Natürliches Lichtspektrum wieder, also so wie Sonnenlicht ein gemenege aus vielen verschiedenen Lichtspektren die gemischt wieder weiß ergeben. Es sind Hunderte Spektren mit entsprechend unterschiedlichen Energiewellen, also Stärke.

LED (Light Emitig Diode) kann nur ein Lichtspektrum. Je nach Frequenz und Spannung erzeugt eine LED entweder Rot, oder Grün etc... Eine Weiß LED leuchtet eigentlich nicht weiß, sie hat drei Lichtfarben die miteinander gemischt Kaltweißes Licht ergeben. Diese drei Farben werden alle mit der gleichen energie abgestrahlt. Es entspricht nicht dem Lichtspektrum eines Glühfaden oder dem Tageslicht.
Je nach dem ob ein Scheinwerferreflektor mit Chrom Silber oder sonstwas bedampft ist kann die Reflektionsschicht das Lichtspektrum beeinflussen. Man weis da also nicht welche der drei Farben da eventuell stärker reflektiert wird als die anderen. das macht es Schwirig zu entscheiden ob eine LED für den jeweiligen Reflektor geeignet ist und nicht ein Lichtspektrum erzeugt wird das Schädlich für die Augen sein kann.

Es ist also eine Physikalische Frage des Lichtspektrum welches abgestrahlt wird. Und daher muss das mit der jeweiliegen LED Lampe die verwendet wird auch zuerst mal geprüft werden was da für ein Spektrum abgestrahlt wird.

Ist nun ein verständniss für das ganze vorhanden ?

Zweifellos eine ausgezeichnete Erklärung, @camelffm-2

OSRAM, der namhafter deutscher Leuchtenhersteller, ging als Erster den einzig möglichen legalen Weg. Sie haben sich ihre LED-Retrofit von der Behörde genehmigen lassen und schreiben selbst auf ihrer Homepage, dass die Zulassung für die legale NIGHT BREAKER LED für jedes Fahrzeugmodell ein sehr komplexer Prozess wäre. Sie arbeiten kontinuierlich an weiteren Zulassungen.  
Hierbei ist das LED-Leuchtmodul in Verbindung mit festgelegten Scheinwerfern genehmigt worden. Für jeden einzelnen Scheinwerfertypen mussten eigenständige Prüfungen durchgeführt werden. 

Das Ergebnis: Bei insgesamt 12 Fahrzeugtypen von acht verschiedenen Herstellern darf diese LED nun offiziell und ganz legal verwendet werden.
Die durch das Kraftfahrtbundesamt erteilte „Allgemeine Bauartgenehmigung“ (ABG) wurde allerdings vorerst nur bis zum 01.10.2022 befristet.

Vor einem »legalen« Umbau wäre daher zunächst anhand der Kompatibilitätslisten zu prüfen, ob es für sein konkretes Fahrzeug einen genehmigten Umrüstsatz gibt, der auch zur EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs passt. 

Zitat:

@volvocarl schrieb am 19. Februar 2023 um 21:29:08 Uhr:


Naja, ein Kollege aus dem Norden hat sich zusätzlich einen Bauernhof im polnischen Grenzgebiet gekauft, wohnt noch mit Familie während der Arbeit in Bayern und hat trotzdem seit Jahren ne polnische Nummer. 😉

Es geht aber nur darum, daß bei ausländischen Fahrzeugen das dort geltende Recht hier anerkannt wird. Zumindest so lange, bis man den ummeldet.

Die Zulassungsbedingungen dürften in EU-Ländern größtenteils gleich sein, Carl.
Warum Fahrzeuge, die in Polen zugelassen wurden, ohne Einschränkungen auch in Deutschland gefahren werden dürfen, hängt damit zusammen, dass alle Regularien für alle ECE-teilnehmenden Länder gleichbedeutend und verbindlich sind.
Die Zahl zwischen 1 und 63 hinter dem E-Zeichen gibt an, in welchem Land ein Bauteil zugelassen wurde. 
Die ECE bezeichnet die Economic Commission for Europe, also die Wirtschaftskommission für Europa.  
Für Deutschland steht die E1, Frankreich hat die E2 und Polen die E20 usw. 
Eine Zulassung erhalten nur Fahrzeugteile, die den ECE-Regelungen entsprechen.  
In diesen wurde einheitlich und verbindlich für die teilnehmenden ECE-Länder festgelegt, welche Vorschriften für welches Bauteil gilt. So kann ein Hersteller eine Lampe beispielsweise in Dänemark oder halt in Polen zulassen, diese Genehmigung erkennen dann alle Mitgliedsstaaten an.

@BaggerHeinz:

Bitte mal das Zitieren üben.

Zitat:

@camelffm-2 schrieb am 20. Februar 2023 um 08:00:48 Uhr:


LED (Light Emitig Diode) kann nur ein Lichtspektrum. Je nach Frequenz und Spannung erzeugt eine LED entweder Rot, oder Grün etc... Eine Weiß LED leuchtet eigentlich nicht weiß, sie hat drei Lichtfarben die miteinander gemischt Kaltweißes Licht ergeben.
Ist nun ein verständniss für das ganze vorhanden ?

Nicht wirklich :-) Eine Kombination aus RGB könnte man wie beschrieben machen, würde man aber im Randbereich wegen inhomogener Schichtdicken sehen. In Wirklichkeit kommt eine rein blaue Leuchtdiode zum Einsatz (basierend auf Indiumgalliumnitrid) , welche mit Hilfe einer gelblichen Lumineszenzschicht, die als Wellenlängen-Konverter wirkt, daraus weißes 'Licht' macht.

P.S. Die Farbe einer Leuchtdiode hängt übrigens im wesentlich vom Bandabstand des eingesetzten Halbleitermaterials ab.

Na ja, soweit habe ich mich da nicht reingekniet. Aber auch da wird es so sein das dieses Licht nur eine begrenzte Wellenlänge hat und nicht so viele gemischt wie Glühfadenlampen oder Tageslicht.
Von daher, die Farbe des Reflektorspiegel kann da Änderungen der Wellenlänge eines ausd spezieller Wellenlänge zusammengesetztem Licht ändern. Wenn der Spiegel z.B. genau 500 Nannometer nicht reflektiert wird es mit dem Blau schon Schwirig. Chrom hat eine gewisse Blauverschiebung. Silber nicht.
Daher muss das halt entsprechend geprüft und Freigegeben werden. Nicht das da sonst ein UV Anteil ensteht der dem Augenlicht gefährlich werden kann.

Zitat:

@camelffm-2 schrieb am 20. Februar 2023 um 11:59:24 Uhr:


Na ja, soweit habe ich mich da nicht reingekniet. (.....)

Wir sollten uns daher an Fakten halten und nicht unwissend die Physik zu Hilfe nehmen. Wenn die Lampe keine Zulassung für mein Fahrzeug hat, darf sie nicht verbaut werden - Punkt.

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