Leasingvertrag auf Firma, Kaufvertrag Privat- Zulassung?

Mercedes C-Klasse W204

Guten Abend,

bin schon seit einiger Zeit mitleser und viele Meinungen haben mich auch zu meiner Wahl W204 CDI 180 T mit Comand gebracht. Nun habe ich eine knifflige Frage zur Zulassung- habe kein spezielles Board dafür hier gesehen.

Das Auto "kaufe" ich privat, da ich wg. Presseausweis 15% erhalte. Kann angeblich nicht auf die Firma laufen, deren GF ich bin. Der freundliche hat mir deshalb gesagt: Halter werde ich bzw. Angebot auf mich privat und Leasingvertrag plus inkludierte Versicherung geht auf die Firma. Leasingnehmer also die Versicherung.

Jetzt der spannende Punkt: Kann ich das Auto auf die Firma zulassen, wenn ich selbst der Halter bin? Es brennt deshalb, weil ich aus einem anderen Landkreis komme und demzufolge mit keinem fremden Kennzeichen zu Terminen will.

Wie funktioniert die Zulassung in meinem speziellen Fall, hat jemand eine Idee?

Vielen dank und Grüße
Anton

18 Antworten

Zulassung erfogt auf den Halter egal wer oder wie das Fahrzeug genutzt wird.

Gruss

schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

sollte möglich sein: du bist Eigentümer, Firma als Leasingnehmer ist Halter.

Gruß

Wenn Du den Kaufvertrag unterschreibst, bist Du Eigentümer. Besitzer ist der, der die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt, also idR derjenige, auf den das Fz zugelassen ist. Eigentümer und Besitzer müssen nicht identisch sein. Im Brief und im Schein darf eine vom Eigentümer abweichende Person verzeichnet sein, in Deinem Fall also die Fa.

Zitat:

Original geschrieben von AntonKornberg


Das Auto "kaufe" ich privat, da ich wg. Presseausweis 15% erhalte. Kann angeblich nicht auf die Firma laufen, deren GF ich bin. Der freundliche hat mir deshalb gesagt: Halter werde ich bzw. Angebot auf mich privat und Leasingvertrag plus inkludierte Versicherung geht auf die Firma. Leasingnehmer also die Versicherung.

Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft?

Falls ersteres, bezweifle ich, dass so ueberhaupt ein Leasingvertrag zustande kommen wird. Das wuerde naemlich bedeuten, dass Du im Fahrzeugbrief stehst, die Bank aber nur einen Vertrag mit Deinem Unternehmen hat, was ihr kaum ausreichen duerfte.

Zitat:

Jetzt der spannende Punkt: Kann ich das Auto auf die Firma zulassen, wenn ich selbst der Halter bin? Es brennt deshalb, weil ich aus einem anderen Landkreis komme und demzufolge mit keinem fremden Kennzeichen zu Terminen will.

Du solltest lieber versuchen, als Unternehmen einen Rabatt auszuhandeln. Alternativ koenntest Du das Fahrzeug auch komplett privat anschaffen und dann mit dem Unternehmen (sofern es eine Kapitalgesellschaft ist, sonst gibt es Einschraenkungen) die gefahrenen Kilometer abrechnen.

Der Zulassungsort richtet sich bei Kapitalgesellschaften nach ihrem Unternehmenssitz, bei Personengesellschaften bestehen die Zulassungsstellen meistens (wenn auch nicht immer) darauf, die Privatanschrift zu verwenden.

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Zitat:

Original geschrieben von Zak_McKracken



Zitat:

Original geschrieben von AntonKornberg


Das Auto "kaufe" ich privat, da ich wg. Presseausweis 15% erhalte. Kann angeblich nicht auf die Firma laufen, deren GF ich bin. Der freundliche hat mir deshalb gesagt: Halter werde ich bzw. Angebot auf mich privat und Leasingvertrag plus inkludierte Versicherung geht auf die Firma. Leasingnehmer also die Versicherung.
Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft?

Falls ersteres, bezweifle ich, dass so ueberhaupt ein Leasingvertrag zustande kommen wird. Das wuerde naemlich bedeuten, dass Du im Fahrzeugbrief stehst, die Bank aber nur einen Vertrag mit Deinem Unternehmen hat, was ihr kaum ausreichen duerfte.

Kapitalgesellschaft, also GmbH. Mich wundert das auch und auch unseren Steuerberater, der das auch nur so halb gut findet. Der Freundliche sagt hingegen, dass er ständig solche Verträge macht. Wen könnte ich bei Mercedes denn fragen, der kompetent ist - Verkäufer wohl nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Zak_McKracken



Zitat:

Jetzt der spannende Punkt: Kann ich das Auto auf die Firma zulassen, wenn ich selbst der Halter bin? Es brennt deshalb, weil ich aus einem anderen Landkreis komme und demzufolge mit keinem fremden Kennzeichen zu Terminen will.

Du solltest lieber versuchen, als Unternehmen einen Rabatt auszuhandeln. Alternativ koenntest Du das Fahrzeug auch komplett privat anschaffen und dann mit dem Unternehmen (sofern es eine Kapitalgesellschaft ist, sonst gibt es Einschraenkungen) die gefahrenen Kilometer abrechnen.

Der Zulassungsort richtet sich bei Kapitalgesellschaften nach ihrem Unternehmenssitz, bei Personengesellschaften bestehen die Zulassungsstellen meistens (wenn auch nicht immer) darauf, die Privatanschrift zu verwenden.

Leider komme ich nicht auf die Höhe, auch nicht in einen Bereich wo es mehr oder minder egal sein könnte. Liegt am Presserabatt, den MB nur persönlich ausstellt- Audi und BMW ticken anders.

Aber wenn ich dich richtig verstehe und der Vertrag zustande kommt, dann ist auch die Zulassung auf die Firma ohne Probleme möglich?

VG

Zitat:

Original geschrieben von AntonKornberg


Kapitalgesellschaft, also GmbH. Mich wundert das auch und auch unseren Steuerberater, der das auch nur so halb gut findet. Der Freundliche sagt hingegen, dass er ständig solche Verträge macht. Wen könnte ich bei Mercedes denn fragen, der kompetent ist - Verkäufer wohl nicht...

Du koenntest mal direkt mit den Leasing-Leuten telefonieren. Ich habe das Gefuehl, dass sich hier ein Verkaeufer weit aus dem Fenster lehnt, um den Auftrag zu bekommen. 🙂

Auch die Bedenken Deines Steuerberaters solltest Du ernstnehmen. Selbst wenn es gerade noch akzeptabel ist, koennte es bei der naechsten Steuerpruefung zu Diskussionen kommen.

Zitat:

Leider komme ich nicht auf die Höhe, auch nicht in einen Bereich wo es mehr oder minder egal sein könnte. Liegt am Presserabatt, den MB nur persönlich ausstellt- Audi und BMW ticken anders.

Du koenntest Dir mal ein Vergleichsangebot bei BMW einholen und das auf den Tisch legen, sowas kann einiges bewirken.

Falls Du das Fahrzeug mit der 1%-Regelung versteuern willst, solltest Du im Hinterkopf behalten, dass die immer mit dem Listenpreis berechnet wird, die Privatnutzung bleibt also gleich teuer.

Zitat:

Aber wenn ich dich richtig verstehe und der Vertrag zustande kommt, dann ist auch die Zulassung auf die Firma ohne Probleme möglich?

Eine Zulassung auf eine GmbH ist kein Problem (die steht dann auch im Fahrzeugschein), und auch abweichende Eigentuemer und Halter sind prinzipiell moeglich. Allerdings gehe ich wie gesagt stark davon aus, dass der Leasinggeber das nicht mit sich machen laesst.

Bei Leasingverträgen ist der Eigentümer des Fahrzeugs die Leasingbank. Der Leasingvertrag wird mit den Halter abgeschlossen . Der Halter haftet bei alle Ansprüchen seitens der Leasingbank.

Gruss

Hallo,

bei einem Leasingvertrag wird das Fahrzeug nicht von Dir gekauft. Es geht also nicht in Dein (privates oder Firmen-) Eigentum über. Käufer und Eigentümer sind der zukünftige Leasinggeber. Wer ist das bei Dir? Die MB-Bank oder eine Leasingfirma? Allein hier macht mich stutzig, dass Du den Wagen nicht mit Deiner GmbH kaufen kannst, aber eine Leasingfirma die ja auch nicht wirklich journalistisch tätig ist.

Die Zulassung erfolgt am Standort und auf den Halter des Fahrzeugs. Daher kann z.B. eine Firma die geleasten Fahrzeuge an ihrem Standort als Firmenfahrzeuge mit ihren Kennzeichen zulassen.

In den meisten besonderen Konditionen steht drin, dass ein Fahrzeug auf den Sonderkonditionsberechtigten mindestens X Monate zugelassen sein muss, bevor es weiterverkauft werden darf. Hier solltest Du auch keinen Blödsinn machen. Lies das selbst noch mal genau durch!!
Hier liegt nämlich m.E. der eigentliche Haken für Dich.

Soweit ich weiss, kann man die Pressepreise auch als journalistisch tätige Firma für Firmenfahrzeuge bekommen, wenn die Fahrzeuge als Dienstwagen für Mitarbeiter mit Presseausweis in der Entsprechenden Position/Abteilung genutzt werden. Kläre das noch mal mit MB ab. (Bei VW, BMW und Volvo weiß ich von meinem ehem. AG, der als ein Geschäftsbereich einen Verlag hatte, dass es so gelaufen ist. Leider hatte ich nicht das Glück in diesen Genuß zu kommen.)

Als alternative Idee vielleicht noch dies:
Rechne doch mal ggf. durch, ob Du nicht privat kaufst und alle! Kosten für den Wagen über ein eigenes Konto laufen läßt (z.B. mit eigener EC oder Kreditkarte für Tanken etc.) und dann Deiner Firma die gefahrenen km auf Kostenerstattungsbasis abrechnest. Diese Kostenerstattung ist steuerfrei. Das kompensiert i.d.R. den Verlust des Vorsteuerabzugs. Habe ich auch schon mit meiner GmbH gemacht, wenn ich statt Neuwagen z.B. einen Vorführwagen oder Jahreswagen gekauft habe und sich das ganze wegen der 1% Regelung auf den Listenpreis nicht als Firmenfahrzeug gelohnt hat. Ich habe dazu ein Fahrtenbuch geführt, in dem ich nur die Fahrten für die Firma korrekt! notiert habe und dann die Kosten auf die Gesamtkilometer berechnet und der Firma die für Sie gefahrenen km eingereicht. Der Aufwand hielt sich dank eigener Bankkarte sehr in Grenzen und es ist bei der Steuerprüfung nicht beanstandet worden (Habe immer alle Belege des Jahres abgeheftet und im Original mit den Kontoauszügen beigefügt, so wie bei der Buchhaltung für ein Firmenfahrzeug eben auch). Es handelt sich hierbei nicht um eine steuerliche Beratung. Es ist lediglich meine Erfahrung und Meinung. Verbindliche Auskunft über Deinen Steuerberater.

Viel Erfolg beim Austüfteln

Michael

Zitat:

Original geschrieben von intelli


Hallo,

bei einem Leasingvertrag wird das Fahrzeug nicht von Dir gekauft. Es geht also nicht in Dein (privates oder Firmen-) Eigentum über. Käufer und Eigentümer sind der zukünftige Leasinggeber. Wer ist das bei Dir? Die MB-Bank oder eine Leasingfirma? Allein hier macht mich stutzig, dass Du den Wagen nicht mit Deiner GmbH kaufen kannst, aber eine Leasingfirma die ja auch nicht wirklich journalistisch tätig ist.

Es ist die MB-Bank, die ist der Leasinggeber.

Zitat:

Die Zulassung erfolgt am Standort und auf den Halter des Fahrzeugs. Daher kann z.B. eine Firma die geleasten Fahrzeuge an ihrem Standort als Firmenfahrzeuge mit ihren Kennzeichen zulassen.

In den meisten besonderen Konditionen steht drin, dass ein Fahrzeug auf den Sonderkonditionsberechtigten mindestens X Monate zugelassen sein muss, bevor es weiterverkauft werden darf. Hier solltest Du auch keinen Blödsinn machen. Lies das selbst noch mal genau durch!!
Hier liegt nämlich m.E. der eigentliche Haken für Dich.

Soweit ich weiss, kann man die Pressepreise auch als journalistisch tätige Firma für Firmenfahrzeuge bekommen, wenn die Fahrzeuge als Dienstwagen für Mitarbeiter mit Presseausweis in der Entsprechenden Position/Abteilung genutzt werden. Kläre das noch mal mit MB ab. (Bei VW, BMW und Volvo weiß ich von meinem ehem. AG, der als ein Geschäftsbereich einen Verlag hatte, dass es so gelaufen ist. Leider hatte ich nicht das Glück in diesen Genuß zu kommen.)

Richtig, so war auch der ursprüngliche Plan. Auch bei Audi ist das möglich, bei Mercedes hingegen nicht.

Zitat:

Als alternative Idee vielleicht noch dies:
Rechne doch mal ggf. durch, ob Du nicht privat kaufst und alle! Kosten für den Wagen über ein eigenes Konto laufen läßt (z.B. mit eigener EC oder Kreditkarte für Tanken etc.) und dann Deiner Firma die gefahrenen km auf Kostenerstattungsbasis abrechnest. Diese Kostenerstattung ist steuerfrei. Das kompensiert i.d.R. den Verlust des Vorsteuerabzugs. Habe ich auch schon mit meiner GmbH gemacht, wenn ich statt Neuwagen z.B. einen Vorführwagen oder Jahreswagen gekauft habe und sich das ganze wegen der 1% Regelung auf den Listenpreis nicht als Firmenfahrzeug gelohnt hat. Ich habe dazu ein Fahrtenbuch geführt, in dem ich nur die Fahrten für die Firma korrekt! notiert habe und dann die Kosten auf die Gesamtkilometer berechnet und der Firma die für Sie gefahrenen km eingereicht. Der Aufwand hielt sich dank eigener Bankkarte sehr in Grenzen und es ist bei der Steuerprüfung nicht beanstandet worden (Habe immer alle Belege des Jahres abgeheftet und im Original mit den Kontoauszügen beigefügt, so wie bei der Buchhaltung für ein Firmenfahrzeug eben auch). Es handelt sich hierbei nicht um eine steuerliche Beratung. Es ist lediglich meine Erfahrung und Meinung. Verbindliche Auskunft über Deinen Steuerberater.

Viel Erfolg beim Austüfteln

Michael

Die Idee ist wirklich gut, allerdings ist mir das in jedem Fall zu aufwändig. Entweder ich bekomme etwas anderes verhandelt, oder ich muss in ein anderes Board wechseln, weil ich dann eine andere Marke lease 🙁.

Die rechtlich Lage ändert sich dadurch nicht 😉

Der Fahrzeugbrief liegt bei der Leasingbank die Fahrzeugzulassung erfolgt ausschliesslich auf den Leasignnehmen...sprich Halter.

Bei einem Kauf schaut es anders aus. Ich kaufe ein Fahrzeug und schicke mein Bruder mit dem Brief...er soll das Fahrzeug auf sich zulassen.

In dem Fall bin ich der Besitzer aber nur wenn ich das schriftlich vorher mit meinem Bruder kläre. Sonst verhält es sich so...das der Besitzer des Fahrzeugsbriefes Besitzer des Fahrzeugs ist egal was im Fahrzeugbrief steht.

Da bei Leasingfahrzeugen der Brief nicht beim Leasingnehmen liegt....gehört diesem auch nicht das Fahrzeug. Damit ist der Leasingnehmer Halter...Eigentümer ist die Leasingbank.

Nur der Besitzer kann das Fahrzeug verkaufen, da dieser im Besitz das Fahrzeugbriefes ist.

Ich persönlich halte es etwas anders...ich kaufe mir etwas wenn ich es mir leisten kann...wäre in dem Fall immer Besitzer und Halter in einer Person.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von HavannaClub


Bei einem Kauf schaut es anders aus. Ich kaufe ein Fahrzeug und schicke mein Bruder mit dem Brief...er soll das Fahrzeug auf sich zulassen.

Dann bist Du Eigentümer und der Bruder Besitzer.

Zitat:

In dem Fall bin ich der Besitzer aber nur wenn ich das schriftlich vorher mit meinem Bruder kläre. Sonst verhält es sich so...das der Besitzer des Fahrzeugsbriefes Besitzer des Fahrzeugs ist egal was im Fahrzeugbrief steht.

Du bleibst Eigentümer. Daß der Besitzer des Fz Briefes autom. Besitzer des Fz ist, stimmt nicht. Finanziert man ein Fz und der Brief wandert zur Bank, besitzt die Bank nicht nur den Brief, sie ist sogar Eigentümer. Und das, obwohl das Fz auf Dich zugelassen wurde und Du die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fz ausübst. Und derjenige, der diese Gewalt ausübt, ist Besitzer.

Zitat:

Da bei Leasingfahrzeugen der Brief nicht beim Leasingnehmen liegt....gehört diesem auch nicht das Fahrzeug. Damit ist der Leasingnehmer Halter...Eigentümer ist die Leasingbank.

Das stimmt. Der Geldgeber ist Eigentümer, die leasende Person Besitzer, sofern das Fz auch durch sie genutzt wird. Tritt die leasende Person das Fz z.B. an eine dritte Person via Überlassungsvertrag ab, ändert sich das Besitzverhältnis zu Gunsten dieser dritten Person.

Zitat:

Nur der Besitzer kann das Fahrzeug verkaufen, da dieser im Besitz das Fahrzeugbriefes ist.

Der Brief ist im Gegensatz zu früher nur noch ein Anscheinsbeweis, da er durch Punkt C4c besagt, daß der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fz ausgewiesen ist.

Zitat:

Original geschrieben von AntonKornberg


Die Idee ist wirklich gut, allerdings ist mir das in jedem Fall zu aufwändig. Entweder ich bekomme etwas anderes verhandelt, oder ich muss in ein anderes Board wechseln, weil ich dann eine andere Marke lease 🙁.

Deswegen doch dem Stern nicht untreu werden.

Das macht nur die Mehrarbeit die Fahrten zu notieren. Für den Firmenwagen muss ich auch alle Belege sammeln und archivieren.
Da es sich aber nicht um ein Fahrtenbuch handelt sondern lediglich um eine Auflistung der Fahrten, damit Du die km hast, ist die Vollständigkeit kein Problem. Was Du vergißt zu notieren ist im schlimmsten Fall Pech. Ich habe bei diesen Fahrzeugen ein A6 Fahrtenbuch im Handschuhfach und notiere alle größeren Fahrten. Alles unter 5 km/Tag für die Firma lasse ich z.B. weg. Am Ende des Jahres addiere ich die Tageskilometer mit Zwischensumme je Seite und einer Endsumme auf der letzten Seite und fertig bin ich. Geschätzter Jahresaufwand ca. 1-2 Std. max.

Dann landen alle Belege und Kontoauszüge mit dem Fahrtenbuch bei meiner Buchhalterin und die rechnet mir aus, was ich erstattet bekomme. Das ist für Sie der gleiche Aufwand wie beim Firmenwagen die Belege zu erfassen. Also entsteht auch meiner Firma kein Schaden durch ihre Arbeit.

Mit besten Grüßen

Michael

Immer schön aufpassen...nichts ist sicherer wie die Steuer und der Tod natürlich!

@ Minuszeit....immer erst lesen wiederholst ja meine Aussage. Wenn niemand schrift eine Forderung auf das Fahrzeug hat...ist der Besitzer des Fahrzeugsbrief automatisch der Besitzer des Fahrzeugs.

Leasing Finanzierungen ist das selbe...ein Kauf ist ein Kauf. Bares gegen Brief und Auto.

Übrigens...es braucht kein Kaufvertrag um ein Fahrzeug zu erwerben! Auf der Zulassungsstelle reicht der Fahrzeugbrief und der Ausweis. Hat man kein Brief...hat man geleast oder finanziert oder geklaut.

Hat man aber den Brief...ist man Besitzer und auf der Zulassungsstelle mit seinem Ausweis auch Halter.

Gruss

Danke für eure Beiträge, ich schaue mal was der freundliche die Woche so anzubieten hat und halte euch dann auf dem laufenden, wenn es interessiert.

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