Leasingrückgabe: Was muss repariert werden?
Moin Leute!
Mein Golf muss nun nach 4 Jahren wieder zurückgegeben werden, vorher möchte ich gerne die paar kleinen Mängel beseitigen lassen.
Und das ist genau das Thema: Was muss ich machen lassen, was sind normale Gebrauchsspuren?
Der Golf hat ein paar winzige Dellen, die sieht man nur gegens Licht bei Spiegelungen, dann ein paar Schrammen auf der hinteren Stoßstange (von den Hundekrallen, aber nur oberflächlich), dann vorne Links am Schnittpunkt Schweller/Tür/Kotflügel leichte Schrammen.
Dann noch vorne unter dem "Spoiler" ein paar Schrammen von einem etwas hohen Kantstein. Naja und hier und da noch ein paar winzige Mini-Kratzer, die man erst sieht, wenn man ganz genau hinschaut.
Ich bin heute mal diverse Lackerereien angefahren, die Preisspanne ging von knapp über 1000€ bis zu 2600€.
Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich hier vorgehen soll. Leider habe ich den Wagen in Delitzsch (400 km entfernt) geleast, dort sill/muss (?) ich ihn auch zurückgeben.
Der Händler sagte, er würde die Rückgabebegutachtung nicht selbst, sondern von der Dekra machen lassen, insofern müsste es doch möglich sein, die Begutachtung auch hier in Hamburg machen zu lassen.
Ich möchte nicht noch zweimal nach Delitzsch fahren, sondern möchte das alles in einem Rutsch abwickeln.
Daraus resultieren also mehrere Fragen:
- Gibt es Vorgaben, welche Art von Schäden akzeptiert werden müssen, und welche nicht?
- Kann ich die Rückgabebegutachtung auch woanders machen lassen? Und wenn ja, kann jemand eine DEKRA-Stelle in Hamburg empfehlen, wo die Prüfer nicht so pingelig sind...
- Kann ich vielleicht sogar die Rückgabe woanders machen?
Und: Habt Ihr nen Tipp für eine gute Werkstatt im Raum Hamburg, wo man derartige Sachen günstig machen lassen kann? Eine Rechnung brauche ich dafür nicht...
Danke und viele Grüße,
Björn
190 Antworten
Zitat:
@bjoern_krueger schrieb am 14. September 2021 um 11:26:57 Uhr:
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 14. September 2021 um 11:20:55 Uhr:
Diese Ankaufoptionen von wirkaufendeinauto etc. sind alle samt echt dreist bei ihren Preisen - klar, die wollen ja auch noch Marge machen.
Allein schon wegen der Standheizung wirst du den Wagen auch privat bei kommendem Wetter gut loswerdenIch denke auch, dass die Standheizung ein gutes Verkaufsargument ist. Wobei, bevor man sowas hat, weiß man gar nicht, was einem fehlt...
Leider, leider hat mein Passat keine, weil's halt so selten ist.Naja, Passat`s mit Standheizung gibt es schon reichlich als Leasingrückläufer - nur: sie sind sehr schnell weg!
Hatte ich selbst bei 3 ausgesuchten Fahrzeugen erlebt -und das war vor 5 Jahren als der GW-Markt noch richtig voll war...Inserat kaum veröffentlicht, am nächsten Tag schon weg...
Die Standheizung ist sicher ein wichtiger Pluspunkt. Leasingrückläufer ist aber auch für viele private Käufer ein Ausschlussgrund und das musst du ebenso wie Unfallschäden ungefragt dem Kaufinteressenten mitteilen. Aber es wäre dringend zu empfehlen, mit dem Verkaufsangebot zu warten, bis du Eigentümer bist. Nach dem, was du oben geschrieben hast, bist du derzeit weder befugt noch in der Lage, das Auto zu verkaufen. Normalerweise dürftest du ja nicht einmal im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ("Fahrzeugbrief"😉 sein.
Das ist egal, man kann verkaufen und der Käufer löst den Wagen bei der VW Bank aus, selbst schon so gemacht.
Dafür gibts extra online die Auswahloption im Account bei Bank sowie es wurde mir von der Bank selbst so geraten. Die schicken dann den Brief an den Käufer, der zahlt vorher den Gesamten Kaufpreis an die Bank, der Überschuss aus Kaufpreis und Ablöse wird dir auf dein Konto gutgeschrieben.
Das ist aber etwas anderes, als das, was er vorhat. Und ich glaube nicht, dass sich viele Käufer auf so ein Spiel einlassen.
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Ich hatte bei meinem GTI während er genau so zum Verkauf stand 5 ernst gemeinte Kaufabsichten, für 4 wars kein Problem. Dem anderen hat der Prozess nur zu lange gedauert (ca. 4-7 Tage).
Was ist bei ihm anders? Es ist ja wohl auch ein finanzierter Wagen über die VW Bank.
Bis jetzt war bei ihm von einem auslaufenden Leasingvertrag die Rede, nicht von einer Restschuld aus einem Darlehen. Und wie genau die Konstellation ist, weiß er offenbar selbst nicht. Er will ja auch gar nicht, dass der Käufer das Auto bei der Bank auslöst, sondern mal schauen, ob da für ihn mehr dabei herum kommt als wenn er das Auto zu den vereinbarten Konditionen zurück gibt.
Deine Kaufinteressenten haben entweder ihr Risiko nicht zu Ende gedacht oder sie hatten sehr viel Vertrauen in Dich, was ja für Dich spricht. Das Problem ist der Gefahrübergang. Wenn das Auto in der Zeit zwischen Bezahlung (an die Bank) und Übergabe von einem Panzer überrollt wird oder in Richtung rumänisch-ukrainische Grenze verschwindet, ist das das Risiko des Käufers. Deshalb ist ja der Gebrauchtwagenkauf typischerweise ein Bargeschäft. Wer einen fünfstelligen Betrag bezahlt, um ein Geschäft mit jemand zu machen, den er meistens nie zuvor gesehen hat, der ist gut beraten, die bezahlte Ware im Gegenzug gleich mitzunehmen.
Er schreib von verbrieftem Rückgaberecht zu Summe X; das ist eine Ballonfinanzierung aka 3-Wege-Kredit.
Warum sollte der Käufer das Auto nicht bei der Bank auslösen können? Wieso sollte der TE hier weniger bekommen?
Der Verkäufer einigt sich mit dem Käufer auf einen Kaufpreis, den der Käufer an die VW Bank leistet, nachdem der Verkäufer dies der Bank mitgeteilt hat und die Bank dem neuen Käufer ein Ablöseschreiben samt Info darüber, dass der Fahrzeugbrief dem neuen Besitzer zugeschickt wird, mitgeteilt hat. Die Differenz aus vereinbartem Kaufpreis und der Ablösesumme erhält der Käufer von der Bank ausgezahlt. Sicherer geht es nicht, da die Bank als Mittelsmann auftritt. Um es sicher für beide Seiten zu gestallten, kann dieses Vorgehen über einen VW Händler nach Wahl abgewickelt werden. Also Auto auf dessen Hof, er fordert Papiere an, Käufer zahlt dort, bekommt Auto und Papiere.
Dies ist das sicherste Vorgehen für beide Seiten und wurde mir so von der VW Bank mitgeteilt.
Vorher erst selbst ein Fahrzeug auslösen muss nicht sein. Das Geld kann man ruhig weiter auf dem Tagesgeldkonto, im Depot oder sonst wo verbleiben.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 14. September 2021 um 12:49:26 Uhr:
Er schreib von verbrieftem Rückgaberecht zu Summe X; das ist eine Ballonfinanzierung aka 3-Wege-Kredit.Warum sollte der Käufer das Auto nicht bei der Bank auslösen können? Wieso sollte der TE hier weniger bekommen?
Der Verkäufer einigt sich mit dem Käufer auf einen Kaufpreis, den der Käufer an die VW Bank leistet, nachdem der Verkäufer dies der Bank mitgeteilt hat und die Bank dem neuen Käufer ein Ablöseschreiben samt Info darüber, dass der Fahrzeugbrief dem neuen Besitzer zugeschickt wird, mitgeteilt hat. Die Differenz aus vereinbartem Kaufpreis und der Ablösesumme erhält der Käufer von der Bank ausgezahlt. Sicherer geht es nicht, da die Bank als Mittelsmann auftritt. Um es sicher für beide Seiten zu gestallten, kann dieses Vorgehen über einen VW Händler nach Wahl abgewickelt werden. Also Auto auf dessen Hof, er fordert Papiere an, Käufer zahlt dort, bekommt Auto und Papiere.
Dies ist das sicherste Vorgehen für beide Seiten und wurde mir so von der VW Bank mitgeteilt.
Vorher erst selbst ein Fahrzeug auslösen muss nicht sein. Das Geld kann man ruhig weiter auf dem Tagesgeldkonto, im Depot oder sonst wo verbleiben.
Da ist ja hochinteressant!
Also ich habe mich bei dem Händler, wo ich den Golf gekauft habe, erkundigt.
Der hat mir gesagt, ich kann das Auto zu einer definierten Schlussrate auslösen. Diesen Betrag, der tagesgenau berechnet ist, soll ich an die VW-Bank überweisen, dann würde ich den Kfz-Brief per Post erhalten.
Dann ist der Golf meiner, und ich kann ihn nach Herzenslust verkaufen oder damit tun, was immer ich will.
Ist ja einfach, hat nur einen kleinen Haken. Ich hab keine ~10.000€ irgendwo rumliegen...
Insonfern ist das von Dir geschilderte Verfahren ja genau das, was ich suche.
Ich wiederhole mal am Beispiel, wie ich das verstanden habe:
1. Ich finde einen Käufer (Herrn Müller), der mir den Golf für 11.000€ abkaufen will
2. Ich teile der Bank mit: Herr Müller will den Golf für 11.000€ auslösen
3. Die Bank schickt Herrn Müller das Auslöseschreiben per Post
4. Herr Müller zahlt der VW-Bank 11.000€
5. Die Bank schickt Herrn Müller den Brief
6. Herr Müller bekommt das Auto
7. Die VW-Bank zahlt die Differenz (1.000€) an mich aus.
So richtig?
Schritt 3 ist mir noch nicht klar. Die Auslösesumme ist ja 10.000€. Warum sollte die Bank dann Herrn Müller schreiben, dass er 11.000€ überweisen soll?
Und ich sehe für den Käufer das Risiko, dass ich den Wagen nach der Überweisung gegen die Wand fahre.
Dazu hast Du ja die Lösung angegeben, das Ganze über einen VW-Händler abzuwickeln.
Da frage ich mich, wozu sollte das ein VW-Händler machen? Bedeutet doch Arbeit und bringt ihm nichts.
Aber wenn das so funktioniert, ist das für mich DIE Lösung.
Insofern freue ich mich, wenn Du mir dazu nochmal die Details schildern könntest.
Danke!!
Das funktioniert zu 100%, weil ich es selbst schon so abgewickelt habe.
Hier mal dein Vorgehen etwas korrigiert:
1. Ich finde einen Käufer (Herrn Müller), der mir den Golf für 11.000€ abkaufen will
1.1. Du erstellst mit Käufer einen Kaufvertrag über 11.000€, indem auch der Zahlungsablauf mit der Bank enthalten ist
2. Ich teile der Bank mit: Herr Müller will den Golf für 11.000€ auslösen (ohne Summe, geht online im Portal)
3. Die Bank schickt Herrn Müller das Auslöseschreiben per Post
4. Herr Müller zahlt der VW-Bank 11.000€ (die in eurem Kaufvertrag stehen)
5. Die Bank schickt Herrn Müller den Brief6. Herr Müller bekommt das Auto
7. Die VW-Bank zahlt die Differenz (1.000€) an mich aus.
8. Herr Müller holt das Auto samt Schlüsseln ab nachdem die Überzahlung auf deinem Konto ist (Quittung über Abgabe des Autos erstellen, zB beim mobile.de Musterkaufvertrag)
Das Risiko, dass du den Wagen dann zwischen Kaufvertrag und Abholung gegen die Wand fährst, trägt dann natürlich der Käufer.
Alternative wäre eben über einen VW Händler. Entweder weil du dort immer zum Service warst oder bei ihm ein Auto gekauft hast oder weil du dort ggf eines kaufen wirst oder weil er einfach Service bietet für die Bank.
Da kann es viele Gründe geben, warum er das anbietet, genau so viele aber auch warum nicht. Hier sprichst du am besten erstmal mit den Händler und noch wichtiger: Ruf mal bei der VWFS an - die sind sehr nett und werden dir das beste Vorgehen entsprechend auch nochmal aufzeigen.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 14. September 2021 um 14:22:31 Uhr:
Das funktioniert zu 100%, weil ich es selbst schon so abgewickelt habe.Hier mal dein Vorgehen etwas korrigiert:
1. Ich finde einen Käufer (Herrn Müller), der mir den Golf für 11.000€ abkaufen will
1.1. Du erstellst mit Käufer einen Kaufvertrag über 11.000€, indem auch der Zahlungsablauf mit der Bank enthalten ist
2. Ich teile der Bank mit: Herr Müller will den Golffür 11.000€auslösen (ohne Summe, geht online im Portal)
3. Die Bank schickt Herrn Müller das Auslöseschreiben per Post
4. Herr Müller zahlt der VW-Bank 11.000€ (die in eurem Kaufvertrag stehen)
5. Die Bank schickt Herrn Müller den Brief6. Herr Müller bekommt das Auto
7. Die VW-Bank zahlt die Differenz (1.000€) an mich aus.
8. Herr Müller holt das Auto samt Schlüsseln ab nachdem die Überzahlung auf deinem Konto ist (Quittung über Abgabe des Autos erstellen, zB beim mobile.de Musterkaufvertrag)Das Risiko, dass du den Wagen dann zwischen Kaufvertrag und Abholung gegen die Wand fährst, trägt dann natürlich der Käufer.
Alternative wäre eben über einen VW Händler. Entweder weil du dort immer zum Service warst oder bei ihm ein Auto gekauft hast oder weil du dort ggf eines kaufen wirst oder weil er einfach Service bietet für die Bank.
Da kann es viele Gründe geben, warum er das anbietet, genau so viele aber auch warum nicht. Hier sprichst du am besten erstmal mit den Händler und noch wichtiger: Ruf mal bei der VWFS an - die sind sehr nett und werden dir das beste Vorgehen entsprechend auch nochmal aufzeigen.
Hey, vielen Dank!
Bei VWFS habe ich gerade schon angerufen, das war wirklich der Knaller! insgesamt hat man mir nacheinander 4 Nummern gegeben, die letzte war dann ein automatischer Anrufbeantworter, der mit mitgeteilt hat, dass ich alles im Portal einsehen kann...
Ich will aber keine Unterlagen einsehen, sondern mit einem Menschen aus Fleisch und Blut sprechen, der mir das genau erklären kann, sodass ich das wiederum dem Käufer erklären kann.
Wenn ich alles verstanden habe, werde ich mich an den Händler wenden, bei dem ich vor zwei Wochen meinen gebrauchten Passat gekauft habe. Mal sehen, was der sagt.
Wobei der Verkäufer schon in anderer Hinsicht durch komplette Ahnungslosigkeit geglänzt hat, da bin ich mir nicht sicher, ob er sowas Spezielles kennt...
Aber versuchen kann ich es ja...
Dir / Euch auf jeden Fall nochmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps!
Den Prozess kannst du dann hier anstoßen: https://fs.automotive.vwfs.de/login-choice
Geholfen wurde mir immer schnell und zuverlässig unter: 0531 212863 20
So, bin jetzt beim VWFS durchgekommen, der Mann war nett, aber so richtig Bescheid wusste er nicht...
Er sagt, ich solle wie folgt vorgehen:
- Ausstellen einer Vollmacht, in der drinsteht, dass der Käufer den Golf auslöst.
- Diese Vollmacht einscannen und per Mail an info@volkswagenbank.de schicken
- ca. eine Woche warten, damit die VW-Bank sozusagen auf die kommende Überweisung vorbereitet ist.
- Käufer überweist den Betrag
- Bank schickt den Brief an den Käufer
- Bank überweist den Restbetrag an mich.
Der wichtige Schritt in Deiner Auflistung, nämlich, dass die Bank einen Auslöseschreiben an den Käufer schickt, bevor er das Geld übeweist, fehlt hier komplett. Damit fehlt dem Käufer auch die Sicherheit, dass da alles mit rechten Dingen zugeht.
Also ich würde auf diesem Weg jedenfalls kein Auto von privat kaufen.
Meine Güte, das Verfahren ist doch so wie Du es geschildert hast, ganz logisch, und da Du schreibst, dass Du es selbst so gemacht hast, ist das für mich auch faktisch so richtig und möglich.
Ich bleibe dran... das muss ja irgendwo einen offiziellen Prozess dafür geben. Ist ja schließlich nicht ungewöhnlich, so ein Fall
Nochmals: https://fs.automotive.vwfs.de/login-choice
Dort anmelden, da kannst du das Schreiben anstoßen. Melde dich da mal an, das ist selbsterklärend.
-> Ablösesumme anfordern -> Wer löst ab -> Dritter auswählen
Den ganzen Kram mit Vollmacht etc kannst du dir dann sparen.
Kaufvertrag machen mit Käufer, dann Online anstoßen siehe oben.
Das Einfachste ist doch, du verkaufst den Wagen, der Käufer nimmt ihn mit, du bekommst das Geld, überweist den entsprechenden Betrag an die VW-Bank, und der Käufer oder du bekommst den Brief, dann kannst du diesen immer noch dem Verkäufer zusenden. Kann man alles vertraglich regeln.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 14. September 2021 um 14:34:14 Uhr:
Den Prozess kannst du dann hier anstoßen: https://fs.automotive.vwfs.de/login-choiceGeholfen wurde mir immer schnell und zuverlässig unter: 0531 212863 20
Den Link habe ich mal angeklickt und mich registriert.
Da gibt es ja direkt die Möglichkeit, bei der Auslösung einen anderen Auslöser zu bestimmen, und dort ist dann auch ein Optionsfeld, dass das über einen VW-Händler abgewickelt werden kann.
Super, damit ist das ja komplett einfach und auch transparent für den Käufer.