Leasingrückgabe OK und plötzlich Rechnung

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hi Leute!

Ich habe mal ein kleines Problem.

Ich habe vor kurzem mein Leasingfahrzeug zurückgegeben. Mit dem Händler habe ich das Auto besichtigt. Die Übergabe lief problemlos. Das Auto war ja auch in einem guten Zustand und hatte bis auf einen Kratzer in einer Tür keine Mängel. So wurde das auch im Übergabeprotokoll festgehalten.

Zitat Händler: "Ich schreib das mal auf sonst würde ja garnichts drin stehen. Aber das sollte wohl auch nur normaler verschleiss sein. Sonst ist alles einwandfrei."

Die Übergabe habe ich extra 2 Wochen vor Leasingende gemacht, dass ich bei evt. Problemen noch etwas Luft habe.

Nun 5 Wochen nach der Rückgabe. Bekomme ich eine Rechnung über den Austausch einer Frontscheibe. Ich habe also keine Abschlussrechnung für mein Leasing erhalten sondern es wurde einfach die Scheibe gewechselt. Die Scheibe war aber 100% in Ordnung. Da war rein gar nichts dran. Es wurde auch nichts diesbezüglich im Übergabeprotokoll festgehalten. Auf Nachfrage beim Rechnungsteller, sagte mir dieser. Ein Kollege kam vorbei und hat den Auftrag erteilt. Scheibe wechseln, Rechnung geht an Kunde“.

Hmm, das kann doch alles nicht wahr sein.

Hat das Autohaus sich nicht an das Übergabeprotokoll zu halten?
Können sie einfach eine Reparatur veranlassen obwohl das Auto ja noch 2 Wochen mir gehört?
Können Sie einfach ohne Rücksprache mit mir, Reparaturen veranlassen ohne dass ich über einen Schaden aufgeklärt worden bin?

Im Moment versuche ich noch jm. beim Händler zu erreichen, der mir den Vorfall mal erklärt. Aber jeder sagt, dafür war ich nicht zuständig und der Mensch, der den Auftrag vergeben hat, ist nicht zu erreichen.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von chrisludwigs



Zitat:

Original geschrieben von golf-V-driver


Brauche keinen Anwalt , den kann ich immer noch kontaktieren , wenn die Firma sich quer stellt , bin selber Beamter bei den Strafverfolgungsbehörden im weiteren Sinne, sowas schreibe ich mit links nieder , aber die Facebook-Generation braucht immer direkt den Anwalt. Das freut den Anwalt, wenn die Leute alle weitgehend hilflos sind und nicht ein paar Sätze schriftlich auf die Reihe bekommen 🙄
Was nützt es dem TE wenn DU Beamter bist?

Was Du gebracht hast war nichts anderes als Selbstbeweihräucherung und den anderen als Dumm hinzustellen.

Gruß
Christian

- Offtoppic -

Ich bin ebenfalls Beamter und fühle mich durchaus auch befähigt "sowas mit links" nieder zu schreiben. Dennoch nehme ich mir einen Anwalt wenn es um Wahrung von Fristen oder durchsetzen weit gehden Forderungen geht.
Letztlich ist es doch wohl jedem selbst überlassen, ob er einen Anwalt beauftragt oder nicht.

Ich schäme mich jedenfalls für die Beamten, die ihren "Status" dazu mißbraucht, um sich besser darzustellen, als die "Restdeppen der Republik".
Letztlich haben wir Beamten nur einen anderen Weg gewählt unser tägliches Brot zu verdienen.
Ich gestehe weiter: Ich war früher mal Elekrtiker - auf dem Bau - Schlitzeklopper..
Bin ich jetzt ein anderer Mensch? Ein besserer Mensch? Nur weil ich Beamter bin?
Wohl kaum..

Ich gestehe noch etwas:
Ich bin Beamter in leitender Position und... kaum jemand in meinem pribvaten Umfeld weiß davon. Wieso? Weil es in meiner Freizeit völlig egal ist!

In diesem Sinne entschuldige ich mich aufrichtig für die Beamten, die sich sonstwas auf ihren Status einbilden!

gez.
ein leitender Beamter der Exekutive

(so.... jetzt geht´s mir besser)
- Offtopic ende -

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Mir wurde mal der linke Außenspiegel bei meinem Ex-Toyota Verso durch Vollidioten regelrecht vom Sockel abgetreten, er hing nur noch an den Kabeln der Elektrik traurig runter. Kommentar meines Toyota-Dealers: "Wenn sie einfach bei der Versicherung sagen, der Spiegel wurde geklaut? Wir lassen den Spiegel im AH verschwinden, keine Sorge!" Hintergrund: Ein Vandalismusschaden wird nicht von der Versicherung bezahlt, wohl aber ein Diebstahl. Anstiftung zum Versicherungsbetrug! Ich habe das AH nicht angezeigt. Aber so gehts es wohl in vielen Fällen aus. Daher immer vorsichtig sein bei solchen Machenschaften!

Zitat:

Original geschrieben von xavair1



Glaube nicht, dass du das zahlen musst. Wenn du der versicherung den verkaufsvertrag mit datum ubd übergabezeit der versicherung schickst/faxt, musst du nur den versicherungsbetrag bis zu dem tag bezahlen. Bei der steuer glaub ich wirklich bis zur ummeldung.

Hier wurden zwei Sachverhalte vertauscht.

Steuer muss der Verkäufer bis zum Eingang der Anzeige des Eigentumswechsels bei der Zulasungsbehörde bezahlen.

Versicherung muss bis zur Ummeldung bezahlt werden. Der Versicherungsbetrag für den Zeitraum vom Tag des Eigentumswechsels bis zur Ummeldung kann der Verkäufer vom Käufer einfordern.

Ö.

Zitat:

Original geschrieben von graid


Reichen sie es doch bei der Versicherung ein. Wir haben extra das Rechnungsdatum zurückdatieren lassen. (Anm.: Damit es in meine Leasingzeit noch fällt)

du hast jetzt zwei rechnungen - einmal eine mit dem "alten" späteren datum und eine "neue" die zurückdatiert wurde?!

...an deiner stelle würde ich mit kopien dieser beiden zettel in der hand, mal nen smalltalk mit dem prokurist des autohauses machen und dabei desöfteren die worte "gewerbeaufsicht" und "finanzamt" sowie "betriebsprüfung" benutzen!

Zitat:

Original geschrieben von Polmaster


Mir wurde mal der linke Außenspiegel bei meinem Ex-Toyota Verso durch Vollidioten regelrecht vom Sockel abgetreten, er hing nur noch an den Kabeln der Elektrik traurig runter. Kommentar meines Toyota-Dealers: "Wenn sie einfach bei der Versicherung sagen, der Spiegel wurde geklaut? Wir lassen den Spiegel im AH verschwinden, keine Sorge!" Hintergrund: Ein Vandalismusschaden wird nicht von der Versicherung bezahlt, wohl aber ein Diebstahl. Anstiftung zum Versicherungsbetrug! Ich habe das AH nicht angezeigt. Aber so gehts es wohl in vielen Fällen aus. Daher immer vorsichtig sein bei solchen Machenschaften!

Natürlich zahlt beides die Versicherung. Nur bei Vandalismus mit höheren Folgekosten, weil VK statt TK bei Diebstahl.

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Blöd nur, wenn keine VK vorhanden ist. Und bei Zahlung durch BK erfolgt höhere Einstufung, bei TK eben nicht.

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