Leasingrückgabe mit Folgen
Hallo, ich entschuldige mich schon mal falls ich hier umsonst einen neuen thread aufgemacht habe...
Folgendes Problem, ich habe am 30.06.17 mein Leasingfahrzeug dem Händler übergeben, da ich am 03.07.
Mein neues fahrzeug in WOB entgegen genommen habe. Am 05.07. erhielt ich von meinem Händler das Gutachten von der DEKRA, darauf waren Sachen aufgelistet die mir sehr Sauer aufgestoßen sind.
Angeblich hängt das lenkrad beim geradeausfahren nach Rechts, so dass eine Achsvermessung gemacht werden muss... Minderwert 150 Euro...
Dann wurde festgestellt das die Kupplung schwergängig wäre, diese nachgeprüft werden müsse und ggf weitere Kosten entstehen... Minderwert 200 Euro
Die Kupplung wurde im Rahmen eines Garantiefalls vor 20000 KM erneuert, exakt beim gleichen Autohaus wo auch die Leasingrückgabe stattgefunden hat. Heute rief mich mein Händler an um mir mitzuteilen das die komplette Kupplung kaputt wäre und nochmals 1200 Euro auf mich zukommen.
Erstens hab ich keinen Auftrag erteilt und zweitens hatte ich dem Gutachten noch nicht schriftlich zugestimmt. Darf da der Händler einfach so sich an dem Auto vergehen und Fehler feststellen?
Ich fragte nach ob es dann wenigstens über Garantie gemacht werden könne, da ich ja auch zum Leasingvertrag die Garantieverlängerung gekauft habe, er sagt nein da diese ja nun seit dem 01.07. abgelaufen sei.
Irgendwie kommt mir das alles sehr komisch vor, so dass ich gewillt bin morgen meinen Anwalt einzuschalten.
Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Wollte noch das Endergebnis berichten. Mein "freundlicher" Händler hat durch das Anwaltsschreiben klein Beil gegeben.
Die Kupplungsgeschichte wurde komplett aus dem Protokoll gestrichen, so dass jetzt eine Nachzahlung von 330 Euro für die Lackschäden und Fahrwerksvermessung entrichtet werden müssen. Um die Sache halt endlich vom Tisch zu bekommen habe ich diesem Protokoll zugestimmt. Trotzdem sieht mich dieser Händler nie wieder. Die Autoindustrie hat schon genug Dreck am stecken... da müssen die Händler noch einen oben drauf setzen. Dazu muss ich noch erwähnen das ich eine sehr nette Dame von der Leasing am telefon hatte, mit der ich ca. 20 min. über diese Geschichte gesprochen hab. Passiert leider nicht so oft heutzutage. Danke für euere Hilfe :-)
59 Antworten
30.06.-01.07 ist ja nicht grad viel Zeit zum reagieren. Neuen Vertrag stornieren?! Fahrzeug zurücknehmen und zum anderen Händler gehen. Wenn dies möglich. KFZ Schiedstelle mal fragen was die meinen.
Zitat:
@GT-I2006 schrieb am 7. Juli 2017 um 10:26:01 Uhr:
Macht bei gewerblichem Leasing aber keinen Sinn.
schon klar, gehts hier nicht um Privat Leasing?
Geht um Privatleasing, kann jetzt nur warten, hab eine email an den Geschäftsführer des Autohauses verfasst und erstmal die Unterschrift für das DEKRA Gutachten verweigert, dann kann nämlich auch die Volkswagen Bank einsicht auf das Gutachten nehmen, zum Rechtsanwalt gehe ich nächste Woche trotzdem. Habe dem Geschäftsführer auch erwähnt das ich mir rechtlichen Beistand sicher und ggf. Medien und Handwerkskammer einschalten werde, ich aber dennoch an einer friedlichen und fairen Lösung interessiert wäre. Mal sehen was passiert. Hab nochmal mit der Volkswagen Leasing telefoniert, die meinten das selbst wenn die Kupplung defekt ist es möglich wäre es über Garantie abzuwickeln, das zeigt mir das mein Händler mich über den Tisch ziehen und sich bereichern möchte!
Zitat:
@onkelbumbe schrieb am 7. Juli 2017 um 11:29:06 Uhr:
Habe dem Geschäftsführer auch erwähnt das ich mir rechtlichen Beistand sicher und ggf. Medien und Handwerkskammer einschalten werde, ich aber dennoch an einer friedlichen und fairen Lösung interessiert wäre.
Die BILD-Zeitung wird sich darum reißen, dass veröffentlichen zu können!
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Davon kannst du aber ausgehen, die schreiben sogar wenn die Oma sich ne Waschmaschine gekauft hat obwohl/weil sie altzheimer hat. (keine Ironie)
...das ist ja alles sehr interessant und(verständlicherweise) höchst emotional, aber warum sucht man nicht zuerst einmal das persönliche Gespräch? Nun ist ja leider schon einiges Porzelan zerschlagen und da wird es für beide Seiten problematisch das Gesicht zu wahren. Dennoch solltet ihr euch einmal an einen Tisch setzen und sachlich miteinander reden.
Wie liefen denn die letzten Rücknahmen ab? Das oben beschriebene Prozedere ist ja nun nicht die Norm. Der geschilderte Ablauf erscheint mir sehr "blauäugig", sorry. Auch wenn es eine Vertrauensbasis gibt, so geht es doch um eine Menge Kapital...
Hatte nie Probleme bei rücknahmen, ausserdem hat der händler ja auch gut verdient daran das ich mir einen neuen GTI geholt habe, hätte es ja einigermaßen nachvollziehen können wenn ich kein neues Auto bei ihm genommen hätte...
Zitat:
@cohabit schrieb am 7. Juli 2017 um 16:59:17 Uhr:
... aber warum sucht man nicht zuerst einmal das persönliche Gespräch?
Das fand doch statt, und zwar telefonisch. Und bei dem geschilderten Ablauf hätte ich ein erneutes, persönliches Gespräch wohl auch nicht gesucht.
Zitat:
@cohabit schrieb am 7. Juli 2017 um 16:59:17 Uhr:
Wie liefen denn die letzten Rücknahmen ab?
Auch das wurde schon geschildert, nämlich: "Fahr seit meinem 18. Lebensjahr leasingfahrzeuge und noch nie probleme gehabt."
Problem ist das der Händler 60km von meinem Heimatort entfernt ist und ich durch die Arbeit es diese Woche nicht geschafft habe dort vorbei zu fahren...
Da ich ja das Gutachten nun ablehne muss ich mich um ein erneutes Gutachten kümmern, kann ich mir da den Gutachter aussuchen?
Zitat:
@cohabit schrieb am 7. Juli 2017 um 18:08:34 Uhr:
...was heißt das jetzt? Die Schäden waren bekannt? 😕
Nur die 2 kleinen Sachen die über Smart Repair gemacht werden sollen. Vom Rest hatte ich keine Ahnung...
Zitat:
@onkelbumbe schrieb am 7. Juli 2017 um 21:00:57 Uhr:
Problem ist das der Händler 60km von meinem Heimatort entfernt ist und ich durch die Arbeit es diese Woche nicht geschafft habe dort vorbei zu fahren...
Es ist schon ein Entgegenkommen, wenn der TE noch einmal das persönliche Gespräch mit dem Händler suchen will. Jedoch erwarte ich davon keine wesentliche Ergebnisse!
Diese können sich erst ergeben wenn ein unabhängiger Gutachter feststellen sollte das die vorherige Mängelauflistung nicht gerechtfertigt ist. Dann kann sich der Händler auf einen "Fehler" des Sachverständigen zurückziehen, ohne selbst das Gesicht zu verlieren.
Anwalt beauftragen, Innung zu verständigen und Sachverständigen beauftragen ist sinnvoll und zielgerichtet. Die Verständigung der "Presse" eröffnet doch nur einen weiteren Nebenkriegsschauplatz. Dies kostet dem TE vor allem Zeit und Energie, ohne selbst einen Nutzen davon zu haben.
Davon würde ich mich als Händler ganz bestimmt nicht einschüchtern, noch "erpressen" lassen!
Der Threadersteller muss im Gegenteil sehr aufpassen wie er was formuliert, da er sonst schnell der Verleumdung bezichtigt wird.
Das tun was sinnvoll und notwendig ist! Mehr nicht!
Gruß, Ceri
P.S.: Wenn du dein Problem gelöst hast, dann würde es anderen Kunden, welche sich in einer ähnlichen Situation befinden, sehr helfen wenn du deine Erfahrungen veröffentlichst. Aber erst dann!
Zitat:
@tamwiri schrieb am 7. Juli 2017 um 21:14:45 Uhr:
Zitat:
@onkelbumbe schrieb am 7. Juli 2017 um 21:00:57 Uhr:
Problem ist das der Händler 60km von meinem Heimatort entfernt ist und ich durch die Arbeit es diese Woche nicht geschafft habe dort vorbei zu fahren...Es ist schon ein Entgegenkommen, wenn der TE noch einmal das persönliche Gespräch mit dem Händler suchen will. Jedoch erwarte ich davon keine wesentliche Ergebnisse!
Diese können sich erst ergeben wenn ein unabhängiger Gutachter feststellen sollte das die vorherige Mängelauflistung nicht gerechtfertigt ist. Dann kann sich der Händler auf einen "Fehler" des Sachverständigen zurückziehen, ohne selbst das Gesicht zu verlieren.Anwalt beauftragen, Innung zu verständigen und Sachverständigen beauftragen ist sinnvoll und zielgerichtet. Die Verständigung der "Presse" eröffnet doch nur einen weiteren Nebenkriegsschauplatz. Dies kostet dem TE vor allem Zeit und Energie, ohne selbst einen Nutzen davon zu haben.
Davon würde ich mich als Händler ganz bestimmt nicht einschüchtern, noch "erpressen" lassen!Der Threadersteller muss im Gegenteil sehr aufpassen wie er was formuliert, da er sonst schnell der Verleumdung bezichtigt wird.
Das tun was sinnvoll und notwendig ist! Mehr nicht!
Gruß, Ceri
P.S.: Wenn du dein Problem gelöst hast, dann würde es anderen Kunden, welche sich in einer ähnlichen Situation befinden, sehr helfen wenn du deine Erfahrungen veröffentlichst. Aber erst dann!
Klingt vernünftig, Danke
Zitat:
@onkelbumbe schrieb am 7. Juli 2017 um 21:02:41 Uhr:
Zitat:
@cohabit schrieb am 7. Juli 2017 um 18:08:34 Uhr:
...was heißt das jetzt? Die Schäden waren bekannt? 😕Nur die 2 kleinen Sachen die über Smart Repair gemacht werden sollen. Vom Rest hatte ich keine Ahnung...
...hmmm, im Nachgang ist das alles sehr müsig. Das schiefstehende Lenkrad hätte Dir auffallen können. Die Kupplung war sicher schon länger schwergängig, hätte ich wahrscheinlich noch in der Garantiephase reklamiert. Aber das nutzt Dir jetzt alles wehig. Du schriebst ja, dass Du das Fahrzeug an den Händler übergeben hast. Gibt es denn ein Übergabeprotokoll mit Fotos in dem die Dier bekannten Schäden protokolliert sind?
Es nützt alles nichts, @tamwiri hat Dir gute Vorschläge unterbreitet. Da solltest Du das Beste daraus mschen. Ich wünsche Dir viel Glück bei der Geschichte. Das Autohaus kannst Du ja noch immer wechseln.