Leasingrückgabe mit Folgen

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo, ich entschuldige mich schon mal falls ich hier umsonst einen neuen thread aufgemacht habe...
Folgendes Problem, ich habe am 30.06.17 mein Leasingfahrzeug dem Händler übergeben, da ich am 03.07.
Mein neues fahrzeug in WOB entgegen genommen habe. Am 05.07. erhielt ich von meinem Händler das Gutachten von der DEKRA, darauf waren Sachen aufgelistet die mir sehr Sauer aufgestoßen sind.
Angeblich hängt das lenkrad beim geradeausfahren nach Rechts, so dass eine Achsvermessung gemacht werden muss... Minderwert 150 Euro...
Dann wurde festgestellt das die Kupplung schwergängig wäre, diese nachgeprüft werden müsse und ggf weitere Kosten entstehen... Minderwert 200 Euro

Die Kupplung wurde im Rahmen eines Garantiefalls vor 20000 KM erneuert, exakt beim gleichen Autohaus wo auch die Leasingrückgabe stattgefunden hat. Heute rief mich mein Händler an um mir mitzuteilen das die komplette Kupplung kaputt wäre und nochmals 1200 Euro auf mich zukommen.
Erstens hab ich keinen Auftrag erteilt und zweitens hatte ich dem Gutachten noch nicht schriftlich zugestimmt. Darf da der Händler einfach so sich an dem Auto vergehen und Fehler feststellen?
Ich fragte nach ob es dann wenigstens über Garantie gemacht werden könne, da ich ja auch zum Leasingvertrag die Garantieverlängerung gekauft habe, er sagt nein da diese ja nun seit dem 01.07. abgelaufen sei.

Irgendwie kommt mir das alles sehr komisch vor, so dass ich gewillt bin morgen meinen Anwalt einzuschalten.

Was meint ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Wollte noch das Endergebnis berichten. Mein "freundlicher" Händler hat durch das Anwaltsschreiben klein Beil gegeben.
Die Kupplungsgeschichte wurde komplett aus dem Protokoll gestrichen, so dass jetzt eine Nachzahlung von 330 Euro für die Lackschäden und Fahrwerksvermessung entrichtet werden müssen. Um die Sache halt endlich vom Tisch zu bekommen habe ich diesem Protokoll zugestimmt. Trotzdem sieht mich dieser Händler nie wieder. Die Autoindustrie hat schon genug Dreck am stecken... da müssen die Händler noch einen oben drauf setzen. Dazu muss ich noch erwähnen das ich eine sehr nette Dame von der Leasing am telefon hatte, mit der ich ca. 20 min. über diese Geschichte gesprochen hab. Passiert leider nicht so oft heutzutage. Danke für euere Hilfe :-)

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Zitat:

@IGray schrieb am 6. Juli 2017 um 21:33:41 Uhr:



Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 6. Juli 2017 um 21:12:40 Uhr:


Kupplung kann nach 20Tkm ja nicht schon wieder defekt sein. Mangelhafte Reparatur ?

Warum nicht?
Manche Fahrer schaffen die Kupplung auch unter 20Tkm vollständig abzunutzen ...

Zumal die 1. schon bei rund 30.000 km durch war.

Die Kupplung an sich war ja nicht kaputt, da war ein klackergeräusch im Leerlauf, das Geräusch war dann weg sobald man die Kupplung getreten hat. Und da man nicht wusste was es ist hat man die komplette Kupplung getauscht... und siehe da, Geräusch war immer noch da ??

Zitat:

@Florian333 schrieb am 7. Juli 2017 um 07:49:10 Uhr:


Ist es eigentlich üblich, dass ein Leasing-Rückläufer von einem Dekra-Gutachter untersucht wird? Bei uns wird das Fahrzeug von einem Mechaniker des Autohauses untersucht, also im Prinzip wie bei einer normalen Inspektion.

Du bist echt witzig. Bei aller Liebe aber genau sowas lasse ich ganz bewusst von unabhängigen Menschen machen. Bei meinem Autohaus kommen immer unterschiedliche und unabhängige TÜV Prüfer die das KFZ bewerten du und dein Verkäufer seit live dabei.

Absolut Hirnrissig das von einem Angestellten Mechaniker machen zu lassen der findet sicher drei Mängel für 200€ mehr im Monat.

An alle diejenigen, die hier von einem sogenannten "unabhängigen" Gutachter zitieren.

Wer oder was ist denn für euch ein solcher und zeichnet diesen für seine - im Gegensatz zur DEKRA - Unabhängigkeit aus?

Schönen Gruß, Rep-Serv

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Zitat:

@onkelbumbe schrieb am 8. Juli 2017 um 11:13:28 Uhr:


Die Kupplung an sich war ja nicht kaputt, da war ein klackergeräusch im Leerlauf, das Geräusch war dann weg sobald man die Kupplung getreten hat. Und da man nicht wusste was es ist hat man die komplette Kupplung getauscht... und siehe da, Geräusch war immer noch da ??

...wieder ein Grund mehr den Servicepartner zu wechseln.

Zitat:

@Zarfible schrieb am 8. Juli 2017 um 11:32:24 Uhr:


Du bist echt witzig.

Nicht ich, sondern mein Autohaus. Das hält es offenbar nicht für notwendig, die Kosten für einen externen Gutachter aufzubringen (und die Hälfte davon dem Kunden aufs Auge zu drücken), sondern hält seinen Mechaniker für kompetent genug, solche Mängel zu erkennen. Hierfür gibt es ja auch einen relativ klar umrissenen Beurteilungskatalog, den der Leasingnehmer schon zu Beginn der Leasingdauer kennt. Und die Annahme, dass der Mechaniker besonders viele Mängel finden würde, ist nur eine Verschwörungstheorie. Nur wenn der Leasingnehmer mit der Beurteilung nicht einverstanden ist, kommt der Gutachter ins Spiel.

Es ist immer alles Okay, solange sich beide Parteien einig sind! 😉

Der Threadersteller hätte diesen Beitrag sicher nicht eröffnet wenn Ihm sein Händler bei der Abgabe des Fahrzeuges, oder bei der Neubestellung, auf die "umfassenden Mängel" und den Ablauf der Garantie in Bezug auf die (reparierte?) Kupplung hingewiesen hätte. Oder?

@Rep-Serv
Um deine Frage ernsthaft zu beantworten: Es gibt unabhängige KFZ-Sachverständige, dies können auch TÜV, Dekra oder GTÜ Mitarbeiter sein. Es gibt aber auch Sachverständige die sich speziell auf die Beurteilung von Leasingfahrzeugen spezialisiert haben.

Unabhängig wird jemand aber nicht allein durch die Ausbildung u. Berufsbezeichung, sondern er sollte in diesem Fall sowohl sozial wie auch wirtschaftlich unabhängig agieren können. Deshalb macht es auch Sinn einen Anwalt einzuschalten, den es nutzt nichts wenn das Autohaus den TÜV- Prüfer, der jeden Montag u. Donnerstag ins Haus kommt, beauftragt. Dieser würde sich doch sehr "schwer tun" eine Entscheidung gegen das Autohaus zu vertreten.

Gruß, Ceri

Perfektes Vorgehen:

"Anwalt beauftragen und Sachverständigen beauftragen ist sinnvoll und zielgerichtet."

War nun gestern beim Anwalt, ihm kam die Vorgehensweise des Händlers sehr komisch vor, er verfasst nun einen schönen Brief an das Haus, der aber erst Anfang nächster Woche raus geht... also könnte sich ein wenig ziehen das ganze...

Wollte noch das Endergebnis berichten. Mein "freundlicher" Händler hat durch das Anwaltsschreiben klein Beil gegeben.
Die Kupplungsgeschichte wurde komplett aus dem Protokoll gestrichen, so dass jetzt eine Nachzahlung von 330 Euro für die Lackschäden und Fahrwerksvermessung entrichtet werden müssen. Um die Sache halt endlich vom Tisch zu bekommen habe ich diesem Protokoll zugestimmt. Trotzdem sieht mich dieser Händler nie wieder. Die Autoindustrie hat schon genug Dreck am stecken... da müssen die Händler noch einen oben drauf setzen. Dazu muss ich noch erwähnen das ich eine sehr nette Dame von der Leasing am telefon hatte, mit der ich ca. 20 min. über diese Geschichte gesprochen hab. Passiert leider nicht so oft heutzutage. Danke für euere Hilfe :-)

Hoffentlich hat das Gespräch mit der Dame auch mal echte Folgen.

Zitat:

@orkfresh schrieb am 2. August 2017 um 14:22:19 Uhr:


Hoffentlich hat das Gespräch mit der Dame auch mal echte Folgen.

Wer's glaubt 😉 , ich nicht 😁

Hallo,

mei. Fahrzeug hat am 10.03.21 eine Service erhalten (vom Vorbesitzer) nun zeigt mein Auto an das in 8 Tagen ein Service fällig ist (2 Jahre voll, bj 01.2019) was im ersten Service gewechselt wurde ist als Anhang einzusehen. Ich weis das nach zwei Jahren ein service fällig ist, wundere mich nur weil ja im März schon einer durchgeführt wurde. Falls das seine Richtigkeit hat, wird es natürlich gemacht 🙂 eventuell Intervall nicht zurück gestellt?

Siehe deinen anderen Post @Ironengin

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 29. Dezember 2021 um 14:45:27 Uhr:


Siehe deinen anderen Post @Ironengin

Ups, sry da hab ich mich vertan.

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