Leasingrückgabe mit Folgen
Hallo, ich entschuldige mich schon mal falls ich hier umsonst einen neuen thread aufgemacht habe...
Folgendes Problem, ich habe am 30.06.17 mein Leasingfahrzeug dem Händler übergeben, da ich am 03.07.
Mein neues fahrzeug in WOB entgegen genommen habe. Am 05.07. erhielt ich von meinem Händler das Gutachten von der DEKRA, darauf waren Sachen aufgelistet die mir sehr Sauer aufgestoßen sind.
Angeblich hängt das lenkrad beim geradeausfahren nach Rechts, so dass eine Achsvermessung gemacht werden muss... Minderwert 150 Euro...
Dann wurde festgestellt das die Kupplung schwergängig wäre, diese nachgeprüft werden müsse und ggf weitere Kosten entstehen... Minderwert 200 Euro
Die Kupplung wurde im Rahmen eines Garantiefalls vor 20000 KM erneuert, exakt beim gleichen Autohaus wo auch die Leasingrückgabe stattgefunden hat. Heute rief mich mein Händler an um mir mitzuteilen das die komplette Kupplung kaputt wäre und nochmals 1200 Euro auf mich zukommen.
Erstens hab ich keinen Auftrag erteilt und zweitens hatte ich dem Gutachten noch nicht schriftlich zugestimmt. Darf da der Händler einfach so sich an dem Auto vergehen und Fehler feststellen?
Ich fragte nach ob es dann wenigstens über Garantie gemacht werden könne, da ich ja auch zum Leasingvertrag die Garantieverlängerung gekauft habe, er sagt nein da diese ja nun seit dem 01.07. abgelaufen sei.
Irgendwie kommt mir das alles sehr komisch vor, so dass ich gewillt bin morgen meinen Anwalt einzuschalten.
Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Wollte noch das Endergebnis berichten. Mein "freundlicher" Händler hat durch das Anwaltsschreiben klein Beil gegeben.
Die Kupplungsgeschichte wurde komplett aus dem Protokoll gestrichen, so dass jetzt eine Nachzahlung von 330 Euro für die Lackschäden und Fahrwerksvermessung entrichtet werden müssen. Um die Sache halt endlich vom Tisch zu bekommen habe ich diesem Protokoll zugestimmt. Trotzdem sieht mich dieser Händler nie wieder. Die Autoindustrie hat schon genug Dreck am stecken... da müssen die Händler noch einen oben drauf setzen. Dazu muss ich noch erwähnen das ich eine sehr nette Dame von der Leasing am telefon hatte, mit der ich ca. 20 min. über diese Geschichte gesprochen hab. Passiert leider nicht so oft heutzutage. Danke für euere Hilfe :-)
59 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Juli 2017 um 22:07:55 Uhr:
Zitat:
@onkelbumbe schrieb am 6. Juli 2017 um 21:27:16 Uhr:
Mein Händler hat mich am telefon ausgelacht wo ich das mit der Garantie erwähnt habe und er mir sagte das die vorrüber wäre, danach hab ich zu ihm gesagt das ich das keinesfalls zum lachen finde und damit unsere Geschäftsbeziehung endet, da hat er einfach aufgelegt.Hattet ihr schon vorher ein Problem oder warum reagiert der Händler so komisch?
Ich würde die Sache jedenfalls einem Anwalt übergeben. Wenn eine Kupplung nur "schwergängig" ist, aber ansonsten korrekt trennt bzw. nicht rutscht, dann ist das kein Mangel, der eine teure Reparatur erfordert. Es ist ja ein Witz, dass man solche Dinge während der Gewährleistungszeit als Stand der Technik bezeichnet, kurz nach deren Ablauf aber dem Leasingnehmer eine teure Reparatur aufbürden will. Ich sehe es übrigens anders als der Händler - wenn der Wagen am 30.06. zurückgegeben wurde und die Gewährleistung am 01.07. endete, dann war der Wagen noch in der Gewährleistungsfrist. Dass ein Gutachten erst ein paar Tage später erstellt wurde, ist dann nicht dein Problem.
Eigentlich nicht, kamen immer super zurrecht, nur wo ich dann das gutachten bekommen habe hab ich mich halt ein wenig beschwert, danach ging das ganze los
Zitat:
@onkelbumbe schrieb am 6. Juli 2017 um 22:47:26 Uhr:
Zitat:
Eigentlich nicht, kamen immer super zurrecht, nur wo ich dann das gutachten bekommen habe hab ich mich halt ein wenig beschwert, danach ging das ganze los
Wenn Jemand diesen Schritt zur "Bilanzoptimierung" erst einmal eingeschlagen hat, und die Mängelauflistung und Schadensmeldung schon im Raum stehen, dann kann er eigentlich nicht mehr zurück.
Denn egal wie, es würde immer nach einem Betrugsversuch aussehen. Das würde auch die abweisende Haltung erklären. Wäre ja auch alles gut, wenn du nicht nachfragen würdest und brav die Rechnungen und Nachforderungen des Händlers zahlen würdest.😠Und da die Kommunikation in solchen Fällen so problematisch ist, macht es Sinn das ein unabhängiger Sachverständiger sowohl auf die Bewertung wie auch auf die Reparaturleistungen schaut.
Genau deshalb solltest du so schnell wie möglich deine Rechte wahren und einen Anwalt beauftragen.Tipp am Rande: Zusätzlich solltest du dich mal an die Handwerkskammer und an den Dachverband für das KFZ Gewerbe wenden. Diese können dir zumindest ein paar Tipps geben. Und es schadet bestimmt nicht wenn dein Händler über diese Kanäle erfährt das du weiter aktiv sein wirst. 😉
Gruß, Ceri
Zitat:
@tamwiri schrieb am 7. Juli 2017 um 00:05:23 Uhr:
Zitat:
@onkelbumbe schrieb am 6. Juli 2017 um 22:47:26 Uhr:
Wenn Jemand diesen Schritt zur "Bilanzoptimierung" erst einmal eingeschlagen hat, und die Mängelauflistung und Schadensmeldung schon im Raum stehen, dann kann er eigentlich nicht mehr zurück.
Denn egal wie, es würde immer nach einem Betrugsversuch aussehen. Das würde auch die abweisende Haltung erklären. Wäre ja auch alles gut, wenn du nicht nachfragen würdest und brav die Rechnungen und Nachforderungen des Händlers zahlen würdest.😠Und da die Kommunikation in solchen Fällen so problematisch ist, macht es Sinn das ein unabhängiger Sachverständiger sowohl auf die Bewertung wie auch auf die Reparaturleistungen schaut.
Genau deshalb solltest du so schnell wie möglich deine Rechte wahren und einen Anwalt beauftragen.Tipp am Rande: Zusätzlich solltest du dich mal an die Handwerkskammer und an den Dachverband für das KFZ Gewerbe wenden. Diese können dir zumindest ein paar Tipps geben. Und es schadet bestimmt nicht wenn dein Händler über diese Kanäle erfährt das du weiter aktiv sein wirst. 😉
Gruß, Ceri
Danke für deine Worte, hab eben nochmal direkt eine mail an Volkswagen verfasst, kein böses schreiben, sondern sehr höflich formuliert und mit allen wichtigen sachen zur problematik, vielleicht können die auch was drehen?
Zitat:
@onkelbumbe schrieb am 7. Juli 2017 um 00:21:58 Uhr:
Zitat:
@tamwiri schrieb am 7. Juli 2017 um 00:05:23 Uhr:
Danke für deine Worte, hab eben nochmal direkt eine mail an Volkswagen verfasst, kein böses schreiben, sondern sehr höflich formuliert und mit allen wichtigen sachen zur problematik, vielleicht können die auch was drehen?
Ja können die . Erfolgwirksamer wäre die Kommunikation per Mail/Fax und Brief an die Assistenz des Vorstandes / Kundenmanagement und den örtlichen Bezirksleiter gewesen .. Die Adressen findest du auf den jeweiligen Seiten . Viel Erfolg ????
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Emails an VW haben aktuell eine Antwortzeit von 4-6 Wochen.
Unser Nachbar hat ähnliche Probleme mit der Rückgabe des Leasing Passats.
Mehrmaliges anrufen haben den Stein erst uns rollen gebracht.
Ggf. Über Facebook VW anschreiben. Da landet es schneller in der Fachabteilung. Aber auch dort gibt es Bearbeitungszeiten.
Grüße
Händler sagen Fahrzeug wird abgeholt für ein Gutachten. Und mal fragen warum er die Zeit über die Garantie verstreichen lässt, er wusste ja die Daten vom Fahrzeug. Eine Kupplung die nach der Rep. bei 20tkm defekt ist würd ich wo anders mal die Rep prüfen lassen. Dann mit dem Chef des Autohauses gesprochen oder mit dem Verkäufer??
Ist es eigentlich üblich, dass ein Leasing-Rückläufer von einem Dekra-Gutachter untersucht wird? Bei uns wird das Fahrzeug von einem Mechaniker des Autohauses untersucht, also im Prinzip wie bei einer normalen Inspektion.
Guten morgen zusammen,
mein Firmenleaesingfahrzeug wurde vor ca. 1 Jahr an die Leasinggesellschaft zurückgeführt.
Hierzu bekam ich die Aufforderung einen Termin zwecks Rückführung meines Fahrzeugs mit dem TÜV auszumachen.
Hier wurde das Fahrzeug in meinem beisein von einem unabhängigen Mitarbeiter des TÜVs bewertet (kontrolliert).
Alles sehr fair abgelaufen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Juli 2017 um 07:49:10 Uhr:
Ist es eigentlich üblich, dass ein Leasing-Rückläufer von einem Dekra-Gutachter untersucht wird? Bei uns wird das Fahrzeug von einem Mechaniker des Autohauses untersucht, also im Prinzip wie bei einer normalen Inspektion.
Bei VW steht im Finanzierungsvertrag das die Dekra erst eingeschaltet wird wenn sich beide Parteien so nicht einigen können
Kosten dafür gehen jeweils zur Hälfte Autohaus und Kunde
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Juli 2017 um 07:49:10 Uhr:
Ist es eigentlich üblich, dass ein Leasing-Rückläufer von einem Dekra-Gutachter untersucht wird? Bei uns wird das Fahrzeug von einem Mechaniker des Autohauses untersucht, also im Prinzip wie bei einer normalen Inspektion.
Bei mir war es auch so. Das Auto ging direkt zur DEKRA die dann ein Gutachten angefertigt haben, das parallel an mich und das AH ging. Das war aber schon 2 Wochen vor offiziellem Leasing Ende. Es wäre also noch etwas Zeit gewesen, offene Punkte zu klären. War aber völlig problemlos.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Juli 2017 um 07:49:10 Uhr:
Ist es eigentlich üblich, dass ein Leasing-Rückläufer von einem Dekra-Gutachter untersucht wird? Bei uns wird das Fahrzeug von einem Mechaniker des Autohauses untersucht, also im Prinzip wie bei einer normalen Inspektion.
Ist schon üblich, in meinem Fall wird das heute ein Gutachter vom TÜV sein.
Ohne das wäre ein Mitarbeiter des AH wohl begangen...
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Juli 2017 um 07:49:10 Uhr:
Ist es eigentlich üblich, dass ein Leasing-Rückläufer von einem Dekra-Gutachter untersucht wird?
Bei unseren Firmenwagen ist das normal. Die werden von VW Händler abgeholt und direkt dem Gutachter vorgestellt, davon bekommt man dann ein komplettes Gutachten inkl. Fotos aller Schäden und evtl. Kostenausstellungen.
Bei Fahrzeugabholung werden aber schon äusserliche Schäden und evtl. fehlende Teile aufgenommen und protokolliert.
Kann die Dekra, der Tüv oder sonst ein zugelassneer Gutachter sein, kommt drauf an mit wem das Autohaus zusammen arbeitet.
Den Leasingrückgabestress hatte ich letztes Jahr mit einem Mähdrescher durch. Es ging um optische Mängel und eine Nachforderung über mehrere Tsd Euro. Der Händler wollte ein DEKRA Gutachten auf unsere Kosten anfertigen lassen, welches vermutlich seine Haltung gestützt hätte. Am Ende haben wir das Ding gekauft um den Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen und später privat weiterverkauft mit sogar kleinem Gewinn. Den späteren Käufer haben die optischen Mängel nicht interessiert, da für ihn nur der technische Zustand wichtig war. Und daran gab es schließlich nix auszusetzen.
Am Ende hat der Händler einen langjährigen Kunden verloren und keine neue Maschine verkauft. Doppeltes Eigentor😁 ...und dabei ging es nur um kaum vermeidbare Gebrauchsspuren an einem im harten Arbeitseinsatz stehenden Nutzfahrzeug im Alter von 4 Jahren.
um solche Probleme aus dem Weg zu gehen, macht es doch Sinn, den Wagen nach der Vertragslaufzeit zu kaufen (die Summe steht ja fest), um ihn dann entweder wieder in Zahlung geben zu können, oder privat zu verkaufen.