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Leasingrückgabe bei nicht-auslieferndem Händler

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 29. April 2018 um 10:36

Hallo Community,

 

Bei mir steht bald die Leasingrückgabe meines 1ers an. Wie der Titel schon sagt, frage ich mich, ob es denn möglich ist, das Fahrzeug bei einem anderen BMW-Händler zurückzugeben (sprich nicht beim ausliefernden Händler). Ich meine so etwas mal gelesen zu haben...

 

Hintergrund: ich habe einfach >300km zum ausliefernden Händler, während eine andere große BMW-Repräsentanz nur 10km entfernt ist. Vor allem stört mich auch, dass ich dadurch keine Vorab-Besichtigung machen kann, was denn alles instandgesetzt werden muss bis zur Rückgabe...

 

Danke und einen sonnigen Sonntag :)

Beste Antwort im Thema

Der Grund für den umständlichen Kauf ist, das der ausliefernde Händler einen um 0,5% höheren Rabatt gegeben hat als der in 10 km Entfernung, oder ?

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I.d.R. nur beim Vertragspartner, also ausliefernndem Händler. Wer ist denn Vertragspartner, BMW Bank oder Händler?

Der Grund für den umständlichen Kauf ist, das der ausliefernde Händler einen um 0,5% höheren Rabatt gegeben hat als der in 10 km Entfernung, oder ?

Nein das geht nicht.

Ausnahme: Du hast einen Anschlussvertrag mit einem anderen Händler abgeschlossen, dann kannst du dein altes Fahrzeug auch bei diesem Händler zurückgeben.

Würde ich also von Hamburg nach München umziehen, müsste ich mit dem Auto für die Rückgabe wieder hoch fahren?

So pauschal kann man das nicht sagen.

Es kommt drauf an: wo hast du dein Auto geleast? Niederlassung oder Vertragshändler? Wenn Niederlassung: dann kannst du dein Auto bei jeder Niederlassung abgeben. Vertragshändler: musst du in der Regel da abgeben ABER nicht, wenn es einen anschlussvertrag gibt. Dann kannst du ihn dort abgeben, wo du den neuen bestellt hast.

Hoffe, ich habe das alles noch richtig zusammen bekommen.

Themenstarteram 29. April 2018 um 13:37

Vielen Dank für die zahlreichen antworten.

 

Nein, Grund war nicht ein höherer Rabatt, sondern ein Umzug.

 

Ich habe das Fahrzeug über einen Vertragshändler geleast und werde auch kein Anschussfahrzeug leasen (jedenfalls nicht in D, da ich in der Zwischenzeit bereits ins Ausland umgezogen bin).

 

Dann wird’s wohl auf Rückgabe beim ursprünglichen Händler hinauslaufen. Vielen Dank nochmals allen für die Hilfe :)

Zitat:

@winzi37 schrieb am 29. April 2018 um 13:18:25 Uhr:

Nein das geht nicht.

Ausnahme: Du hast einen Anschlussvertrag mit einem anderen Händler abgeschlossen, dann kannst du dein altes Fahrzeug auch bei diesem Händler zurückgeben.

Ja so ist das. Vorheriges Auto geleast bei Händler A und anschließendes Auto geleast bei Händler B = Rückgabe dann bei Händler B

Mal eine Frage dazu: Trägt dann Händler B das Verwertungsrisiko (statt A) oder wird da intern irgendwas zwischen A und B geregelt, oder ist A dann ganz raus?

Ist ja lustig, ich muss meinen jetzt auch zurückgeben, sind auch 300km.

 

Und ja, darum kommst du nicht rum. Habe ich mich auch mit abgefunden...

Ich habe das gleiche "Problem" aber empfinde es nicht so, da der Preisnachlass so enorm war, dass die Kosten des Zugfahrkarte locker mit drin sind :)

Ich war eben bei der Rückgabe und bin mal gespannt.

 

Der Verkäufer war selbst nicht da, der DEKRA-Mann meinte schon, dass ich bei manchen Dingen eine teure Instandsetzung erwarten kann (Türkratzer und Kotflügel).

 

Habe dann entgegnet, dass ich nur die Wertminderung zahlen werde, da hieß es dann plötzlich, der Verkäufer sei doch zuständig und er nimmt nur den Schaden auf.

 

Wie dem auch sei, es gab kein Rückgabeprotokoll (erst wenn der Verkäufer wieder da ist), aber ich habe mir die Schäden alle abfotografiert und bin mal gespannt.

 

Aber was ist nun der Fall? Muss ich Reparatur zahlen oder Wertminderung?

 

In der Tür ist ein Kratzer, der angeblich bis zum Basislack geht und hier meint der DEKRA-Mann, dass ich das lackieren der kompletten Tür bezahlen muss später...

Wieso lässt du den Schaden nicht über die Vollkasko Versicherung reparieren? Das ist doch der Sinn der Versicherung???

Da fällt aber pro Einzelschaden die SB an und man wird je Einzelschaden hoch gestuft. Zudem ist das nachträgliche und nicht zeitnahe Melden von Schäden sowie der Versuch der Sammelabrechnung Versicherungsbetrug.

Weil es ein neues (gekauftes) Auto gab und die VK mit ziemlich guter Einstufung eben auf das Auto übertragen wurde. :-)

 

Und die Schäden waren getrennt voneinander (Motorhaube, Tür, Kotflügel, Stoßfänger).

 

Ich erkenne einen Teil der Schäden auch problemlos an, aber verstehe nicht, wieso ich für die komplette Reparatur aufkommen soll. Als ein Stoßfänger damals getauscht wurde (jemand ist mir aufgefahren), hat die BMW Bank eine Wertminderung von 150€ festgestellt.

Ja, aber man kann zumindest nachfragen, was die Behebung des Schadens kosten würde und kann dann überlegen, ob die Hochstufung Sinn macht. Für die Reparatur musst selbverständlich du aufkommen, wenn du es nicht der Versicherung meldest, und wenn der Verursacher auch nicht bekannt ist. Wer denn sonst ? Die Leasing-Firma ist ja nicht damit gefahren, die müssen das ja auch Instand setzen lassen, der Wagen wird doch nicht verschrottet ?

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