Leasingrückgabe bei nicht-auslieferndem Händler
Hallo Community,
Bei mir steht bald die Leasingrückgabe meines 1ers an. Wie der Titel schon sagt, frage ich mich, ob es denn möglich ist, das Fahrzeug bei einem anderen BMW-Händler zurückzugeben (sprich nicht beim ausliefernden Händler). Ich meine so etwas mal gelesen zu haben...
Hintergrund: ich habe einfach >300km zum ausliefernden Händler, während eine andere große BMW-Repräsentanz nur 10km entfernt ist. Vor allem stört mich auch, dass ich dadurch keine Vorab-Besichtigung machen kann, was denn alles instandgesetzt werden muss bis zur Rückgabe...
Danke und einen sonnigen Sonntag 🙂
Beste Antwort im Thema
Der Grund für den umständlichen Kauf ist, das der ausliefernde Händler einen um 0,5% höheren Rabatt gegeben hat als der in 10 km Entfernung, oder ?
17 Antworten
Mir geht es um diesen Absatz:
„Handelt es sich um Schäden, die über vertragstypische Gebrauchsspuren hinausgehen, ist nur der Betrag in Ansatz zu bringen, um den das Fahrzeug im Vergleich zum Normalzustand eines entsprechenden Gebrauchtwagens im Wert gemindert ist.“
https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5915.php
Das ist doch die Wertminderung?
Steht auch so nochmal hier:
„Liegt eine übermäßige Abnutzung vor, sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97).“
https://www.handwerksblatt.de/.../...e-schaeden-muss-man-zahlen-0.html
Dann einfach genau darauf bestehen. Einfach mal die abwarten was BMW schreibt und dann reagieren.
Natürlich ist nur die Wertminderung zu bezahlen, üblicherweise heißt es aber bei solchen Schäden, dass die Wertminderung den Reparaturkosten entspricht.
Das die Vollkasko bezahlen zu lassen halte ich nicht für sinnvoll – da dürfte die SB schon höher sein.