Leasingfahrzeug-Rückgabe an Verkäufer des Nachfolge-BMWs, anstatt an damaligen Verkäufer???

BMW 5er E60

Moin,
bald kommt mein neues Leasing-Fahrzeug! Ich habe mein neues Fahrzeug allerdings bei einem anderen BMW Haus bestellt als von meinem "alten" e60. Jetzt schreibt mich aber die BMW Leasing-Bank an und bittet um baldige Rückgabe an das bisherige BMW-Haus, obwohl ich mit dem aktuellen BMW-Haus abgemacht habe, daß ich ihn wohl dort zurückgeben kann. Ist das OK? Muß ich mich lieber vorher noch an die Leasing Bank wenden. Auf was muß ich sonst noch achten, wenn die Rückgabe an ein anderes BMW-Haus erfolgt, als das, wo ich den Leasing-Nachfolger bestellt habe? Hat jemand Erfahrung?

15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Kombster



Zitat:

Original geschrieben von laphh


Ansprechpartner ist immer der Händler, der dir das DIng verkauft hat. Also der "alte" Händler. Hoffentlich hast du das vom Neuen schriftlich, das er das KFZ zurücknimmt.
Dein Vertragspartner ist der Leasinggeber, also die BMW Bank, und nicht der Händler. Ansprechpartner ist also immer zuerst die BMW Bank.

nicht ganz richtig. der ausliefende händler entscheidet immer sofern er nicht insolvenz ist.

falls dieser das auto haben will bekommt er es auch. der hat die rückkaufvereinbarung unterschrieben !

in der regel wird aber mit dem neuen händler kurz telefoniert und die freigabe im sinne des kunden gegeben. die meisten leasingrückläufer sind auch wenig attraktiv vom preis her.

da ich verkaufsberater bin kann ich das so bestätigen.

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