Leasing und Tuning

Audi A3 8P

Hallo,

was sagt die Audi Bank eigentlich dazu, wenn ich mir in meinen geleasten 8P andere Federn einbauen lasse ? Ich muss ja zwecks Eintragung den brief anfordern. Mir ist natuürlich klar, dass ich das Fahrzeug bei einer evtl. Rueckgabe wieder in den Originalzustand versetzen muss. Davon gehe ich jedenfalls mal aus.

Danke und Gruss

Martin

37 Antworten

Mein letzter BMW war auch geleast. Anderer Federn rein, 19" Felgen und ab zum Tüv. Habe einen Wisch bekommen den man , wie gesagt, beim nächsten Kontakt mit dem FZG-Schein eintragen lassen soll. Den Wisch in das Handschuhfach und fertig. Bei jeder Kontrolle waren die Grünen immer zufrieden damit.

Beim BMW musste ich die Umbauten auch Rückgängig machen. Habe mal meinen Audi Verkäufer gefragt, der sagte das ich das nicht Rückgängig machen muss aber auch keinen Aufpreis bei der Rückgabe dafür bekomme.

Gruß Jan

Zitat:

Original geschrieben von DJ-FFM


Mein letzter BMW war auch geleast. Anderer Federn rein, 19" Felgen und ab zum Tüv. Habe einen Wisch bekommen den man , wie gesagt, beim nächsten Kontakt mit dem FZG-Schein eintragen lassen soll. Den Wisch in das Handschuhfach und fertig. Bei jeder Kontrolle waren die Grünen immer zufrieden damit.

So hat es mein Kumpel mit seinen Federn auch gemacht! Und was ist passiert? Anzeige in der Probezeit! Der Wisch allein genügt nicht!

Hab auch das komplette ABT Paket mit Federn und Dämpfern EINTRAGEN lassen. Über Dekra und das ging alles ohne Brief.

Zitat:

Original geschrieben von masterkill


So hat es mein Kumpel mit seinen Federn auch gemacht! Und was ist passiert? Anzeige in der Probezeit! Der Wisch allein genügt nicht!

Stimmt nicht, der Typ von der Dekra hat mir ausdrücklich gesagt, Zettel mitführen reicht. In den Schein eintragen ist keine Pflicht.

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ABT_AS3 hat recht ! Zettel reicht, solange der stempel vom TÜV drauf ist sollte es keine probleme geben.

Gruß Jarek

Ist es nicht sogar so, dass bei den neuen Fahrzeugbriefen am Okt2005 gar kein platz mehr für eintragungen ist?!?

Brief hab ich nicht gesehen aber in der ach so tollen Zulassungsbescheinigung II wüsste ich jetzt aber auch nicht wo man sowas eintragen sollte. Da ist auch net umbedingt Platz für

hallo,
hatte meinen alten 8L auch nur geleast aber mit meinem leasing partner vereinbahrt, das ich den wagen, nach ablauf des leasingvertrages, mit einer "ballonrate" überneheme. so standen mir tür und tor offen alles zu machen.

gugst du bilder!

mfg top

hi

Es gibt zwei unterschiedliche Bescheinigungen, die beim Tüv ausgehändigt werden. Man muß vorher sagen, ob der Eintrag in den Brief/Schein erwünscht ist oder nicht. Hat man den Brief nicht dabei, gibt es eine Ersatzbescheinigung, mit dieser muß der Brief / Schein bei nächster Gelegenheit beim KVA aktualisiert werden. Bei der anderen Bescheinigung bedarf es keiner Änderung der Papiere. Die sieht auch anders aus.
Fragt mich nicht nach den Namen dieser Bescheinigungen. Bei meiner letzten Eintagung bei der Dekra hat mich der Prüfer jedenfalls gefragt, ob es in die Papiere soll oder eine Bescheinigung zum Mitführen.

gruß Norbert

Danke Leute, bzgl. der Eintragung habt Ihr mir schonmal sehr weiter geholfen.

Jedoch....das Federn einbauen gestaltet sich doch schwieriger als ich gedacht habe. Habe gerade einige Teilehändler und Werkstätten abgeklappert und nun bin ich ratlos. Villeicht könnt Ihr mir ja nochmal weiter helfen:

- Keiner der Händler hat von Eibach 50mm Federn im Programm ?! Die einzigen die gefunden wurden waren VA 45-50mm und HA 40mm.

- Die Werkstatt hat mir gesagt, dass nach dem Einbau eine Achsvermessung vorgenommen werden muss, da sich der Sturz verändert. Stimmt das ?

Da ich ja von den H&R Federn absehen wollte (wegen dem Knackproblem) habe ich mich einfahc mal auf Eibach versteift. Oder gibt es noch 50mm von anderen Herstellern die man ruhigen Gewissens nehmen kann ?

Fragen üeber Fragen. Im voraus schonmal Danke für Eure Hilfe.

Gruss, Martin (total ratlos)

Achsvermessung ist Pflicht! Sonst schickt dich der TÜV Prüfer sofort wieder nach hause.

ja das ist alles nicht so einfach:

Ich kenne auch keinen Hersteller der für einen Quattro 50mm Federn anbietet leider. Auch die H&R Federn sind nicht für einen Quattro geeignet!!!
Das Problem liegt halt nun mal an der Hinterachse beim Quattro, da die HA nur eine bestimmte Tierferlegung zulässt. Und durch Zuladung und Anhängelast wir von ganz anderen Werten sprechen als wie bei einem Fronttriebler!

Achsvermessung ist nach jedem Federneinbau/Ausbau Pflicht!

Das Eibach für einen Quattro 50mm Federn anbietet wusste ich garnicht ?! *grübel*

Zitat:

Original geschrieben von DJ-FFM


Achsvermessung ist Pflicht! Sonst schickt dich der TÜV Prüfer sofort wieder nach hause.

Bin nicht mal danach gefragt worden bei der Dekra und hab das auch nicht gemacht. Trotzdem war eine Eintragung problemlos

Steht eigentlich immer in der ABE oder im Teilegutachten drin, genauso wie eventuelle benötigte Karosseriearbeiten.

Zitat:

Original geschrieben von magictrigger


ja das ist alles nicht so einfach:

Ich kenne auch keinen Hersteller der für einen Quattro 50mm Federn anbietet leider. Auch die H&R Federn sind nicht für einen Quattro geeignet!!!
Das Problem liegt halt nun mal an der Hinterachse beim Quattro, da die HA nur eine bestimmte Tierferlegung zulässt. Und durch Zuladung und Anhängelast wir von ganz anderen Werten sprechen als wie bei einem Fronttriebler!

Achsvermessung ist nach jedem Federneinbau/Ausbau Pflicht!

Das Eibach für einen Quattro 50mm Federn anbietet wusste ich garnicht ?! *grübel*

Aha....Grübel. Wer von Euch hat denn bei einem Quattro andere Federn eingebaut und mit wieveil mm ? Sollte ich doch ein komplettes Fahrwerk nehmen müssen ?

Gruss, Martin

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