Leasing: Service bei Rückgabe
Guten Tag,
mal eine Frage an die Leasing-Profis. Bisher habe ich immer gekauft und spiele nun mit dem Gedanken als Einzelunternehmer zu leasen.
Aktuell habe ich ein Angebot mit Leasingfaktor 1,00 für einen A220 (36 Monate bei 10tkm/Jahr und ohne Anzahlung).
Da ich recht wenig fahre, wird bei mir der Service nach Zeitinterval und nicht KM greifen. Wie ist das bei MB geregelt wenn ich das Fahrzeug nach genau 36 Monaten abgebe.
Muss ich dann den Service und TÜV welche beide genau auf 36 Monate fällig sind noch auf meine Kosten machen oder gebe ich das Auto mit Service-Lämpchen ab und das ist das Problem vom Händler?
Vielen Dank.
18 Antworten
Die Frage kann dir, wirklich belastbar, nur der Händler beantworten, bei dem du den Vertrag abschließt.
Aussage bei meinem Händler war: Na wenn Sie den 3 statt 4 Jahre nehmen, ist letzter Service und TÜV ja unsere Sachen.
Kann ich mit leben 😁
OK, danke - ich war davon ausgegangen, da alles über MB Leasing läuft, dass es dort einen Standard gibt.
Das mag sein, trotzdem wäre mir persönlich die Aussage des Händlers wichtiger.
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Hatte die gleiche Frage.
Laut Händler habe ich 6 Wochen nach Meldung im Auto, Zeit zum Service zu gehen.
Werde die Zeit dann einfach jedes Mal ausreizen, da der Intervall erst wieder nach dem Service bei 0 beginnt.
Danb kann ich mir den letzten Service sparen und MB darf das gerne übernehmen.
Zitat:
@Adamantium360 schrieb am 11. Mai 2019 um 13:28:30 Uhr:
Hatte die gleiche Frage.
Laut Händler habe ich 6 Wochen nach Meldung im Auto, Zeit zum Service zu gehen.
Werde die Zeit dann einfach jedes Mal ausreizen, da der Intervall erst wieder nach dem Service bei 0 beginnt.Danb kann ich mir den letzten Service sparen und MB darf das gerne übernehmen.
Akzeptiert er dies auch für den TÜV nach 36 Monaten?
Wir leasen seither bei mehreren Konzernen und genau aus diesem Grund immer 36 Monate. Kein TÜV und eine Inspektion weniger.
„Richtlinie“ seitens Mercedes sieht so aus:
Zitat:
@Dampfrad11 schrieb am 11. Mai 2019 um 14:46:26 Uhr:
„Richtlinie“ seitens Mercedes sieht so aus:
Da gehts allein um den Zustand.
Zitat:
@Chironer schrieb am 11. Mai 2019 um 18:11:33 Uhr:
Zitat:
@Dampfrad11 schrieb am 11. Mai 2019 um 14:46:26 Uhr:
„Richtlinie“ seitens Mercedes sieht so aus:Da gehts allein um den Zustand.
Jaein, aber man wird nicht verbindlich draus schlau (ob man z. B. überziehen darf oder eine Kulanz für Service/TÜV von x Tagen):
Seite 11:
Zitat:
Nicht akzeptabel:
• nicht durchgeführte fällige Inspektionen bzw.
fehlende Dokumentation im Serviceheft
• nicht durchgeführte fällige Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung
Zitat:
• Serviceheft (komplett ausgefüllt und von autorisierten Werkstätten abgestempelt), sofern
kein Digitales Service Booklet (DSB) vorhanden
Zitat:
@MeTRiX schrieb am 11. Mai 2019 um 18:21:40 Uhr:
Zitat:
@Chironer schrieb am 11. Mai 2019 um 18:11:33 Uhr:
Da gehts allein um den Zustand.
Jaein, aber man wird nicht verbindlich draus schlau (ob man z. B. überziehen darf oder eine Kulanz für Service/TÜV von x Tagen):
Deshalb nochmal mein Hinweis: kläre das mit dem Händler und LASS DAS VERTRAGLICH ABSICHERN.
Ich kann aus eigener Erfahrung folgendes berichten. A45 mit 24 Monaten Leasingdauer. Service A war nach ca. 12 Monaten fällig -> Habe diesen um 4 Wochen überzogen. Service B war bei Fahrzeugrückgabe in 10 Tagen fällig -> musste ich also nicht mehr bezahlen.
So ähnlich hat mir das mein Händler durch die Blume gesagt. Maßgeblich wäre die Anzeige bei Rückgabe. Wenn man den Service davor immer etwas überzieht würde die Anzeige ja passen. Funktioniert wohl nur bei 36 Monaten und TÜV nicht.
Zitat:
@MeTRiX schrieb am 14. Mai 2019 um 08:55:01 Uhr:
So ähnlich hat mir das mein Händler durch die Blume gesagt. Maßgeblich wäre die Anzeige bei Rückgabe. Wenn man den Service davor immer etwas überzieht würde die Anzeige ja passen. Funktioniert wohl nur bei 36 Monaten und TÜV nicht.
Das ist einer der Gründe warum ich immer 24 Monate lease.