Leasing-Rückgabe Golf 8

VW Golf 8 (CD)

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum, habe aber mit der Suchfunktion keine ähnliche Frage gefunden.
Daher versuche ich mal mein Glück.

Ich habe heute mein Leasing-Fahrzeug nach zwei Jahren zurückgegeben.
Bei der Kontrolle wurde im Protokoll zwei Fehler festgehalten.

a) Kratzer/Schramme in der Stoßstange vorne
b) Krazer/Schramme in der Stoßstange hinten

In der Auflistung stehn jetzt mehrere Sachen

Reparaturkosten, Anrechnung und Minderwert (siehe Bild)

Ich habe jetzt online gelesen, dass ich eig. den Minderwert zahlen muss

" Gehen Schäden über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinaus, muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwert zahlen. Der Leasingnehmer haftet nur für übermäßige Abnutzung (Paragraf 538 BGB)."

Ist das richtig oder muss ich die Reparaturkosten tragen UND weil die Reparatur durchgeführt wurde noch ein Minderwert was ich nicht logisch finden würde.

Bevor ich beim Autohaus nachfrage, wollte ich mal das "Schwarmwissen" hier nutzen.

Danke

Rechnung
211 Antworten

Hättest halt ein neues kaufen müssen, abgelaufen ist eben abgelaufen...

Ja aber steht eben nirgendwo, auch nicht im Schadenskatalog und Pflicht ist es ja auch nicht meines Wissens nach.

Was wurde die dafür berechnet?

Tirefit wurde mir auch berechnet, waren 35€. Da das der einzige Posten war und ein Kratzer auf der stoßstange unter "gebrauchsspur" fiel hab ich über das tirefit natürlich nicht mehr diskutiert sondern einfach gezahlt.

Rückgabe war insgesamt sehr transparent (ich war beim Gutachter Termin dabei) und problemlos. Habe daher inzwischen auch wieder bei VW geleast.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 3. März 2024 um 22:18:41 Uhr:


Tirefit wurde mir auch berechnet, waren 35€. Da das der einzige Posten war und ein Kratzer auf der stoßstange unter "gebrauchsspur" fiel hab ich über das tirefit natürlich nicht mehr diskutiert sondern einfach gezahlt.

Rückgabe war insgesamt sehr transparent (ich war beim Gutachter Termin dabei) und problemlos. Habe daher inzwischen auch wieder bei VW geleast.

Klingt ja mal gut, wenn ein Vertrag fair abläuft

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In der Tat... Tirefit hab ich einfach ein gebrauchtes mit MHD 2025 für 15€ gekauft, dann gibts da schon mal keine Quelle für Ärger.

Das mit der HU/AU wäre natürlich noch interessant. Ich denke, darauf lass ich es sonst einfach ankommen wenn keine bereits Erfahrungen damit hat.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 4. März 2024 um 10:10:33 Uhr:


In der Tat... Tirefit hab ich einfach ein gebrauchtes mit MHD 2025 für 15€ gekauft, dann gibts da schon mal keine Quelle für Ärger.

Das mit der HU/AU wäre natürlich noch interessant. Ich denke, darauf lass ich es sonst einfach ankommen wenn keine bereits Erfahrungen damit hat.

Wie ich paar Posts vorher schon schrieb. Musste für den Tüv nix zahlen.. hängst vll aber auch vom Händler ab

Ja, das denke ich in deinem Fall tatsächlich auch und es war Kulanz. In 2 Monaten weiß ich mehr 😁

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 2. März 2024 um 21:48:12 Uhr:


2) wird bei ablaufender HU/AU nur die reine Prüfgebühr als Minderwert berechnet?
Dann spart man sich den extra Termin vorher…

Ich hatte bei meinen VW-Leasing Rückgaben nach 36 Monaten nie den TÜV gemacht und er wurde auch nie berechnet.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 2. März 2024 um 21:48:12 Uhr:


3) Auto bei Abgabe beim Händler direkt abmelden ist sicher kein Problem auch wenn an dem Tag kein Gutachten gemacht wird?
Kennzeichen möchte ich gerne übernehmen und Folgefahrzeug steht dann bereits beim (anderen) Händler

Das mache ich seit 2012 bei jedem Fahrzeugwechsel so. Wenn das Folgefahrzeug vom gleichen Händler kommt war es eh kein Thema und beim Wechsel auf andere Fabrikate habe ich die Kennzeichen nach dem Parken auf dem Hof abmontiert und mitgenommen. Die ZB I habe ich dann nach erfolgter Abmeldung beim Händler wieder abgegeben, lief immer einfach und umkompliziert.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 4. März 2024 um 10:10:33 Uhr:


In der Tat... Tirefit hab ich einfach ein gebrauchtes mit MHD 2025 für 15€ gekauft, dann gibts da schon mal keine Quelle für Ärger.

Das mit der HU/AU wäre natürlich noch interessant. Ich denke, darauf lass ich es sonst einfach ankommen wenn keine bereits Erfahrungen damit hat.

Mein Vater hat letzten Monat seinen Passat nach 36 Monaten abgegeben und da war der TÜV auch fällig. Er wollte auch nicht vorher nochmal einen extra Termin machen. Die haben die normalen Kosten berechnet.

Danke euch!

Hallo liebe Mitforisten,
unser GTE geht nächsten Monat zurück zum Händler wegen Leasingende. Nachdem ich schon die verrosteten hinteren Bremsscheiben tauschen lassen hab, hat er nun einen Defekt an der Akkukühlung. VW übernimmt wohl die Materialkosten, für mich sollen noch 570€ zu zahlen sein.
Hatte schonmal jemand so ein Problem? Wie weit ist Euch VW entgegen gekommen?

Das war bisher das mit Abstand teuerste Leasingauto, das ich hatte, obwohl es das mit dem geringsten Listenpreis war. Ölwechsel am DSG, verrostete Bremsscheiben und nun der Kühlerschaden. Von Oktavia, Passat und einigen BMW kenne ich nur Ölwechsel, Bremsen je nach Laufleistung und fertig.......

Danke und Gruß
Roland

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingrückgabe GTE: Schaden Kühlung Akku - Kulanzregelung?' überführt.]

Habe meinen GTE am 28.02.2024 Morgens abgegeben (Rücknahmegutachten erfolgte Nachmittags ohne mich - wurde mir im Nachgang zugesendet.) Gutachter meinte Leckage am Getriebe - Minderung Euro 250,00.

Ein Anruf bei der Leasing mit Hinweis, dass dies ein Hersteller-Problem und Haftungsthema wäre, löste das Problem.

Da das Gutachten so blöd erstellt wurde - man die Position wohl nicht löschen kann - haben wir uns auf Euro 0,01 als Minderungsbetrag meinerseits geeinigt.....

Händlerseitig wurde das Gutachten wohl nicht groß angeschaut oder geprüft - würde mich wahrscheinlich sofort an die bei der Leasing (technische Abteilung 0531 21285 9730 wenden - habe nicht den Eidnruck gehabt, als ob das "Getriebeleck" unbekannt wäre .... rechnen die eh (meine Meinung) über den Service-Vertrag sicher ab...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingrückgabe GTE: Schaden Kühlung Akku - Kulanzregelung?' überführt.]

GTE - Getriebeleck

Zitat:

@bdw schrieb am 7. März 2024 um 09:36:47 Uhr:


Da das Gutachten so blöd erstellt wurde - man die Position wohl nicht löschen kann

Das ist auch richtig so, warum soll man die Position löschen? Das Gutachten hat neutral den Zustand des Autos zu bewerten. Wer was am Ende zahlen muss ist ein anderes Thema, der Ölverlust MUSS im Gutachten stehen bleiben, sonst macht sich der Gutachter regresspflichtig.

Zitat:

@Wer-bin-ich schrieb am 5. Dezember 2023 um 20:01:23 Uhr:



Zitat:

@phchecker17 schrieb am 5. Dezember 2023 um 09:29:19 Uhr:


Das ist doch Schwachsinn, sorry. Hast du schonmal in die Rückgabebedingungen bei VW geschaut? Dort gibt es mehrere Schlüssel, wie abgerechnet wird, entweder "A" für anteilig oder "100%", wenn man 100% der Kosten übernehmen muss. Neben den 100% steht dort bei den Felgen: "Glanzgedrehte oder pulverlackbeschichtete Felgen sind laut Herstellervorgaben von einer Instandsetzung ausgeschlossen und müssen im Falle einer Beschädigung ersetzt werden."
Die Rückgabebedingungen habe ich zumindest auch immer vor finalem Abschluss der Bestellung erhalten, beim ersten Leasing vor Ort direkt, beim zweiten dann per Mail.

Hier zu erzählen, dass man sich dagegen wehren soll, ist wie Leuten zu sagen, dass sie beim McDonald's nicht bezahlen müssen in meinen Augen. Es gibt ein Vertragsverhältnis, und dort ist eben genau das geregelt, also hat man es auch zu zahlen, wenn man es verbockt. Es steht ja jedem frei, die Felge bereits zuvor gegen eine in ordentlichem Zustand zu tauschen.

Wenn die Rückgabebedingungen gegen geltende Rechtsprechung verstoßen, kann dort alles drin stehen - es ist einfach irrelevant. Ich hatte oben bereits das Minderwert-Beispiel gegeben.

Natürlich kann jeder, der will, die volle Felge bezahlen. Den Händler freut es, denn natürlich lässt er die ggf. reparieren oder verkauft das Fahrzeug mit Kratzer an der Felge weiter. Sie muss lediglich verkehrssicher sein.

Zum McDonald‘s Beispiel: nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.

Habe jetzt schon viele Beiträge von dir zu Ersatz der Felgen oder Ausgleich des Minderwerts gelesen… Deine Argumentation ist, dass die Vorgaben, die Felge zu 100 % zu ersetzen wie es z.B. im Schadenkatalog der VW Leasing steht, der geltenden Rechtsprechung widersprechen… Könntest du mir da genau sagen, wo ich da Einzelheiten zu finde, ich hab nämlich wahrscheinlich demnächst diesen Fall… ??Danke!!

Der Weg mit der Rechtsprechung bei VW mit glanzgedrehten Felgen ist ziemlich holprig. Wenn man die Foren zu dem Thema verfolgt, hängt viel vom Gutachter ab. Manche berechnen anteilig, manche 100%. Spätere Diskussionen mit VW FS Braunschweig sind anstrengend. Ich würde die Felge vorher tauschen oder aufarbeiten lassen.
Es gibt ein Frankfurter Urteil aus 2012 oder 2014, dass nur der tatsächliche Schaden in Rechnung gestellt werden darf. Aber daran hält sich keiner. Es werden weiterhin stur die einzelnen Schäden addiert.

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