Leasing-Rückgabe Golf 8
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum, habe aber mit der Suchfunktion keine ähnliche Frage gefunden.
Daher versuche ich mal mein Glück.
Ich habe heute mein Leasing-Fahrzeug nach zwei Jahren zurückgegeben.
Bei der Kontrolle wurde im Protokoll zwei Fehler festgehalten.
a) Kratzer/Schramme in der Stoßstange vorne
b) Krazer/Schramme in der Stoßstange hinten
In der Auflistung stehn jetzt mehrere Sachen
Reparaturkosten, Anrechnung und Minderwert (siehe Bild)
Ich habe jetzt online gelesen, dass ich eig. den Minderwert zahlen muss
" Gehen Schäden über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinaus, muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwert zahlen. Der Leasingnehmer haftet nur für übermäßige Abnutzung (Paragraf 538 BGB)."
Ist das richtig oder muss ich die Reparaturkosten tragen UND weil die Reparatur durchgeführt wurde noch ein Minderwert was ich nicht logisch finden würde.
Bevor ich beim Autohaus nachfrage, wollte ich mal das "Schwarmwissen" hier nutzen.
Danke
211 Antworten
Bin auch mal gespannt, bei meinem Leasing-Rückläufer ist das Tire-Fit abgelaufen. Steht nirgends im VWFS Schadenskatalog, daher habe ich der Position in der Endabrechnung widersprochen. Mal sehen, was die Leasing daraus jetzt macht.
Ich seh das so:
Man weiß vorher, dass man eine beschädigte Felge hat und dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit erstmal komplett berechnet wird. An dem Punkt muss man dann abwägen, ob eine Austauschfelge günstiger ist als die Kosten für die komplette Felge bei Rückgabe. Je nachdem, wie groß der Unterschied ist, macht es dann vielleicht auch Sinn, das Risiko einzugehen.
Aber ob man wirklich wegen einer Felge einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang anfangen möchte, halte ich mal für sehr fraglich. Finanziell wird man selbst mit Rechtsschutzt nicht zwingend besser da stehen und dazu hat man den ganzen Aufwand.
Wobei eben auch die Frage ist, muss man sich alles gefallen lassen?
Eine neue Felge wird mit um die 800€ berechnet, die Reparatur vorher so um 250€. Minderwert wäre nochmals geringer.
Das dreiste aber dabei: Die tauschen zu 99% die Felge gar nicht aus, schau dir die Rückläufer an, die verkauft werden: Da sind so viele beim Händler auf dem Hof, die Schäden an glanzgedrehten Felgen haben.
Ist das ein relevanter Schaden?
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Das ist ein Schaden, an einer glanzgedrehten Felge, daher sagt VW: Die muss komplett neu.
Ich glaube, dass das noch als Gebrauchsspur durchgeht. Im Schadenskatalog sind Beispiele dargestellt.
Nein.
"* Glanzgedrehte oder pulverlackbeschichtete Felgen sind laut Herstellervorgaben von einer Instandsetzung ausgeschlossen und müssen im Falle einer Beschädigung ersetzt werden."
Darf man eigentlich die beschädigte Felge mitnehmen, wenn sie ersetzt wird durch eine neue ?
Nein.
"Bitte beachten Sie, dass die Herausgabe von Fahrzeugteilen (z.B. beschädigte Fahrzeugteile, Fahrzeugteile die nicht zum Lieferumfang gehören) an den Leasingnehmer nicht erfolgen kann. Der Leasingnehmer ist verpflichtet Fahrzeugteile, die nicht zum Lieferumfang gehören, rechtzeitig vor Fahrzeugrückgabe selbstständig vom Fahrzeug zu entfernen."
Dann ist die Frage, wird die Felge wirklich ersetzt ?
Da wird in der Regel nichts ersetzt. Die Fahrzeuge werden über das Gutachten an Aufkäufer weiterverkauft. Der Aufkäufer entscheidet, ob er die Felgen so lässt, austauscht oder „reparariert“. Da beschädigte Felgen einen Restwert haben, verdienen Leasinggeber und Aufkäufer an den Hochglanzfelgen ganz gut.
Die beschädigte Felge kannst Du daher nicht mitnehmen. Wenn ja, kämen nich MwSt und Montagekosten hinzu!
Also das was man bezahlt gehört einem auch und wenn ich eine felge bezahle und diese ersetzt wird dann ist die alte meine wie bei jedem Bauteil das getauscht wird.
Es sei denn das ist vorher vertraglich im Leasingvertrag geregelt den man dann ja auch unterzeichnet hat
Es ist nicht dein Bauteil, weil es auch nicht dein Auto ist.
Man zahlt ja nicht die neue Felge, sondern einen Schadenersatz. Deshalb ist das zumindest rechtlich schon korrekt so.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 12. Juli 2024 um 12:21:36 Uhr:
Nein.
Doch.
Ohhh
https://schadenkatalog.vwfs.de/felgen.html
Der Satz heißt "Glanzgedrehte oder pulverlackbeschichtete Felgen sind laut Herstellervorgaben von einer Instandsetzung ausgeschlossen und müssen im Falle einer Beschädigung ersetzt werden."
Damit eine Erneuerung berechnet wird muss eine nicht akzeptable Beschädigung vorliegen. Materialabtrag, Abschürfungen >20mm, ... Und dann hängt man immer noch an dem Punkt ob eine abzuwertende übermäßige Gebrauchsspur vorliegt oder eine Beschädigung die zu 100% angerechnet wird. Beim kleinsten Kratzer eine neue Felge berechnen ist definitiv nicht korrekt.
Wenn man das Fahrzeug mit 4 Felgen gekauft hat und eine ersetzt darf man selbstverständlich die zusätzliche Felge behalten. Man hat Fahrzeug mit 4 Felgen XY geleast und hat es mit 4 Felgen XY zurückzugeben und nicht mit 5.