Leasing-Rückgabe Golf 8

VW Golf 8 (CD)

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum, habe aber mit der Suchfunktion keine ähnliche Frage gefunden.
Daher versuche ich mal mein Glück.

Ich habe heute mein Leasing-Fahrzeug nach zwei Jahren zurückgegeben.
Bei der Kontrolle wurde im Protokoll zwei Fehler festgehalten.

a) Kratzer/Schramme in der Stoßstange vorne
b) Krazer/Schramme in der Stoßstange hinten

In der Auflistung stehn jetzt mehrere Sachen

Reparaturkosten, Anrechnung und Minderwert (siehe Bild)

Ich habe jetzt online gelesen, dass ich eig. den Minderwert zahlen muss

" Gehen Schäden über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinaus, muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwert zahlen. Der Leasingnehmer haftet nur für übermäßige Abnutzung (Paragraf 538 BGB)."

Ist das richtig oder muss ich die Reparaturkosten tragen UND weil die Reparatur durchgeführt wurde noch ein Minderwert was ich nicht logisch finden würde.

Bevor ich beim Autohaus nachfrage, wollte ich mal das "Schwarmwissen" hier nutzen.

Danke

Rechnung
211 Antworten

Müsste an sich berechnet werden: https://schadenkatalog.vwfs.de/lackierung.html

Zitat:

@fabi3190 schrieb am 2. März 2024 um 15:10:30 Uhr:


Servus, habe eine kleine Macke an der Beifahrertür. Sieht aus wie ein Steinschlag, aber anscheinend war’s eine Tür.
Würde sagen ist so 2-3mm groß wenn überhaupt.
Wie werden denn Steinschläge berechnet die 3 mm groß sind?
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?

Mein GTE, den ich Ende letzten Jahres abgegeben habe, hatte zwei Steinschläge auf der Motorhaube, die hatten beide etwas mehr als 2mm. Wurde zum Glück nichts berechnet, trotz hohem Kontrast da Farbe Uranograu. Ist aber denke ich stark abhängig vom Händler / Gutachter.

Ich hatte bei meinem Golf ebenfalls einen deutlichen Steinschlag auf der Motorhaube. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mir der Minderwert oder zumindest Smart Repair in Rechnung gestellt werden.

Hatte mir dazu auch mal im Golf Forum eine Meinung eingeholt. Da hieß es, dass Leasing sowieso Abzocke ist und ich die Lackierung der gesamten Motorhaube (800 - 1.000 €) zahlen muss.

Letztlich hat der Gutachter überhaupt nichts notiert. Scheint also als Gebrauchsspur zu gelten

Img

Zitat:

@Fallawaypress schrieb am 2. März 2024 um 16:37:48 Uhr:


Letztlich hat der Gutachter überhaupt nichts notiert. Scheint also als Gebrauchsspur zu gelten

Wenn das über 2mm ist, hast du Glück gehabt, dass das blind durchgewunken wurde. Die Aussage, dass eine komplette Haube fällig ist, kann ich bestätigen, VW wollte mir das mal wegen eines solchen Steinschlages (waren 2 innerhalb der definierten Fläche) sowas berechnen. Ich meine, das hängt aber auch vom Lack ab. Ich hatte oryxweiß Perleffekt. Habe dann höflich aber bestimmt gefragt, ob das ihr Ernst sei und auf das sehr gut erhaltene Auto nach über 3 Jahren verwiesen - dann wurde es auf Kulanz gestrichen...

Ähnliche Themen

@jones1 okay, das Auto wird beim Händler bleiben. Da ich ein neues bekomme und gebe das Auto schon früher zurück.
Dann wird wohl der Händler die Übernahme machen..

Meiner ging an direkt an VW aber über meinen Händler wo ich ein neues Auto geleast habe. Hatte mich da vorher auch verrückt gemacht, da ich auch ein paar Steinschläge hatte und einer mit fast 4 mm Größe. Etwas Lack drauf und fertig. Auch sahen die Bremsen optisch hinten nicht schön aus waren aber glatt ohne Riefen. Ansonsten minimale Gebrauchsspuren die sich nicht vermeiden lassen. Auch keinerlei Aufbereitung sondern selber immer wieder sauber gehalten. Ergebnis... Null Aufzahlung am Ende der Rückgabe und ein Lob vom Gutachter. Mein Tipp...alles etwas entspannter sehen und vor allem nicht zuviel lesen ;-)

Kurze Fragen zur Leasingrückgabe:

1) abgelaufenes Tirefit ein Problem?
Finde es eh eine Frechheit, der Wagen ist 2,5 Jahre alt, andere Tirefit Dichtmittel sind locker 5-6 Jahre haltbar

2) wird bei ablaufender HU/AU nur die reine Prüfgebühr als Minderwert berechnet?
Dann spart man sich den extra Termin vorher…

3) Auto bei Abgabe beim Händler direkt abmelden ist sicher kein Problem auch wenn an dem Tag kein Gutachten gemacht wird?
Kennzeichen möchte ich gerne übernehmen und Folgefahrzeug steht dann bereits beim (anderen) Händler

Zu 1. kann ich nichts sagen. Würde ich nach fragen..
2. Tüv muss gemacht werden. Auch wenn der fällig ist.
Finde es Schwachsinn da das Auto abgemeldet wird..
3. das Auto muss angemeldet bleiben bis der Gutachter das Fahrzeug gefahren hat.
Das habe ich jetzt öfters gehört. Weil viele ihre Kennzeichen behalten wollten.
Würde das aber alles mit dem Händler abklären.

2) Das er gemacht werden muss, weiß ich. Aber mir geht es darum, was berechnet wird falls man den nicht macht.

Händler ist leider nicht sehr kommunikativ…

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 2. März 2024 um 22:13:19 Uhr:


2) Das er gemacht werden muss, weiß ich. Aber mir geht es darum, was berechnet wird falls man den nicht macht.

Händler ist leider nicht sehr kommunikativ…

Den vollen Preis. 😁 so habe ich das verstanden. Kann mich auch irren.
Mein tüv ist auch demnächst fällig, hoffe mein Auto kommt davor noch. Wollte den tüv auch nicht mehr bezahlen…

Wie gesagt: HU/AU zahle ich, nur kein Bock dafür extra vorher nochmal zum TÜV zu fahren wenn ich auch einfach 1:1 die gleichen Kosten abziehen lassen kann. Sofern da eben keine extra Gebühr etc erhoben wird.

Aber vielleicht hat ja noch jemand in der gleichen Situation ne Info zu meinen 3 Fragen 🙂

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 2. März 2024 um 22:29:30 Uhr:


Wie gesagt: HU/AU zahle ich, nur kein Bock dafür extra vorher nochmal zum TÜV zu fahren wenn ich auch einfach 1:1 die gleichen Kosten abziehen lassen kann. Sofern da eben keine extra Gebühr etc erhoben wird.

Aber vielleicht hat ja noch jemand in der gleichen Situation ne Info zu meinen 3 Fragen 🙂

Also mir wurde kein Tüv berechnet nach 3 Jahren und die letzte Inspektion ging noch aufs Wartungspaket. Mit dem tüv das ist evtl aber auch Händler abhängig. Wie schon gesagt, ich hatte gar keine Kosten bei Abgabe

Zu 3.) Mein Kenntnisstand ist, dass du das Fahrzeug auch abgemeldet zurück geben kannst, gibt keine Vorschrift, die dieses Vorgehen verbietet.
Bei mir sind es zwar noch 2 1/2 Jahre bis zur Rückgabe, ich habe aber vor das Fahrzeug mit ner roten Nummer zum Händler zu fahren, weil ich eben absolut keine Lust habe, meine Kennzeichen nicht aufs neue Fahrzeug zu bekommen.

Noch zum Kennzeichen...habe meins auch behalten. Auto abgestellt, Leihwagen bekommen und 3 Tage später den neuen, angemeldet durch Händler, abgeholt mit gleicher Nummer. Die Begutachtung des alten erfolgte fast 2 wochen später der da ja längst abgemeldet war. Und zum Tirefit...das war insgesamt 4 Jahre haltbar, also noch 1 Jahr Luft zum Ablauf.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 2. März 2024 um 21:48:12 Uhr:


Kurze Fragen zur Leasingrückgabe:

1) abgelaufenes Tirefit ein Problem?
Finde es eh eine Frechheit, der Wagen ist 2,5 Jahre alt, andere Tirefit Dichtmittel sind locker 5-6 Jahre haltbar

Rückgabe meines GTI 03/23 , Tirefit haltbar bis 02/23 , wurde mir in Rechnung gestellt..... auch in meinen Augen eine Frechheit

Deine Antwort
Ähnliche Themen